... wenn man ein bisschen staatsrecht am büffeln ist.
gefunden in "schweiz. bundesstaatsrecht" von häfelin/haller; RN 170, S. 52:
das rechtsstaatliche element (im bezug auf die tragenden grundwerte der bundesverfassung):
"es ist das grundanliegen des rechtsstaates, im staat die herrschaft des rechts und damit verbunden die freiheit des menschen sicherzustellen. die idee des rechtsstaates fordert, dass der staat in seiner gesamten tätigkeit ans recht gebunden ist. der einzelne...soll so vor einer ungebundenen und damit unberechenbaren und unkontrollierbaren staatsmacht geschützt werden."
da müssen die werten herren wohl nochmals über die bücher !