Zitat: TagiP3-Player werden teurer
Harddisc-Recorder und MP3-Player werden wohl ab September teurer. Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gutgeheissen. Die zahlreichen Beschwerden wurden abgewiesen.
Betroffen sind etwa iPods, MP3-Player oder Satelliten- und DVD-Empfänger mit eingebauter Harddisc.
Nach Angaben der Konsumentenorganisationen wird durch diesen Tarif ein MP3-Player um 10 bis 30 Franken, ein Videorecorder mit integrierter Festplatte um 90 Franken teurer.
Urheberrechtsgebühr für Speichermedien????
Urheberrechtsgebühr für Speichermedien????
total 75,000 Franken Gerichtsgebür.
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1. Die bundesgerichtlichen Verfahren 2A.53/2006 bzw. 2A.338/2006, 2A.322/2006, 2A.336/2006 und 2A.337/2006 werden vereinigt.
2. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Fédération romande des consommateurs (FRC), des Konsumentenforums (kf), der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist (Verfahren 2A.337/2006).
3. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der ProLitteris, der Société suisse des auteurs, der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), der Suissimage und der Swissperform wird abgewiesen (Verfahren 2A.322/2006).
4.1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO; Verfahren 2A.53/2006 und 2A.338/2006) sowie des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN; Verfahren 2A.336/2006) werden teilweise gutgeheissen.
4.2 Ziffer 2 des Beschlusses der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 17. Januar 2006 wird wie folgt geändert:
"Der Gemeinsame Tarif 4d (Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten) wird in der Fassung vom 28. September 2005 mit den folgenden Änderungen genehmigt:
...
d) Ziff. 9.1:
Dieser Tarif tritt zu Beginn des zweiten Monats nach Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt von den Importeuren oder Herstellern an den Detailhandel oder direkt an den Konsumenten verkauften Leer-Datenträger. Seine Geltungsdauer beträgt 22 Monate."
4.3 Im Übrigen werden die Verwaltungsgerichtsbeschwerden abgewiesen.
5.1 Der Fédération romande des consommateurs (FRC), dem Konsumentenforum (kf), der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) wird eine Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 15'000.-- unter Solidarhaft auferlegt.
5.2 Der ProLitteris, der Société suisse des auteurs, der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), der Suissimage und der Swissperform wird eine Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 20'000.-- unter Solidarhaft auferlegt.
5.3 Dem Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 16'000.-- auferlegt.
5.4 Dem Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 16'000.-- auferlegt.
5.5 Dem Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- auferlegt.
6.1 Die Fédération romande des consommateurs (FRC), das Konsumentenforum (kf), die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) haben die ProLitteris, die Société suisse des auteurs, die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), die Suissimage und die Swissperform für das bundesgerichtliche Verfahren unter Solidarhaft mit insgesamt Fr. 10'000.-- zu entschädigen.
6.2 Im Übrigen wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
1. Die bundesgerichtlichen Verfahren 2A.53/2006 bzw. 2A.338/2006, 2A.322/2006, 2A.336/2006 und 2A.337/2006 werden vereinigt.
2. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Fédération romande des consommateurs (FRC), des Konsumentenforums (kf), der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist (Verfahren 2A.337/2006).
3. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der ProLitteris, der Société suisse des auteurs, der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), der Suissimage und der Swissperform wird abgewiesen (Verfahren 2A.322/2006).
4.1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO; Verfahren 2A.53/2006 und 2A.338/2006) sowie des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN; Verfahren 2A.336/2006) werden teilweise gutgeheissen.
4.2 Ziffer 2 des Beschlusses der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 17. Januar 2006 wird wie folgt geändert:
"Der Gemeinsame Tarif 4d (Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten) wird in der Fassung vom 28. September 2005 mit den folgenden Änderungen genehmigt:
...
d) Ziff. 9.1:
Dieser Tarif tritt zu Beginn des zweiten Monats nach Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt von den Importeuren oder Herstellern an den Detailhandel oder direkt an den Konsumenten verkauften Leer-Datenträger. Seine Geltungsdauer beträgt 22 Monate."
4.3 Im Übrigen werden die Verwaltungsgerichtsbeschwerden abgewiesen.
5.1 Der Fédération romande des consommateurs (FRC), dem Konsumentenforum (kf), der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) wird eine Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 15'000.-- unter Solidarhaft auferlegt.
5.2 Der ProLitteris, der Société suisse des auteurs, der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), der Suissimage und der Swissperform wird eine Gerichtsgebühr von insgesamt Fr. 20'000.-- unter Solidarhaft auferlegt.
5.3 Dem Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 16'000.-- auferlegt.
5.4 Dem Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 16'000.-- auferlegt.
5.5 Dem Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- auferlegt.
6.1 Die Fédération romande des consommateurs (FRC), das Konsumentenforum (kf), die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Associazione consumatrici della Svizzera italiana (acsi) haben die ProLitteris, die Société suisse des auteurs, die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), die Suissimage und die Swissperform für das bundesgerichtliche Verfahren unter Solidarhaft mit insgesamt Fr. 10'000.-- zu entschädigen.
6.2 Im Übrigen wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
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Wenn diese Gebühr kommt, dann ist es erst recht legal (weil dann hat man ja Urheberrechtsgebühren beim Kauf des Geraäts bezahlt).Angelo hat geschrieben:Abzocke!
Immerhin ist es in der Schweiz (noch) legal mp3s etc. runterzuladen.
Wobei: legal oder illegal...scheissegal!
Angeschmiert sind die, die ihre CDs ehrlich kaufen und dann auf den iPod überspielen (aber zu denen gehöre ich nicht).
Das muss auch so bleiben. In Erwägung 2 (Seite 9) stellt das Bundesgericht einen direkten Zusammenhang zwischen dem Recht auf Verwendung von veröffentlichten Werken zum Eigenbebrauch und der Abgabe auf Datenträger her. Wenn das Recht auf Verwendung für den Eigengebrauch in Zukunft eingeschränkt wird, müssen auch die Abgaben gesenkt oder gar aufgehoben werden.Angelo hat geschrieben:Abzocke!
Immerhin ist es in der Schweiz (noch) legal mp3s etc. runterzuladen.
Arschgeigen!
Mit diesem Entscheid sind nun alle meine moralischen Vorbehalte bezüglich runterladen gefallen und meine CD Sammlung wird nur noch sehr langsam anwachsen.
Nach meinem Rechtsempfinden wird mit diesen Angaben die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten und einfach mehrfach kassiert. Am meisten nervt mich, dass ich diese Abgaben als Konsument nicht steuern kann. Ich will doch mit meinem MP3 Player keine Pfeifen wie DJ Bobo subventionieren.
Mit diesem Entscheid sind nun alle meine moralischen Vorbehalte bezüglich runterladen gefallen und meine CD Sammlung wird nur noch sehr langsam anwachsen.
Nach meinem Rechtsempfinden wird mit diesen Angaben die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten und einfach mehrfach kassiert. Am meisten nervt mich, dass ich diese Abgaben als Konsument nicht steuern kann. Ich will doch mit meinem MP3 Player keine Pfeifen wie DJ Bobo subventionieren.
ich habs ja immer gesagt, das bundesgericht entscheidet fast immer richtung wer hat am meisten geld.
noch klarer ausgedrückt, das bundesgericht is für MICH persönlich KORRUPT.
noch klarer ausgedrückt, das bundesgericht is für MICH persönlich KORRUPT.
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
― Nikola Tesla
― Nikola Tesla
ja das ist ja wirlich ne absolute schweinerei! Was sich die Musikindustrie alles erlaubt! machen ja sonst schon genug umsatz!
Wenn man jetzt diese Gebühr bezahlt sollten dafür die CD s reduziert werden welche man im laden kauft! jetzt zahlt man die urheberrechtsgebühr einfach zweimal !
animiert mich auch dazu wieder mit saugen zu beginnen
Wenn man jetzt diese Gebühr bezahlt sollten dafür die CD s reduziert werden welche man im laden kauft! jetzt zahlt man die urheberrechtsgebühr einfach zweimal !
animiert mich auch dazu wieder mit saugen zu beginnen
i'm not deaf,i'm ignoring you
Telfone fallen nich unter diesen Tarif.dr poet hat geschrieben:wie ist das mit Handys wo man auch MP3s speichern kann? zählt das auch als mp3 player???
Zitat BUndesgericht:
Der Tarif bezieht sich auf die nach Art. 20, Abs. 3, des schweizerischen bzw. nach Art. 23, Abs. 3, des liechtensteinischen Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Vergütung für das private Kopieren von Werken und Leistungen, die durch Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt sind, auf Microchips, harddiscs und ähnliche digitale Datenträger (nachstehend "privates Kopieren" auf "Leer-Datenträger" genannt). Als solche gelten nach diesem Tarif alle Arten von Chipkarten und Festplattenspeicher, die - in Audioaufnahmegeräten (z.B. mp3-Walkman, mp3-Jukebox, iPod, Audio-Harddiscrecorder), oder - in Videoaufnahmegeräten (z.B. Satelliten-Receiver mit eingebauter Harddisc, Set-Top-Boxen mit eingebauter Harddisc, TV-Geräten mit eingebauter Harddisc, DVD-Recorder mit eingebauter Harddisc) enthalten sind, oder zusammen mit solchen Geräten an Konsumenten abgegeben werden.
Als Audio-/Videoaufzeichnungsgeräte im Sinne dieses Tarifs gelten jene Geräte mit Aufzeichnungsfunktion, die hauptsächlich für das Aufzeichnen und Abspielen geschützter Werke und Leistungen angeboten werden.
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passt hier eigentlich ganz wunderbar rein:
kennt eigentlich jemand Alternativen zu http://www.allofmp3.com und hat auch schon Erfahrung damit?
Legal ist es ja (zumindest aus Kundensicht in der Schweiz
) und wenn ich die Urheberrechtsgebühren eh schon beim Gerätekauf zahle ist es auch moralisch in keiner Art und Weise verwerflich.
Nur eben sind die Alternativen zu allofmp3 gut? Zahlungsmglkt?
Antwort auch per PN möglich
kennt eigentlich jemand Alternativen zu http://www.allofmp3.com und hat auch schon Erfahrung damit?
Legal ist es ja (zumindest aus Kundensicht in der Schweiz

Nur eben sind die Alternativen zu allofmp3 gut? Zahlungsmglkt?
Antwort auch per PN möglich
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Das BGer hat nicht die Gebühren festgelegt. Es hat nur geprüft, ob die geforderten Gebühren rechtmässig sind.sergipe hat geschrieben:Komisches Urteil:
- Flashspeicher werden stärker an die Kasse kommen als Festplatten.
- Handys (auch iPhone) mit teils Speicher von 8 GB sind gratis
Warum?
Und diese Gebühren hat die Musikmafia vor ca. 3 Jahren festgelegt. Damals haben sie wohl die Entwicklungen nicht richtig abgeschätzt.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Nicht nur die bessere Quali sondern die best mögliche. Flac ist ein lossless Format, d.h. du hast die exakt gleiche Quali wie die Originalcd.Soriak hat geschrieben:Man kann doch meist die Songs auch als .flac downloaden - dort ist auch die bessere Qualitaet garantiert.
Allerdings für MP3-Player nicht gerade geeignet, da 1. die wenigsten flac spielen können und 2. du sehr viel Speicher brauchst (ist etwa 10 mal grösser als mp3).
- *BEBBI*4ever!!!
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Und wie gsehts us mit dr PS3 Wird die au türer?
Näbebii: In Amerika isch das Ding scho 100 Dollar günstiger als bi uns! Was jo au e Sauerei isch.
Näbebii: In Amerika isch das Ding scho 100 Dollar günstiger als bi uns! Was jo au e Sauerei isch.

Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
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cover/booklet ist ja zu 99% der fälle dabei. musst es halt ausdrucken und ein wenig basteln...maxxer hat geschrieben:aber die hülle, das cover und das booklet fehlen dann immer noch.
kenne die seite nicht, scheint aber sehr ähnlich wie allofmp3 zu sein:
http://www.mp3stor.com/
jemand schon erfahrungen gemacht?