es isch e flash-animation vom carlitos sim überschlag.
die animation wird uf däre site für fr. 500.00 verkauft, als bispiel im shop mit em bild (rhy mit FCB-logo) vom sacha
ha den via kontaktformular kurz öbis gschriebe:
und d'antwort het nid lang uf sich warte loh:guten tag
was hat carlitos vom FCB mit der euro08 zu tun.
es ist schon frech sich mit fremden federn zu schmücken, habt ihr carlitos gefragt ob ihr seine akrobatischen kunststücke verwenden dürft, und diese sogar noch verkauft für Fr. 500.00 (mit einem weiteren bild bei welchem ihr sicher nicht gefragt habt ob ihr dieses verwenden dürft, der urheber des basler bild ist übrigends sacha grossenbacher)
ich weise im weitern darauf hin das ich keine werbung von euerer seite erhalten möchte.
gruss aus basel
Dave
WOW, do wird grad mit scharfer munition gschosse.Guten Tag Herr xxxxx
Auf Ihre rudimentären Anwürfe möchte ich kurz wie folgt Stellung nehmen:
· Wir haben Ihnen nie eine Werbung zugestellt und haben auch kein Interesse Ihnen künftig Werbung zukommen zu lassen.
· Mit Herr Grossenbacher stand ich bereits vor einigen Tagen in Kontakt, nachdem ich dem FC Basel und auch Frau Oeri diese Flash-Animation mit dem Hintergrundbild der Basler City unterbreitet hatte. Die Firmen Novartis und Hoffmann LaRoche waren bereits mehrere Male auf unserer Website.
· Der Shop befindet sich noch im Aufbau, und ich habe dafür bisher keinerlei Werbemassnahmen eingeleitet. Im Moment weiss ich selber noch nicht, wie gestern plötzlich dieser grosse Traffic entstanden ist.
· Das Bild mit der Basler City befand sich nur als Muster im WebShop und wurde nun geändert, nachdem der Shop plötzlich so rege besucht wurde.
· Der Persönlichkeitsschutz wird im ZGB Art. 28 geregelt. Aus dem Wesen dieses Rechts folgt, dass die Verfügung über das eigene Bild nur der abgebildeten Person als Rechtsträger selbst zusteht. Ein Fussballstar ist jedoch eine «öffentliche Person» der aktuellen Sportgeschichte und es kann ganz grundsätzlich kein Persönlichkeitsschutz in Anspruch genommen werden, wenn Spieler, Trainer, usw. in Ausübung ihres Berufes Fussball als «Beiwerk» abgebildet werden. Ein Fussballclub kann somit für sich und seine Spieler, Trainer keine Rechte an deren Bildern geltend machen.
· Wir schmücken uns mit keinen fremden Federn. Diese Behauptung ist eine unerhörte Frechheit und grenzt zumindest an den Straftatbestand der Beleidigung und üblen Nachrede. Die Schwierigkeit in einer Flash-Animation besteht nicht darin, einen Hintergrund in das Bild zu stellen, sondern die Figuren auf verschiedenen Ebenen zu animieren.
Bevor Sie derart absurde und dreiste Thesen und Beschuldigungen verbreiten und in Umlauf bringen, sollten Sie sich vorerst über die rechtlichen Zusammenhänge und Konsequenzen informieren.
Ich bitte um Kenntnisnahme und bitte Sie, mich künftig mit Ihrem rudimentären «Internetgeschreibsel» zu verschonen.
Mit den besten Grüssen
Hopp-Schwiiz2008.ch
U. Kumli
Kopie an:
Seydoux André
Advokaturbüro
Herrengasse 30
3011 Bern
ganz luschtig isch aber: dr carlitos isch sit hüt am morge fascht nümme z'erkenne, s'triko isch jetzt rot/grien und im shop isch s'rhybild au verschwunde, anschienend isch d'rechtslag öbe doch nid e so klar, ich glaub ich bedank mi für die netti antwort.