Rechtliches zum Autokauf

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gego
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Rechtliches zum Autokauf

Beitrag von gego »

Hallo zusammen.

Ich habe ende Jahr (27.12.07)ein neues Auto auf Leasing gekauft. Nun habe ich in der besagten Garage gesehen dass auf dieses Model im Moment eine Promo von 1500.- läuft. Auf nachfrage hat mir mein netter Verkäufer gesagt, dass das für mich nicht gelte. Nun überlege ich mir ernsthaft vom Kaufvertrag zurück zutreten und mir dieses Auto bei einem anderen Händler zu kaufen. Nein ich bin nicht kleinlich aber er hat mich vorher schon mal angelogen und nun mag ich Ihm die Provisionen die er mit diesem Autoverkauf erhält nicht gönnen.

Frage: kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?

Bitte bitte brache schnell eine Antwort!!!

Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

Nein!

Ausser der Autoverkäufer ist mit der Auflösung des Vertrags einverstanden, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe

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gego
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Beitrag von gego »

Urlauber hat geschrieben:Nein!

Ausser der Autoverkäufer ist mit der Auflösung des Vertrags einverstanden, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe
Habe ich nicht eine rücktrits Frist??

Bist du sicher?

Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

gego hat geschrieben:Habe ich nicht eine rücktrits Frist??

Bist du sicher?
Eine Rücktrittsfrist hat man meines wissens nach nur bei Haustürgeschäften (also wenn bsp. ein Staubsaugerverkäufer vor deiner Tür steht)! Da du aber die Möglichkeit gehabt hast dir das Auto genau auszusuchen und Preise zu vergleichen, dir über den Vertrag gedanken zu machen usw. gibt es keine Rücktrittsfrist

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Kannst von einem Leasingvertrag jederzeit zurücktreten, wird aber teuer (bis sehr teuer) .....

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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

Die vereinbarten Grundmietzeitraten müssen komplett abgegolten werden und
  • das Auto zurückgegeben, oder
  • du übernimmst es stattdessen gegen einen Restwert, der meistens bei ca. 10% - 15% des Anschaffungswertes liegt.
Wie dem auch sei. Aus einem Leasingvertrag kommst du so leicht nicht raus. Da hättest du dich besser vorher informiert. Lies dich besser einmal durch die allgemeinen Vertragsbedingungen.
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht!

Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht!

Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht!



3x geschrieben, damits mir vielleicht endlich mal jemand glaubt...

Wie Kawa/Shellibaum geschrieben haben, allfällige Rücktrittsmöglichkeiten sind rein freiwillig bzw. basieren auf deinem Leasingvertrag. Und diese Bedingungen sind idR so hart, dass du nicht zurücktreten willst.
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

gego hat geschrieben:Habe ich nicht eine rücktrits Frist??

Bist du sicher?
Nein, in der Regel gibt es die nicht bei Leasingverträgen. Lies dich trotzdem einmal, damit auch wirklich Klarheit herrscht, durch den Vertrag.
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Nochmals zur Erläuterung um was es geht :

Das Problem bei vorzeitigem Rücktritt ist die Abschreibung. Du bezahlst diese schön regelmässig über die gesamte Leasingdauer, in Wirklichkeit ist sie jedoch stark degressiv (d.h. am Anfang hoch und am Schluss immer kleiner).
Diese Differenz (plus Verlust des Kreditgebers) musst du auf jeden Fall nachzahlen wenn du vorzeitig kündigst.

Fazit : lohnt sich nie

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Dr. House
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Beitrag von Dr. House »

kann man dies nicht anfechten wegen einer gewolten täuschung?

dieser autohändler wusste schon im vorraus dass diese aktion kommen wird...

denk ich mir... oder lieg ich da falsch mit meiner behauptung?
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Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

Dr. House hat geschrieben:kann man dies nicht anfechten wegen einer gewolten täuschung?

dieser autohändler wusste schon im vorraus dass diese aktion kommen wird...

denk ich mir... oder lieg ich da falsch mit meiner behauptung?
Eine Täuschung wäre es ja nur gewesen wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs die Aktion scho am laufen gewesen wäre, diese kam ja aber erst später!

Wenn ich mir heute eine Levis Jeans für 180.- kaufe und morgen gibt es die selbe für 50% so kann ich ja auch nicht gegen den Verkäufer wegen Täuschung vorgehen.

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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

Kawa hat geschrieben:Fazit : lohnt sich nie
Der einzige Pluspunkt (das Wort "Vorteil" wollte ich nicht verwenden, weil es zu positiv klingt) der vorzeitigen Kündigung ist derjenige, dass dir bei Bezahlung der gesamten Fälligkeit auf einmal, noch gewisse Habenzinsen gutgeschrieben bzw. abgezogen werden. Aber grundsätzlich wirst du so oder so mehr als der eigentliche Anschaffungswert dem Leasinggeber zuschieben.

Ich rate dir jedoch, die Kündigung auf Grundmietzeitende jetzt bereits einzureichen. Ansonsten läufst du Gefahr, unbewusst in die in die Nachmietzeit reinzurutschen. Ein Leasingvertrag verlängert sich, ähnlich wie bei dem Telefonabonnement, um weitere Monate, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Dr. House hat geschrieben:kann man dies nicht anfechten wegen einer gewolten täuschung?

dieser autohändler wusste schon im vorraus dass diese aktion kommen wird...

denk ich mir... oder lieg ich da falsch mit meiner behauptung?
Also soll ein Autoverkäufer der weiss, dass in 2 Monaten eine Aktion kommt, seinen Laden schliessen ????
Glaubst das im Ernst ?

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Dr. House
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Beitrag von Dr. House »

Kawa hat geschrieben:Also soll ein Autoverkäufer der weiss, dass in 2 Monaten eine Aktion kommt, seinen Laden schliessen ????
Glaubst das im Ernst ?
nein, aber auf den treffenden wagen würde man doch eine warnung geben müssen...? oder nicht...?

Logisch, wenn die aktion schon besteht muss man dies auch ansprechen, doch wenn die garage schon im klaren ist das 2 wochen später eine aktion kommt sollte doch dieser auch ein wort darüber verlieren.

mein garagist macht das bei mir und bin wunschlos glücklich mit ihm und so bindet man kunden
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Dr. House hat geschrieben:nein, aber auf den treffenden wagen würde man doch eine warnung geben müssen...? oder nicht...?

Logisch, wenn die aktion schon besteht muss man dies auch ansprechen, doch wenn die garage schon im klaren ist das 2 wochen später eine aktion kommt sollte doch dieser auch ein wort darüber verlieren.

mein garagist macht das bei mir und bin wunschlos glücklich mit ihm und so bindet man kunden
Müssen (juristisch) ganz klar nicht, aber sollen (menschlich) schon ....

Wie du korrekt schreibst ist das halt der Unterschied zw. einer guten Garage (die Wert auf langfristige Kundenbindung legt) und einem Hinterhofbetrieb (der nur auf schnelle Kohle aus ist).

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

@house

Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.

Der Autokäufer macht dir ein Angebot und du nimmst es an oder nicht. Aus fertig.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Dr. House hat geschrieben:Logisch, wenn die aktion schon besteht muss man dies auch ansprechen ...
Nur wenn er selber die Aktion hat, wenn seine Konkurrenz aber eine hat muss er gar nichts ansprechen ....

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Dr. House
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Beitrag von Dr. House »

ah ok... wusste ich nicht... ich dank euch hehe :D

Dr. House weiss jetzt mehr :D hehe...

PS: Scheiss Garage hesch dr usgwählt....!
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.
Mit der Ausnahme, dass solche Aktionen gerade bei Autos meist vom Werk bindend vorgeschrieben werden ....

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Kurtinator
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Beitrag von Kurtinator »

merke: alt aber bezahlt! ;)
Falcão hat geschrieben: "Tradition ist nicht die Anbetung von Asche, es ist die Weitergabe des Feuers!"

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BlackEagle26
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Beitrag von BlackEagle26 »

Rankhof hat geschrieben:@house

Nein, freier Wettbewerb. Ich kann dir den gleichen Wagen für 40'000.-- und der Blondine 5min nach dir für 30'000.-- verkaufen, hindert mich niemand daran.

Der Autokäufer macht dir ein Angebot und du nimmst es an oder nicht. Aus fertig.
stimmt nicht ganz, freier wettbewerb setzt voraus, dass Preise ihrer Informationspflicht nachkommen . Unbegründete Diskriminierungen stören den freien Wettbewerb aber es ist dennoch legal wobei je nach Land die Diskriminierung seine Grenzen hat so z.b kfz versicherungen in CH und D, die einen dürfen nach Nationalität diskriminieren die anderen nicht. Bei uns darf lediglich Notlage nicht ausgenutzt werden und Preis Dumping ist verboten weil man somit seine Konkurrenten aus dem Markt vertreiben könnte und monopol stellung erlangt.
Der Markt sollte Börsen ähnlich funktionieren und nicht Bazar ähnlich...

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gego
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Beitrag von gego »

Vielen Dank für eure Hilfe!

Noch zur Erklärung. Ich bekommen das Auto erst ende Monat also ich bin noch kein Kilometer gefahren. Und ich will dieses Auto ja haben ich hätte es einfach gerne in einer anderen Garage gekauft da mir wie gesagt der Verkäufer und seine art einfach nicht passen und ich Ihm die Provision nicht gönne. Für mich sind nun mal 1500.- ein rechter Betrag und wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese einzusparen hätte ich das natürlich gerne getan.

Aber dann hatte ich einfach Pech :o und freue mich auf mein neues Auto…. :)

Nochmals vielen Dank für die Info’s

hamphry
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Beitrag von hamphry »

Also ich weiss nicht wie es bei Leasing Verträgen ist, bei Kreditkaufvertägen hatst du normalerweise 7 Tage bedenkzeit (bekommst das Auto aber auch erst nach deiner Bedenkzeit). Nehme mal an, dass es beim Leasing gleich sein wird. Du kannst soviel ich weiss jedoch auch durch eine unterschrift auf diese bedenkzeit verzichten (bin kein Jurist oder so. Alles was ich schreibe ist das was ich im Kopf habe und denke zu wissen ;) )

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Dr. House
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Beitrag von Dr. House »

gego hat geschrieben:Vielen Dank für eure Hilfe!

Noch zur Erklärung. Ich bekommen das Auto erst ende Monat also ich bin noch kein Kilometer gefahren. Und ich will dieses Auto ja haben ich hätte es einfach gerne in einer anderen Garage gekauft da mir wie gesagt der Verkäufer und seine art einfach nicht passen und ich Ihm die Provision nicht gönne. Für mich sind nun mal 1500.- ein rechter Betrag und wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese einzusparen hätte ich das natürlich gerne getan.

Aber dann hatte ich einfach Pech :o und freue mich auf mein neues Auto…. :)

Nochmals vielen Dank für die Info’s
kann man wie bei diesem besipiel super beschrieben, zurücktretten weil der wagen immer noch nicht gekommen ist?
war es vertraglich so geregelt oder haben sie einfach ein bisschen geschlammt?

PS:
Bundesgesetz
über den Konsumkredit (KKG)

Art. 16 Widerrufsrecht
1 Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsabschluss
oder die Annahmeerklärung innerhalb von sieben Tagen schriftlich widerrufen. Kein
Widerrufsrecht besteht im Falle von Artikel 12 Absatz 4.
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