Frage an Juristen bez. Feuerwerk Missbrauch

Der Rest...
noName
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Frage an Juristen bez. Feuerwerk Missbrauch

Beitrag von noName »

Hallo, gestern war ja ein "grosses" Fussballfest, mein kolleg, ein heissblut Italo...

Als dann der Sieg für die Azurri Perfekt war, ging er auf den Strassen Feiern. Und wollte dies mit Fackeln (2) untermalen.... :rolleyes: und wie es kommen musste, wurde er von der Polizei erwischt. Er hatte die fackel aber noch nicht angezündet sondern hielt sie in der hand.
Mit was für konsequenzen muss er nun rechnen?

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Keenig vo Basel
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Beitrag von Keenig vo Basel »

Wegen Besitz von gefährlichen ( evtl verboten ) Pyroartikeln, mehr nicht. Er hat die Dinger ja nicht gezündet !
Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.

noName
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Beitrag von noName »

Keenig vo Basel hat geschrieben:Wegen Besitz von gefährlichen ( evtl verboten ) Pyroartikeln, mehr nicht. Er hat die Dinger ja nicht gezündet !
Danke für die antwort.
Ja er sagte, dass der Polizist meinte, das zeugs sei verboten. Was kann man da mit einem Strafmass rechnen? Busse nehme ich mal an oder? In welcher höhe?

Was wäre passiert wenn er beim abbrennen erwischt wurde? (nimmt mich einfach wunder)

beginner
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Beitrag von beginner »

noName hat geschrieben:Hallo, gestern war ja ein "grosses" Fussballfest, mein kolleg, ein heissblut Italo...

Als dann der Sieg für die Azurri Perfekt war, ging er auf den Strassen Feiern. Und wollte dies mit Fackeln (2) untermalen.... :rolleyes: und wie es kommen musste, wurde er von der Polizei erwischt. Er hatte die fackel aber noch nicht angezündet sondern hielt sie in der hand.
Mit was für konsequenzen muss er nun rechnen?
seht schlächt us für di Wältmeischerkolleg, do gits nur eins. Ich versprich Dir, dr Schwamm isch sicher nid trocke...

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Also Besitz von Feuerwerken kann nicht strafbar sein... die muss man ja nach dem 1. August nicht zurueck geben, sondern darf sie fuer's naechste Jahr behalten.

noName
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Beitrag von noName »

Soriak hat geschrieben:Also Besitz von Feuerwerken kann nicht strafbar sein... die muss man ja nach dem 1. August nicht zurueck geben, sondern darf sie fuer's naechste Jahr behalten.
mmhh. Er sagte mir, dass der Polizist sagte, dass solche artikel verboten seien. Ich denke, er hatte eine seenotsfackel bei sich und diese sind doch verboten oder? Also wenn man sie einfach bei sich hat auch?

Ich hab davon keine ahnung...

beginner
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Beitrag von beginner »

Soriak hat geschrieben:Also Besitz von Feuerwerken kann nicht strafbar sein... die muss man ja nach dem 1. August nicht zurueck geben, sondern darf sie fuer's naechste Jahr behalten.
eine bengalische Fackel fällt aber nicht unter Feuerwerk, sonder Sprengstoff 3. Klasse...haha viel spass bim ireise ind Staate;-)

noName
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Beitrag von noName »

[quote="beginner"]eine bengalische Fackel fällt aber nicht unter Feuerwerk, sonder Sprengstoff 3. Klasse...haha viel spass bim ireise ind Staate]

Meinst du er darf nicht mehr dort einreisen oder was?

Und mit was für einem Strafmass muss er rechnen?

beginner
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Beitrag von beginner »

noName hat geschrieben:Meinst du er darf nicht mehr dort einreisen oder was?

Und mit was für einem Strafmass muss er rechnen?
wenn er wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt wird, wirds schwierig mit Einreisen in die USA. Aber kannst es Dir ja selber ausmalen.

Aber es wird sicher ,,nur'' eine Busse geben, wie hoch die ausfällt kann ich Dir nicht sagen...

Seischem er söll mol chille

ScoUtd
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Beitrag von ScoUtd »

[quote="beginner"]eine bengalische Fackel fällt aber nicht unter Feuerwerk, sonder Sprengstoff 3. Klasse...haha viel spass bim ireise ind Staate]


Soll einfach sagen er sei auf dem Weg zum Rhein gewesen, da stehe sein Segelboot mit dem er seine Reise um die Welt antreten wollte.... Er sei nur zufällig am Marktplatz vorbei gekommen, schliesslich seien zu seiner grossen Überraschung keine Strassenbahnen gefahren....

So müsste das gehen
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Soriak
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Beitrag von Soriak »

Egal wie die Sachlage ist, wuerde ich auf jeden Fall vor Gericht ziehen und eine Religion praktizieren ;)

Verurteilung wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz ist nicht lustig und der erste Gedanke ist wohl eher "Bombe" als "Bengale" :eek:

noName
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Beitrag von noName »

ScoUtd hat geschrieben:Soll einfach sagen er sei auf dem Weg zum Rhein gewesen, da stehe sein Segelboot mit dem er seine Reise um die Welt antreten wollte.... Er sei nur zufällig am Marktplatz vorbei gekommen, schliesslich seien zu seiner grossen Überraschung keine Strassenbahnen gefahren....

So müsste das gehen
Ja im Italien shirt... :rolleyes:

Er sagte mir noch, das der Polizist wissen will woher er die Fackeln habe etc.
Wird nun der verkäufer oder von wem er es auch immer hat auch bestraft?
Was wenn dieser garnicht bekannt ist? Sprich wenn er es bei der Feier von einer fremden Person erhalten hat?

Oh gott, das thema ist ja ziemlich verwirrend...
Soriak hat geschrieben:Egal wie die Sachlage ist, wuerde ich auf jeden Fall vor Gericht ziehen und eine Religion praktizieren ]

Was bedeutet das?

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

Wenn diese so streng verboten wären, müsste jeder Schiffsbesitzer mit einer Strafe rechnen, da jedes grössere Boot verpflichtet ist für den Notfall solche Signalgeräte (gibt neben Fackeln auch Raketen etc.) zu führen.... Also ist der Besitz selber erlaubt, verboten ist eigentlich nur die "missbräuchliche" Verwendung von Notsignalgeräten....
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

ScoUtd
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Beitrag von ScoUtd »

noName hat geschrieben:Ja im Italien shirt... :rolleyes:
ja gut, dann verdient er eine Strafe
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noName
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Beitrag von noName »

Goofy hat geschrieben:Wenn diese so streng verboten wären, müsste jeder Schiffsbesitzer mit einer Strafe rechnen, da jedes grössere Boot verpflichtet ist für den Notfall solche Signalgeräte (gibt neben Fackeln auch Raketen etc.) zu führen.... Also ist der Besitz selber erlaubt, verboten ist eigentlich nur die "missbräuchliche" Verwendung von Notsignalgeräten....
Demnach also das Abbrennen solcher fackeln. Dies hat er aber nicht getan, weil er ja gefilzt wurde als er sie bei sich trug.

Gerade eben hat er mir gesagt, dass er am Mittwoch zur Staatsanwaltschaft muss. Was wird ihn dort in etwa erwarten?

Laut Goofy hat er ja nichts verbotenes getan sehe ich das richtig?

Soriak
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Beitrag von Soriak »

noName hat geschrieben:Was bedeutet das?
Beten ;)

Ist eigentlich kein schlimmer Vorfall, nur wenn dein Freund bei jedem Vorsprechen fuer einen Job erklaeren muss, warum es im Strafregister "Verurteilung wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz" heisst...

Aber wird sich schon regeln - ich glaube in harmlosen Faellen wird von einer Anklage abgesehen?

noName
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Beitrag von noName »

Soriak hat geschrieben:Beten ]Aber wird sich schon regeln - ich glaube in harmlosen Faellen wird von einer Anklage abgesehen[/B]?
Naja hoffen wir mal...
Aber eine Busse wird er zu 100% bekommen oder?

Auf seinen geburtstag schenke ich ihm ein boot dann kann er dort spielen gehen... :p

nogomet
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Beitrag von nogomet »

noName hat geschrieben: Gerade eben hat er mir gesagt, dass er am Mittwoch zur Staatsanwaltschaft muss. Was wird ihn dort in etwa erwarten?

Laut Goofy hat er ja nichts verbotenes getan sehe ich das richtig?
die staatsanwaltschaft kann jedoch ihm vorhalten, dass er aufgrund der umstände (italo-shirt, zeitpunkt, ort) daran war, eine illegale handlung zu vollziehen.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]

noName
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Beitrag von noName »

nogomet hat geschrieben:die staatsanwaltschaft kann jedoch ihm vorhalten, dass er aufgrund der umstände (italo-shirt, zeitpunkt, ort) daran war, eine illegale handlung zu vollziehen.
Was droht ihm in diesem falle? Denke auf das wollen die hinaus...

Stadtbasler
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Beitrag von Stadtbasler »

beginner hat geschrieben:wenn er wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt wird, wirds schwierig mit Einreisen in die USA. Aber kannst es Dir ja selber ausmalen.

Aber es wird sicher ,,nur'' eine Busse geben, wie hoch die ausfällt kann ich Dir nicht sagen...

Seischem er söll mol chille
Man muss ja nicht immer die Wahrheit angeben. Ausserdem reist man sowieso nicht in diesen Schurkenstaat.

nogomet
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Beitrag von nogomet »

noName hat geschrieben:Was droht ihm in diesem falle? Denke auf das wollen die hinaus...
ich schicke meiner folgenden mitteilung voraus, dass ich kein jurist bin, sondern ein mensch mit gesundem hirn ... ;)

ich gehe davon aus, dass es im falle einer verurteilung entweder eine geldstrafe im vierstelligen bereich plus gerichtskosten geben wwird oder eine kleine strafe auf bewährung.

begründung: ich traue der stawa bs und den gerichten durchaus zu, dass sie im hinblick auf die em ein exempel statuieren möchten. in diesem falle wäre dein kollege ganz klar ein fall der kategorie scheisse gelaufen.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]

noName
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Beitrag von noName »

nogomet hat geschrieben:ich schicke meiner folgenden mitteilung voraus, dass ich kein jurist bin, sondern ein mensch mit gesundem hirn ... ]vierstelligen bereich plus gerichtskosten[/B] geben wwird oder eine kleine strafe auf bewährung.

begründung: ich traue der stawa bs und den gerichten durchaus zu, dass sie im hinblick auf die em ein exempel statuieren möchten. in diesem falle wäre dein kollege ganz klar ein fall der kategorie scheisse gelaufen.
Das kann ja heiter werden. Aber wird eine busse in solcher höhe auch einem, der noch nicht voll berufsstätig (hat seine LAP vor 1 woche gehabt) auch aufbrummen oder bekommt er eine etwas tiefere busse?

Denke nicht dass er eine solche busse finanzieren könnte...

dasto
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Beitrag von dasto »

noName hat geschrieben:Das kann ja heiter werden. Aber wird eine busse in solcher höhe auch einem, der noch nicht voll berufsstätig (hat seine LAP vor 1 woche gehabt) auch aufbrummen oder bekommt er eine etwas tiefere busse?

Denke nicht dass er eine solche busse finanzieren könnte...
sollte eigentlich schon ein wneig nach einkommen gehen..
aber falls er die busse nicht bezahlen kann hat er pech: bussumwandlung in haft..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

noName
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Beitrag von noName »

Was würdet Ihr vorschlagen, wie er weiter verbleiben soll?

Er muss ja am mittwoch zur Anwaltschaft. Was wird Ihn dort erwarten?
Und wie soll er sich verhalten?

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

noName hat geschrieben:Was würdet Ihr vorschlagen, wie er weiter verbleiben soll?

Er muss ja am mittwoch zur Anwaltschaft. Was wird Ihn dort erwarten?
Und wie soll er sich verhalten?
e Awalt näh! ;)
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Geld fuer einen Anwalt ausgeben, ist sicher gut investiert... Geld sollte kaum ein Bedenken sein, viel eher geht es darum, dass nichts im Strafregister endet. Das geht ihm naemlich SEHR viel laenger nach, als die paar hundert/tausend Franken im Minus.

edit: Als ersten Schritt empfehle ich diesen (von www.akbs.ch - Anwaltskammer beider Basel)

Rechtsauskunft
Für eine erste kurze Beratung können Sie sich an die Rechtsauskunftsstellen wenden. Dort geben Anwältinnen und Anwälte Auskunft, können einfachere Fragen sofort beantworten und Ihnen bei komplizierteren Fällen helfen, die geeignete Anwältin oder den geeigneten Anwalt zu finden.


Eine Voranmeldung ist nicht nötig.
Die Beratung dauert in der Regel 15 Minuten.
Was Sie fragen oder sagen, steht unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses.


Rechtsauskunftsstellen:


Advokatenkammer Basel
GGG Sekretariat
Schmiedenhof / Rümelinsplatz 6
4051 Basel

1. Stock
Jeden Donnerstag, von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
ohne Voranmeldung
Unkostenbeitrag: CHF 10.00

Basellandschaftlicher Anwaltsverband

Reinach
In den Räumen der Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 18
4153 Reinach

Sitzungszimmer Nr. 3, im 1. Stock
am 1. und 3. Dienstag des Monats,
ab 17.00 Uhr
ohne Voranmeldung
Unkostenbeitrag CHF 10.00

Aesch
Gemeindezentrum
Hauptstrasse 29
4147 Aesch

im 1. Stock
am 2. und 4. Mittwoch des Monats,
ab 19.00 Uhr
ohne Voranmeldung
Unkostenbeitrag: CHF 10.00


edit2: Verflixt, Bis zum Mittwoch hat keine dieser Stellen offen...

noName
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Beitrag von noName »

Soriak hat geschrieben:Geld fuer einen Anwalt ausgeben, ist sicher gut investiert... Geld sollte kaum ein Bedenken sein, viel eher geht es darum, dass nichts im Strafregister endet. Das geht ihm naemlich SEHR viel laenger nach, als die paar hundert/tausend Franken im Minus.
Ab wann wird von einem eintrag ins Strafregister abgesehen oder eben nicht abgesehen?

Denn wie gesagt, egzündet hat er sie ja nicht. Und kooperativ war er auch.

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Wenns zu einer Verurteilung kommt, kommt es in das Strafregister.

Auf dieser Seite kann er Anwaelte suchen: http://mema.swisslawyers.com/requests/RandomSavSearch.jsp?lang=de

Wird zufaellig aufgelistet und er kann einfach mal bei verschiedenen anrufen und sehen, ob jemand Zeit hat. Ich wuerde einfach wenn moeglich einen Termin fuer heute oder morgen versuchen zu bekommen, am besten kurz nach einer Beratung ueber das Telefon fragen. (die gibt es gratis)

Er braucht ja nur ein paar guidelines vor der ersten Befragung. Danach wird weiterhin Zeit bleiben einen Anwalt (vielleicht den gleichen, oder einen anderen) zu finden um das ganze ordentlich anzugehen.

Nur eben wichtig, dass er weis, was er erwarten muss. Darum einfach genau fragen - am besten vorher eine Liste machen. Nicht aufhaengen und denken "haette ich das noch gefragt" oder sich nicht getrauen eine Frage zu stellen. ;)


Am Ende ist meist alles halb so schlimm, also Panik ist nicht angesagt. Trotzdem die noetigen Vorkehrungen treffen und nicht am Mittwoch wie vom Blitz getroffen mit nichts da stehen.

noName
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Beitrag von noName »

Vielen dank Soriak. Aber aus welchem tätigkeits recht soll er einen nehmen?

Allgemeines Strafrecht? Hab kein plan davon...

Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Ohne die Praxis zu diesem Gesetz zu kennen, kann ich keine gute Prognose stellen:

Sofern es sich bei der Fakel um einen Artikel handelt, der unter die folgende Bestimmungen fällt:
Art. 7 Pyrotechnische Gegenstände

Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv- oder Zündsatz, die

a.

nicht zum Sprengen, sondern zu andern industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, wie Signalmittel, Wetterraketen, Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, oder
b.

bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper.

dann hat er gegen folgende Bestimmungen verstossen:

Art. 15 Verbotener Verkehr

1 Unbeständige oder gegen äussere Einwirkungen besonders empfindliche Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände dürfen weder hergestellt noch eingeführt werden. Im Zweifel ist der Zentralstelle des Bundesamtes für Polizei1 vorher ein Muster zu unterbreiten.

2 Der Verkauf von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen im Wanderhandel oder auf Märkten ist untersagt.

3 An Personen unter 18 Jahren dürfen weder Sprengmittel noch gefährliche Feuerwerkskörper abgegeben werden.

4 Wer Sprengmittel zur eigenen Verwendung erwirbt, darf sie nicht weitergeben.

5 Es ist verboten, Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände, die für andere Zwecke bestimmt sind, zu Vergnügungszwecken zu verwenden. Die Kantone können die Verwendung von Schiesspulver für die Feier historischer Anlässe oder für ähnliche Bräuche ausnahmsweise erlauben, wenn für die fachgemässe Verwendung Gewähr besteht.

und damit mit Bestrafung gemäss folgendem Artikel zu rechnen:

Art. 37 Unbefugter Verkehr

1. Wer ohne Bewilligung oder entgegen Verboten dieses Gesetzes mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen verkehrt, insbesondere solche herstellt, lagert, besitzt, einführt, abgibt, bezieht, verwendet oder vernichtet, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Erteilung einer Bewilligung gemäss diesem Gesetz von Bedeutung sind, wer eine mit solchen Angaben erwirkte Bewilligung verwendet,

wird, wenn er vorsätzlich handelt, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Haft oder Busse.

2. Wer ohne Bewilligung Schiesspulver oder schiesspulverhaltige Halb- oder Fertigfabrikate herstellt, einführt oder damit handelt, wird mit Busse bestraft.

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