Aus für Allschwiler Weiher
Aus für Allschwiler Weiher
Wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung und Verschandelung der Landschaft kann der Schiessplatz Allschwiler Weiher nicht saniert werden.
Geschichte:
Das Kantonsgericht BL hiess die Beschwerden gegen eine Baubewilligung zur Sanierung des Schiesstands mit Urteil Nrn. 180-182 vom 6. August 2003 gut
Der Kanton Basel-Stadt hat gegen das Urteil des basellandschaftlichen Kantonsgerichts sowohl Verwaltungsgerichtsbeschwerde als auch staatsrechtliche Beschwerde eingereicht und um Aufhebung des angefochtenen Urteils ersucht.
Die bundesgerichtlichen Verfahren sind am 2. September 2004 mit Zustimmung aller Parteien im Hinblick darauf sistiert worden, dass Verhandlungen über eine Verlegung der Baselstädter Schützen auf andere Schiessanlagen im Gange waren. Die Sistierung ist mit Verfügung vom 4. März 2005, vom 30. August 2005 und vom 21. Februar 2006 verlängert worden. Am 12. Oktober 2006 ist die Sistierung der Verfahren nochmals aufrechterhalten worden, allerdings mit der Bemerkung, dass zusätzlichen Gesuchen angesichts der Sanierungsbedürftigkeit der Schiessanlage Allschwilerweiher nicht mehr ohne weiteres stattgegeben werden könne.
Urteil des Bundesgerichts (PDF) :
Demnach beschliesst das Bundesgericht:
Das Gesuch um weitere Sistierung der bundesgerichtlichen Verfahren wird abgewiesen.
und wird erkannt:
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist.
2. Die staatsrechtliche Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie inzutreten ist.
3. Es werden keine Kosten erhoben.
4. Der Kanton Basel-Stadt hat der IG Regionalschiessplatz Allschwilerweiher für die bundesgerichtlichen Verfahren eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 6'000.-- zu bezahlen.
5. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sowie dem Gemeinderat Muttenz, dem Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, dem Bundesamt für Umwelt und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), schriftlich mitgeteilt.
Geschichte:
Das Kantonsgericht BL hiess die Beschwerden gegen eine Baubewilligung zur Sanierung des Schiesstands mit Urteil Nrn. 180-182 vom 6. August 2003 gut
Der Kanton Basel-Stadt hat gegen das Urteil des basellandschaftlichen Kantonsgerichts sowohl Verwaltungsgerichtsbeschwerde als auch staatsrechtliche Beschwerde eingereicht und um Aufhebung des angefochtenen Urteils ersucht.
Die bundesgerichtlichen Verfahren sind am 2. September 2004 mit Zustimmung aller Parteien im Hinblick darauf sistiert worden, dass Verhandlungen über eine Verlegung der Baselstädter Schützen auf andere Schiessanlagen im Gange waren. Die Sistierung ist mit Verfügung vom 4. März 2005, vom 30. August 2005 und vom 21. Februar 2006 verlängert worden. Am 12. Oktober 2006 ist die Sistierung der Verfahren nochmals aufrechterhalten worden, allerdings mit der Bemerkung, dass zusätzlichen Gesuchen angesichts der Sanierungsbedürftigkeit der Schiessanlage Allschwilerweiher nicht mehr ohne weiteres stattgegeben werden könne.
Urteil des Bundesgerichts (PDF) :
Demnach beschliesst das Bundesgericht:
Das Gesuch um weitere Sistierung der bundesgerichtlichen Verfahren wird abgewiesen.
und wird erkannt:
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist.
2. Die staatsrechtliche Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie inzutreten ist.
3. Es werden keine Kosten erhoben.
4. Der Kanton Basel-Stadt hat der IG Regionalschiessplatz Allschwilerweiher für die bundesgerichtlichen Verfahren eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 6'000.-- zu bezahlen.
5. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sowie dem Gemeinderat Muttenz, dem Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, dem Bundesamt für Umwelt und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), schriftlich mitgeteilt.
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[quote="emgi"]Heheh alte gang in Zivildienst.....
Dört heschs besser ]
bini däääääääänk scho lang
hehehehehehe...
was meinsch denn du?
Dört heschs besser ]
bini däääääääänk scho lang

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So ist die heutige Zeit, und leider muss ich feststellen, dass die Welt zu einer Immitation einer spießigen beschissenen Seifenoper geworden ist, unter der Führung einer Horde alter Tunten.
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immerno am schaffe?emgi hat geschrieben:Edelst :-)
Ich glaub ich muess jetzt au nüm in de Kackverein....

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- schnauz
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nehme wohl an es heisst reguliert !macau hat geschrieben:Es gibt auch Stempel "Schiesspflicht regliert" fürs Dienstbüchlein (ich habe ein paar davon).
dieser ausrutscher dürfe einem der nach news in sachen rechten und gerichtsbeschlüssen auf dem laufendem ist nicht unterlaufen

es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
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Oh, Wir kommen gerne in die Gärten schiessen...und kassieren für jede Katze und Hund ein Kopfgeld...
Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama
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schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!



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Nein...wenn Wir die schiessen, ist es den Anwohnern egal...prattela hat geschrieben:...und die tauben hast du vergessen...![]()
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schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!



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