Steuern bezahlen...

Der Rest...
Antworten
Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Steuern bezahlen...

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

...ist doch echt eine Wissenschaft.

Man erhält eine provisorische Rechnung mit einem manchmal mehr oder weniger willkürlichen Betrag. Bezahlt diesen, ja sogar noch mehr und vor der Fälligkeit der Steuern. Ein halbes Jahr nachher wird definitiv abgerechnet und oh Wunder, die definitive Steuerrechnung fällt höher aus als die provisorische Rechnung. Und deswegen wird auch gleich auf den Restbetrag ab Fälligkeit der Steuern der Verzugszins berechnet.

Wie soll man denn dieser Scheisse entgehen? Einfach mal ein halbes Jahr vor Fälligkeit je 10'000 Franken jeweils dem Kanton, der Gemeinde und dem Bund überweisen? Damit es sicher reicht, auch wenn die definitive Rechnung höher ausfällt???

Ist das Ganze gesetzlich eigentlich erlaubt? Rückwirkend auf eine damals noch nicht erstellte Rechnung Verzugszins berechnen? Hat das schonmal jemand abgeklärt bzw. eingeklagt?

HassHassHass :mad:
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Benutzeravatar
Tsunami
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7529
Registriert: 09.01.2005, 18:32

Beitrag von Tsunami »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:...ist doch echt eine Wissenschaft.

Man erhält eine provisorische Rechnung mit einem manchmal mehr oder weniger willkürlichen Betrag. Bezahlt diesen, ja sogar noch mehr und vor der Fälligkeit der Steuern. Ein halbes Jahr nachher wird definitiv abgerechnet und oh Wunder, die definitive Steuerrechnung fällt höher aus als die provisorische Rechnung. Und deswegen wird auch gleich auf den Restbetrag ab Fälligkeit der Steuern der Verzugszins berechnet.

Wie soll man denn dieser Scheisse entgehen? Einfach mal ein halbes Jahr vor Fälligkeit je 10'000 Franken jeweils dem Kanton, der Gemeinde und dem Bund überweisen? Damit es sicher reicht, auch wenn die definitive Rechnung höher ausfällt???

Ist das Ganze gesetzlich eigentlich erlaubt? Rückwirkend auf eine damals noch nicht erstellte Rechnung Verzugszins berechnen? Hat das schonmal jemand abgeklärt bzw. eingeklagt?

HassHassHass :mad:
Wie ist das, wenn du (ausnahmsweise) zu viel bezahlen würdest? Wird dir vom Bund / Kanton ein Zins gutgeschrieben? Dies sollte eigentlich auf dem Infoblatt stehen, welches du mit der Steuerrechnung bekommst. Falls ja, ist es klar, dass sie auch Verzugszins berechnen. Leider.

panda
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6329
Registriert: 06.12.2004, 23:08

Beitrag von panda »

Einen Verzugszins auf eine Rechnung zu erheben die noch gar nicht gestellt wurde, finde ich sehr bedenklich...

Zumindest der Baselbieter Steuervogt ist hier fair. Am 11. Dezember 13 habe ich die definitive Rechnung 2012 bekommen. Der mickrige Vergütungszins für Zahlungen vor dem 30.9.2012 ist berücksichtigt, Verzugszins für den zu wenig vorausbezahlten Betrag gibt es keinen, sofern ich die gut 600 Stutz Nachzahlung bis am 10.1.14 überweise.

Benutzeravatar
nick knatterton
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1212
Registriert: 20.03.2006, 22:39
Wohnort: SG

Beitrag von nick knatterton »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:...ist doch echt eine Wissenschaft.

Man erhält eine provisorische Rechnung mit einem manchmal mehr oder weniger willkürlichen Betrag. Bezahlt diesen, ja sogar noch mehr und vor der Fälligkeit der Steuern. Ein halbes Jahr nachher wird definitiv abgerechnet und oh Wunder, die definitive Steuerrechnung fällt höher aus als die provisorische Rechnung. Und deswegen wird auch gleich auf den Restbetrag ab Fälligkeit der Steuern der Verzugszins berechnet.

Wie soll man denn dieser Scheisse entgehen? Einfach mal ein halbes Jahr vor Fälligkeit je 10'000 Franken jeweils dem Kanton, der Gemeinde und dem Bund überweisen? Damit es sicher reicht, auch wenn die definitive Rechnung höher ausfällt???

Ist das Ganze gesetzlich eigentlich erlaubt? Rückwirkend auf eine damals noch nicht erstellte Rechnung Verzugszins berechnen? Hat das schonmal jemand abgeklärt bzw. eingeklagt?

HassHassHass :mad:
In meiner Stadt kannst du dem Steueramt anrufen und eine höhere Rechnung verlangen, aufgrund der zu erwarteten Steuerlast. Kein Problem.
Kombiniere...

Steini
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 429
Registriert: 12.05.2011, 17:19

Beitrag von Steini »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:...ist doch echt eine Wissenschaft.

Man erhält eine provisorische Rechnung mit einem manchmal mehr oder weniger willkürlichen Betrag. Bezahlt diesen, ja sogar noch mehr und vor der Fälligkeit der Steuern. Ein halbes Jahr nachher wird definitiv abgerechnet und oh Wunder, die definitive Steuerrechnung fällt höher aus als die provisorische Rechnung. Und deswegen wird auch gleich auf den Restbetrag ab Fälligkeit der Steuern der Verzugszins berechnet.

Wie soll man denn dieser Scheisse entgehen? Einfach mal ein halbes Jahr vor Fälligkeit je 10'000 Franken jeweils dem Kanton, der Gemeinde und dem Bund überweisen? Damit es sicher reicht, auch wenn die definitive Rechnung höher ausfällt???

Ist das Ganze gesetzlich eigentlich erlaubt? Rückwirkend auf eine damals noch nicht erstellte Rechnung Verzugszins berechnen? Hat das schonmal jemand abgeklärt bzw. eingeklagt?

HassHassHass :mad:
Die provisorische Rechnung wird nicht willkürlich festgesetzt. In der Regel basiert die Vorausrechnung auf den letzten vorhandenen definitiven Zahlen bei der Steuerverwaltung.
Die Steuererklärung ist ja ausgefüllt bis zum Fälligkeitstermin und du weisst zu diesem Zeitpunkt wieviel du bezahlen musst. Ausser es gibt Abänderungen. Ich passe meine Zahlungen jeweils aufgrund der ausgefüllten Steuererklärung selber an.

Der Verzugszins ist im Steuergesetz geregelt. Der Kanton Baselland erhebt die Verzugszinsen bei einer höheren definitiven Rechnung erst 30 Tage nach der Rechnungsstellung der definitiven Abrechnung.

Es ist gesetzlich nicht erlaubt einen Verzugszins zu verlangen wenn keine Rechnung gestellt wurde. Ein Verzugszins kann nur verlangt werden, wenn auf den Fälligkeitstermin hin eine provisorische oder definitive Rechnung gestellt wurde. Ist alles im Steuergesetz geregelt, also hätte eine Klage wenig Erfolgschancen.

Meine Angaben beziehen sich jedoch nur auf den Kanton Baselland.

Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Steini hat geschrieben:Die provisorische Rechnung wird nicht willkürlich festgesetzt. In der Regel basiert die Vorausrechnung auf den letzten vorhandenen definitiven Zahlen bei der Steuerverwaltung.
Ja aber wenn man jung ist, den Job wechselt, Weiterbildung absolviert, etc. kann es da schnell zu grossen Veränderungen kommen...
Die Steuererklärung ist ja ausgefüllt bis zum Fälligkeitstermin und du weisst zu diesem Zeitpunkt wieviel du bezahlen musst. Ausser es gibt Abänderungen. Ich passe meine Zahlungen jeweils aufgrund der ausgefüllten Steuererklärung selber an.
Mir wurde eine Weiterbildung mit Kosten von +4000 Franken abgelehnt, die Einsprache ist noch hängig bzw. ich habe noch gar nichts gehört... Die Steuerbelastung wurde deswegen insgesamt 1000 Franken höher als erwartet, der Verzugszins belief sich auch nur auf 2.60 Franken, aber ja, es geht mir ums Prinzip :mad:
Der Verzugszins ist im Steuergesetz geregelt. Der Kanton Baselland erhebt die Verzugszinsen bei einer höheren definitiven Rechnung erst 30 Tage nach der Rechnungsstellung der definitiven Abrechnung.
BS scheint da anders zu sein :mad:
Es ist gesetzlich nicht erlaubt einen Verzugszins zu verlangen wenn keine Rechnung gestellt wurde. Ein Verzugszins kann nur verlangt werden, wenn auf den Fälligkeitstermin hin eine provisorische oder definitive Rechnung gestellt wurde. Ist alles im Steuergesetz geregelt, also hätte eine Klage wenig Erfolgschancen.
Baselstadt schreibt dazu:
Die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Feuerwehrersatzabgabe der Steuerperiode 2012 werden am 31. Mai 2013 fällig. Dieser Fälligkeitstermin gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung oder der Zustellung der Veranlagungsverfügung. Die geschuldeten Steuern sind innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Veranlagungsverfügung zu zahlen. Eine provisorische Rechnung auf den Fälligkeitstermin wird nicht erstellt.

Von daher kann mir bei der definitiven Rechnung eigentlich gar kein Verzugszins belastet werden, weil es bis dahin ja noch keine Rechnung gab?! Insofern wurde mir tatsächlich Verzugszins für eine imaginäre Rechnung belastet. Leider habe ich das im September als die Rechnung kam nicht gesehen (waren ja 2.60 Franken)
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Benutzeravatar
Admin
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3132
Registriert: 06.12.2004, 18:13
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Admin »

Bist du Basel-Stadt oder Basel-Land?

Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

admin hat geschrieben:bist du basel-stadt oder basel-land?
bs
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Benutzeravatar
Admin
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3132
Registriert: 06.12.2004, 18:13
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Admin »

Baltax kann dir genau ausrechnen wie hoch deine Steurrechnung wird...

Steini
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 429
Registriert: 12.05.2011, 17:19

Beitrag von Steini »

Basel-Stadt hat eine andere Regelung. BL bezahlt man die Steuern im voraus bis zum 30.9. des laufenden Jahres. BS bezahlst du die Steuern vom laufenden Jahr erst bis 31.5. im folgenden Jahr. Finde ich ehrlich gesagt besser. Per 31. März müsstest du jeweils die Steuererklärung abgeben. Zu diesem Zeitpunkt weisst du wie hoch die Rechnung sein wird. (Wie bereits von Admin erwähnt). Im Steuergesetz BS ist jedoch auch geregelt, dass keine prov. Rechnung verschickt wird ( nur auf Verlangen). Der Zinsausgleich erfolgt per 31.5. Auch da ist der Verzugs- und Vergütungszins gesetzlich geregelt. Geht also alles mit rechten Dingen zu...
Gebe dir aber Recht, dass es ärgerlich ist, wenn uvorhergesehene Korrekturen angebracht werden.

Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Admin hat geschrieben:Baltax kann dir genau ausrechnen wie hoch deine Steurrechnung wird...
Siehe dazu:
Mir wurde eine Weiterbildung mit Kosten von +4000 Franken abgelehnt, die Einsprache ist noch hängig bzw. ich habe noch gar nichts gehört...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Benutzeravatar
Brausebad
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1699
Registriert: 18.08.2011, 11:00
Wohnort: Basel

Beitrag von Brausebad »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Siehe dazu:
Mir wurde eine Weiterbildung mit Kosten von +4000 Franken abgelehnt, die Einsprache ist noch hängig bzw. ich habe noch gar nichts gehört...
Wurde sie dir jetzt genehmigt? Ich habe 2011 und 2012 meine Weiterbildung von ca. 14'000.- abgezogen bekommen nachdem ich interveniert habe. Bei mir haben sie ebenfalls den Abzug in erster Instanz abgelehnt. Lass ich mir nicht gefallen. Schliesslich schiesst man andernorts das Geld für die Bildung auch hinterher.
Wie Sigi und Ceccaroni, wie Hauser und Knup träum’ auch ich manchmal ganz leise davon, dass es dem FCB einst wieder besser gehen möge. Es muss nicht gerade ein Titel sein oder gar eine Teilnahme im Europacup, behüte nein, nur so, dass der FCB zu Hause gegen Bulle gewinnt, einfach gewinnt. JOZ 1988

Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Brausebad hat geschrieben:Wurde sie dir jetzt genehmigt? Ich habe 2011 und 2012 meine Weiterbildung von ca. 14'000.- abgezogen bekommen nachdem ich interveniert habe. Bei mir haben sie ebenfalls den Abzug in erster Instanz abgelehnt. Lass ich mir nicht gefallen. Schliesslich schiesst man andernorts das Geld für die Bildung auch hinterher.
Habe seit September noch nichts gehört... Die Mühlen des Staates mahlen gewohnt langsam...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Captain Sky
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1887
Registriert: 06.12.2004, 21:04

Beitrag von Captain Sky »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Habe seit September noch nichts gehört... Die Mühlen des Staates mahlen gewohnt langsam...
Wo bist du steuerpflichtig? Ich wohne in Basel und bei mir ging das wesentlich schneller. 14 Tage nach der Einsprache hatte ich eine Antwort mit dem grundsätzlichen Entscheid und der Ankündigung, dass eine neue Verfügung folgt (innert eines Monats).

Ich zahle (natürlich) nicht sehr gerne Steuern und die Leute beim Basler Steueramt streichen wohl im Zweifelsfall auch eher etwas zu viel als zu wenig. Wenn man dann reagiert, ist der "Service" meiner Meinung nach gut. Vielleicht bin ich aber auch einfach ein guter "Kunde" und werde darum gut betreut ;)

Benutzeravatar
dasdiyok
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 513
Registriert: 18.04.2011, 11:05
Wohnort: enceladus

Beitrag von dasdiyok »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Habe seit September noch nichts gehört... Die Mühlen des Staates mahlen gewohnt langsam...
klingt eher nach einem einspracheentscheid, sprich ein jurist hat sich der sache angenommen

Benutzeravatar
Brausebad
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1699
Registriert: 18.08.2011, 11:00
Wohnort: Basel

Beitrag von Brausebad »

So sache findi au dr Hammer:

http://www.steuer.bs.ch/bstpra_2012_3_118-3.pdf

Wär nid mag läse, kurzi Zämefassig:

E Dame het d'Kündigung nach 17 Joor infolg vo Umstruggdurierige im Pharmaunternäme beko. S'Unternähme het Ihre aabotte e "Outplacement-Training" z'finaziere, was sie au gmacht het. Well die Dame d'Köschde vo yyber 22'000.- Frangge nid als Yykomme in dr Styyrerklärig aageh het, het das frindligerwyys s'Amt nätterwyys nooche gholt. Sy het denn Yyspruch erhobe und nach 2 1/2 Joor Rächtsstriit Rächt beko!

1. Wurds mi wunder neh, wie vyll das verfahre Koschded het
2. Wurds mi wunder neh, welles Outplacement-Training 22'000 Eier koschded
3. Bini froh das die Frau Rächt beko het. Ich miesst jo dämfall mini Kürs wo ich am Samschdig mach und s'Gschäft zahlt jewyyls au verstyyre wells nid diräggd mit minere Kärnuffgoob zdue het, sondern meh zem dr Märt verstoh...und drotzdäm wichtig sind.

Ich glaub in de maischde Fäll yyberstiige d'Köschde dr Strittbari Bedraag und mache drumm wenig Sinn usserd Arbeitsbeschaffigsmassnahme...
Wie Sigi und Ceccaroni, wie Hauser und Knup träum’ auch ich manchmal ganz leise davon, dass es dem FCB einst wieder besser gehen möge. Es muss nicht gerade ein Titel sein oder gar eine Teilnahme im Europacup, behüte nein, nur so, dass der FCB zu Hause gegen Bulle gewinnt, einfach gewinnt. JOZ 1988

Benutzeravatar
Patzer
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8452
Registriert: 14.08.2005, 21:35
Wohnort: Regio Basel

Beitrag von Patzer »

bürokratenland schweiz... irgendwie müssen die tausende staatsangestellten ja beschäftigt werden.

einkommenssteuern direkt dem einkommen belasten und gut ists

zudem ist es eine verdammte frechheit, dass der staat aufgrund von mutmassungen rechnung stellen darf, und wenn man erst aufgrund der definitiven rechnung bezahlt, auch noch verzugszins zahlen muss

Benutzeravatar
Echo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1255
Registriert: 27.07.2006, 13:33

Beitrag von Echo »

Verzugszinsen scheinen mir bei den Steuern das Kleinste aller Probleme, v.a. zur Zeit... Und da unser Steuersystem auf der Selbstdeklaration beruht, darf man auch erwarten, dass man soweit den Überblick über seine steuerbaren Einnahmen hat, dass man einen ausreichenden Betrag bei Fälligkeit (oder laufend mit dem Lohn) einzahlen kann.

Die wirklichen Probleme bei den Steuern sind die Komplexität der Regeln, die unsinnigen Abzüge und die hohen Steuersätze.

Benutzeravatar
Brausebad
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1699
Registriert: 18.08.2011, 11:00
Wohnort: Basel

Beitrag von Brausebad »

Patzer hat geschrieben: einkommenssteuern direkt dem einkommen belasten und gut ists
Absolut. Für jede unselbstständige Person sinnvoll. Mit einfachen Pauschalabzügen für Haus, Kinder etc. ohne gross schnigg schnagg. Würde auch einige Kontrollinstanzen beim Saat sparen.
Wie Sigi und Ceccaroni, wie Hauser und Knup träum’ auch ich manchmal ganz leise davon, dass es dem FCB einst wieder besser gehen möge. Es muss nicht gerade ein Titel sein oder gar eine Teilnahme im Europacup, behüte nein, nur so, dass der FCB zu Hause gegen Bulle gewinnt, einfach gewinnt. JOZ 1988

Benutzeravatar
earthquake
Benutzer
Beiträge: 61
Registriert: 18.07.2005, 13:14
Wohnort: 4053

Beitrag von earthquake »

Brausebad hat geschrieben:Absolut. Für jede unselbstständige Person sinnvoll. Mit einfachen Pauschalabzügen für Haus, Kinder etc. ohne gross schnigg schnagg. Würde auch einige Kontrollinstanzen beim Saat sparen.
Eben nix Pauschalabzug - flat rate progressiv vom Einkommen abziehen. Sehr restriktive Abzugsmöglichkeiten gewähren und diese nur bei pünktlicher Ablieferung der Steuererklärungen gewähren. So kann jeder selbst entscheiden ob dann noch eine Steuererklärung ausgefüllt werden soll oder nicht. Der Staat muss dann ebenfalls nicht ausstehenden Steuern hinterherrennen. Zudem die Steuernummer bei den Banken hinterlegen und die Verrechnungssteuer direkt abrechnen lassen..

Antworten