eBay ... was leute so kaufen

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BloodMagic
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eBay ... was leute so kaufen

Beitrag von BloodMagic »

schaut euch die Auktion mal genau an ... (Beschreibung lesen)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 6356227671
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave

The Moose
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Beitrag von The Moose »

Da scheinen ein paar Leute (besonders Sergius28) ziemlich doof zu sein... :D

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bumbui
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Beitrag von bumbui »

Wahnsinn! :eek:
[CENTER]http://www.uandj.ch[/CENTER]

[CENTER](c) bumbui, 2007 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]

Roonaldo
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Beitrag von Roonaldo »

BloodMagic hat geschrieben:schaut euch die Auktion mal genau an ... (Beschreibung lesen)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 6356227671
Sehr witzig der Verkäufer... :rolleyes: Aber würd mich wundern wenn das vom rechtlichen Standpunkt aus legal ist... (von wegen geschützter Bilddatei der Firma Nokia und so...)

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Oralapostel
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Beitrag von Oralapostel »

wahrscheinlich steht die 28 für den IQ. (sergius)

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Naz
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Beitrag von Naz »

Mitgliedsname........Gebotsbetrag.........Gebotsdatum

sergius28 ( 34) .....EUR 344,12............05.01.05 23:17:16 MEZ


Wuaasss? dä Trottel biettet tatsächlich 344 Euro für e Bilddatei? :eek:
hahaha sonne Mongi :D z'erscht läse denn kaufe! ;)


Villicht sött em zu sim "tolle" Erwärb gratuliere :p
如果你能读这你是蠢货

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JohnHolmes
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Beitrag von JohnHolmes »

Dasch jetzt sicher e fake!!

kha mr nid vorstelle as es so dummi lüt git......wobi eigentlich begägne ych ebe genau so f...dumme lüt jede daag!!!

:o

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Sydney (AP) Das Internet-Auktionshaus eBay hat in Australien die
Versteigerung von Namensrechten eines ungeborenen Kindes gestoppt.
Die werdende Mutter legte das Mindestgebot auf 750.000 Dollar
(588.000 Euro) fest, doch einen Tag vor Ende der
Online-Versteigerung hatte ohnehin noch niemand geboten.
Die Frau wollte die Vornamens- und Werberechte ihrer Tochter, die
im März zur Welt kommen soll, für die ersten fünf Lebensjahre
verkaufen. Auf Bildern zeigte die Schwangere ihren Bauch mit einem
Schriftzug, auf dem zum Bieten für die «Real Life Truman Show»
aufgerufen wurde. In dem Film «Die Truman Show» spielt Jim Carrey
einen Menschen, der ohne sein Wissen sein Leben in einer für eine
Fernsehshow geschaffenen künstlichen Welt verbringt. Der
Kontaktname für die Internetauktion war «trumanbaby».
Ein australischer Sprecher von eBay erklärte am Mittwoch, das
Angebot sei gestoppt worden, weil es das Wohlergehen und die
Sicherheit des Kindes gefährden könne.
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

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Schranz
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Beitrag von Schranz »

JohnHolmes hat geschrieben:Dasch jetzt sicher e fake!!

kha mr nid vorstelle as es so dummi lüt git......wobi eigentlich begägne ych ebe genau so f...dumme lüt jede daag!!!

:o
das hesch schön gseit :)
erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist :eek:

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

ich find das dräggig, usznutze, dass nit alli so guet dütsch könne und nit alli schnalle, um was es goht, sälbscht wenns usdrücklich stoht.

sälbscht im verkäufer isch klar, dass niemerts die bilddatei kaufe will, scho gar nit zue däm pries, sondern dr käufer sich im agebot tüscht.

das isch sone hobby-jurischt wo sich dr geilscht findet. ich find das zum kotze.
nüt für unguet !

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

und mir persönlich sind dummi lieber, als die wo dummi zue ihrem eigene vorteil usnutze.
nüt für unguet !

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Baron Zwingstein
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Beitrag von Baron Zwingstein »

Es hat ja niemand dem Bieter einen Zwang auferlegt, dies zu tun... :o
Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama

Nemo me impune lacessit
schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!
:eek: :cool: :p

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Varela-8
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Beitrag von Varela-8 »

dumm glaufe für dä verkäufer, sin account ischers jetzt nämlig los mit 350 positive bewärtige... tja :)

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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

quelle: e anders forum

Das ist ne gerichtliche Einzelfallentscheidung. Es muss geklärt werden ob dem Käufer vorgegaukelt werden sollte es handelte sich hier tatsächlich um ein Handy.

Oder andersrum, eine Versteigerung mit dem Ziel dem Käufer zu suggerieren er kaufe etwas anderes als tatsächlich im Artikeltext steht, ist unzulässig. Kann dem Verkäufer eine solche Absicht nachgewiesen werden hat der Käufer Glück.
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...

Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

@ Freiherr von Zwingstein:
ist mir schon klar, dass du das cool findest

@bulldog:
ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
nüt für unguet !

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Master
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Beitrag von Master »

naja, der text ist ziemlich deutlich würd ich meinen, da wird gar nichts vorgegaukelt...

ich finds nur problematisch, dass im Titel nur "Nokia 7280" steht...
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Master hat geschrieben:naja, der text ist ziemlich deutlich würd ich meinen, da wird gar nichts vorgegaukelt...

ich finds nur problematisch, dass im Titel nur "Nokia 7280" steht...
sergius kommt jedoch aus Galizien und hat wohl nur Nokia 7280 verstanden...
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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frikshow
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Beitrag von frikshow »

Ayrton hat geschrieben:@ Freiherr von Zwingstein:
ist mir schon klar, dass du das cool findest

@bulldog:
ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
Der Verkäufer hat ja sicherlich nicht das Recht, Bilder von Nokia Handys zu verkaufen. Er kann darum den Vertrag gar nicht erfüllen.
Darum kann der Käufer kurz gesagt ohne Problem vom Vertrag zurücktreten und braucht seine Leistung nicht zu erbringen.

Das erübrigt eine Anfechtung wegen Grundlagenirrtums des Vertrags.

Ungerechtfertigte Bereicherung hat doch nichts mit einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu tun, das wäre wennschon Übervorteilung, aber es fehlt ja an der Ausnützung einer Zwangslage...
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

frikshow hat geschrieben:Der Verkäufer hat ja sicherlich nicht das Recht, Bilder von Nokia Handys zu verkaufen. Er kann darum den Vertrag gar nicht erfüllen.
Darum kann der Käufer kurz gesagt ohne Problem vom Vertrag zurücktreten und braucht seine Leistung nicht zu erbringen.
objektiv unmöglich ist es jedoch nicht, dass der Verkäufer das Recht am Verkauf von Bildern von Nokia erwerben kann. Dann kann er seinen Vertrag erfüllen. Es liegt allenfalls eine subjektive Unmöglichkeit vor, aber keine (weder anfänglich noch nachträglich) objektive Leistungsunmöglichkeit.
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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

jungs, war grad die privatrecht I vorlesung vorbei?
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Basilou
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Beitrag von Basilou »

Ayrton hat geschrieben:ausserdem liegt eine ungerechtfertigte bereicherung vor, da produkt und bezahlung in einem offensichtlichen missverhältnis stehen.
vielleicht kann man sogar argumentieren, dass der vertrag nichtig ist, da keine übereinkunft, bzw. gemeinsame vorstellung über die verkaufte sache vorlag. dieser verdacht wird durch den verkaufspreis erhärtet.
Bi zwar kei Jurischt, aber das hätt ich au vermuetet.
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frikshow
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Beitrag von frikshow »

Rankhof hat geschrieben:objektiv unmöglich ist es jedoch nicht, dass der Verkäufer das Recht am Verkauf von Bildern von Nokia erwerben kann. Dann kann er seinen Vertrag erfüllen. Es liegt allenfalls eine subjektive Unmöglichkeit vor, aber keine (weder anfänglich noch nachträglich) objektive Leistungsunmöglichkeit.
Ja hallo, wenn es anfängliche objektive Unmöglichkeit wäre, dann wäre ja gar kein Vertrag entstanden nach 20 OR.

Und weil der Typ sicher nicht die Rechte von Nokia bekommt, liegt subjektive Unmöglichkeit vor, was dann halt dem Käufer ev. einen Schadenersatzanspruch aus 97 OR gibt, aber auch analog 107 OR ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie beim Schuldnerverzug.

D'accord? ;)
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

[quote="frikshow"]Ja hallo, wenn es anfängliche objektive Unmöglichkeit wäre, dann wäre ja gar kein Vertrag entstanden nach 20 OR.

Und weil der Typ sicher nicht die Rechte von Nokia bekommt, liegt subjektive Unmöglichkeit vor, was dann halt dem Käufer ev. einen Schadenersatzanspruch aus 97 OR gibt, aber auch analog 107 OR ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wie beim Schuldnerverzug.

D'accord? ]

Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.

I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig... :D

(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
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Beitrag von Rankhof »

Basilou hat geschrieben:Bi zwar kei Jurischt, aber das hätt ich au vermuetet.
als Nid-Jurischt darfsch das vermuete, als Jurischt besser nid... ;)
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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

wie wärs wenn mr im käufer dä thread schänke.

sozusage OT für geprellte armleuchter
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Beitrag von frikshow »

Rankhof hat geschrieben:Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.

I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig... :D

(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
Bi mr sowieso nümme ganz sicher, öb der Vertrag nid doch nichtig isch nach 20 OR wägem URG...

Wär glaubs no vorteilhaft am Liz chli OR AT Kenntnis z'ha, je nach Examinator. Weisch scho wer jetzt prüeft? Ich gang jo denn im Herbscht, denn wüssti öppe wer mi nid prüeft


:)
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

i gang au im herbscht, s wurd mi au wunder neh...
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frikshow
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Beitrag von frikshow »

Jo nöggscht wuche sött mes denn eigentlich wüsse, cha dr jo ä pm schicke.
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sesap
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Beitrag von sesap »

Rankhof hat geschrieben:Ich chönnts jetz eifach ha und jo sage.

I wurd aber ehnder sage, dr Verkäufer übermittlet em Käufer das Bild, dä wiederum erhebt MÄNGELRÜGE will s Bild nid mangelfrei übertreit worde isch (nämli ebbe ohni Copyright). Also isch es e ganz gwöhnliche Fall vo Gwährleischtig... :D

(und vorem Liz sötti OR AT nomoll e bizz aluege...)
gehen wir einmal davon aus, dass der verkäufer das bild selbst gemacht hat. weshalb darf er die bilddatei dann nicht auf ebay versteigern? er verletzt damit ja keine copyright-bestimmung, da es sich um sein persönliches eigentum handelt...

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frikshow
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Beitrag von frikshow »

sesap hat geschrieben:gehen wir einmal davon aus, dass der verkäufer das bild selbst gemacht hat. weshalb darf er die bilddatei dann nicht auf ebay versteigern? er verletzt damit ja keine copyright-bestimmung, da es sich um sein persönliches eigentum handelt...
Da fehlt ein Smiley, oder?

Anderes Beispiel, du kopierts eine Musikcd und verkaufst diese, darfst du das, weil du die CD ja selber gebrannt hast?Hm...?!
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