Gericht: Vernehmlassung

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Nobae
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Gericht: Vernehmlassung

Beitrag von Nobae »

Da hier einige Juristen rum schwirren erlaube ich mir, hier eine (glaube ich) einfache Frage zu stellen.

Ich habe beim Steuergericht Einsprache erhoben gegen einen Entscheid. Nun habe ich den Vernehmlassungsantrag vom "Rechtsdienst" erhalten.

Dort steht, dass sie "Antrag auf Abweisung" stellen.

In der Begründung "... Auf jeden Fall müsste für eine Gewährung ... eine offizielle Bestätigung ... eingereicht werden ...".

Diese Bestätigung habe ich bei der Steuerverwaltung (=mein Gegner; nicht beim Steuergericht!) damals eingereicht.

In der Einsprache beim Steuergericht habe ich als Beilage nur die Briefe an die Steuerbehörde beigelegt (nicht deren Beilagen) mit dem Verweis:
"Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass meine Einsprache so klar war, dass ich den Fall nicht ans Steuergericht tragen muss. Aus diesem Grund habe ich auch diverse Unterlagen nicht aufbewahrt ... Ich nehme aber an, dass Sie Zugriff auf die Daten der Steuerverwaltung haben und so die Daten einsehen können, falls dies vonnöten ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, werde ich die Unterlagen in ... nochmals besorgen."


Der Fall scheint (zumindest für mich) ziemlich klar zu sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich vorgehen muss.
1. Wenn ich nichts mache, wird das Gericht den "Antrag auf Abweisung" wohl gutheissen (der Rechtsdienst ist wenn ich das richtig verstehe ein Organ des Steuergerichts). Richtig?
2. Kann ich nun einfach am Verhandlungstag hingehen und dort die Fakten klarstellen? oder:
3. Sollte ich dies vorgängig schriftlich machen?
3a. Und wenn ja, an wen müsste ich mich wenden?
w=An den Gerichtspräsidenten
x=An die Richter
y=An den Rechtsdienst
z= andere

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dasdiyok
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Beitrag von dasdiyok »

du hast einsprache auf die steuerveranlagzng gemacht und jetzt vom rechtsdienst einen einsprache entscheid erhalten? dann sollte auch eine entsprechende rechtsmittelbelehrung dem schreiben beiliegen, der nächste schritt wäre dann der rekurs

comenden
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Beitrag von comenden »

1. Einsprache bei der Steuerverwaltung (abgelehnt)
2. Einsprache weitergezogen zum Steuergericht

Und nun schreibt der "Rechtsdienst" an:
"Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren Richter".

Ich habe das Dokument als "Doppel an Gegenpartei z.K." erhalten.

Wobei ich nun sehe, dass dieser Brief zwar vom Gericht an mich versendet wurde. Der Verfasser ist jedoch der "Rechtsdienst" und das scheint ein Organ der Steuerverwaltung (Briefkopf; also meinem "Gegner") zu sein.

Somit ist dies offenbar die Argumente des Gegners.

Trotzdem die Frage: Sollte ich das Schreiben bereits jetzt schriftlich beantworten resp. die falschen Dinge richtig stellen oder sollte ich das direkt in der Verhandlung machen?

Nobae
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Beitrag von Nobae »

1. Einsprache bei der Steuerverwaltung (abgelehnt)
2. Einsprache weitergezogen zum Steuergericht

Und nun schreibt der "Rechtsdienst" an:
"Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren Richter".

Ich habe das Dokument als "Doppel an Gegenpartei z.K." erhalten.

Wobei ich nun sehe, dass dieser Brief zwar vom Gericht an mich versendet wurde. Der Verfasser ist jedoch der "Rechtsdienst" und das scheint ein Organ der Steuerverwaltung (Briefkopf; also meinem "Gegner") zu sein.

Somit ist dies offenbar die Argumente des Gegners.

Trotzdem die Frage: Sollte ich das Schreiben bereits jetzt schriftlich beantworten resp. die falschen Dinge richtig stellen oder sollte ich das direkt in der Verhandlung machen?

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Der Rechtsdienst gehört zur Steuerverwaltung. Er hat vom Gericht Gelegenheit erhalten, zu deinen Argumenten Stellung zu nehmen. Und logisch bleibt dein Gegner bei seiner Meinung. Das Gericht wird dann unabhängig davon, gestützt auf die Argumente der Steuerverwaltung und deine Argumente, einen Entscheid fällen.

Wenn es tatsächlich so einfach ist, dass einfach nur eine Bestätigung fehlt, solltest du diese direkt dem Gericht einreichen (umgehend) - mit dem Hinweis, dass du diese bereits am xx.xx.xxxx der Steuerverwaltung eingereicht hast.

Wenn du sie nicht mehr hast und du kannst sie mit geringem Aufwand beschaffen, tu dies und reiche sie beim Gericht ein.

Ansonsten kannst du zwar darauf verweisen, dass du die Bestätigung schon eingereicht hast, aber wenn die Steuerverwaltung entweder nichts bekommen oder es vernuscht hat, bist trotzdem du der Gelackmeierte.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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