Käppelijoch hat geschrieben:Naja Soriak, man kann dafür argumentieren wie man will und je nach dem noch so recht haben: ABER dass die Sozialisten sie rückwirkend auf den 31.12.2012 einführen wollen, halte ich für einen Skandal und ich finde solche Dinge dürfen schlichtweg nicht zur Abstimmung kommen.
Eben: Man machte jetzt am 1.1.2013 eine Erbschaft, die gemäss Initiative zu versteuern wäre und hat sie grösstenteils verjubelt. Wird man jetzt auf einmal zum Schuldner, weil nichts mehr da ist? Ich bin ein grundsätzlicher Gegner von Dingen, die rückwirkend gelten sollen.
Die ersten 2 Millionen sind steuerfrei... es duerften wohl sehr wenige sein, die mehr als 2 Millionen innerhalb von 2 Jahren verjubelt haben. Ich bin durchaus auch kein Freund von rueckwirkenden Aenderungen -- aber auf eine solche Reform bezogen, ist dies wirklich ein Detail.
Und, was wir nicht vergessen dürfen: Wir diskutieren hier zur Zeit auf dem Niveau: Kiner erben von den Eltern viel Geld.
Aber: Die Erbschaftssteuer gilt auch für Unternehmungen. Sprich das KMU, das einen Wert von ca. 5 Millionen hat, wird versteuert, wenn es den Kindern vererbt wird. Nur: Hat man nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung, was macht man dann? Sich mit Krediten verschulden, um die Steuer zu Zahlen? Belegschaft entlassen, um so Einsparungen vorzunehmen, damit man die Steuer bezahlen kann?
Die ersten 2 Millionen sind steuerfrei, also reden wir von 3 Millionen, die besteuert werden. Darauf fallen was, rund eine Million Steuern aus? Es gibt sehr wenig Firmen mit einem Wert von 5 Millionen, die im Jahr absolut keine Gewinne abwerfen, mit denen man eine solche Steuer decken koennte... die Steuer muss ja nicht von heute auf Morgen bezahlt werden. Koennte man problemlos ueber 10 Jahre zahlen.
Oder statt dass man Geld erbt, erbt man ein Haus im Wert von 1.5-2 Mille, hat aber selber nicht wirklich tolle finanzielle Mittel. So, nun...wie bezahlen diese Erben diese Steuer? Sie werden gezwungen das Haus zu verkaufen, ob sie wollen oder nicht. Beispiel: Die Erben wohnen schon in diesem Haus, das Elternpaar bewohnt das Parterre als Alterswohnung. Beide sterben, vererben es ihrer Tochter, welche im gleichen Haus mit ihrer Familie wohnt. Kann nun aber die Erbschaftssteuer nicht bezahlen: Sie wird also gezwungen sich entweder zu verschulden oder das Haus zu verkaufen und steht dann auf der Strasse mit ihrer Familie. Auch nicht gerade sehr sozial.
Bei einem Erbe von 2 Millionen fallen keine Steuern an, also aendert sich gar nichts. Angenommen, das Haus waere 3 Millionen Wert und die Erben haben keinen Franken auf dem Sparkonto, und die Verstorbenen hatten auch keinen Franken ausserhalb des Hauses, der vererbt wurde (kaum ein ueblicher Fall), dann muessten sie wohl einen Zahnlungsplan mit der Steuerbehoerde ausarbeiten. Wie nebenbei ein Arbeiter, der das Jahr ueber nicht genuegend Geld auf die Seite gelegt hat, ebenfalls die Steuern abzahlen muss.
Andererseits ist es ziemlich einfach, fuer solche Faelle zu planen. Zudem werden mit Immobilien und Unternehmungen ja meist auch andere Dinge vererbt -- Gemaelde, Zweitwohnungen, Autos, Schmuck, und natuerlich Bargeld und anderes Kapital.
Grundsätzlich handelt es sich bei Geld/Geldwerten aus einer Erbschaft auch um Geld, das schon (mehrfach) versteuert wurde. Wenn man schon alleine beim Hauskauf schaut, was da an Gebühren und Steuern dem Staat abgeliefert werden...
Eine Firma versteuert ihre Gewinne, die Arbeiter versteuern die Loehne, dann versteuern sie das Geld nochmals beim Einkauf, was das Unternehmen wiederum als Gewinne versteuern muss... was investiert wird, wird ueber Dividenden nochmals besteuert. Wenn man es jemandem schenkt, wird es auch besteuert.
Es scheint mir nicht noetig, dass Geld nur einmal versteuert werden sollte. Steuern sollen da anfallen, wo sie den geringst moeglichen Schaden anstellen -- und das ist nunmal bei der Erbschaftssteuer gegeben.
Ein anderes Beispiel: jemand, der eine Milliarde Bargeld erbt. Das family office, dass das Vermoegen verwaltet, wird pro Jahr rund 80 Millionen Franken Ertrag sichern. Das ist bei weitem mehr Geld, als man in einem durchschnittlichen Jahr ausgeben kann. Im naechsten Jahr kommt dann also ein Ertrag auf rund 1.05 Milliarden (30 Millionen Taschengeld). Dank Zinsenszins ist so gesichert, dass kein Nachkomme in dieser Familie (auf alle Zeiten hinaus) aus dem Bett steigen muss, um Geld zu verdienen. Aber keine Angst: das ist auch nach einer Erbschaftssteuer noch gegeben...
Nur sind die Folgen der Besteuerung dort sehr viel geringer, als wenn man bei jemandem mit einem Einkommen von 30,000.- ansetzt -- und die werden mit rund 5.5% ziemlich massiv besteuert (MWST auf das ganze Einkommen, da sie kaum sparen koennen).