Steini hat geschrieben:Die provisorische Rechnung wird nicht willkürlich festgesetzt. In der Regel basiert die Vorausrechnung auf den letzten vorhandenen definitiven Zahlen bei der Steuerverwaltung.
Ja aber wenn man jung ist, den Job wechselt, Weiterbildung absolviert, etc. kann es da schnell zu grossen Veränderungen kommen...
Die Steuererklärung ist ja ausgefüllt bis zum Fälligkeitstermin und du weisst zu diesem Zeitpunkt wieviel du bezahlen musst. Ausser es gibt Abänderungen. Ich passe meine Zahlungen jeweils aufgrund der ausgefüllten Steuererklärung selber an.
Mir wurde eine Weiterbildung mit Kosten von +4000 Franken abgelehnt, die Einsprache ist noch hängig bzw. ich habe noch gar nichts gehört... Die Steuerbelastung wurde deswegen insgesamt 1000 Franken höher als erwartet, der Verzugszins belief sich auch nur auf 2.60 Franken, aber ja, es geht mir ums Prinzip
Der Verzugszins ist im Steuergesetz geregelt. Der Kanton Baselland erhebt die Verzugszinsen bei einer höheren definitiven Rechnung erst 30 Tage nach der Rechnungsstellung der definitiven Abrechnung.
BS scheint da anders zu sein
Es ist gesetzlich nicht erlaubt einen Verzugszins zu verlangen wenn keine Rechnung gestellt wurde. Ein Verzugszins kann nur verlangt werden, wenn auf den Fälligkeitstermin hin eine provisorische oder definitive Rechnung gestellt wurde. Ist alles im Steuergesetz geregelt, also hätte eine Klage wenig Erfolgschancen.
Baselstadt schreibt dazu:
Die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Feuerwehrersatzabgabe der Steuerperiode 2012 werden am 31. Mai 2013 fällig. Dieser Fälligkeitstermin gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung oder der Zustellung der Veranlagungsverfügung. Die geschuldeten Steuern sind innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Veranlagungsverfügung zu zahlen. Eine provisorische Rechnung auf den Fälligkeitstermin wird nicht erstellt.
Von daher kann mir bei der definitiven Rechnung eigentlich gar kein Verzugszins belastet werden, weil es bis dahin ja noch keine Rechnung gab?! Insofern wurde mir tatsächlich Verzugszins für eine imaginäre Rechnung belastet. Leider habe ich das im September als die Rechnung kam nicht gesehen (waren ja 2.60 Franken)