Die Ärzte müssen das Strafrecht nicht kennen und arbeiten im Falle einer Triage nach diesen vier Grundsätzen:Back in town hat geschrieben:Wo ist da der Unterschied ? Aerzte richten über Leben und Tod bei der Triagierung (welche bereits im Gange ist). Die ethischen Grundsätze hierzu wurden erst kürzlich nochmal überarbeitet.
- Prinzip der Autonomie: Der Patientenwille bezüglich Notfall- und Intensivbehandlung wird früh abgeklärt. Knappe Ressourcen sollen keinesfalls für Behandlungen eingesetzt werden, die ein Patient nicht in Anspruch nehmen möchte.
- Gerechtigkeit: Zur Verfügung stehende Ressourcen sind ohne Diskriminierung zu verteilen, also ohne nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung nach Alter, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, religiöser Zugehörigkeit, sozialer Stellung, Versicherungsstatus oder chronischer Behinderung. Das Verfahren muss fair, sachlich begründet und transparent sein. Dadurch können insbesondere Willkürentscheide vermieden werden.
- So viele Leben retten wie möglich: Unter Bedingungen der akuten Knappheit orientieren sich alle Massnahmen am Ziel der Minimierung von Todesfällen. Entscheidungen sollen so getroffen werden, dass möglichst wenig Menschen schwer erkranken oder sterben.
- Schutz der beteiligten Fachleute: Wenn die beteiligten Fachleute wegen einer Ansteckung ausfallen, sterben bei akuter Knappheit noch mehr Menschen. Darum sind sie vor Ansteckung, aber auch vor physischer und psychischer Überbelastung so weit wie möglich zu schützen.
[https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ ... 139697128]
PS: Schlussendlich tritt idealerweise (wie in anderen Posts beschrieben) das "Prinzip der Autonomie" ein und die Leugner glauben gar nicht daran, dass sie krank sind.