Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
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Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
Analog dem entsprechenden Thread zu Basel, um dort nicht allzusehr den Bezug zu verlieren...
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
Tja liebe Sozis, erklärt nun bitte mal dem Opfer (sofern es noch lebt) und seinen Angehörigen wie ihr das so mit der Resozialisierung seht. Sie werden es bestimmt verstehen...
Danke übrigens noch an den User, der im anderen Thread über das ADX Florence erzählt hat. Für Entführer, Mörder und Vergewaltiger dürfte es eigentlich nur sowas geben, 23.5 Stunden Isolationshaft, Fenster um den Wüstenhimmel zu beobachten und 3x2 Meter Zelle mit festbetonierten Möbeln.
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
Tja liebe Sozis, erklärt nun bitte mal dem Opfer (sofern es noch lebt) und seinen Angehörigen wie ihr das so mit der Resozialisierung seht. Sie werden es bestimmt verstehen...
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Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
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Entweder verwahren oder resozialisieren. Aber 5 Jahre länger in der Zelle und danach in die Freiheit ohne Resozialisierungsversuche ist ja nicht wirklich besser. Ich denke bei Vergewaltigern muss man sehr genau analysieren ob er verwahrt wird oder nicht. Wenn dann entschlossen wird, dass er nicht verwahrt wird muss man ja fast versuchen ihn in die Gesellschaft zurück zu bringen. Aber ja, mir ist schon bewusst dass sich das befremdend anhört, wenn man daran denkt wieviele Vergewaltiger rückfallend werden. Aber eine reine befristete Gefängnisstrafe finde ich nicht besser als eine Gefängnisstrafe mit Resozialisierung.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wer setzt sich denn in erster Linie für Resozialisierung ein?
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Ja, damit hast du natürlich absolut Recht. Ohne Verwahrung würde man den Rückfall wohl einfach verschieben...cantona hat geschrieben:Entweder verwahren oder resozialisieren. Aber 5 Jahre länger in der Zelle und danach in die Freiheit ohne Resozialisierungsversuche ist ja nicht wirklich besser. Ich denke bei Vergewaltigern muss man sehr genau analysieren ob er verwahrt wird oder nicht. Wenn dann entschlossen wird, dass er nicht verwahrt wird muss man ja fast versuchen ihn in die Gesellschaft zurück zu bringen. Aber ja, mir ist schon bewusst dass sich das befremdend anhört, wenn man daran denkt wieviele Vergewaltiger rückfallend werden. Aber eine reine befristete Gefängnisstrafe finde ich nicht besser als eine Gefängnisstrafe mit Resozialisierung.
Insofern frage ich mich allerdings dann, mit welchem Anrecht ein Mörder, Vergewaltiger und Entführer überhaupt je wieder in Freiheit leben darf? Wie verdient er sich das? Ein Mord oder eine Vergewaltigung ist nicht wie ein Faustschlag, der halt einfach auch mal passieren kann (deshalb nicht besser ist) aufgrund einer schwierigen Situation...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
und was kommt als nächstes?
es wird immer schlimmer in mitteleuropa?
es wird immer schlimmer in europa?
es wird immer schlimmer auf anderen kontinenten?
es wird immer schlimmer auf der erde?
es wird immer schlimmer auf dem mond?
aber ich mag euch den thread gönnen - den könnt ihr jetzt mit jeder negativen schlagzeilen vollmüllen - habt ja sonst nichts zu tun.
edith möchte auch ihren beitrag leisten: in oberäggeri wurde ein huhn überfahren - skandalös sowas.
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Du hast ja scheinbar auch nichts besseres zu tun als im Müll rumzuwühlen und selber Müll darin zu hinterlassen.Joker59 hat geschrieben:und was kommt als nächstes?
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Dass Du alles verharmlost (auch die Ermordung eines Familienvaters in Gegenwart seiner 4 Kinder und der Ehefrau) und ins Lächerliche ziehst, kennen wir ja schon. Scheinst wohl doch nicht so viel Stil zu haben wie Du es gerne selber sehen würdest.
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es wird immer schlimmer in Jokers Kopf.Joker59 hat geschrieben:und was kommt als nächstes?
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Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.
Ein Faustschlag kann auch schlimme Folgen haben, die Absicht dahinter ist natürlich eine andere als beim Mord. Aber den Hinterbliebenen wird das wohl auch ziemlich egal sein.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ja, damit hast du natürlich absolut Recht. Ohne Verwahrung würde man den Rückfall wohl einfach verschieben...
Insofern frage ich mich allerdings dann, mit welchem Anrecht ein Mörder, Vergewaltiger und Entführer überhaupt je wieder in Freiheit leben darf? Wie verdient er sich das? Ein Mord oder eine Vergewaltigung ist nicht wie ein Faustschlag, der halt einfach auch mal passieren kann (deshalb nicht besser ist) aufgrund einer schwierigen Situation...
Also dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht wieder in Freiheit zu kommen zeugt meiner Meinung nach von einem fortschrittlichen Staat. Jeder Fall muss halt individuell angesehen werden und die Gefahren für die Gesellschaft müssen analysiert werden. Ich glaube die max. Gefängnisstrafe beläuft sich etwa auf 25 Jahre (ohne Verwahrung). Forumsjuristen wissen das sicher besser.
Aber 25 Jahre sind schon eine verdammt lange Zeit. Mein Problem ist eher, dass Vergewaltiger nicht mal in die Nähe dieser 25 Jahre kommen. Wenn man diesen Rahmen mehr ausschöpfen würde wäre schon einiges getan.
Artikel 190 Abs. 1 StGB (gleichlautend Art. 154 Abs. 1 MStG) lautet: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Meiner Meinung nach müsste da eher von 8 bis 25 Jahren stehen.
"Bis 1992 war die Vergewaltigung auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe beschränkt, eine Vergewaltigung in der Ehe gab es schon rein begrifflich nicht. Zwischen 1992 und 2004 war die Vergewaltigung in der Ehe ein Antragsdelikt. Seit 2004 ist auch die Vergewaltigung unter Ehepartnern ein Offizialdelikt.
Die Frage, ob die Vergewaltigung in der Ehe eine Antrags- oder ein Offizialdelikt sein soll, wurde und wird kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite steht die Überzeugung, dass es dem Schutz der Ehe dient, wenn den Ehepartnern die Möglichkeit des Verzeihens offen gehalten wird. Auf der anderen Seite steht die Überzeugung, dass Gewaltdelikte nie eine Privatsache sind. Außerdem zeigte die Erfahrung, dass viele Frauen ihren Strafantrag wieder zurückzogen, wobei oft der Verdacht bestand, dass dieser Rückzug unter Druck erfolgt war."
quelle: wiki
Mal abgesehen von der Diskussion Resozialisierung vs. Verwahrung: Woher zum Teufel wissen die Bullen und Blick den ganzen Ablauf, wenn sie noch nach Zeugen suchen. Das heisst irgendjemand muss das ganze ja gesehen haben. Schwach das der- bzw. diejenige nicht eingegriffen hat. Schwach auch von der Polizei dass sie es scheinbar trotz Kennzeichen und Richtung in welche er davonfuhr nicht schaffte den Wagen rechtzeitig zu erwischen.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Analog dem entsprechenden Thread zu Basel, um dort nicht allzusehr den Bezug zu verlieren...
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
Tja liebe Sozis, erklärt nun bitte mal dem Opfer (sofern es noch lebt) und seinen Angehörigen wie ihr das so mit der Resozialisierung seht. Sie werden es bestimmt verstehen...
Danke übrigens noch an den User, der im anderen Thread über das ADX Florence erzählt hat. Für Entführer, Mörder und Vergewaltiger dürfte es eigentlich nur sowas geben, 23.5 Stunden Isolationshaft, Fenster um den Wüstenhimmel zu beobachten und 3x2 Meter Zelle mit festbetonierten Möbeln.
Ebenfalls ganz schwach ist, wenn man sich ein Urteil nur anhand von (Blick-)Medienberichten bildet!!joggggeli hat geschrieben:Mal abgesehen von der Diskussion Resozialisierung vs. Verwahrung: Woher zum Teufel wissen die Bullen und Blick den ganzen Ablauf, wenn sie noch nach Zeugen suchen. Das heisst irgendjemand muss das ganze ja gesehen haben. Schwach das der- bzw. diejenige nicht eingegriffen hat. Schwach auch von der Polizei dass sie es scheinbar trotz Kennzeichen und Richtung in welche er davonfuhr nicht schaffte den Wagen rechtzeitig zu erwischen.
Alles für BS
schints hän sy en jetzt vrwütscht!joggggeli hat geschrieben:Mal abgesehen von der Diskussion Resozialisierung vs. Verwahrung: Woher zum Teufel wissen die Bullen und Blick den ganzen Ablauf, wenn sie noch nach Zeugen suchen. Das heisst irgendjemand muss das ganze ja gesehen haben. Schwach das der- bzw. diejenige nicht eingegriffen hat. Schwach auch von der Polizei dass sie es scheinbar trotz Kennzeichen und Richtung in welche er davonfuhr nicht schaffte den Wagen rechtzeitig zu erwischen.
??? Ein Mann kann in der Schweiz also nicht vergewaltigt werden?cantona hat geschrieben:Artikel 190 Abs. 1 StGB (gleichlautend Art. 154 Abs. 1 MStG) lautet: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Also hets dinere Meinig kei Augezüg vu däre Entfüerig gä? Und Kennzeiche und de Ablauf bzw. Beschribig (Hilferuef, Pulloverfarb usw.) het sich de Blick völlig us de Finger zoge? Btw. ha nid ich de Blickartikel als erschts postet sondern druff Bezog gnoh und durch mini Ussag nur druff ufmerksam gmacht wie schlächt de Blickartikel isch. Döt stoht nämlig nix bzw. isch nix gstande drvo dass öber das ganze beobachtet het. Isch aber klar dass öber das gmacht het oder. Wohär wüssts suscht dPolizei sKennzeiche und wär de Entfüehrer isch.Laufi hat geschrieben:Ebenfalls ganz schwach ist, wenn man sich ein Urteil nur anhand von (Blick-)Medienberichten bildet!!
Alles andere isch jo reini Interpretation vo mir und netürlich e Wärtig. Finds schwach vum Augezüüg das er nid igriffe het (weiss netürlich nid ob er hät könne, dänks aber scho wenner sKennzeiche gseh het. Villicht ischs jo au stark gsi dass er das überhaupt gseh het... wär weiss. Kani mer aber ebe fast nid vorstelle, soviel Details wie bekannt sin.) Wenner den grad dr Polizei aglüte het denn ischs minere Meinig halt scho e schwachi leistig, wenn dies nid schaffe das Auto schnäll gnueg zfinde...
Hoff so ischs au Laufi-genehm erklärt...
Das ist tatsächlich so. Vergewaltigt kann nur eine Frau werden. Bei einem Mann ist es eine sexuelle Nötigung. Beide Delikte haben aber die gleiche Strafzumessung.Soriak hat geschrieben:??? Ein Mann kann in der Schweiz also nicht vergewaltigt werden?
Sexuelle Nötigung
Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Warum nervt ihr euch überhaupt wegen der Göre? Voilà, Problem gelöst ;-)Taratonga hat geschrieben:Danke, zu gütig von dir, Papi
Du hälst dich wirklich für den erhabensten Menschen auf dem Planeten, oder?
Joker59
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Ich "kenne" ihn übrigens, er ist 54 Jahre alt, betreibt in seiner Freizeit das Loser-Hobby Geocaching und die einzige Frau die er je knattern durfte, war eine gegen Bezahlung

Er ist gefasst, sie nicht gefunden
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
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echt?Voyager hat geschrieben:Warum nervt ihr euch überhaupt wegen der Göre? Voilà, Problem gelöst ;-)
Joker59
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Ich "kenne" ihn übrigens, er ist 54 Jahre alt, betreibt in seiner Freizeit das Loser-Hobby Geocaching und die einzige Frau die er je knattern durfte, war eine gegen Bezahlung![]()

- Brummler-1952
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Sie wurde scheinbar letzte Nacht tot aufgefunden. Traurig, traurig. Jene die befürwortet haben, dass der Kerl den Rest der Strafe unter Hausarrest verbringen "durfte", sollten nun dafür die Verantwortung übernehmen müssen (Wunschtraum !).Taratonga hat geschrieben:Er ist gefasst, sie nicht gefunden
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
VORWÄRTS - IMMER VORWÄRTS !!
Sie wurde nun gefunden - es erging ihr wie der letzten Freundin. Wahrscheinlich wollte auch sie die Beziehung beenden ...Taratonga hat geschrieben:Er ist gefasst, sie nicht gefunden
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 02504.html
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 03499.html
Langsam müssen die Leute zur Rechenschaft gezogen werden, welche solche Leute wieder auf die Strasse lassen!
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- repplyfire
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Ich hoffe die Leute, welche die Verantwortung für die quasi vorzeitige Freilassung dieses Typen tragen, werden ausnahmsweise auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen. Dass sich diese Leute moralisch für ihr Handeln verantwortlich fühlen könnten, kann ich mir nicht vorstellen.Blutengel hat geschrieben:Sie wurde nun gefunden - es erging ihr wie der letzten Freundin. Wahrscheinlich wollte auch sie die Beziehung beenden ...
http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 03499.html
Langsam müssen die Leute zur Rechenschaft gezogen werden, welche solche Leute wieder auf die Strasse lassen!
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absolut, und wenn es der staat nicht macht, soll ein reporter die zuständigen beamten sofort interviewen, um die missstände aufzuzeigen. das hier ist ein krasser fall, wenn es hier keine konsequenzen gibt, dann gute nacht. dass leute wie der threaderöffner pauschal und stimmenfangtechnisch die sozies anprangert zeugt wieder der allgemeinen schlechten und einfälltigen aufkärungsmoral durch alle politischen spektren.repplyfire hat geschrieben:Ich hoffe die Leute, welche die Verantwortung für die quasi vorzeitige Freilassung dieses Typen tragen, werden ausnahmsweise auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen. Dass sich diese Leute moralisch für ihr Handeln verantwortlich fühlen könnten, kann ich mir nicht vorstellen.
FOOTBALL'S LIFE!