macau hat geschrieben:Jeder Vertrag kann grundsätzlich nur freiwillig abgeschlossen werden, sonst ist er ungültig. Ebenso ist der Beitritt zu einem Verein/Verband freiwillig. Der FC Zürich könnte ja auch dem Hornusserverband beitreten, wenn ihm der SFV resp. die SFL nicht gefällt.
Die Statuten und Reglemente sind nicht gottgegeben, sondern wurden von den Mitgliedern erlassen. Ob die ausgesprochenen Bussen selbst gegen die Vereine zivilrechtlich durchsetzbar sind, musste bisher noch nicht beurteilt werden, die Vereine bezahlen einfach.
Ein weiteres Problem ist, dass es keine rechtliche Beziehung zwischen dem FC Zürich und den Zuschauern in Sion gibt. Selbst wenn sich Einzelne nich an die Stadionordnung gehalten hätten, wäre einzig der FC Sion berechtigt, Strafantrag und allenfalls Schadenersatzansprüche zu stellen. Durch den Kauf des Billetts wird ein Vertrag mit dem FC Sion und nicht mit dem FC Zürich abgeschlossen, so dass auch daraus keine Rechte für den FC Zürich abgeleitet werden können.
Die Gastvereine müssen Bussen lediglich bezahlen, weil sie die Kausalhaftung freiwillig eingeführt haben.
@ Freiwilligkeit: ich habe dein Argument schon verstanden, aber nur weil du es wiederholst, teile ich es trotzdem nicht

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Natürlich ist das ganze theoretisch freiwillig. Essen kaufen ist auch freiwillig. Kannst ja hungern. Fernsehen ist auch freiwillig. Trotzdem hast du sowohl beim Essen wie beim TV einen Anspruch darauf, entsprechend versorgt zu werden, wenn du zahlen kannst. Die anderen können also nicht einfach dich ablehnen.
Von daher ist Freiwilligkeit immer relativ. Hier ist sie so theoretisch, dass sie IMHO nicht mehr gegeben ist.
Ach und übrigens: Zwar sind unter Zwang geschlossene Verträge ungültig. Wenn ich jetzt aber in der Wüste kurz vor dem Verdursten bin und mir jemand 1 Liter Wasser für einen Franken anbietet und ich das kaufe, dann ist das ein absolut gültiger Vertrag - obwohl er sehr wohl aufgrund von Zwängen geschlossen wurde - für die der Verkäufer aber nichts kann. Und der SFV kann auch nichts dafür, dass es keine Alternativen zu ihm gibt.
Rechtliche Beziehung: zuerst dachte ich für einen Moment, ok, stimmt, hast recht. Jedoch nochmals kurz nachgedacht: Logisch besteht eine rechtliche Beziehung. Das Verfeuern von Pyro ist ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz (oder wie das Ding genau heisst). Zürich hat einen Schaden (ja, ich weiss, du siehst das anders, aber gesetzt den Fall, es wär so). Und dann greift Art. 41 OR - widerrechtliche Handlung, Deliktshaftung. Bei Heimspielen hast du dann die vertragliche Beziehung.