http://www.nordrebels.ch/
EDIT: und noch die WOZ:
http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2006/n ... 13262.html
EDIT II: Berner Zeitung
http://www.espace.ch/artikel_202302.html
Fankurven suchen linke Stürmer
Fanclubs wollen sich mit linken Politikern gegen das Hooligan-Gesetz verbünden. Von SP und Grünen ist ihnen bisher moralische Unterstützung sicher. Aber Unterschriften müssen sie selber vor den Stadien sammeln.
Auf den ersten Blick formiert sich hier ein ungewöhnliches Team: Lokalpatriotisch gefärbte Fussball- und Eishockey-Fanclubs wollen mit linken Politikern Massnahmen gegen gewalttätige Fans bekämpfen. Die Bedenken gegen das Hooligan-Gesetz der Fanclubs ist konkret: «Wir befürchten, dass alle Fans in den gleichen Topf geworfen werden», sagt Adrian Werren, Sprecher von «Gäub-schwarz-süchtig», dem Fanclub-Dachverband der Berner Young Boys. Anlass zu dieser Sorge gibt die Hooligan-Datenbank, die unter anderem von den Stadionverantwortlichen mit Namen von gewaltbereiten Fans gefüttert wird. Die Linke, die das Gesetz im Parlament ablehnte, sieht Grundrechte verletzt: Ein Verdacht genüge, um gegen einen Fan ein Stadion-, Rayon-oder Ausreiseverbot zu verhängen oder ihn bis zu 24 Stunden in Haft zu setzen. «Das ist Notrecht, das sich vor allem gegen junge Sportfans ab 12 Jahren richtet», sagt Catherine Weber, grüne Berner Stadträtin und Geschäftsführerin der «Demokratischen JuristInnen» (DJ).
Zeit läuft davon
Doch die Zeit für die Gegner des Gesetzes ist knapp. Die Referendumsfrist läuft seit zwei Wochen, bis am 13. Juli müssen 50 000 gültige Unterschriften deponiert sein. Und das Team gegen das Gesetz, das die Räte am 24. März genehmigten, steht noch nicht. Die Fanclubs mehrerer Fussball- und Eishockeyvereine wollen sich in den nächsten Tagen treffen. Als einzige Politikerin fest im Team ist bisher PdA-Nationalrätin Marianne Huguenin (VD). Bis allenfalls SP und Grüne zur Truppe stossen, dauert es noch. Denn sie haben ihre Gremien, die offiziell über die Beteiligung entscheiden müssen. Die SP-Geschäftsleitung befindet am 28. April. Die Grünen haben die entsprechende Sitzung erst am 20. Mai. Für Hubert Zurkinden, Generalsekretär der Grünen Schweiz, kommt der Referendumsentscheid der Fanclubs etwas spät. Normalerweise werde ein solcher am Ende der Parlamentsberatung gefasst. Deshalb werden die Fanclubs vorab in den eigenen Reihen Unterschriften sammeln müssen. Werren ist zuversichtlich, dass das Referendum zustande kommt. Denn ein grosser Teil der Fans sei vom Gesetz betroffen. Zurkinden teilt den Optimismus nicht: «Das wird knapp.» Auch ein Abstimmungskampf dürfte für die Gegner nicht einfach sein, ist sich Zurkinden bewusst. In der Bevölkerung bestärken fast wöchentlich Bilder randalierender Fans das Gefühl, dass der Staat die Schraube anziehen sollte. «Wir müssen klarmachen, dass das Gesetz nicht nur gewaltbereite Fans trifft, sondern alle anderen auch», sagt Zurkinden.
«Gesetz schützt die Fans»
Ganz anderer Meinung ist der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder. «
Die Fanclubs haben nicht verstanden, worum es hier geht. Echte Fans müssen alles Interesse haben, dass sie mit diesem Gesetz vor dem harten Kern der gewaltbereiten geschützt werden.» Dieser Kern bestehe in der Schweiz aus 500 bis 1000 Personen. Für Joder, von Beruf Fürsprecher, haben echte Fans nichts zu befürchten. «In die Hooligan-Datenbank kommt nur, wer seine Gewaltbereitschaft bewiesen hat.»
Die vom Bundesrat in Konsultation geschickte Gesetzesverordnung spricht von «gewalttätigem Verhalten». Solches liegt vor, wenn «anlässlich von Sportveranstaltungen» Handlungen gegen Leib und Leben, Sachbeschädigungen, Nötigung, Brandstiftung, Landfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Beamte verübt oder eine Explosion verursacht wird. Dies muss durch «glaubwürdige Aussagen oder Bildaufnahmen der Polizei, des Sicherheitspersonals oder der Sportverbände und -vereine» belegt werden. Dass auch die Clubs zu Meldungen befugt sind, bestärkt die Fans in ihrer Kritik. «In Deutschland wurden Fans mit Stadionverboten und Ausreisesperren belegt, die einen Aufkleber im Stadion angebracht hatten», sagt Werren. Solche Befürchtungen scheinen übertrieben. Aber Abgrenzungsprobleme sind absehbar. So zitierte der «Tages Anzeiger» Jürg Bühler vom Bundesamt für Polizei mit der Aussage, dass das Abbrennen von Wunderkerzen zum Eintrag in die Datenbank führen könne. Dies liege im Ermessen des Stadionbetreibers.
Auch im Parlament gab es Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Massnahmen. Aber diese betrafen die Frage, ob der Bund in einen Hoheitsbereich der Kantone eingreift. Deshalb wurde das Hooligan-Gesetz bis 2009 befristet. Damit gilt es vorerst für die Fussball-EM und die Eishockey-WM in der Schweiz.