Als dann der Sieg für die Azurri Perfekt war, ging er auf den Strassen Feiern. Und wollte dies mit Fackeln (2) untermalen....

Mit was für konsequenzen muss er nun rechnen?
Danke für die antwort.Keenig vo Basel hat geschrieben:Wegen Besitz von gefährlichen ( evtl verboten ) Pyroartikeln, mehr nicht. Er hat die Dinger ja nicht gezündet !
seht schlächt us für di Wältmeischerkolleg, do gits nur eins. Ich versprich Dir, dr Schwamm isch sicher nid trocke...noName hat geschrieben:Hallo, gestern war ja ein "grosses" Fussballfest, mein kolleg, ein heissblut Italo...
Als dann der Sieg für die Azurri Perfekt war, ging er auf den Strassen Feiern. Und wollte dies mit Fackeln (2) untermalen....und wie es kommen musste, wurde er von der Polizei erwischt. Er hatte die fackel aber noch nicht angezündet sondern hielt sie in der hand.
Mit was für konsequenzen muss er nun rechnen?
mmhh. Er sagte mir, dass der Polizist sagte, dass solche artikel verboten seien. Ich denke, er hatte eine seenotsfackel bei sich und diese sind doch verboten oder? Also wenn man sie einfach bei sich hat auch?Soriak hat geschrieben:Also Besitz von Feuerwerken kann nicht strafbar sein... die muss man ja nach dem 1. August nicht zurueck geben, sondern darf sie fuer's naechste Jahr behalten.
eine bengalische Fackel fällt aber nicht unter Feuerwerk, sonder Sprengstoff 3. Klasse...haha viel spass bim ireise ind Staate;-)Soriak hat geschrieben:Also Besitz von Feuerwerken kann nicht strafbar sein... die muss man ja nach dem 1. August nicht zurueck geben, sondern darf sie fuer's naechste Jahr behalten.
wenn er wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt wird, wirds schwierig mit Einreisen in die USA. Aber kannst es Dir ja selber ausmalen.noName hat geschrieben:Meinst du er darf nicht mehr dort einreisen oder was?
Und mit was für einem Strafmass muss er rechnen?
Ja im Italien shirt...ScoUtd hat geschrieben:Soll einfach sagen er sei auf dem Weg zum Rhein gewesen, da stehe sein Segelboot mit dem er seine Reise um die Welt antreten wollte.... Er sei nur zufällig am Marktplatz vorbei gekommen, schliesslich seien zu seiner grossen Überraschung keine Strassenbahnen gefahren....
So müsste das gehen
Soriak hat geschrieben:Egal wie die Sachlage ist, wuerde ich auf jeden Fall vor Gericht ziehen und eine Religion praktizieren ]
Was bedeutet das?
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Demnach also das Abbrennen solcher fackeln. Dies hat er aber nicht getan, weil er ja gefilzt wurde als er sie bei sich trug.Goofy hat geschrieben:Wenn diese so streng verboten wären, müsste jeder Schiffsbesitzer mit einer Strafe rechnen, da jedes grössere Boot verpflichtet ist für den Notfall solche Signalgeräte (gibt neben Fackeln auch Raketen etc.) zu führen.... Also ist der Besitz selber erlaubt, verboten ist eigentlich nur die "missbräuchliche" Verwendung von Notsignalgeräten....
BetennoName hat geschrieben:Was bedeutet das?
die staatsanwaltschaft kann jedoch ihm vorhalten, dass er aufgrund der umstände (italo-shirt, zeitpunkt, ort) daran war, eine illegale handlung zu vollziehen.noName hat geschrieben: Gerade eben hat er mir gesagt, dass er am Mittwoch zur Staatsanwaltschaft muss. Was wird ihn dort in etwa erwarten?
Laut Goofy hat er ja nichts verbotenes getan sehe ich das richtig?
Man muss ja nicht immer die Wahrheit angeben. Ausserdem reist man sowieso nicht in diesen Schurkenstaat.beginner hat geschrieben:wenn er wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt wird, wirds schwierig mit Einreisen in die USA. Aber kannst es Dir ja selber ausmalen.
Aber es wird sicher ,,nur'' eine Busse geben, wie hoch die ausfällt kann ich Dir nicht sagen...
Seischem er söll mol chille
ich schicke meiner folgenden mitteilung voraus, dass ich kein jurist bin, sondern ein mensch mit gesundem hirn ...noName hat geschrieben:Was droht ihm in diesem falle? Denke auf das wollen die hinaus...
Das kann ja heiter werden. Aber wird eine busse in solcher höhe auch einem, der noch nicht voll berufsstätig (hat seine LAP vor 1 woche gehabt) auch aufbrummen oder bekommt er eine etwas tiefere busse?nogomet hat geschrieben:ich schicke meiner folgenden mitteilung voraus, dass ich kein jurist bin, sondern ein mensch mit gesundem hirn ... ]vierstelligen bereich plus gerichtskosten[/B] geben wwird oder eine kleine strafe auf bewährung.
begründung: ich traue der stawa bs und den gerichten durchaus zu, dass sie im hinblick auf die em ein exempel statuieren möchten. in diesem falle wäre dein kollege ganz klar ein fall der kategorie scheisse gelaufen.
sollte eigentlich schon ein wneig nach einkommen gehen..noName hat geschrieben:Das kann ja heiter werden. Aber wird eine busse in solcher höhe auch einem, der noch nicht voll berufsstätig (hat seine LAP vor 1 woche gehabt) auch aufbrummen oder bekommt er eine etwas tiefere busse?
Denke nicht dass er eine solche busse finanzieren könnte...
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
e Awalt näh!noName hat geschrieben:Was würdet Ihr vorschlagen, wie er weiter verbleiben soll?
Er muss ja am mittwoch zur Anwaltschaft. Was wird Ihn dort erwarten?
Und wie soll er sich verhalten?
Ab wann wird von einem eintrag ins Strafregister abgesehen oder eben nicht abgesehen?Soriak hat geschrieben:Geld fuer einen Anwalt ausgeben, ist sicher gut investiert... Geld sollte kaum ein Bedenken sein, viel eher geht es darum, dass nichts im Strafregister endet. Das geht ihm naemlich SEHR viel laenger nach, als die paar hundert/tausend Franken im Minus.