Hallo zusammen,
Ich komme mit meinem Basiswissen in folgender Frage nicht mehr weiter. Eventuell kennt sich jemand von Euch vertiefter damit aus.
Auszug Testament
1. Die Nachkommen (3 Kinder) erhalten nur den Pflichtteil
2. Die verbliebene Ehefrau hat die freie Wahl
A) 7/16 zu Eigentum ohne Nutzniessung
B) 3/16 freie Quote zu Eigentum die restlichen 13/16 zu Nutzniessung
Was bedeutet das für die Ehefrau und die Kinder und auf wenn wird die Immobilie im Grundbuchamt eingetragen?
Thx a lot
Frage zu Erbrecht / Testament
Da deine Informationen nur bruchstückhaft sind, nachfolgend einige allgemeine Hinweise und auch die Mitteilung, dass die Antwort falsch sein kann (da nicht in Kenntnis aller wesentlichen Umstände erteilt):
Eine Ehefrau hat die Möglichkeit, zu Lasten der gemeinsamen Kinder deren Erbteil, ausgenommen Pflichtteil, ebenfalls zu nutzniessen, d.h. sie kann die entsprechenden Werte der Erbschaft gebrauchen, aber nicht verbrauchen (d.h. z.B. im Haus wohnen, Zinsen von Bankguthaben brauchen). Das Eigentum ist bereits bei den Kindern, die haben aber vom Eigentum nichts, da sie es auch nicht antasten dürfen. Stirbt die Ehefrau, fällt die Nutzniessung weg und die Kinder können machen was sie wollen.
Liegenschaft: Wer diese erhält, kommt auf die Anzahl Erben, den Wert der Liegenschaft, den Wert des übrigen Vermögens etc. an und wird schlussendlich von den Erben einvernehmlich selbst bestimmt (kein Erbe hat ein Anrecht auf ein bestimmtes Stück vom Kuchen). Ohne gütliche Einigung muss zwangsversteigert werden (wobei bei einer drauflastenden Nutzniessung der Preis miserabel sein wird).
Eine Ehefrau hat die Möglichkeit, zu Lasten der gemeinsamen Kinder deren Erbteil, ausgenommen Pflichtteil, ebenfalls zu nutzniessen, d.h. sie kann die entsprechenden Werte der Erbschaft gebrauchen, aber nicht verbrauchen (d.h. z.B. im Haus wohnen, Zinsen von Bankguthaben brauchen). Das Eigentum ist bereits bei den Kindern, die haben aber vom Eigentum nichts, da sie es auch nicht antasten dürfen. Stirbt die Ehefrau, fällt die Nutzniessung weg und die Kinder können machen was sie wollen.
Liegenschaft: Wer diese erhält, kommt auf die Anzahl Erben, den Wert der Liegenschaft, den Wert des übrigen Vermögens etc. an und wird schlussendlich von den Erben einvernehmlich selbst bestimmt (kein Erbe hat ein Anrecht auf ein bestimmtes Stück vom Kuchen). Ohne gütliche Einigung muss zwangsversteigert werden (wobei bei einer drauflastenden Nutzniessung der Preis miserabel sein wird).
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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