São Paulino hat geschrieben:Hier ein Beitrag aus der aktuellsten Ausgabe von "Plädoyer" (Magazin für Recht und Politik). Sorry für allfällige Abtippfehler. ( ]Fichierung von Unbescholtenen: Datenschützer kritisiert Polizei[/B]
Wer es mit einem der 4750 Kantons- oder Stadtpolizisten aus Zürich und Winterthur zu tun bekommt, landet in der Datenbank Polis. Stand der erfassten Personen: Rund 900'000. (

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Darunter auch die 427 Zugpassagiere aus Basel, welche die Polizei am 5. Dezember 2004 in Zürich-Altstetten bei einer Aktion gegen Fussballfans festgenommen hatte. Bisher wurde kein einziges Strafverfahren eröffnet. Trotzdem bleiben die Daten im Polizeicomputer.
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl hat diese Praxis schon vor zwei Jahren kritisiert. u201EWir sind der Auffassung, dass bei Freispruch, Einstellung des Verfahrens, Sistierung und Nichtanhandnahme die entpsrechenden Personendaten zu löschen sindu201C. Dies entspreche auch der Praxis des Bundesgerichts.
Baeriswyl stösst jedoch bei der Regierung des Kantons Zürich auf taube Ohren.
Der zuständige Regierungsrat Ruedi Jeker (FDP) weigert sich, die Löschung von Unbescholtenen vorzunehmen. Wer in Polis registriert ist, bleibt heute noch bis zum Ablauf der Verfolgungsverjährung gespeichert. Irène Schwitter, Informationsbeauftragte von Jeker: Im Fall der Basler Fussballfans oder in ähnlichen Fällen könne ein Betroffener u201Eunter Vorlage des entsprechenden formell rechtskräftigen Entscheides oder des Entscheides über die Sistierung eine ergänzende Eintragung in Polis erwirkenu201C. Nur: Wo kein Verfahren eröffnet wird, gibt es weder eine Einstellung noch eine Sistierung. Und: Eine ergänzende Eintragung ist keine Löschung. Baeriswyl: u201EDa jederzeit bei einer Fahndung auf diese Daten zugegriffen werden kann, geht diese Aufbewahrung weit über die Dokumentationspflicht der Polizei hinaus.u201C
War zwar selber nicht betroffen (bin privat "via Südanflug" angereist), aber ist einfach unglaublich, meiner Meinung nach...
Bei der Fichenaffäre hat die Bundespolizei auch rund 900,000 belanglose Fichen erstellt, allerdings in ein paar Jahrzehnten und nich nur in wenigen Jahren, wie das die Zürcher schafften.
Im Vorfeld der Abstimmung zum "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" wurde vom Bundesrat versichert, dass sich eine derartige Affäre in der Schweiz nicht wiederholen kann... (siehe angehängten Text).
Das betreffende Bundesgesetz gilt in der ganzen Schweiz; Daten von normalen Matchbesuchern dürfen gar nicht erfasst werden, und alle Bilder müssten innerhalb von 30 Tagen gelöscht werden:
Art. 3 Schranken
1 Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone dürfen Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit nicht bearbeiten. Die Bearbeitung ist jedoch dann zulässig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Organisation oder ihr angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen.
2 Werden Informationen aufgrund von Absatz 1 beschafft und hat sich bei der beobachteten Tätigkeit der Verdacht auf strafbares Verhalten nicht bestätigt, so dürfen die Informationen nicht personenbezogen erschlossen werden. Bild- und Tonaufnahmen müssen spätestens nach 30 Tagen vernichtet werden.
3 Das Stimm-, das Petitions- und das Statistikgeheimnis bleiben gewahrt.
4 Die Sicherheitsorgane dürfen ferner im Hinblick auf Massnahmen zum Schutz von Personen und Gebäuden nach dem fünften Abschnitt die Informationen bearbeiten, welche zum Schutz von bedrohten Personen, Organisationen oder Veranstaltungen notwendig sind.
Ich gehe davon aus, dass die gesamte Polis-Datenbank nur nichtssagenden Schrott enthält und vernichtet werden müsste, da sie einerseits keine rechtliche Grundlage hat und andererseits gegen das erwähnte Bundesgesetz verstösst.
alles über Altstetten auf
http://geocities.com/fcb0512