Aficionado hat geschrieben: 30.09.2025, 13:43
Ja, in ZG und ZH kannst dir als armer Rentner noch ein geteiltes Kellerabteil mit Klappbett leisten.
Wohlgemerkt: Auch dort gibt es natürlich massive Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Neumieten.
Schlussendlich müssten eigentlich Wohnkosten (Also Hypozinsen, Nebenkosten usw., Sanierungen usw.) und der Mietzins (bis zu einer realistischen Luxus-Obergrenze) von den Steuern abziehbar sein, schliesslich haben wir uns eigentlich mal in die Verfassung geschrieben, dass die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen muss.
Wenn eine junge Familie 10-15k mehr an Mietzins zahlt wie ein Rentnerpaar für die gleiche Wohnung, nur weil sie 15-20 Jahre später in dem Haus eingezogen ist, noch in einer höheren Progression landet, aber am Ende viel weniger Netto hat, ist das schlicht schon lange nicht mehr gegeben und eigentlich auch nicht mehr verfassungskonform.
Natürlich genauso, wenn es ein anderes Rentnerpaar betrifft, das aus der vorherigen Wohnung geworfen wurde. Typisch ist aber halt eher der umgekehrte Fall.