Ich bin durchaus dafür in diesem Fall das OR wirken zu lassen. Das ihr Partybesuch einen sehr kausalen Zusammenhang mit Betriebsschliessungen hat ist ja klar. Also Haftpflichtfall. Und da "grob fahrlässig" wird jede Versicherung zu Recht dumm tun.badandugly hat geschrieben:Mag sein, dass es als Pranger dient. Aber was bitte ist daran verkehrt wenn man sich für solche Menschen den Pranger zurück wünscht? Jeder, der sich versucht nach bestem Wissen und Gewissen an die Empfehlungen zu halten kocht das Blut hoch. Als Arbeitgeber eines Kleinbetriebs mit jungen Angestellten ist man schon nicht begeistert ob der Lockerungen im Freizeitsektor und im Klubleben. Man hofft aber jedoch, alle mögen sich eben verantwortungsvoll verhalten. Stell Dir vor, von 5 MAs wären nun 2-3 für 10 Tage unter Quarantäne in meinem Betrieb, das ist existenzgefährdend für einen Kleinbetrieb! Wenn nun ein solcher Idiot/Idiotin das Konzept wissentlich sabotiert aus purem Egoismus finde ich einen Pranger eigentlich gerechtfertigt.
Wie der Kanton SO mit einen Verstoss gegen eine angeordnete Quarantäne vorgeht (Strafverfahren mit Busse?) werden wir noch sehen. Man könnte sicher auch etwas mit "billigend in Kauf genommener Körperverletzung" konstruieren. Analog zu "Ficken ohne Info und Gummi wenn HIV-Positiv".
Aber der Pranger ist mehr nicht Teil unserer Rechtspflege. Und das ist gut so. Zudem ist es nicht Sache eines privaten Zeitungsverlages solche Massnahmen zu verfügen und damit noch Eigennutzen zu verfolgen.
Hier bin ich auch für den Fisch im Redaktionsbriefkasten.