sesap hat geschrieben:das stimmt punkto fcb. der fcz dürfte jedoch mit der mehrheit gestimmt und damit klar und deutlich geäussert haben, dass er diese bussenpraxis befürwortet. insofern hat er sich freiwillig diesem regime unterworfen.
die freiwilligkeit äussert sich also darin, dass der fcz die möglichkeit gehabt hätte, gegen diese praxis zu stimmen und dies unterlassen hat.
man kann diesen Entscheid mitberücksichtigen
oder aber man macht den Schnitt später: Jetzt sind die Reglemente so, jetzt muss man sich dran halten, egal was vorher war - und daher Zwang.
Schliesslich kann man ja einem Bürger, der sich gegen die Anwendung eines Gesetzes gegen ihn wehrt, auch nicht vorhalten, dass er dieses Gesetz vor 10 Jahren angenommen hat (bzw. nicht stimmen gegangen ist) (jaja, ich weiss, geheime Stimmabgabe und so, aber ist ja ein Beispiel).
Aber ich gebe zu, dass die fehlende Unfreiwilligkeit eine taugliche Anfechtungsvariante ist.
Man könnte aber auch argumentieren, dass man nicht alleine für die Busse verantwortlich sei und daher wenn überhaupt nur einen kleinen Teil bezahle; oder dass nur wegen der eigenen Tat sogar gar keine Busse verhängt worden wäre. Die Argumentation verfängt im Strafrecht zwar nicht, aber wir sind ja hier im Zivilrecht.
Rein tatsächlich dürfte es aber fraglich sein, ob bei den "Tätern" überhaupt soviel Geld vorhanden ist.