Rechtliches zum Autokauf
Rechtliches zum Autokauf
Hallo zusammen.
Ich habe ende Jahr (27.12.07)ein neues Auto auf Leasing gekauft. Nun habe ich in der besagten Garage gesehen dass auf dieses Model im Moment eine Promo von 1500.- läuft. Auf nachfrage hat mir mein netter Verkäufer gesagt, dass das für mich nicht gelte. Nun überlege ich mir ernsthaft vom Kaufvertrag zurück zutreten und mir dieses Auto bei einem anderen Händler zu kaufen. Nein ich bin nicht kleinlich aber er hat mich vorher schon mal angelogen und nun mag ich Ihm die Provisionen die er mit diesem Autoverkauf erhält nicht gönnen.
Frage: kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?
Bitte bitte brache schnell eine Antwort!!!
Ich habe ende Jahr (27.12.07)ein neues Auto auf Leasing gekauft. Nun habe ich in der besagten Garage gesehen dass auf dieses Model im Moment eine Promo von 1500.- läuft. Auf nachfrage hat mir mein netter Verkäufer gesagt, dass das für mich nicht gelte. Nun überlege ich mir ernsthaft vom Kaufvertrag zurück zutreten und mir dieses Auto bei einem anderen Händler zu kaufen. Nein ich bin nicht kleinlich aber er hat mich vorher schon mal angelogen und nun mag ich Ihm die Provisionen die er mit diesem Autoverkauf erhält nicht gönnen.
Frage: kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?
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Eine Rücktrittsfrist hat man meines wissens nach nur bei Haustürgeschäften (also wenn bsp. ein Staubsaugerverkäufer vor deiner Tür steht)! Da du aber die Möglichkeit gehabt hast dir das Auto genau auszusuchen und Preise zu vergleichen, dir über den Vertrag gedanken zu machen usw. gibt es keine Rücktrittsfristgego hat geschrieben:Habe ich nicht eine rücktrits Frist??
Bist du sicher?
- SHELLibaum
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Die vereinbarten Grundmietzeitraten müssen komplett abgegolten werden und
- das Auto zurückgegeben, oder
- du übernimmst es stattdessen gegen einen Restwert, der meistens bei ca. 10% - 15% des Anschaffungswertes liegt.
Sportler sterben gesünder
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht!
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3x geschrieben, damits mir vielleicht endlich mal jemand glaubt...
Wie Kawa/Shellibaum geschrieben haben, allfällige Rücktrittsmöglichkeiten sind rein freiwillig bzw. basieren auf deinem Leasingvertrag. Und diese Bedingungen sind idR so hart, dass du nicht zurücktreten willst.
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3x geschrieben, damits mir vielleicht endlich mal jemand glaubt...
Wie Kawa/Shellibaum geschrieben haben, allfällige Rücktrittsmöglichkeiten sind rein freiwillig bzw. basieren auf deinem Leasingvertrag. Und diese Bedingungen sind idR so hart, dass du nicht zurücktreten willst.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- SHELLibaum
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Nochmals zur Erläuterung um was es geht :
Das Problem bei vorzeitigem Rücktritt ist die Abschreibung. Du bezahlst diese schön regelmässig über die gesamte Leasingdauer, in Wirklichkeit ist sie jedoch stark degressiv (d.h. am Anfang hoch und am Schluss immer kleiner).
Diese Differenz (plus Verlust des Kreditgebers) musst du auf jeden Fall nachzahlen wenn du vorzeitig kündigst.
Fazit : lohnt sich nie
Das Problem bei vorzeitigem Rücktritt ist die Abschreibung. Du bezahlst diese schön regelmässig über die gesamte Leasingdauer, in Wirklichkeit ist sie jedoch stark degressiv (d.h. am Anfang hoch und am Schluss immer kleiner).
Diese Differenz (plus Verlust des Kreditgebers) musst du auf jeden Fall nachzahlen wenn du vorzeitig kündigst.
Fazit : lohnt sich nie
Eine Täuschung wäre es ja nur gewesen wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs die Aktion scho am laufen gewesen wäre, diese kam ja aber erst später!Dr. House hat geschrieben:kann man dies nicht anfechten wegen einer gewolten täuschung?
dieser autohändler wusste schon im vorraus dass diese aktion kommen wird...
denk ich mir... oder lieg ich da falsch mit meiner behauptung?
Wenn ich mir heute eine Levis Jeans für 180.- kaufe und morgen gibt es die selbe für 50% so kann ich ja auch nicht gegen den Verkäufer wegen Täuschung vorgehen.
- SHELLibaum
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Der einzige Pluspunkt (das Wort "Vorteil" wollte ich nicht verwenden, weil es zu positiv klingt) der vorzeitigen Kündigung ist derjenige, dass dir bei Bezahlung der gesamten Fälligkeit auf einmal, noch gewisse Habenzinsen gutgeschrieben bzw. abgezogen werden. Aber grundsätzlich wirst du so oder so mehr als der eigentliche Anschaffungswert dem Leasinggeber zuschieben.Kawa hat geschrieben:Fazit : lohnt sich nie
Ich rate dir jedoch, die Kündigung auf Grundmietzeitende jetzt bereits einzureichen. Ansonsten läufst du Gefahr, unbewusst in die in die Nachmietzeit reinzurutschen. Ein Leasingvertrag verlängert sich, ähnlich wie bei dem Telefonabonnement, um weitere Monate, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
Sportler sterben gesünder
Also soll ein Autoverkäufer der weiss, dass in 2 Monaten eine Aktion kommt, seinen Laden schliessen ????Dr. House hat geschrieben:kann man dies nicht anfechten wegen einer gewolten täuschung?
dieser autohändler wusste schon im vorraus dass diese aktion kommen wird...
denk ich mir... oder lieg ich da falsch mit meiner behauptung?
Glaubst das im Ernst ?
nein, aber auf den treffenden wagen würde man doch eine warnung geben müssen...? oder nicht...?Kawa hat geschrieben:Also soll ein Autoverkäufer der weiss, dass in 2 Monaten eine Aktion kommt, seinen Laden schliessen ????
Glaubst das im Ernst ?
Logisch, wenn die aktion schon besteht muss man dies auch ansprechen, doch wenn die garage schon im klaren ist das 2 wochen später eine aktion kommt sollte doch dieser auch ein wort darüber verlieren.
mein garagist macht das bei mir und bin wunschlos glücklich mit ihm und so bindet man kunden
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Müssen (juristisch) ganz klar nicht, aber sollen (menschlich) schon ....Dr. House hat geschrieben:nein, aber auf den treffenden wagen würde man doch eine warnung geben müssen...? oder nicht...?
Logisch, wenn die aktion schon besteht muss man dies auch ansprechen, doch wenn die garage schon im klaren ist das 2 wochen später eine aktion kommt sollte doch dieser auch ein wort darüber verlieren.
mein garagist macht das bei mir und bin wunschlos glücklich mit ihm und so bindet man kunden
Wie du korrekt schreibst ist das halt der Unterschied zw. einer guten Garage (die Wert auf langfristige Kundenbindung legt) und einem Hinterhofbetrieb (der nur auf schnelle Kohle aus ist).
@house
Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.
Der Autokäufer macht dir ein Angebot und du nimmst es an oder nicht. Aus fertig.
Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.
Der Autokäufer macht dir ein Angebot und du nimmst es an oder nicht. Aus fertig.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- Kurtinator
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- BlackEagle26
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stimmt nicht ganz, freier wettbewerb setzt voraus, dass Preise ihrer Informationspflicht nachkommen . Unbegründete Diskriminierungen stören den freien Wettbewerb aber es ist dennoch legal wobei je nach Land die Diskriminierung seine Grenzen hat so z.b kfz versicherungen in CH und D, die einen dürfen nach Nationalität diskriminieren die anderen nicht. Bei uns darf lediglich Notlage nicht ausgenutzt werden und Preis Dumping ist verboten weil man somit seine Konkurrenten aus dem Markt vertreiben könnte und monopol stellung erlangt.Rankhof hat geschrieben:@house
Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.
Der Autokäufer macht dir ein Angebot und du nimmst es an oder nicht. Aus fertig.
Der Markt sollte Börsen ähnlich funktionieren und nicht Bazar ähnlich...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Noch zur Erklärung. Ich bekommen das Auto erst ende Monat also ich bin noch kein Kilometer gefahren. Und ich will dieses Auto ja haben ich hätte es einfach gerne in einer anderen Garage gekauft da mir wie gesagt der Verkäufer und seine art einfach nicht passen und ich Ihm die Provision nicht gönne. Für mich sind nun mal 1500.- ein rechter Betrag und wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese einzusparen hätte ich das natürlich gerne getan.
Aber dann hatte ich einfach Pech
und freue mich auf mein neues Auto…. 
Nochmals vielen Dank für die Info’s
Noch zur Erklärung. Ich bekommen das Auto erst ende Monat also ich bin noch kein Kilometer gefahren. Und ich will dieses Auto ja haben ich hätte es einfach gerne in einer anderen Garage gekauft da mir wie gesagt der Verkäufer und seine art einfach nicht passen und ich Ihm die Provision nicht gönne. Für mich sind nun mal 1500.- ein rechter Betrag und wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese einzusparen hätte ich das natürlich gerne getan.
Aber dann hatte ich einfach Pech


Nochmals vielen Dank für die Info’s
Also ich weiss nicht wie es bei Leasing Verträgen ist, bei Kreditkaufvertägen hatst du normalerweise 7 Tage bedenkzeit (bekommst das Auto aber auch erst nach deiner Bedenkzeit). Nehme mal an, dass es beim Leasing gleich sein wird. Du kannst soviel ich weiss jedoch auch durch eine unterschrift auf diese bedenkzeit verzichten (bin kein Jurist oder so. Alles was ich schreibe ist das was ich im Kopf habe und denke zu wissen
)

kann man wie bei diesem besipiel super beschrieben, zurücktretten weil der wagen immer noch nicht gekommen ist?gego hat geschrieben:Vielen Dank für eure Hilfe!
Noch zur Erklärung. Ich bekommen das Auto erst ende Monat also ich bin noch kein Kilometer gefahren. Und ich will dieses Auto ja haben ich hätte es einfach gerne in einer anderen Garage gekauft da mir wie gesagt der Verkäufer und seine art einfach nicht passen und ich Ihm die Provision nicht gönne. Für mich sind nun mal 1500.- ein rechter Betrag und wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese einzusparen hätte ich das natürlich gerne getan.
Aber dann hatte ich einfach Pechund freue mich auf mein neues Auto….
Nochmals vielen Dank für die Info’s
war es vertraglich so geregelt oder haben sie einfach ein bisschen geschlammt?
PS:
Bundesgesetz
über den Konsumkredit (KKG)
Art. 16 Widerrufsrecht
1 Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsabschluss
oder die Annahmeerklärung innerhalb von sieben Tagen schriftlich widerrufen. Kein
Widerrufsrecht besteht im Falle von Artikel 12 Absatz 4.
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