Ich habe eine knifflige Frage, auf welche ich im Internet gerade keine passende Lösung finde. Vielleicht könnt ihr ja helfen.

Wenn eine Firma betrieben wird und auf dem Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhebt. Die Unterschrift auf dem Zahlungsbefehl (in der Zeile Rechtsvorschlag) ist aber von einer Telefonistin, welche wohl keine Zeichnungsberechtigung in der Firma hat, ist dieser Rechtsvorschlag dann trotzdem gültig? Sprich, kann der Schuldner bzw. die Unterschreibende sagen dass sie im Auftrag der Geschäftsleitung unterzeichnet hat oder kann der Rechtsvorschlag angefochten werden?
Danke für eure werte Mithilfe.
