Ich wurde neulich mit ein wenig zuviel Alkohol am Steuer erwischt. Ein paar Wochen später bekam ich die Busse in Höhe von CHF Xxx.xx zugestellt. Zahlen musste ich zusätzlich eine Urteilsgebühr von CHF Xxx.xx sowie übrige Verfahrenskosten von CHF Xxx.xx. Ich hab innert Frist alles beglichen. Nun hat mir vorhin ein Polizist angerufen, mir würde noch eine Verfügung zugestellt, deren Gebühren sich auf CHF 200.00 belaufen. Um was es sich genau handelt, konnte er mir nicht sagen.
Muss ich diese Verfügung annehmen und die Gebühren bezahlen? Sollte die Sache mit dem Überweisen der Busse, der Urteilsgebühr und den weiteren Verfahrenskosten nicht erledigt sein?
Rasche Frage an die Forumsjuristen
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... davor will sich Dragovic noch von seinen Wegbegleitern in Basel verabschieden: "Ich danke Gott jeden Tag dafür, dass ich zu diesem Topverein gegangen bin. Es ist in Basel noch viel besser gelaufen, als ich es mir erträumt habe"
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http://mobile2.bernerzeitung.ch/article ... 5b3e000001
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dasto
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Wie viel zu viel wars?Voyager hat geschrieben:Ich wurde neulich mit ein wenig zuviel Alkohol am Steuer erwischt. Ein paar Wochen später bekam ich die Busse in Höhe von CHF Xxx.xx zugestellt. Zahlen musste ich zusätzlich eine Urteilsgebühr von CHF Xxx.xx sowie übrige Verfahrenskosten von CHF Xxx.xx. Ich hab innert Frist alles beglichen. Nun hat mir vorhin ein Polizist angerufen, mir würde noch eine Verfügung zugestellt, deren Gebühren sich auf CHF 200.00 belaufen. Um was es sich genau handelt, konnte er mir nicht sagen.
Muss ich diese Verfügung annehmen und die Gebühren bezahlen? Sollte die Sache mit dem Überweisen der Busse, der Urteilsgebühr und den weiteren Verfahrenskosten nicht erledigt sein?
Entweder kommt eine Verwarnung oder ein Entzug hinzu. Die Verfahren (Busse/Führerausweis) werden immer unabhängig von einander geführt.
Dass der Polizist dich anruft und sagt es kommt noch was er wisse aber nicht was, ist ziemlich schlecht.. Nett ausgedrückt...
Für mehr Infos PN
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi