Radar-Meldungen
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Heute habe ich folgendes Mail von einer Bekannten erhalten:
Hightechanlage im Belchentunnel!
Bei Einu2013 und Ausfahrt wird jedes Fahrzeug registriert. Wird ein zu hohes Tempo (Durchschnitt) gemessen, werden Auto und Fahrer fotografiert. Wer also die 3,2 Kilometer lange Strecke im
Tunnel in weniger als 2 Minuten und 24 Sekunden durchfährt, hat die Tempolimite von 80 nicht eingehalten und wird geblitzt.
Dass es diese Anlage gibt/geben wird, dass wusste ich schon lange. Nun meine Frage, wisst ihr ob das wirklich stimmt und diese Anlage schon in Betrieb ist. Ich fahre täglich durch den Belchen und habe nie gesehen, dass irgendetwas installiert wurde. Anscheinend soll die Anlage seit Ende Februar in Betrieb sein.
Hightechanlage im Belchentunnel!
Bei Einu2013 und Ausfahrt wird jedes Fahrzeug registriert. Wird ein zu hohes Tempo (Durchschnitt) gemessen, werden Auto und Fahrer fotografiert. Wer also die 3,2 Kilometer lange Strecke im
Tunnel in weniger als 2 Minuten und 24 Sekunden durchfährt, hat die Tempolimite von 80 nicht eingehalten und wird geblitzt.
Dass es diese Anlage gibt/geben wird, dass wusste ich schon lange. Nun meine Frage, wisst ihr ob das wirklich stimmt und diese Anlage schon in Betrieb ist. Ich fahre täglich durch den Belchen und habe nie gesehen, dass irgendetwas installiert wurde. Anscheinend soll die Anlage seit Ende Februar in Betrieb sein.
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- el presidente
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Uhhh, ein Experte. Hast du sonst noch heisse Infos zu diesem Radar-Themen?baasel hat geschrieben:Nei das Ding ist noch nicht installiert. Es ist geplant, dass eine solche Anlage installiert wird.
Da aber die Technik noch nicht so weit entwickelt ist, dass diese Anlage störungsfrei funktioniert, wurde keine Solche installiert.
Quelle: einer der solche Anlagen installiert
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- el presidente
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Könntsch du evtl. 20 - 30 so grät bim Heimwäg vom Mladen installiere?baasel hat geschrieben:Nei das Ding ist noch nicht installiert. Es ist geplant, dass eine solche Anlage installiert wird.
Da aber die Technik noch nicht so weit entwickelt ist, dass diese Anlage störungsfrei funktioniert, wurde keine Solche installiert.
Quelle: einer der solche Anlagen installiert
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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Raser müssen im Belchen bremsen
© Basler Zeitung; 22.07.2004; Seite 17
Raser müssen im Belchen bremsen
Als erster Kanton der Schweiz will Baselland so genannte «Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrollen» einführen. Das Pilotprojekt im Belchentunnel soll im Jahr 2005 realisiert werden. Vorbild ist Holland: Dort ist das System seit längerem in Gebrauch - mit überwältigendem Erfolg.
Liestal. Die Idee ist so simpel wie bestechend: Ein Autolenker fährt in den Belchentunnel zum Zeitpunkt A und wird gemessen. Er fährt durch den Tunnel, verlässt ihn zum Zeitpunkt B und wird wieder gemessen. Daraus resultiert eine genaue Fahrzeit, und es resultiert eine durchschnittliche Geschwindigkeit. Befindet sich diese über dem Richtwert, blitzt es - wenn der Autofahrer den Tunnel wieder verlässt.
Diese Technologie, die so genannten «Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrolle», ist keine ferne Zukunftsmusik. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, und momentan erarbeitet die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Baselland eine Landratsvorlage, die im Herbst ins Parlament kommen soll. Falls der Kredit von 1,4 Millionen Franken bewilligt wird, soll die Anlage im Belchentunnel im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden. Als gesamtschweizerisch erste überhaupt. Das ganze Projekt bestreiten die Baselbieter gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (Astra). Nach einer Pilotphase werden die Resultate gesichtet, und bei Erfolg wird das System auch in anderen Schweizer Tunnels und auf gefährlichen, offenen Strecken eingesetzt.
Grosser Erfolg in Holland
Beat Schüpbach, Leiter Verkehrssicherheit bei der Baselbieter Polizei, ist vom Erfolg des neuen Systems überzeugt. Er weist unter anderem auf die Vorteile gegenüber gewöhnlichen Blitzkästen hin: «Mit Blechpolizisten kontrolliert man nur ein paar hundert Meter einer Strecke. Fahrer, welche die Standorte der Radarfalle kennen, können sich anpassen und danach wieder Gas geben.»
Mit den Abschnittstempo-Kontrollen will Schüpbach genau dieses Verhalten umgehen und die Geschwindigkeit auf der gesamten überwachten Strecke senken. Das führe zu einer Homogenisierung des Verkehrs, zu weniger Staus, weniger Unfällen und einer geringeren Umweltbelastung: «Das System hat eine ganze Reihe von positiven Folgen.»
Bewiesen sind diese Folgen bereits: in Holland. Als weltweit erstes Land hat Holland 1999 die ersten Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrollen installiert und damit einen durchschlagende Erfolg erzielt. Auf der Stadtautobahn A13 werden seit zwei Jahren die Autofahrer auf drei Kilometern erfasst. Bei 164 000 Fahrzeugen täglich beträgt die Rate der Temposünder 0,6 Prozent. «Vor der Abschnittskontrolle fuhren täglich 13 Prozent der Fahrzeuge zu schnell», sagt Jan Malenstein, Senior Adviser der KLPD, der nationalen Verkehrspolizei Hollands. Die Resultate der Kontrollen sind derart gut, dass die Holländer sechs weitere Strecken mit der neuen Technologie ausrüsten wollen. - Seinen Ursprung hat das System im US-Militär. Eigentlicher Verwendungszweck der Technologie sei Raketenerkennung gewesen, erklärt Malenstein. Nach dem Erfolg in Holland wird das System nicht nur in der Schweiz ausprobiert, sondern auch in Österreich. Dabei unterstützt Malenstein die jeweiligen Behörden.
Kontrollen transparent machen
Die technische Machbarkeit des Systems im Belchentunnel ist durch eine Studie belegt. Allerdings müssen laut Beat Schüpbach noch einige Schwierigkeiten bewältigt werden. Beispielsweise gilt in der Schweiz die Fahrerhaftung: Die Behörden müssen bestimmen können, wer zum Zeitpunkt der Übertretung hinter dem Steuer sass. In Holland und Österreich ist das einfacher - in diesen Ländern gilt die Halterhaftung. Vorderhand soll dieses Problem technisch und nicht mit einer Gesetzesänderung gelöst werden. Eher theoretisch ein Problem sind Raser, die mit 150 in den Tunnel blochen und danach vor dem Ausgang ihre Geschwindigkeit dramatisch reduzieren: «Das ist theoretisch möglich», so Schüpbach. Er glaubt aber nicht, dass sich das zum Problem entwickelt.
Mit den neuen Kontrollen will die Polizei nicht mehr Busseneinnahmen generieren - die Kontrollen sollen transparent gemacht werden: «Fairness ist uns wichtig. Jeder Lenker kann sein Verhalten selber beeinflussen», so Schüpbach. Flankierend prüft die Baselbieter Polizei ausserdem, ob im Belchentunel ein Lastwagenüberholverbot erlassen und die Tempolimite von 80 auf 100 Stundenkilometer erhöht werden soll.
Weitere Strecken sollen folgen
Läuft das Pilotprojekt im Belchentunnel erfolgreich, plant Schüpbach, weitere Abschnitte im Baselbiet mit der neuen Technologie auszurüsten. Erste Priorität haben Tunnels, offene Strecken seien später aber auch möglich. Noch offen ist die finanzielle Beteiligung des Bundes. In Kürze wird sich Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit Astra-Direktor Rudolf Dieterle treffen, um über die Modalitäten zu verhandeln. «Das Astra ist sehr interessiert am Baselbieter Projekt», so Astra-Mediensprecherin Jolanda van de Graaf. «Der Belchen ist mit durchschnittlich 80 000 Fahrzeugen pro Jahr prädestiniert für das Pilotprojekt.»
Philipp Loser
Raser müssen im Belchen bremsen
Als erster Kanton der Schweiz will Baselland so genannte «Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrollen» einführen. Das Pilotprojekt im Belchentunnel soll im Jahr 2005 realisiert werden. Vorbild ist Holland: Dort ist das System seit längerem in Gebrauch - mit überwältigendem Erfolg.
Liestal. Die Idee ist so simpel wie bestechend: Ein Autolenker fährt in den Belchentunnel zum Zeitpunkt A und wird gemessen. Er fährt durch den Tunnel, verlässt ihn zum Zeitpunkt B und wird wieder gemessen. Daraus resultiert eine genaue Fahrzeit, und es resultiert eine durchschnittliche Geschwindigkeit. Befindet sich diese über dem Richtwert, blitzt es - wenn der Autofahrer den Tunnel wieder verlässt.
Diese Technologie, die so genannten «Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrolle», ist keine ferne Zukunftsmusik. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, und momentan erarbeitet die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Baselland eine Landratsvorlage, die im Herbst ins Parlament kommen soll. Falls der Kredit von 1,4 Millionen Franken bewilligt wird, soll die Anlage im Belchentunnel im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden. Als gesamtschweizerisch erste überhaupt. Das ganze Projekt bestreiten die Baselbieter gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (Astra). Nach einer Pilotphase werden die Resultate gesichtet, und bei Erfolg wird das System auch in anderen Schweizer Tunnels und auf gefährlichen, offenen Strecken eingesetzt.
Grosser Erfolg in Holland
Beat Schüpbach, Leiter Verkehrssicherheit bei der Baselbieter Polizei, ist vom Erfolg des neuen Systems überzeugt. Er weist unter anderem auf die Vorteile gegenüber gewöhnlichen Blitzkästen hin: «Mit Blechpolizisten kontrolliert man nur ein paar hundert Meter einer Strecke. Fahrer, welche die Standorte der Radarfalle kennen, können sich anpassen und danach wieder Gas geben.»
Mit den Abschnittstempo-Kontrollen will Schüpbach genau dieses Verhalten umgehen und die Geschwindigkeit auf der gesamten überwachten Strecke senken. Das führe zu einer Homogenisierung des Verkehrs, zu weniger Staus, weniger Unfällen und einer geringeren Umweltbelastung: «Das System hat eine ganze Reihe von positiven Folgen.»
Bewiesen sind diese Folgen bereits: in Holland. Als weltweit erstes Land hat Holland 1999 die ersten Abschnittsgeschwindigkeits-Kontrollen installiert und damit einen durchschlagende Erfolg erzielt. Auf der Stadtautobahn A13 werden seit zwei Jahren die Autofahrer auf drei Kilometern erfasst. Bei 164 000 Fahrzeugen täglich beträgt die Rate der Temposünder 0,6 Prozent. «Vor der Abschnittskontrolle fuhren täglich 13 Prozent der Fahrzeuge zu schnell», sagt Jan Malenstein, Senior Adviser der KLPD, der nationalen Verkehrspolizei Hollands. Die Resultate der Kontrollen sind derart gut, dass die Holländer sechs weitere Strecken mit der neuen Technologie ausrüsten wollen. - Seinen Ursprung hat das System im US-Militär. Eigentlicher Verwendungszweck der Technologie sei Raketenerkennung gewesen, erklärt Malenstein. Nach dem Erfolg in Holland wird das System nicht nur in der Schweiz ausprobiert, sondern auch in Österreich. Dabei unterstützt Malenstein die jeweiligen Behörden.
Kontrollen transparent machen
Die technische Machbarkeit des Systems im Belchentunnel ist durch eine Studie belegt. Allerdings müssen laut Beat Schüpbach noch einige Schwierigkeiten bewältigt werden. Beispielsweise gilt in der Schweiz die Fahrerhaftung: Die Behörden müssen bestimmen können, wer zum Zeitpunkt der Übertretung hinter dem Steuer sass. In Holland und Österreich ist das einfacher - in diesen Ländern gilt die Halterhaftung. Vorderhand soll dieses Problem technisch und nicht mit einer Gesetzesänderung gelöst werden. Eher theoretisch ein Problem sind Raser, die mit 150 in den Tunnel blochen und danach vor dem Ausgang ihre Geschwindigkeit dramatisch reduzieren: «Das ist theoretisch möglich», so Schüpbach. Er glaubt aber nicht, dass sich das zum Problem entwickelt.
Mit den neuen Kontrollen will die Polizei nicht mehr Busseneinnahmen generieren - die Kontrollen sollen transparent gemacht werden: «Fairness ist uns wichtig. Jeder Lenker kann sein Verhalten selber beeinflussen», so Schüpbach. Flankierend prüft die Baselbieter Polizei ausserdem, ob im Belchentunel ein Lastwagenüberholverbot erlassen und die Tempolimite von 80 auf 100 Stundenkilometer erhöht werden soll.
Weitere Strecken sollen folgen
Läuft das Pilotprojekt im Belchentunnel erfolgreich, plant Schüpbach, weitere Abschnitte im Baselbiet mit der neuen Technologie auszurüsten. Erste Priorität haben Tunnels, offene Strecken seien später aber auch möglich. Noch offen ist die finanzielle Beteiligung des Bundes. In Kürze wird sich Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit Astra-Direktor Rudolf Dieterle treffen, um über die Modalitäten zu verhandeln. «Das Astra ist sehr interessiert am Baselbieter Projekt», so Astra-Mediensprecherin Jolanda van de Graaf. «Der Belchen ist mit durchschnittlich 80 000 Fahrzeugen pro Jahr prädestiniert für das Pilotprojekt.»
Philipp Loser
- BloodMagic
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Aber kann mir jemand sagen, wieso in einigen Tunnels 100 und in anderen 80 als Tempolimit gilt?
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
- BloodMagic
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hett mit de pannestreife z due ...Goofy hat geschrieben:Aber kann mir jemand sagen, wieso in einigen Tunnels 100 und in anderen 80 als Tempolimit gilt?
in tunnel mit pannestreife isch meischtens 100km/h in tunnel ohni pannestreife 80km/h ...
was d laschtwääge und fahrzüüg mit max 80km/h agoht ...
y find dert wo s 2-spurig isch iberholverbot fir laschtwääge und fahrzüüg mit max80km/h und dert wos 3-spurig isch sotte alli kenne iberhole ... so könnt meh nääbebii e mängi stroosetafele spaare ...
und ädlig mol s nachtfahrverbot uff dr autobahn uffhebe ...
fir laschtwääge wo diräggt iber d autobahn vo norde nach süde und umgekehrt fahre ... denn hätt meh am daag au nyyt sovyyl laschtwääge uff dr autobahn ...
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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wow du weisch jo richtig vielbaasel hat geschrieben:Nei das Ding ist noch nicht installiert. Es ist geplant, dass eine solche Anlage installiert wird.
Da aber die Technik noch nicht so weit entwickelt ist, dass diese Anlage störungsfrei funktioniert, wurde keine Solche installiert.
Quelle: einer der solche Anlagen installiert

chasch das nid melde wenn das ding au würcklich scharf isch?
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Prinzipiell find ich sones System sinnvoll. Aber nur, wenn me im Gegezug d Gschwindigkeit uf 140 erhöht. Will durch die Massnahme fahre d Lüt glichmässiger was d Gschwindigkeit agoot und durch das sinkt au d Unfallgfahr.
Und ich denk d Technik isch eh scho lang sowit, dass me 140 cha verantworte. Spöter chame denn immerno uf 200 erhöhe
Und ich denk d Technik isch eh scho lang sowit, dass me 140 cha verantworte. Spöter chame denn immerno uf 200 erhöhe

[quote="Nobae"]Prinzipiell find ich sones System sinnvoll. Aber nur, wenn me im Gegezug d Gschwindigkeit uf 140 erhöht. Will durch die Massnahme fahre d Lüt glichmässiger was d Gschwindigkeit agoot und durch das sinkt au d Unfallgfahr.
Und ich denk d Technik isch eh scho lang sowit, dass me 140 cha verantworte. Spöter chame denn immerno uf 200 erhöhe ]
yep, die geschwindigkeit auf landstrasse und ortschaften ist voll OK. ....aber auf autobahnen wird es zeit, zumindest abends ab 19:00 bis morgens um 06:00 die geschwindigkeit auf 140 zu erhöhen. was soll ich denn noch 120 fahren, wenn niemand ausser mir auf der autobahn fährt?
Und ich denk d Technik isch eh scho lang sowit, dass me 140 cha verantworte. Spöter chame denn immerno uf 200 erhöhe ]
yep, die geschwindigkeit auf landstrasse und ortschaften ist voll OK. ....aber auf autobahnen wird es zeit, zumindest abends ab 19:00 bis morgens um 06:00 die geschwindigkeit auf 140 zu erhöhen. was soll ich denn noch 120 fahren, wenn niemand ausser mir auf der autobahn fährt?
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Zum Thema 'Tempo 140 nachts auf Autobahnen':
Bundesgerichtliches Plädoyer für angepasste Fahrweise: Anhalten auf Sicht muss auch nachts auf Autobahn möglich sein.
In Bestätigung seiner bisherigen Rechtssprechung hat das Bundesgericht in Erinnerung gerufen, dass auch nachts auf Autobahnen nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.
Zwar sei seine Rechtssprechung gelegentlich mit den Argumenten kritisiert worden, sie sei nicht praktikabel und trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung, führte das Bundesgericht aus.
Zum Schutz von Menschenleben
Dem stehe jedoch eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung entgegen, die - und dies betonte das Bundesgericht mehrfach - der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Menschenleben diene. Die Berechtigung dieser Regel zeige sich gerade beim zu beurteilenden Fall.
Dabei ging es um einen tödlichen Unfall auf der A1 bei Oberbühren SG vom April 1997. Ein Mercedes fuhr dort um Mitternacht mit 130 Kilometern pro Stunde in einen stehenden, unbeleuchteten und umgekippten Seat Ibiza. Dessen Fahrerin wurde beim Zusammenprall getötet und die Beifahrerin schwer verletzt.
Unfall hätte verhindert werden können
Vor dem Aufprall hatte der Mercedesfahrer einen anderen Wagen überholt und deshalb nur das Abblendlicht eingeschaltet. Damit hatte er eine Sicht von etwa 50 Metern. Den Unfallwagen erblickte er nach eigenen Angaben erst aus einer Entfernung von rund 35 Metern.
Der Unfallverursacher wurde von der St. Galler Justiz wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einer Woche und 1000 Franken Busse verurteilt. Zudem wurde er zur Zahlung einer Genugtuung an die Mutter des Opfers verpflichtet.
Auf Beschwerde des Verurteilten hin bestätigte nun das Bundesgericht dieses Urteil. Es bejahte dabei die zentrale aufgeworfene Frage, nämlich dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Mercedesfahrer weniger schnell gefahren wäre.
Vergleich mit Ausland
Im weiteren wies das Bundesgericht auch auf die entsprechenden Vorschriften in Deutschland und Frankreich hin. In Frankreich etwa reduziere sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einer Sichtweite von unter 50 Metern auf dem ganzen Strassennetz, also auch auf Autobahnen, auf 50 km/h.
Und auch in Deutschland dürfe nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden könne.
Pressemitteilungen des Bundesgerichtes -- 10.05.2000
In Bestätigung seiner bisherigen Rechtssprechung hat das Bundesgericht in Erinnerung gerufen, dass auch nachts auf Autobahnen nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.
Zwar sei seine Rechtssprechung gelegentlich mit den Argumenten kritisiert worden, sie sei nicht praktikabel und trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung, führte das Bundesgericht aus.
Zum Schutz von Menschenleben
Dem stehe jedoch eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung entgegen, die - und dies betonte das Bundesgericht mehrfach - der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Menschenleben diene. Die Berechtigung dieser Regel zeige sich gerade beim zu beurteilenden Fall.
Dabei ging es um einen tödlichen Unfall auf der A1 bei Oberbühren SG vom April 1997. Ein Mercedes fuhr dort um Mitternacht mit 130 Kilometern pro Stunde in einen stehenden, unbeleuchteten und umgekippten Seat Ibiza. Dessen Fahrerin wurde beim Zusammenprall getötet und die Beifahrerin schwer verletzt.
Unfall hätte verhindert werden können
Vor dem Aufprall hatte der Mercedesfahrer einen anderen Wagen überholt und deshalb nur das Abblendlicht eingeschaltet. Damit hatte er eine Sicht von etwa 50 Metern. Den Unfallwagen erblickte er nach eigenen Angaben erst aus einer Entfernung von rund 35 Metern.
Der Unfallverursacher wurde von der St. Galler Justiz wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einer Woche und 1000 Franken Busse verurteilt. Zudem wurde er zur Zahlung einer Genugtuung an die Mutter des Opfers verpflichtet.
Auf Beschwerde des Verurteilten hin bestätigte nun das Bundesgericht dieses Urteil. Es bejahte dabei die zentrale aufgeworfene Frage, nämlich dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Mercedesfahrer weniger schnell gefahren wäre.
Vergleich mit Ausland
Im weiteren wies das Bundesgericht auch auf die entsprechenden Vorschriften in Deutschland und Frankreich hin. In Frankreich etwa reduziere sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einer Sichtweite von unter 50 Metern auf dem ganzen Strassennetz, also auch auf Autobahnen, auf 50 km/h.
Und auch in Deutschland dürfe nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden könne.
Pressemitteilungen des Bundesgerichtes -- 10.05.2000
Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.
- gruusigeSiech
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Üble Polemik. Kommt das aus der SVP-Küche?bulldogu2122 hat geschrieben:news ...![]()
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- Huber
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btw: Gute Seite zu diesem Thema - http://www.bindex.ch
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
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in dr baslerstroos z allschwil sin 2 type imene wiise opel kombi am fötele ...
"keep smile please ...!"
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die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
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schiint e beliebte ort z sii ...bulldogu2122 hat geschrieben:in dr baslerstroos z allschwil sin 2 type imene wiise opel kombi am fötele ...
"keep smile please ...!"
sii steehn jetzt z allschwil bi dr tramhaltstell "kirche" ...

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- JohnHolmes
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e neye fotiapparat stoht bi dr autobahn-usfahrt "breiti"
"auf der Autobahn nach Basel, vor der Ausfahrt Breite"
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