Geblitzt....
Geblitzt....
Wollte mal fragen was passiert wenn ein Neulenker in der 3-jährigen Probezeit geblitzt wird.
Gibts noch Toleranz?
Oder wird der Führerschein sofort entzogen?
Kenn mich da nicht so gut aus.
Gibts villeicht auch Artikel dazu?
Wäre froh um Antowrten...hehe
Gibts noch Toleranz?
Oder wird der Führerschein sofort entzogen?
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Stolz als Basler geboren zu sein
Was passiert bei Wiederhandlung (gemäss Regeln für «normale» Autofahrer)?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Wiederhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, und endet dieser Entzug während der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises auf Probe. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt, die neue Probezeit endet ein Jahr nach dessen Ausstellungsdatum.
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Wiederhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, und endet dieser Entzug während der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises auf Probe. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt, die neue Probezeit endet ein Jahr nach dessen Ausstellungsdatum.
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kann ich so bestätigen. falls es zu einer massnahme kommt, wird die probezeit verlängert; beim 2ten vorfall innerhalb der probezeit, welcher zum entzug führen würde, ist der Ausweis weg..skaranoid hat geschrieben:Kommt ganz drauf an wie schnell du bist und in was für einer geschwindigkeitszone du geblitz wurdes !
Wirst behandelt wie jeder andere lenker auch, egal of fühererausweis auf Probe oder nicht
Ob ein Vorfall zum Entzug führt, ist aber nicht davon abhängig, ob man den Führerausweis auf Probe hat oder nicht..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Wenn du nicht 26km (?) zuschnell warst dann schon...sonst Billet weg und verlängerung der Probezeit....Cedi hat geschrieben:ok....
aso ich hate etwa 20 km/h zuviel....ausserorts
Blitzer war mobil....
heisst, ich werde gleich behandelt wie normale Lenker?
mit einer gewöhnlichen Busse?
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Immer diese jungen Raser.... 

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einer der zu hause nichts zu sagen hat ? oder dessen Frau keinen Bock auf ihn hat oder anstatt ausgang lieber blitzt. aber um diese zeit sind doch normal eher alk kontrollen angesagt...Cedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas....
....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
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Gegenfrage: Was ist das für ein armer Kerl, der findet, die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten mitten in der Nacht nicht mehr...?Cedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas....
....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????


Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama
Nemo me impune lacessit

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schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!



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Raserautos entziehen und verschrottenCedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas....
....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
Bundesrat Moritz Leuenberger macht Ernst im Kampf für mehr Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen. Nach jahrelangen Verzögerungen lanciert er jetzt das Programm Via sicura, ein Bündel von 60 Massnahmen.
Dabei will Leuenberger aus seinem alten Vorschlag ernst machen: Autos von Raser sollen entzogen und verschrottet werden. Er werde das Programm demnächst dem Bundesrat zur Beratung vorlegen, sagt der SP-Bundesrat in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Diesen Vorschlag hatte Leuenberger bereits vor zwei Jahren geäussert.
Verbieten will Leuenberger zudem Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion. Personen, die fahren, ohne je einen Führerausweis erworben zu haben, sollen gleich hart bestraft werden, wie solche, die trotz Führerausweisentzug am Steuer sitzen.
Melde mich freiwillig zum verschrotten!!!
Würden Wahlen etwas verändern, dann wären sie verboten
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dem Fall hast du keine Freude in Deutschland auto zu fahren...dort hats z.Teil keine GeschwindigkeitsBegrenzung.....Cedi hat geschrieben:ja eben....Alk Kontrollen...aber Blitzer
@sergipe:
warum 20 zu schnell?
Freude am Leben....Freude am Autofahren
@baron
diese Frage kann ich leider nicht beantworten)

gobbo
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
Das stimmt.sergipe hat geschrieben:Wobei, dass ist eher ein Widerspruch.
Denn wenn du in einem Pfeiler landest oder in ein anderes Auto fährst, bleibt nicht mehr viel vom Leben übrig.
Aber es kommt vielleicht falsch rüber...
Wenn du auf einer geraden Strasse fährst, denkst du halt manchmal...wow
20 mehr...sind noch schöner....
Blitz Blitz....

Stolz als Basler geboren zu sein
Wieso 26 km/h?Sharky hat geschrieben:Wenn du nicht 26km (?) zuschnell warst dann schon...sonst Billet weg und verlängerung der Probezeit....
Ausserorts fällt man bis 20 km/h - nach Abzug der Toleranz (wohl 6 oder 7 km/h) - unter den Ordnungsbussenkatalog, kostet Dich bei 16-20km/h zu viel CHF 240.--. Darüber fällst Du in die Zuständigkeit des Strafbefehlsrichters, da wird es teurer, denn dann fallen auch Verfahrenskosten an, je nach Kanton im Umfang von ca. CHF 150.--, darüber hinaus erhöht sich die Busse auf ca. CHF 350.-- (bis 30 km/h zuviel).
(die 26 km/h-Grenze gilt für die Autobahn)
Dies ist die strafrechtliche Seite. Daneben kommen die von Dir wohl mehr gefürchteten administrativen Massnahmen. Solltest Du unter den vom Ordnungsbussengesetz erfassten Bereich (siehe oben) fallen, wird Dir der Ausweis nicht entzogen. Auch im knapp darüber liegenden Bereich wird in der Regel zunächst eine Verwarnung ausgesprochen, wenn die Geschwindigkeitsübertretung nicht geeignet war, andere Personen zu gefährden. Die Erteilung auf Probe hat hier keine direkten Auswirkungen, es sei denn, es käme aus genannten Gründen zum Entzug. Dann würde die Probezeit verlängert, zudem würdest Du bei einem weiteren Entzug den Ausweis definitiv verlieren (respektive Du müsstest die Prüfung wiederholen nach einer Wartefrist von einem Jahr und nur aufgrund eines verkehrspychologischen Gutachtens).
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ausserorts gibt es ab 21 eine verwarnung, ab 26 einen entzug, ab 21 gibt es auch ein strafverfahren, bis 20 wird das ganze im ordnungsbussenverfahren geregelt..
ja es wird abgezogen (je nach gerät 3-7 kmh), und je nach dem wirds billiger.. sieh art. 303 OBV
ja es wird abgezogen (je nach gerät 3-7 kmh), und je nach dem wirds billiger.. sieh art. 303 OBV
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
303.1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1
und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 und 43 Abs. 1 Bst. a SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 120.-
c. um 11u201315 km/h 250.-
2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1
SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 100.-
c. um 11u201315 km/h 160.-
d. um 16u201320 km/h 240.-
3. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a
Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 20.-
b. um 6u201310 km/h 60.-
c. um 11u201315 km/h 120.-
d. um 16u201320 km/h 180.-
e. um 21u201325 km/h 260.-
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1
und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 und 43 Abs. 1 Bst. a SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 120.-
c. um 11u201315 km/h 250.-
2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1
SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 100.-
c. um 11u201315 km/h 160.-
d. um 16u201320 km/h 240.-
3. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a
Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 20.-
b. um 6u201310 km/h 60.-
c. um 11u201315 km/h 120.-
d. um 16u201320 km/h 180.-
e. um 21u201325 km/h 260.-
[CENTER]Innteligentister User 2006[/CENTER]
ok...dasto hat geschrieben:ausserorts gibt es ab 21 eine verwarnung, ab 26 einen entzug, ab 21 gibt es auch ein strafverfahren, bis 20 wird das ganze im ordnungsbussenverfahren geregelt..
ja es wird abgezogen (je nach gerät 3-7 kmh), und je nach dem wirds billiger.. sieh art. 303 OBV
dann ist es ja schon ein wenig besser...
3-7..
hoffen wir mal, dass mein Tacho noch zu viel anzeigt...

Stolz als Basler geboren zu sein
Doch doch, wie ich geschrieben habe: "nach Abzug der Toleranz von 6-7 km/h" (oder wie es die Verordnung ausdrückt: "nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen"). Das hat mit der Messungenauigkeit der Anlagen zu tun. Wenn ein Blitzer z.B. 25 km/h zu schell anzeigt, könnten es zwischen 19 km/h und 31 km/h gewesen sein, deswegen muss im Zweifel an die untere Grenze gegangen werden. Es gibt neuere Blitzer mit weniger Abweichung, aber ich glaube nicht, dass mobile Blitzer exakter sind (weiss es allerdings nicht).Cedi hat geschrieben:
heisst das es wir teuer?
ich dachte werden noch ein paar km/H abgezogen...?
bringt das nichts?
Dazu kommt, dass viele Autos so eigestellt sind, dass man effektiv ein paar km/h weniger schell unterwegs ist, als auf dem Tacho angezeigt.
Wenn Du also gemäss Tacho 20 km/h zu schnell warst, dürfte es nicht allzu teuer werden ("Tacho-Abzug" - je nach Auto -, Toleranzabzug).
Die Bussenstufungen für diejenigen Bereiche, welche noch vom Ordnungsbussenkatalog erfasst sind, findest Du hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.031.de.pdf
Ausserhalb des geltungsbereiches des Ordnungsbussengesetzes gibt es je nach Kanton so genannte Strafmassrichtlinien, indessen wird die Busse diesfalls individuell zugemessen (aber wie gesagt, es kommen dann Verfahrenskosten dazu). In BS gilt als Ausgangslage (vor individueller Anpassung) ausserorts 21 -25 km/h zu schnell CHF 350.--, 26 - 30 km/h CHF 450.-- etc. (exponentiell ansteigend).
Edit: Ich war zu langsam... ; )
ok...dankeMMM hat geschrieben:Art. 7 OBG:
Art. 7 Kosten
Im Ordnungsbussenverfahren dürfen keine Kosten erhoben werden.
(wenn Du die Busse bezahlst, ansonsten wird das ordentliche Verfahren eingeleitet)
fürs Vorlesen auch noch gleich

hehe....ich denk ich werd Sie bezahlen!!!!!
das reicht mir!!!
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Aha...du bist Neulenker und denkst dass du deine Karre im Griff hast, so von wegen Lebensmüde. Komm erst mal ins Schleudern oder fährst in einen Graben usw. dann wirst du schnell merken, dass du keine Chance hast "gegen" dein Auto!Cedi hat geschrieben:ja klar....
nur weil ich Freude am Autofahren habe...
es ist ja nicht so das ich lebensmüde bin...
Und glaub mir, es ist schneller passiert als du denkst...(auch nach x-Jahren Routine)

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