Nicht mehr der einzige, leider...händsche hat geschrieben:dümmster Beitrag seit langem und das will mittlerweile etwas heissen in diesem Forum.
Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
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ich meine das opfer! anscheinend wussten personen im umfeld von der beziehung zu diesem typen. das ist doch nicht normal gopferdammi! darum frage ich mich ob sie beim psychologen war und ob der sie nicht als selbstschutz irgendwo hin bringen hätte können bis der wieder hinter gitter ist.Blutengel hat geschrieben:Wie willst Du jemanden therapieren, der keine Therapie will und seinen Fehler nicht einsieht? So einer gehört für den Rest des Lebens weggesperrt (meine Meinung).
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Dann auf diesen Fall bezogen, findest du das Strafmass von 20 Jahren (mit garantierter Freilassung nach 20 Jahren oder sogar vorher) gerechtfertigt für eine Entführung, eine Vergewaltigung und einen Mord? Findest du es in diesem Fall okay, dass ein Mensch nach diesen Taten wieder freikommt? Er hat die Taten auch nicht in einer Kurzschlussreaktion oder wegen psychischer Probleme begangen.händsche hat geschrieben:Ich schlage vor, dass man über ein Strafmass nicht generell entscheiden darf und soll.
Nur weil staatlichen Organisationen Fehler unterlaufen, beim Ausführen der Gesetzen, heisst das nicht, dass man die Gesetze schlecht sind.
Es geht mir ja nicht ums sterben, sondern um die Freiheit, dass so einer wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird. Und da ist es zum Wohle aller Mitmenschen, da von ihm eine Gefahr ausgeht und somit die Sicherheit der Mitmenschen leidet (womit wir übrigens bei den Aufgaben des Staates gemäss Bundesverfassung wären)händsche hat geschrieben:Zu wessen wohle ist es, wenn der Täter stirbt?
Ja ich glaube da stösst du auf taube Ohren. Viele wollen auch einem x-fachen Massenmörder seine Menschenrechte geben. Ich kann das irgendwie auch nicht verstehen.Blutengel hat geschrieben:Zum Wohle der restlichen Mitmenschen, die sicher nicht mehr durch dessen Hand getöten werden. Ich bin auch gegen die Todesstrafe - aber eine Einzelzelle mit möglichst wenig Licht und nahrung sollte reichen. Und kommt mir bitte nicht mit den Menschenrechten. Ein Mensch der die Menschenrechte Anderer missachtet, hat sein Anrecht auf Menschenrecht verloren (in diesem Fall).
Das wird ja vor Gericht schon unterschieden, Mord oder Totschlag.Ich rede hier jetzt nicht von Menschen, welche eine Schlägerei haben und es dann durch einen schlimmen Zufall ein Todesopfer gibt - sondern von notorischen und uneinsichtigen Killern wie dieser einer ist.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
fragt sich was schlimmer ist...einzelhaft hier...oder arbeitslager und dann einzelhaft auf einer der inseln. ich tippe mal auf das zweite ... alleine schon aufgrund der tatsache, dass hygiene und medizinische versorgung so gut wie nicht vorhanden waren.Mundharmonika hat geschrieben:Also wenn es denn sein müsste, dann lieber auf eine der drei Inseln als eingesperrt in einer Zelle.
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Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
Aha gehört - wo sind deine Belege?Prestige hat geschrieben:ach so? Irgendwelche Belege für diese Aussage? ich hab schon anderes gehört.
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justiz-irrtum kennt ihr?
wie war das jetzt nochmals mit der todesstrafe?
niemand hat die garantie, dass er nicht eines tages selbst unter mord-anklage steht. zum falschen zeitpunkt - am falschen ort - dazu ein zeuge, der jemand anderen decken will indem er einen unschuldigen mit seiner falsch-aussage massiv belastet - und schon könnte es jedem von uns den kopf kosten.
also fazit: bevor man die todesstrafe fordert, sollte man zuerst das hirn einschalten.
wie war das jetzt nochmals mit der todesstrafe?
niemand hat die garantie, dass er nicht eines tages selbst unter mord-anklage steht. zum falschen zeitpunkt - am falschen ort - dazu ein zeuge, der jemand anderen decken will indem er einen unschuldigen mit seiner falsch-aussage massiv belastet - und schon könnte es jedem von uns den kopf kosten.
also fazit: bevor man die todesstrafe fordert, sollte man zuerst das hirn einschalten.
- Baslerbueb
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Du luschtige du..... Darum wohl der Name Jocker..Joker59 hat geschrieben:justiz-irrtum kennt ihr?
wie war das jetzt nochmals mit der todesstrafe?
niemand hat die garantie, dass er nicht eines tages selbst unter mord-anklage steht. zum falschen zeitpunkt - am falschen ort - dazu ein zeuge, der jemand anderen decken will indem er einen unschuldigen mit seiner falsch-aussage massiv belastet - und schon könnte es jedem von uns den kopf kosten.
also fazit: bevor man die todesstrafe fordert, sollte man zuerst das hirn einschalten.
Genau aus diesem Grund habe ich "geständig" geschrieben.
Bin auch nicht für die Todesstrafe im grossen Stil....
Aber einer der vor xy Jahren in voller Absicht einen Menschen tötet,es nicht bereut und zum Danke ein halbes Jahr nach seiner vorzeitigen Entlassung wieder ein Mensch tötet. Ich glaube da gibt es kein Irrtum mehr!
Klar sind bei diesem Fall fehler gemacht worden und ich hoffe die Verantworlichen werden auch zur Rechenschaft gezogen.
Aber heute ist doch leider so, dass niemand mehr Verantwortung übernehmen will für einen Entscheid und schon gar nicht in der Politik.
Lieber Pro als Contra für den Angeklagte, es könnte ja ein Wähler von mir sein.
Ja, ich habe eine kleine Ahnung davon, ich schlage mich wöchentlich mit so "scheiss" rum!
du und ahnung? ich glaube mein schwein pfeift.Baslerbueb hat geschrieben:Du luschtige du..... Darum wohl der Name Jocker..
Genau aus diesem Grund habe ich "geständig" geschrieben.
Bin auch nicht für die Todesstrafe im grossen Stil....
Aber einer der vor xy Jahren in voller Absicht einen Menschen tötet,es nicht bereut und zum Danke ein halbes Jahr nach seiner vorzeitigen Entlassung wieder ein Mensch tötet. Ich glaube da gibt es kein Irrtum mehr!
Klar sind bei diesem Fall fehler gemacht worden und ich hoffe die Verantworlichen werden auch zur Rechenschaft gezogen.
Aber heute ist doch leider so, dass niemand mehr Verantwortung übernehmen will für einen Entscheid und schon gar nicht in der Politik.
Lieber Pro als Contra für den Angeklagte, es könnte ja ein Wähler von mir sein.
Ja, ich habe eine kleine Ahnung davon, ich schlage mich wöchentlich mit so "scheiss" rum!
der geständige soll also zum tode verurteilt werden - und jener der nicht gesteht entkommt der spritze - dem stuhl oder dem strick.
sorry - aber da lachen ja die hühner.
aber klar - du hast ja ahnung.
wie wär es mit wissen?
Ich lege mich auch hier nicht auf ein gerechtfertigtes Strafmass fest. Ich habe mich zu wenig mit dem jetzigen und auch mit dem damaligen Fall auseinandergesetzt um das beurteilen zu können, ich habe nur ein paar Zeitungsausschnitte über dieses Thema gelesen.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Dann auf diesen Fall bezogen, findest du das Strafmass von 20 Jahren (mit garantierter Freilassung nach 20 Jahren oder sogar vorher) gerechtfertigt für eine Entführung, eine Vergewaltigung und einen Mord? Findest du es in diesem Fall okay, dass ein Mensch nach diesen Taten wieder freikommt? Er hat die Taten auch nicht in einer Kurzschlussreaktion oder wegen psychischer Probleme begangen.
Er sass ja auch nicht 20 Jahre, von dem her kann ich auch in diesem Fall nicht sagen ob 20 Jahre gereicht hätten um ihn zu resozialisieren.
Das Ziel ist es tatsächlich, dass so einer wieder auf die Gesellschaft "losgelassen" werden kann. Natürlich ist hier ein Fehler passiert gebe ich dir absolut recht. Aber es ist meiner bescheidenen Meinung nach, wie so häufig nicht ein Fehler der Gesetzgebung sondern der Ausführung der Gesetze.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Es geht mir ja nicht ums sterben, sondern um die Freiheit, dass so einer wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird. Und da ist es zum Wohle aller Mitmenschen, da von ihm eine Gefahr ausgeht und somit die Sicherheit der Mitmenschen leidet (womit wir übrigens bei den Aufgaben des Staates gemäss Bundesverfassung wären)
Natürlich will ich das auch ein x-facher Massenmörder seine Menschenrechte hat, denn sonst würden wir uns als Schweiz auf das selbe niveau des Massenmörders katapultieren.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ja ich glaube da stösst du auf taube Ohren. Viele wollen auch einem x-fachen Massenmörder seine Menschenrechte geben. Ich kann das irgendwie auch nicht verstehen.
Schon nur die Idee, dass es dann in der Schweiz Menschen gäbte, die bestimmen können, ob jemand gemäss den Menschenrechten behandelt wird oder nicht, ist doch Krank und beängstigend. Findest du nicht?
Das Gericht entscheidet aber nur ob Schuldig oder Unschuldig und nicht:Baslerbueb hat geschrieben:Ich glaube da gibt es kein Irrtum mehr!
Schuldig, da gibt es kein Irrtum mehr
ziemlich klar schuldig
sehr wahrscheinlich schuldig
könnte schuldig sein
vielleicht unschuldig aber man weiss ja nie.
und genau deswegen ist dein geplapper aus deiner Sicht vielleicht gerechtfertigt aber deswegen nie und nimmer realisierbar.
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Gut, Du unterscheidest jetzt auch verschiedene Zeitepochen. Vor 100 Jahren gab es bei uns im Gefängnis auch noch keinen solch luxuriösen Service wie heute.morris hat geschrieben:fragt sich was schlimmer ist...einzelhaft hier...oder arbeitslager und dann einzelhaft auf einer der inseln. ich tippe mal auf das zweite ... alleine schon aufgrund der tatsache, dass hygiene und medizinische versorgung so gut wie nicht vorhanden waren.
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Ich weiss das es nicht einfach ist/ wäre...händsche hat geschrieben:Das Gericht entscheidet aber nur ob Schuldig oder Unschuldig und nicht:
Schuldig, da gibt es kein Irrtum mehr
ziemlich klar schuldig
sehr wahrscheinlich schuldig
könnte schuldig sein
vielleicht unschuldig aber man weiss ja nie.
und genau deswegen ist dein geplapper aus deiner Sicht vielleicht gerechtfertigt aber deswegen nie und nimmer realisierbar.
Aber ich glaube wird sind uns einig das es bei diesem Fall klar ist, oder?
Und das von rechts bis links... O.K. links noch ein bisschen schlimmer...

OT aber ein Beispiel was läuft wenn die Politik im Spiel ist.
Person XY wird über ein Vorgang informiert
Person XY hält sich nicht daran
Person XY wird gebüsst
Person XY wird ein zweites mal gebüsst
Person XY wird ein drittes mal gebüsst
Person XY bezahlt die letzte Busse nicht
Person XY wird Freiheitsstrafe angedroht
Person XY bezahlt immer noch nicht
Person XY bekommt die Einladung für die Freiheitsstrafe mir der möglichkeit noch zu bezahlen
Person XY bezahlt nicht und geht auch nicht in den Knast
Jetzt kommt es Person XY in den Sinn das er einen Onkel hat der den "richtigen" Politiker kennt.
2 Tage später. Telefon von Politker, man solle ein Auge zu drücken und die Strafe erlassen.....
Das ist unsere Politik...
Keiner oder wenige wollen Verantwortung übernehmen und Gestze umsetzen...
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Nein kann ich nicht!SubComandante hat geschrieben:Das ist schon viel Tobak. Werde mal etwas konkreter bitte.
Ich hatte schon div. telefonate mit NR oder SR und ich bin da zum glück ziemlich direkt und sage denen jeweils, dass sie in bern sitzen und sie die gesetze machen und wir nur umsetzten was sie in bern beschliessen und gesetzte das sind um sie zu befolgen.
Meistens geht es dann 10 min und mein chef steht im büro!
Bin aber in der zwischenzeit soweit das ich nach solchen telefonaten zum chef gehe und in vorbereite.

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Es wird irgendwie immer krasser:
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... n-26223019
Brisant: seine Bewährungshelfer hatten gefordert, den Hausarrest wieder aufzuheben und den geschlossenen Strafvollzug fortzusetzen. Da Dubois im Dezember dagegen rekurrierte, verzögerte sich der endgültige Entscheid - Dubois blieb somit auf freiem Fuss.
Dubois machte offenbar auch aus seinen sexuellen Vorlieben kein Geheimnis. Im Internet hatte er geprahlt, dass Marie «seit dem ersten Tag» in ihn verliebt gewesen sei. Er habe freiwillig für den Taxidienst «Nez Rouge» gearbeitet, um «junge Mädchen bis vor ihre Haustür fahren zu können.»
Sein Psychiater hatte nach Dubois' Tat 1998 gewarnt, dass die Rückfällgefahr dieses «skrupellosen und gefühlskalten Mannes» nicht ausgeschlossen werden könne.
Dass Dubois seine Freundin getötet hatte, habe er nie bereut. «Er fand es normal, seine Freundin getötet zu haben. Er hat es nicht ertragen, von ihr verlassen zu werden.»
Dubois sei davon besessen gewesen, im Gefängis eine neue Frau zu finden, so der ehemalige Mithäftling. 2003 soll er sogar geheiratet haben. «Er durfte aber nie mit ihr in eine Liebeszelle. Man schätzte ihn als zu gefährlich ein, um mit seiner Frau allein zu sein.»
@Catch22, hier vielleicht noch was interessantes zu deiner Frage die du gestellt hast:
Die Eltern wohnen im Waadtländer Chablais. Ihre Tochter sahen sie in der Regel etwa zwei Mal pro Monat, da Marie in Payerne lebte, wo sie auch ihre Lehre machte. «Wir haben eine regelmässige, wenn auch sporadische Beziehung, schliesslich wohnt sie auf der anderen Seite des Kantons», erzählt ihr Vater.
Über die Beziehung ihrer Tochter zu ihrem Entführer Claude Dubois wussten die Eltern nichts. «Nichts deutete darauf hin, dass er Teil ihres Lebens ist. Die Beziehung zu ihm muss sich erst kürzlich entwickelt haben», glaubt der Vater. «Marie ist in Liebesbeziehungen emotional eher instabil. Aber es ist normal, dass sie in ihrem Alter die Entscheidungen selbst trifft.»
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... n-26223019
Brisant: seine Bewährungshelfer hatten gefordert, den Hausarrest wieder aufzuheben und den geschlossenen Strafvollzug fortzusetzen. Da Dubois im Dezember dagegen rekurrierte, verzögerte sich der endgültige Entscheid - Dubois blieb somit auf freiem Fuss.
Dubois machte offenbar auch aus seinen sexuellen Vorlieben kein Geheimnis. Im Internet hatte er geprahlt, dass Marie «seit dem ersten Tag» in ihn verliebt gewesen sei. Er habe freiwillig für den Taxidienst «Nez Rouge» gearbeitet, um «junge Mädchen bis vor ihre Haustür fahren zu können.»
Sein Psychiater hatte nach Dubois' Tat 1998 gewarnt, dass die Rückfällgefahr dieses «skrupellosen und gefühlskalten Mannes» nicht ausgeschlossen werden könne.
Dass Dubois seine Freundin getötet hatte, habe er nie bereut. «Er fand es normal, seine Freundin getötet zu haben. Er hat es nicht ertragen, von ihr verlassen zu werden.»
Dubois sei davon besessen gewesen, im Gefängis eine neue Frau zu finden, so der ehemalige Mithäftling. 2003 soll er sogar geheiratet haben. «Er durfte aber nie mit ihr in eine Liebeszelle. Man schätzte ihn als zu gefährlich ein, um mit seiner Frau allein zu sein.»
@Catch22, hier vielleicht noch was interessantes zu deiner Frage die du gestellt hast:
Die Eltern wohnen im Waadtländer Chablais. Ihre Tochter sahen sie in der Regel etwa zwei Mal pro Monat, da Marie in Payerne lebte, wo sie auch ihre Lehre machte. «Wir haben eine regelmässige, wenn auch sporadische Beziehung, schliesslich wohnt sie auf der anderen Seite des Kantons», erzählt ihr Vater.
Über die Beziehung ihrer Tochter zu ihrem Entführer Claude Dubois wussten die Eltern nichts. «Nichts deutete darauf hin, dass er Teil ihres Lebens ist. Die Beziehung zu ihm muss sich erst kürzlich entwickelt haben», glaubt der Vater. «Marie ist in Liebesbeziehungen emotional eher instabil. Aber es ist normal, dass sie in ihrem Alter die Entscheidungen selbst trifft.»
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
Das mit der aufschiebenden Wirkung wegen des Rekurses scheint scheinbar jetzt auch nicht zu stimmen. Scheinbar wurde der Fall im März behandelt und der zuständige Richter entschied, dass er weiter unter Hausarrest draussen bleiben darf und nicht zurück muss ...Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Es wird irgendwie immer krasser:
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... n-26223019
Brisant: seine Bewährungshelfer hatten gefordert, den Hausarrest wieder aufzuheben und den geschlossenen Strafvollzug fortzusetzen. Da Dubois im Dezember dagegen rekurrierte, verzögerte sich der endgültige Entscheid - Dubois blieb somit auf freiem Fuss.
Dubois machte offenbar auch aus seinen sexuellen Vorlieben kein Geheimnis. Im Internet hatte er geprahlt, dass Marie «seit dem ersten Tag» in ihn verliebt gewesen sei. Er habe freiwillig für den Taxidienst «Nez Rouge» gearbeitet, um «junge Mädchen bis vor ihre Haustür fahren zu können.»
Sein Psychiater hatte nach Dubois' Tat 1998 gewarnt, dass die Rückfällgefahr dieses «skrupellosen und gefühlskalten Mannes» nicht ausgeschlossen werden könne.
Dass Dubois seine Freundin getötet hatte, habe er nie bereut. «Er fand es normal, seine Freundin getötet zu haben. Er hat es nicht ertragen, von ihr verlassen zu werden.»
Dubois sei davon besessen gewesen, im Gefängis eine neue Frau zu finden, so der ehemalige Mithäftling. 2003 soll er sogar geheiratet haben. «Er durfte aber nie mit ihr in eine Liebeszelle. Man schätzte ihn als zu gefährlich ein, um mit seiner Frau allein zu sein.»
@Catch22, hier vielleicht noch was interessantes zu deiner Frage die du gestellt hast:
Die Eltern wohnen im Waadtländer Chablais. Ihre Tochter sahen sie in der Regel etwa zwei Mal pro Monat, da Marie in Payerne lebte, wo sie auch ihre Lehre machte. «Wir haben eine regelmässige, wenn auch sporadische Beziehung, schliesslich wohnt sie auf der anderen Seite des Kantons», erzählt ihr Vater.
Über die Beziehung ihrer Tochter zu ihrem Entführer Claude Dubois wussten die Eltern nichts. «Nichts deutete darauf hin, dass er Teil ihres Lebens ist. Die Beziehung zu ihm muss sich erst kürzlich entwickelt haben», glaubt der Vater. «Marie ist in Liebesbeziehungen emotional eher instabil. Aber es ist normal, dass sie in ihrem Alter die Entscheidungen selbst trifft.»
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Dies verstösst ja dann meist auch gegen die Menschenrechte und die Verwahrten erhalten dann nach ein paar Jahren mehrere 100'000 Franken als Entschädigung. So geschehen in Deutschland mit 4 Pädophilen, die vor dem EGMR Recht bekamen...sergipe hat geschrieben:Leider wird die «Verwahrung», die vom Volk angenommen wurde, kaum wirklich angewendet.
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Ja, sag dem Opfer, den Angehörigen und Kollegen dass es ein Einzelfall ist, das wird sie bestimmt beruhigen bzw. das Opfer zurückbringen...Joker59 hat geschrieben:matura machen - jura studieren - disertation schreiben - schnauze halten und es besser machen.
aber ne halt - die juristen aufgrund von krassen einzelfällen zu kritisieren ist ja viel bequemer.![]()
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Schweiz:Blutengel hat geschrieben:Aha gehört - wo sind deine Belege?
Geringfühiger Delikte: http://www.nzz.ch/aktuell/newsticker/ha ... 1.18071157
Suizid (wie sehr viele andere Fälle): http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/In ... ntent.html
Deutschland
http://www.bz-berlin.de/archiv/kindermo ... 10674.html
und noch viele mehr...
dummerweise wimmelts aber zuviele Einzelfälle....Joker59 hat geschrieben:matura machen - jura studieren - disertation schreiben - schnauze halten und es besser machen.
aber ne halt - die juristen aufgrund von krassen einzelfällen zu kritisieren ist ja viel bequemer.![]()



Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
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Ist halt auch ein Gebiet wo man nur die falschen Entscheide erfährt. Bei wievielen wurde Strafmilderung nicht gut geheissen? Wieviele wurden nach der normalen Strafe richtigerweise verwahrt? (Oder fälschlicherweise?) Bei wieivielen wurde eine Strafmilderung gewährt und die Person hat sich anschliessend korrekt verhalten? Wieviele konnten erfolgreich resozialisiert werden und führen nun ein normales Leben?Sharky hat geschrieben:dummerweise wimmelts aber zuviele Einzelfälle....![]()
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Keine Ahung ob es dazu Statistiken gibt, interessant wären sie sicher.
Und nein, den Angehöhrigen kann man dies nicht erklären. Man kann nur versuchen zu Unterstützen so gut es geht, aber hier wurde ein Fehler gemacht und sie büssen völlig unschuldig dafür. Wiedergutmanchung gibt es dafür nicht.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ja, sag dem Opfer, den Angehörigen und Kollegen dass es ein Einzelfall ist, das wird sie bestimmt beruhigen bzw. das Opfer zurückbringen...
Nur Wiedergutmachung gibt es auch nicht, wenn jetzt andere Personen die mit diesem Fall nichts zu tun haben unfair behandelt werden. Wieviele Personen, welche resozialisiert werden könnten, dürfen vorsorglich weggesperrt werden, um einen solchen Fall zu verhindern?
Man muss aus diesem Fall lernen, schauen ob und falls ein Fehler begangen wurde wo es passierte, damit dies nicht mehr geschehen kann.
Schwarz - Weiss denken ist einfach, Lösungen bringt es nicht.