eBay ... was leute so kaufen
- BloodMagic
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eBay ... was leute so kaufen
schaut euch die Auktion mal genau an ... (Beschreibung lesen)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 6356227671
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 6356227671
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave
Sehr witzig der Verkäufer...BloodMagic hat geschrieben:schaut euch die Auktion mal genau an ... (Beschreibung lesen)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 6356227671

- Oralapostel
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Sydney (AP) Das Internet-Auktionshaus eBay hat in Australien die
Versteigerung von Namensrechten eines ungeborenen Kindes gestoppt.
Die werdende Mutter legte das Mindestgebot auf 750.000 Dollar
(588.000 Euro) fest, doch einen Tag vor Ende der
Online-Versteigerung hatte ohnehin noch niemand geboten.
Die Frau wollte die Vornamens- und Werberechte ihrer Tochter, die
im März zur Welt kommen soll, für die ersten fünf Lebensjahre
verkaufen. Auf Bildern zeigte die Schwangere ihren Bauch mit einem
Schriftzug, auf dem zum Bieten für die «Real Life Truman Show»
aufgerufen wurde. In dem Film «Die Truman Show» spielt Jim Carrey
einen Menschen, der ohne sein Wissen sein Leben in einer für eine
Fernsehshow geschaffenen künstlichen Welt verbringt. Der
Kontaktname für die Internetauktion war «trumanbaby».
Ein australischer Sprecher von eBay erklärte am Mittwoch, das
Angebot sei gestoppt worden, weil es das Wohlergehen und die
Sicherheit des Kindes gefährden könne.
Versteigerung von Namensrechten eines ungeborenen Kindes gestoppt.
Die werdende Mutter legte das Mindestgebot auf 750.000 Dollar
(588.000 Euro) fest, doch einen Tag vor Ende der
Online-Versteigerung hatte ohnehin noch niemand geboten.
Die Frau wollte die Vornamens- und Werberechte ihrer Tochter, die
im März zur Welt kommen soll, für die ersten fünf Lebensjahre
verkaufen. Auf Bildern zeigte die Schwangere ihren Bauch mit einem
Schriftzug, auf dem zum Bieten für die «Real Life Truman Show»
aufgerufen wurde. In dem Film «Die Truman Show» spielt Jim Carrey
einen Menschen, der ohne sein Wissen sein Leben in einer für eine
Fernsehshow geschaffenen künstlichen Welt verbringt. Der
Kontaktname für die Internetauktion war «trumanbaby».
Ein australischer Sprecher von eBay erklärte am Mittwoch, das
Angebot sei gestoppt worden, weil es das Wohlergehen und die
Sicherheit des Kindes gefährden könne.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
ich find das dräggig, usznutze, dass nit alli so guet dütsch könne und nit alli schnalle, um was es goht, sälbscht wenns usdrücklich stoht.
sälbscht im verkäufer isch klar, dass niemerts die bilddatei kaufe will, scho gar nit zue däm pries, sondern dr käufer sich im agebot tüscht.
das isch sone hobby-jurischt wo sich dr geilscht findet. ich find das zum kotze.
sälbscht im verkäufer isch klar, dass niemerts die bilddatei kaufe will, scho gar nit zue däm pries, sondern dr käufer sich im agebot tüscht.
das isch sone hobby-jurischt wo sich dr geilscht findet. ich find das zum kotze.
nüt für unguet !
- Baron Zwingstein
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quelle: e anders forum
Das ist ne gerichtliche Einzelfallentscheidung. Es muss geklärt werden ob dem Käufer vorgegaukelt werden sollte es handelte sich hier tatsächlich um ein Handy.
Oder andersrum, eine Versteigerung mit dem Ziel dem Käufer zu suggerieren er kaufe etwas anderes als tatsächlich im Artikeltext steht, ist unzulässig. Kann dem Verkäufer eine solche Absicht nachgewiesen werden hat der Käufer Glück.
Das ist ne gerichtliche Einzelfallentscheidung. Es muss geklärt werden ob dem Käufer vorgegaukelt werden sollte es handelte sich hier tatsächlich um ein Handy.
Oder andersrum, eine Versteigerung mit dem Ziel dem Käufer zu suggerieren er kaufe etwas anderes als tatsächlich im Artikeltext steht, ist unzulässig. Kann dem Verkäufer eine solche Absicht nachgewiesen werden hat der Käufer Glück.
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
@ Freiherr von Zwingstein:
ist mir schon klar, dass du das cool findest
@bulldog:
ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
ist mir schon klar, dass du das cool findest
@bulldog:
ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
nüt für unguet !
sergius kommt jedoch aus Galizien und hat wohl nur Nokia 7280 verstanden...Master hat geschrieben:naja, der text ist ziemlich deutlich würd ich meinen, da wird gar nichts vorgegaukelt...
ich finds nur problematisch, dass im Titel nur "Nokia 7280" steht...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Der Verkäufer hat ja sicherlich nicht das Recht, Bilder von Nokia Handys zu verkaufen. Er kann darum den Vertrag gar nicht erfüllen.Ayrton hat geschrieben:@ Freiherr von Zwingstein:
ist mir schon klar, dass du das cool findest
@bulldog:
ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
Darum kann der Käufer kurz gesagt ohne Problem vom Vertrag zurücktreten und braucht seine Leistung nicht zu erbringen.
Das erübrigt eine Anfechtung wegen Grundlagenirrtums des Vertrags.
Ungerechtfertigte Bereicherung hat doch nichts mit einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu tun, das wäre wennschon Übervorteilung, aber es fehlt ja an der Ausnützung einer Zwangslage...
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
Albert Einstein
objektiv unmöglich ist es jedoch nicht, dass der Verkäufer das Recht am Verkauf von Bildern von Nokia erwerben kann. Dann kann er seinen Vertrag erfüllen. Es liegt allenfalls eine subjektive Unmöglichkeit vor, aber keine (weder anfänglich noch nachträglich) objektive Leistungsunmöglichkeit.frikshow hat geschrieben:Der Verkäufer hat ja sicherlich nicht das Recht, Bilder von Nokia Handys zu verkaufen. Er kann darum den Vertrag gar nicht erfüllen.
Darum kann der Käufer kurz gesagt ohne Problem vom Vertrag zurücktreten und braucht seine Leistung nicht zu erbringen.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Bi zwar kei Jurischt, aber das hätt ich au vermuetet.Ayrton hat geschrieben:ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
© Basilou, 2024
Ja hallo, wenn es anfängliche objektive Unmöglichkeit wäre, dann wäre ja gar kein Vertrag entstanden nach 20 OR.Rankhof hat geschrieben:objektiv unmöglich ist es jedoch nicht, dass der Verkäufer das Recht am Verkauf von Bildern von Nokia erwerben kann. Dann kann er seinen Vertrag erfüllen. Es liegt allenfalls eine subjektive Unmöglichkeit vor, aber keine (weder anfänglich noch nachträglich) objektive Leistungsunmöglichkeit.
Und weil der Typ sicher nicht die Rechte von Nokia bekommt, liegt subjektive Unmöglichkeit vor, was dann halt dem Käufer ev. einen Schadenersatzanspruch aus 97 OR gibt, aber auch analog 107 OR ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie beim Schuldnerverzug.
D'accord?

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
Albert Einstein
[quote="frikshow"]Ja hallo, wenn es anfängliche objektive Unmöglichkeit wäre, dann wäre ja gar kein Vertrag entstanden nach 20 OR.
Und weil der Typ sicher nicht die Rechte von Nokia bekommt, liegt subjektive Unmöglichkeit vor, was dann halt dem Käufer ev. einen Schadenersatzanspruch aus 97 OR gibt, aber auch analog 107 OR ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie beim Schuldnerverzug.
D'accord? ]
Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.
I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig...
(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
Und weil der Typ sicher nicht die Rechte von Nokia bekommt, liegt subjektive Unmöglichkeit vor, was dann halt dem Käufer ev. einen Schadenersatzanspruch aus 97 OR gibt, aber auch analog 107 OR ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie beim Schuldnerverzug.
D'accord? ]
Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.
I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig...

(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
als Nid-Jurischt darfsch das vermuete, als Jurischt besser nid...Basilou hat geschrieben:Bi zwar kei Jurischt, aber das hätt ich au vermuetet.

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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Bi mr sowieso nümme ganz sicher, öb der Vertrag nid doch nichtig isch nach 20 OR wägem URG...Rankhof hat geschrieben:Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.
I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig...![]()
(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
Wär glaubs no vorteilhaft am Liz chli OR AT Kenntnis z'ha, je nach Examinator. Weisch scho wer jetzt prüeft? Ich gang jo denn im Herbscht, denn wüssti öppe wer mi nid prüeft

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Albert Einstein
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i gang au im herbscht, s wurd mi au wunder neh...
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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gehen wir einmal davon aus, dass der verkäufer das bild selbst gemacht hat. weshalb darf er die bilddatei dann nicht auf ebay versteigern? er verletzt damit ja keine copyright-bestimmung, da es sich um sein persönliches eigentum handelt...Rankhof hat geschrieben:Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.
I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig...![]()
(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
Da fehlt ein Smiley, oder?sesap hat geschrieben:gehen wir einmal davon aus, dass der verkäufer das bild selbst gemacht hat. weshalb darf er die bilddatei dann nicht auf ebay versteigern? er verletzt damit ja keine copyright-bestimmung, da es sich um sein persönliches eigentum handelt...
Anderes Beispiel, du kopierts eine Musikcd und verkaufst diese, darfst du das, weil du die CD ja selber gebrannt hast?Hm...?!
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