Vertrag mit minderjährigen
Vertrag mit minderjährigen
Hallo Forumgemeinde. Ich wette jemand von euch kennt sich mit dem Gesetz aus. Folgender Sachverhalt: ein 16-jähriger schliesst im Fitnessstudio ein abo ab und geht dann ca. 4 mal dorthin. danach meint er, er komme nicht mehr, was er auch nicht mehr tat. ein jahr später kommt ne rechnung über Fr. 640.- für das ganze jahr.
Frage: war das rechtens? darf das fitnesscenter mit einem minderjährigen einen vertrag abschliessen? muss er (seine eltern) die rechnung bezahlen?
danke für eure antworten.
Frage: war das rechtens? darf das fitnesscenter mit einem minderjährigen einen vertrag abschliessen? muss er (seine eltern) die rechnung bezahlen?
danke für eure antworten.
sag das nicht mir. 
aber wär schon froh um antworten. auf gesetzesebene bin ich irgendwie nicht schlau geworden. weiss nicht mal ob dieses problem das OR oder das ZGB betrifft
. ich weiss nur, dass minderjährige ein natelabo auch nicht einfach so abschliessen können. da müssen ja die eltern unterschreiben.

aber wär schon froh um antworten. auf gesetzesebene bin ich irgendwie nicht schlau geworden. weiss nicht mal ob dieses problem das OR oder das ZGB betrifft

ein Minderjähriger kann im Rahmen seiner Urteilsfähigkeit und seiner finanziellen Möglichkeiten rechtsgültig Verträge schliessen.
Ein Primarschüler kann also ohne weiteres Schläckzüüg oder Paninis am Kiosk kaufen, aber ein PC auf Raten liegt nicht drin (als Einmalzahlung logischerweise auch nicht).
Es kommt also sehr auf die genauen Umstände drauf an (Entwicklungsstand des 16jährigen, berufliche/schulische Situation, finanzielle Situation, Bedingungen des Fitnessabovertrags).
Ist der 16jährige schon in der Lehre und hat Lehrlingslohn, kann das Ganze gültig sein, muss aber nicht.
Ist er noch nicht in der Lehre, hat also nur Taschengeld, dürfte der Vertrag tendenziell nichtig sein.
Die Eltern müssen jedenfalls nichts bezahlen.
Rechtsdogmatisch ist es übrigens sowohl OR wie ZGB-Thema: Ein Vertrag ist nach OR nur gültig, wenn die Handlungsfähigkeit besteht, diese richtet sich aber nach dem ZGB. Eine klare Norm gibts aber nicht, es kommt auf die Auslegung, Praxis und das Zusammenspiel der Normen an.
Ein Primarschüler kann also ohne weiteres Schläckzüüg oder Paninis am Kiosk kaufen, aber ein PC auf Raten liegt nicht drin (als Einmalzahlung logischerweise auch nicht).
Es kommt also sehr auf die genauen Umstände drauf an (Entwicklungsstand des 16jährigen, berufliche/schulische Situation, finanzielle Situation, Bedingungen des Fitnessabovertrags).
Ist der 16jährige schon in der Lehre und hat Lehrlingslohn, kann das Ganze gültig sein, muss aber nicht.
Ist er noch nicht in der Lehre, hat also nur Taschengeld, dürfte der Vertrag tendenziell nichtig sein.
Die Eltern müssen jedenfalls nichts bezahlen.
Rechtsdogmatisch ist es übrigens sowohl OR wie ZGB-Thema: Ein Vertrag ist nach OR nur gültig, wenn die Handlungsfähigkeit besteht, diese richtet sich aber nach dem ZGB. Eine klare Norm gibts aber nicht, es kommt auf die Auslegung, Praxis und das Zusammenspiel der Normen an.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Jup. zu 99% muss der Betrag im Voraus bezahlt werden, eine Rechnung gibt es dann erst fürs Folgejahr!The Moose hat geschrieben:Fitnesscenter treiben doch die Kohle normalerweise vorher ein und nicht erst wenn das Abo abgelaufen ist. Evtl. ist die Rechnung ja fürs kommende Jahr...

bei sich automatisch verlängernden Verträgen steigt dafür bei Minderjährigen wieder die Wahrscheinlichkeit, dass sie nichtig (ungültig) sind. 

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du hesch dämfall au no niene so Verträg unterschreibe...Basl0r hat geschrieben:kündigungsfrischt ? du machsch jo de vetrag nur für 1 joormuesch nochert nüt künde wenn de nüm wotsch go
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die wärde automatisch verlängert, sofern me nicht rächtzytig kündet.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Jup, kann i so bestätige. Du bekunnsch aber vor Ablauf vo dr Kündigsfrischt d Rächnig zuegstellt. Den hesch no gnueg ZytSharky hat geschrieben:du hesch dämfall au no niene so Verträg unterschreibe...
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Nur wenn sie die Rächnig au no rächtzytig verschicke...wenn nur uf die Rächnig wartisch, chasch pech ha und muesch glich nomol zahle. Das einte het mitem andere nüt ztue.Blutengel hat geschrieben:Jup, kann i so bestätige. Du bekunnsch aber vor Ablauf vo dr Kündigsfrischt d Rächnig zuegstellt. Den hesch no gnueg Zyt
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
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E seriöses Fitnessstudio macht das so. Ghört zum Kundedienscht. Alles anderi isch verarsche.Sharky hat geschrieben:Nur wenn sie die Rächnig au no rächtzytig verschicke...wenn nur uf die Rächnig wartisch, chasch pech ha und muesch glich nomol zahle. Das einte het mitem andere nüt ztue.
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Geht sogar noch besser, meine Tochter hat das auch so begonnen, d.h. ein paar Mal gehen und dann nicht mehr. Nach etwa 2 Monaten kam ein Brief wieso sie nicht mehr kommt resp. ob sie überhaupt noch kommen will. Sie antwortete in etwa "hab keine Lust mehr" und bekam automatisch (völlig unerwartet) 9 Monate zurückerstattet ...Blutengel hat geschrieben:E seriöses Fitnessstudio macht das so. Ghört zum Kundedienscht. Alles anderi isch verarsche.
PS : Aber meistens hat Sharky eben schon Recht
- Corpsegrinder
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 851
- Registriert: 18.02.2005, 02:17
Beschränkte Handlungsfähigkeit erlaubt einem Lehrling, dass er Kaufverträge abschliessen kann, deren Preis afaik bis 3 Monatslöhne umfasst. Ein Lehrling ist also durchaus in der Lage, sich ein teures Handy, eine PS3 oder einen neuen Computer zu kaufen. Somit darf ein Lehrling auch ein Fitnessabo für 900.- lösen.
War er jetzt Lehrling oder nicht? Wie es bei einem Schüler aussieht, weiss ich nicht.
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