Amtsbeleidigung
Amtsbeleidigung
Da der Thread 'auftauchen emailadresse in ermittlungen?' geschlossen wurde, poste ich noch ein paar Informationen hier:
Im Datenschutzbericht BL von 1996 ist ein Fall von angeblicher 'Amtsbeleidigung' detailliert dargestellt ( http://www.baselland.ch/docs/gerichte/o ... 1996-3.htm ).
Das Wichtigste in Kürze: Amtsbeleidigung bedingt, dass die betreffende Amtsperson während der Ausübung ihres Amtes beleidigt wird, ein direkter Kontakt zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten ist zwingend. Das ist aber im laufenden Verfahren nicht der Fall.
Wer in einem Forum irgend eine nette Bemerkung über MaRu oder so postet, macht sich allenfalls wegen übler Nachrede oder Beschimpfung strafbar (Art 173 StGB - Art. 178 StGB)
Eine Strafantrag müsste innert 3 Monaten nach Bekanntwerden des Täters gestell werden. Die Täter sind seit Mitte Januar bekannt. Falls bisher noch keine Anzeige wegen Ehrverletzung gemacht wurde, ist es zu nun zu spät, und ein downgrade der Anzeige wegen Amtsbeleidigung auf Ehrverletzung ist auch nicht möglich.
Der langen Rede kurzer Sinn: Amtsbeleidigung ist nicht erfüllt, und es ist zu spät, um noch Anzeige wegen Ehrverletzung zu machen.
Im Datenschutzbericht BL von 1996 ist ein Fall von angeblicher 'Amtsbeleidigung' detailliert dargestellt ( http://www.baselland.ch/docs/gerichte/o ... 1996-3.htm ).
Das Wichtigste in Kürze: Amtsbeleidigung bedingt, dass die betreffende Amtsperson während der Ausübung ihres Amtes beleidigt wird, ein direkter Kontakt zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten ist zwingend. Das ist aber im laufenden Verfahren nicht der Fall.
Wer in einem Forum irgend eine nette Bemerkung über MaRu oder so postet, macht sich allenfalls wegen übler Nachrede oder Beschimpfung strafbar (Art 173 StGB - Art. 178 StGB)
Eine Strafantrag müsste innert 3 Monaten nach Bekanntwerden des Täters gestell werden. Die Täter sind seit Mitte Januar bekannt. Falls bisher noch keine Anzeige wegen Ehrverletzung gemacht wurde, ist es zu nun zu spät, und ein downgrade der Anzeige wegen Amtsbeleidigung auf Ehrverletzung ist auch nicht möglich.
Der langen Rede kurzer Sinn: Amtsbeleidigung ist nicht erfüllt, und es ist zu spät, um noch Anzeige wegen Ehrverletzung zu machen.
- Gevatter Rhein
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Meiner Meinung nach sind alle Staatsanwälte in der Nordwestschweiz schwul - aber nur in ihrer Freizeit 

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wäge sottige Type do:Fraggles hat geschrieben:Warum wurde der Thread geschlossen?![]()
Gevatter Rhein hat geschrieben:Das ist nicht nur lächerlich, das ist eine Idiotie erster Güte. Amtsschimmel ist nichtmal der Vorname für die unglaubliche Dummheit und Steuerverschwendung, die da begangen wird. Vergewaltigungen, Schiessereien, Messerstechereien & Kügelidealer sind an der Tagesordnung, und dise schwanzlosen Eiersucher hocken im Internet, ob ja nicht irgendwo irgendein Steuerzahler etwas Böhses schreiben könnte...
Sämtliche Vorurteile, die man als Mensch gegenüber solchen "Behörden" haben kann, werden so nicht nur belegt, sondern ZEMENTIERT !
Hoffentlich lest ihr das mit ihr schwanzlosen Schwachköpfe vom Amt ! Nämed emol dr Finger use und schützet d'Bürger vo däre Stadt vor de wirklich schlimme Sache ihr Riese-Lutscher ! Isch halt nid ganz so eifach, gäll, oops aha, dorum bini im Turne so sauguet gsi, so ganz ohni Rückgrat...
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
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- Gevatter Rhein
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Hül doch du Gnom.
PS : Wow, mol öbbis anders als e kopierti Agenturmäldig. Bi beidruckt...
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- Bellach SO
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* G R Ö L *Gevatter Rhein hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind alle Staatsanwälte in der Nordwestschweiz schwul - aber nur in ihrer Freizeit![]()
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
******************************************************************[/CENTER]
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******************************************************************[/CENTER]
- Gevatter Rhein
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Ich vermute, dass Mario R. aus R. Mundgeruch hat - man erzählt sich das zumindest...
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Was wollen die dann, MAOM? Sinds doch glich alles Wicksrsmacau hat geschrieben:Da der Thread 'auftauchen emailadresse in ermittlungen?' geschlossen wurde, poste ich noch ein paar Informationen hier:
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Das Wichtigste in Kürze: Amtsbeleidigung bedingt, dass die betreffende Amtsperson während der Ausübung ihres Amtes beleidigt wird, ein direkter Kontakt zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten ist zwingend. Das ist aber im laufenden Verfahren nicht der Fall.
Wer in einem Forum irgend eine nette Bemerkung über MaRu oder so postet, macht sich allenfalls wegen übler Nachrede oder Beschimpfung strafbar (Art 173 StGB - Art. 178 StGB)
Eine Strafantrag müsste innert 3 Monaten nach Bekanntwerden des Täters gestell werden. Die Täter sind seit Mitte Januar bekannt. Falls bisher noch keine Anzeige wegen Ehrverletzung gemacht wurde, ist es zu nun zu spät, und ein downgrade der Anzeige wegen Amtsbeleidigung auf Ehrverletzung ist auch nicht möglich.
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Und täglich grüsst das Murmeltier 

- Oralapostel
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- boldis
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- Wohnort: wohne wieder in einem Haus
so nun gehöre ich auch in den Kreis der Eingeladenen
habe meinen Termin am 24. Mai bekommen.
Kann mir jemand sagen, wie das ist bei Polizisten mit Alkoholkonsum im Dienst?
und wenn Sie dazu noch die Kantonsgrenzen verlassen?
und wenn der Chef von ihnen informiert wird und der sagt, das gehe ihn nichts an weil es ja in einem anderen Kanton gewesen war!!!
ich hätte da ein gute, wenn auch schon etwas angegraute Geschichte, mit dem ganzen Schriftverkehr mit dem Vorsteher des Polizei Departements
bin um alle Antworten, Tips etc froh
habe meinen Termin am 24. Mai bekommen.
Kann mir jemand sagen, wie das ist bei Polizisten mit Alkoholkonsum im Dienst?
und wenn Sie dazu noch die Kantonsgrenzen verlassen?
und wenn der Chef von ihnen informiert wird und der sagt, das gehe ihn nichts an weil es ja in einem anderen Kanton gewesen war!!!
ich hätte da ein gute, wenn auch schon etwas angegraute Geschichte, mit dem ganzen Schriftverkehr mit dem Vorsteher des Polizei Departements
bin um alle Antworten, Tips etc froh
[CENTER]Meinungsfreiheit ade ole[/CENTER]
- Gevatter Rhein
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- boldis
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sollte jemand aus Basel sein, welcher damit vielleicht etwas was schon lange nötig wäre erreichen könnte oder wollteGevatter Rhein hat geschrieben:redaktion@blick.ch
[CENTER]Meinungsfreiheit ade ole[/CENTER]
säg emolle was löschisch du dini biträg? ke wunder bichumm ich fählermäldige bim antworte uff dini Posts...boldis hat geschrieben:habe meine Brief auch bekommen von der STAWA
24. Mai 2005


Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
scho guetboldis hat geschrieben:will meine Karten noch nicht auf den Tisch legen, wer weiss zu was alles hier benützt wird
Sorry

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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- boldis
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in den anderen Fällen hab ich Fakten, und die kann und will ich wieder aufrollen, Du schreibst und redest ja wie einer von DENEN, sorry wenn ich Dir Unrecht tue
in meinem jetzigen Fall sehe ich keinen Grund einen solchen Aufwand zu betreiben, es gäbe sicher wichtigere Dinge zu erledigen wie diese harmlose Sache
in meinem jetzigen Fall sehe ich keinen Grund einen solchen Aufwand zu betreiben, es gäbe sicher wichtigere Dinge zu erledigen wie diese harmlose Sache
[CENTER]Meinungsfreiheit ade ole[/CENTER]
also wenn ich wie DIE schreibe dann liegts wohl daran, dass ich angehender Jurist bin; Berufskrankheit.
Zum Thema: Lies mal meine zahllosen Beiträge zum Thema 5/12, dann weisst du, auf welcher Seite ich stehe
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