Geblitzt....

Der Rest...
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Cedi
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Geblitzt....

Beitrag von Cedi »

Wollte mal fragen was passiert wenn ein Neulenker in der 3-jährigen Probezeit geblitzt wird.

Gibts noch Toleranz?
Oder wird der Führerschein sofort entzogen?

Kenn mich da nicht so gut aus.

Gibts villeicht auch Artikel dazu?

Wäre froh um Antowrten...hehe
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skaranoid
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Beitrag von skaranoid »

Kommt ganz drauf an wie schnell du bist und in was für einer geschwindigkeitszone du geblitz wurdes !

Wirst behandelt wie jeder andere lenker auch, egal of fühererausweis auf Probe oder nicht
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sergipe
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Beitrag von sergipe »

Was passiert bei Wiederhandlung (gemäss Regeln für «normale» Autofahrer)?

Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Wiederhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, und endet dieser Entzug während der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.

Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises auf Probe. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt, die neue Probezeit endet ein Jahr nach dessen Ausstellungsdatum.

dasto
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Beitrag von dasto »

skaranoid hat geschrieben:Kommt ganz drauf an wie schnell du bist und in was für einer geschwindigkeitszone du geblitz wurdes !

Wirst behandelt wie jeder andere lenker auch, egal of fühererausweis auf Probe oder nicht
kann ich so bestätigen. falls es zu einer massnahme kommt, wird die probezeit verlängert; beim 2ten vorfall innerhalb der probezeit, welcher zum entzug führen würde, ist der Ausweis weg..

Ob ein Vorfall zum Entzug führt, ist aber nicht davon abhängig, ob man den Führerausweis auf Probe hat oder nicht..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

ok....

aso ich hate etwa 20 km/h zuviel....ausserorts
Blitzer war mobil....


heisst, ich werde gleich behandelt wie normale Lenker?
mit einer gewöhnlichen Busse?
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Sharky
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Beitrag von Sharky »

Cedi hat geschrieben:ok....

aso ich hate etwa 20 km/h zuviel....ausserorts
Blitzer war mobil....


heisst, ich werde gleich behandelt wie normale Lenker?
mit einer gewöhnlichen Busse?
Wenn du nicht 26km (?) zuschnell warst dann schon...sonst Billet weg und verlängerung der Probezeit....
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

hehe

neinnein....
maximal 20
ich ging noch ab dem Gas...
vill. nicht mal 20 zuviel....


phuuu....ERLEICHTERUNG!!!!! :eek: :o
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Sharky
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Beitrag von Sharky »

Immer diese jungen Raser.... :D
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

hehe....
hat schon etwas.... :D

....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Cedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas.... :D

....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
einer der zu hause nichts zu sagen hat ? oder dessen Frau keinen Bock auf ihn hat oder anstatt ausgang lieber blitzt. aber um diese zeit sind doch normal eher alk kontrollen angesagt...
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Baron Zwingstein
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Beitrag von Baron Zwingstein »

Cedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas.... :D

....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
Gegenfrage: Was ist das für ein armer Kerl, der findet, die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten mitten in der Nacht nicht mehr...? :rolleyes: :D
Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama

Nemo me impune lacessit
schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!
:eek: :cool: :p

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Warum 20 zu schnell fahren?

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Brandstifter
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Beitrag von Brandstifter »

Cedi hat geschrieben:hehe....
hat schon etwas.... :D

....aber was für ein armer Kerl ist um 1 Uhr morgens noch mit einem scheiss mobilen Biltzer unterwegs????
Raserautos entziehen und verschrotten

Bundesrat Moritz Leuenberger macht Ernst im Kampf für mehr Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen. Nach jahrelangen Verzögerungen lanciert er jetzt das Programm Via sicura, ein Bündel von 60 Massnahmen.

Dabei will Leuenberger aus seinem alten Vorschlag ernst machen: Autos von Raser sollen entzogen und verschrottet werden. Er werde das Programm demnächst dem Bundesrat zur Beratung vorlegen, sagt der SP-Bundesrat in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Diesen Vorschlag hatte Leuenberger bereits vor zwei Jahren geäussert.

Verbieten will Leuenberger zudem Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion. Personen, die fahren, ohne je einen Führerausweis erworben zu haben, sollen gleich hart bestraft werden, wie solche, die trotz Führerausweisentzug am Steuer sitzen.


Melde mich freiwillig zum verschrotten!!!
Würden Wahlen etwas verändern, dann wären sie verboten

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

ja eben....Alk Kontrollen...aber Blitzer :(


@sergipe:

warum 20 zu schnell?

Freude am Leben....Freude am Autofahren ;)

@baron

diese Frage kann ich leider nicht beantworten :rolleyes: ;)
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skaranoid
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Beitrag von skaranoid »

Cedi hat geschrieben:ja eben....Alk Kontrollen...aber Blitzer :(



warum 20 zu schnell?

Freude am Leben....Freude am Autofahren ;)
okay leuten die das so sehen sollte man gar nicht erst einen führerausweis geben...
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l'antimilan
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Beitrag von l'antimilan »

Cedi hat geschrieben:ja eben....Alk Kontrollen...aber Blitzer :(


@sergipe:

warum 20 zu schnell?

Freude am Leben....Freude am Autofahren ;)

@baron

diese Frage kann ich leider nicht beantworten)
dem Fall hast du keine Freude in Deutschland auto zu fahren...dort hats z.Teil keine GeschwindigkeitsBegrenzung..... ;)
gobbo

meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Cedi hat geschrieben:@sergipe:

warum 20 zu schnell?

Freude am Leben....Freude am Autofahren ;)
Wobei, dass ist eher ein Widerspruch.

Denn wenn du in einem Pfeiler landest oder in ein anderes Auto fährst, bleibt nicht mehr viel vom Leben übrig.

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

skaranoid hat geschrieben:okay leuten die das so sehen sollte man gar nicht erst einen führerausweis geben...
ja klar....
nur weil ich Freude am Autofahren habe...
es ist ja nicht so das ich lebensmüde bin...
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RALE BALE
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Beitrag von RALE BALE »

naja jungs, glaub fascht jede wo Autifahrt isch schomol mit 20 zschnäll unterwägs gsi, und alli vo uns sind wohl jo kei Raser oder?

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

sergipe hat geschrieben:Wobei, dass ist eher ein Widerspruch.

Denn wenn du in einem Pfeiler landest oder in ein anderes Auto fährst, bleibt nicht mehr viel vom Leben übrig.
Das stimmt.

Aber es kommt vielleicht falsch rüber...

Wenn du auf einer geraden Strasse fährst, denkst du halt manchmal...wow
20 mehr...sind noch schöner....
Blitz Blitz.... :o
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MMM
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Beitrag von MMM »

Sharky hat geschrieben:Wenn du nicht 26km (?) zuschnell warst dann schon...sonst Billet weg und verlängerung der Probezeit....
Wieso 26 km/h?
Ausserorts fällt man bis 20 km/h - nach Abzug der Toleranz (wohl 6 oder 7 km/h) - unter den Ordnungsbussenkatalog, kostet Dich bei 16-20km/h zu viel CHF 240.--. Darüber fällst Du in die Zuständigkeit des Strafbefehlsrichters, da wird es teurer, denn dann fallen auch Verfahrenskosten an, je nach Kanton im Umfang von ca. CHF 150.--, darüber hinaus erhöht sich die Busse auf ca. CHF 350.-- (bis 30 km/h zuviel).

(die 26 km/h-Grenze gilt für die Autobahn)

Dies ist die strafrechtliche Seite. Daneben kommen die von Dir wohl mehr gefürchteten administrativen Massnahmen. Solltest Du unter den vom Ordnungsbussengesetz erfassten Bereich (siehe oben) fallen, wird Dir der Ausweis nicht entzogen. Auch im knapp darüber liegenden Bereich wird in der Regel zunächst eine Verwarnung ausgesprochen, wenn die Geschwindigkeitsübertretung nicht geeignet war, andere Personen zu gefährden. Die Erteilung auf Probe hat hier keine direkten Auswirkungen, es sei denn, es käme aus genannten Gründen zum Entzug. Dann würde die Probezeit verlängert, zudem würdest Du bei einem weiteren Entzug den Ausweis definitiv verlieren (respektive Du müsstest die Prüfung wiederholen nach einer Wartefrist von einem Jahr und nur aufgrund eines verkehrspychologischen Gutachtens).

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

:eek:
heisst das es wir teuer?

ich dachte werden noch ein paar km/H abgezogen...?
bringt das nichts?
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dasto
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Beitrag von dasto »

ausserorts gibt es ab 21 eine verwarnung, ab 26 einen entzug, ab 21 gibt es auch ein strafverfahren, bis 20 wird das ganze im ordnungsbussenverfahren geregelt..

ja es wird abgezogen (je nach gerät 3-7 kmh), und je nach dem wirds billiger.. sieh art. 303 OBV
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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pernod
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Beitrag von pernod »

303.1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1
und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 und 43 Abs. 1 Bst. a SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 120.-
c. um 11u201315 km/h 250.-

2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1
SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 40.-
b. um 6u201310 km/h 100.-
c. um 11u201315 km/h 160.-
d. um 16u201320 km/h 240.-

3. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter
Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten
Sicherheitsmarge auf Autobahnen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a
Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
a. um 1u2013 5 km/h 20.-
b. um 6u201310 km/h 60.-
c. um 11u201315 km/h 120.-
d. um 16u201320 km/h 180.-
e. um 21u201325 km/h 260.-
[CENTER]Innteligentister User 2006[/CENTER]

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

dasto hat geschrieben:ausserorts gibt es ab 21 eine verwarnung, ab 26 einen entzug, ab 21 gibt es auch ein strafverfahren, bis 20 wird das ganze im ordnungsbussenverfahren geregelt..

ja es wird abgezogen (je nach gerät 3-7 kmh), und je nach dem wirds billiger.. sieh art. 303 OBV
ok...
dann ist es ja schon ein wenig besser...
3-7..
hoffen wir mal, dass mein Tacho noch zu viel anzeigt... :o
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MMM
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Beitrag von MMM »

Cedi hat geschrieben: :eek:
heisst das es wir teuer?

ich dachte werden noch ein paar km/H abgezogen...?
bringt das nichts?
Doch doch, wie ich geschrieben habe: "nach Abzug der Toleranz von 6-7 km/h" (oder wie es die Verordnung ausdrückt: "nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen"). Das hat mit der Messungenauigkeit der Anlagen zu tun. Wenn ein Blitzer z.B. 25 km/h zu schell anzeigt, könnten es zwischen 19 km/h und 31 km/h gewesen sein, deswegen muss im Zweifel an die untere Grenze gegangen werden. Es gibt neuere Blitzer mit weniger Abweichung, aber ich glaube nicht, dass mobile Blitzer exakter sind (weiss es allerdings nicht).

Dazu kommt, dass viele Autos so eigestellt sind, dass man effektiv ein paar km/h weniger schell unterwegs ist, als auf dem Tacho angezeigt.

Wenn Du also gemäss Tacho 20 km/h zu schnell warst, dürfte es nicht allzu teuer werden ("Tacho-Abzug" - je nach Auto -, Toleranzabzug).

Die Bussenstufungen für diejenigen Bereiche, welche noch vom Ordnungsbussenkatalog erfasst sind, findest Du hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.031.de.pdf

Ausserhalb des geltungsbereiches des Ordnungsbussengesetzes gibt es je nach Kanton so genannte Strafmassrichtlinien, indessen wird die Busse diesfalls individuell zugemessen (aber wie gesagt, es kommen dann Verfahrenskosten dazu). In BS gilt als Ausgangslage (vor individueller Anpassung) ausserorts 21 -25 km/h zu schnell CHF 350.--, 26 - 30 km/h CHF 450.-- etc. (exponentiell ansteigend).

Edit: Ich war zu langsam... ; )

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

Ok...
Also kann es gut kommen, oder sogar schlecht...

und unter 20 km/h gibts keine Verfahrenkosten?
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MMM
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Beitrag von MMM »

Cedi hat geschrieben:Ok...
Also kann es gut kommen, oder sogar schlecht...

und unter 20 km/h gibts keine Verfahrenkosten?
Art. 7 OBG:

Art. 7 Kosten
Im Ordnungsbussenverfahren dürfen keine Kosten erhoben werden.

(wenn Du die Busse bezahlst, ansonsten wird das ordentliche Verfahren eingeleitet)

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Cedi
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Beitrag von Cedi »

MMM hat geschrieben:Art. 7 OBG:

Art. 7 Kosten
Im Ordnungsbussenverfahren dürfen keine Kosten erhoben werden.

(wenn Du die Busse bezahlst, ansonsten wird das ordentliche Verfahren eingeleitet)
ok...danke
fürs Vorlesen auch noch gleich ;)

hehe....ich denk ich werd Sie bezahlen!!!!!
das reicht mir!!!
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Fire of Basle
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Beitrag von Fire of Basle »

Cedi hat geschrieben:ja klar....
nur weil ich Freude am Autofahren habe...
es ist ja nicht so das ich lebensmüde bin...
Aha...du bist Neulenker und denkst dass du deine Karre im Griff hast, so von wegen Lebensmüde. Komm erst mal ins Schleudern oder fährst in einen Graben usw. dann wirst du schnell merken, dass du keine Chance hast "gegen" dein Auto!
Und glaub mir, es ist schneller passiert als du denkst...(auch nach x-Jahren Routine) ;)
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