
kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
Und was ist mit einer englischen Bedienungsanleitung ???Rankhof hat geschrieben:Wenn du allerdings tatsächlich keine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeschickt hast und das Gerät nicht dubelisicher ist (sprich: ohne Bedienungsanleitung nicht bedienbar), ist deine Ware mangelhaft und der Käufer hat ein Wandlungsrecht ("Rückgabe").
Ein Gerät muss bedienbar sein. Ist es dies nicht ohne Anleitung, muss eine verständliche Anleitung beiliegen.Kawa hat geschrieben:Und was ist mit einer englischen Bedienungsanleitung ???
Ist deutsch vorgeschrieben ?
Gerätesprache auf deutsch? Dann würde ich sagen, kommt aufs Gerät an. Aber eben, wenn du keine schlechte Bewertung willst, solltest du vielleicht besser den Kauf rückabwickeln. Rechtlich hätten beide Seiten Chancen.ScHaTt hat geschrieben:jep englishe be. anleitung
das gerät hat diverse sprachen, hat er eingestellt kommt aber trotzdem net 100 % nach, kann ich ja nix dafür
danke rankhof...
Oh je, solche Heinis gibts immer wieder. Übersetze ihm doch die Anleitung dann ist sein Maul gestopft.ScHaTt hat geschrieben:das gerät hat 10 sprachen (u.a deutsch)
die anleitung ist aber nur auf english - selbst meine grossmutter hat ein solches gerät von mir erhalten und hat das mega schnell kapiert
ps= is ein mp3 player...
Das wäre eine gute Lösung!big_fish hat geschrieben:Oh je, solche Heinis gibts immer wieder. Übersetze ihm doch die Anleitung dann ist sein Maul gestopft.![]()
Soso. Übrigens: Wenns mit einer (verständlichen) deutschen Anleitung auch nicht klappt/klappen würde, besteht kein Mangel. Wenn der Käufer für das einfach zu doof ist, es zu kapieren, ist er selber schuld. Ist einer der Gründe, wieso ich kein Plutonium in meinem Keller spalteScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.
Er ist eigentlich sehr technikbegabt und begreifft neue Dinge sehr schnell...
haha
Irgendwie stinkt die Sache...ScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.
Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...
Musst du nicht zwingend akzeptieren. Du kannst auch nur den Preis "angemessen" mindern. Besser und einfacher ists, du nimmst es zurück und versteigerst es nochmals. Und Tipp: Das nächste Mal auf die englische Bedienungsanleitung hinweisen oder gleich die Gewährleistung ausschliessen!ScHaTt hat geschrieben: Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...
Oder die maschinell übersetzen und völlig unverständlichen deutschen Anleitungen .....ScHaTt hat geschrieben:es ist ohne bed. anleitung zu kapieren. selbst in english isses easy... nur mal so am rande: wie oft habe ich produkte gekauft die nur eine englishe anleitung hatten, sogar produkte aus der schweiz mit einen logo hatten nur neh englishe dabei![]()
Selber schuld wenn du die englischen Anleitungen immer akzeptiert hastScHaTt hat geschrieben:es ist ohne bed. anleitung zu kapieren. selbst in english isses easy... nur mal so am rande: wie oft habe ich produkte gekauft die nur eine englishe anleitung hatten, sogar produkte aus der schweiz mit einen logo hatten nur neh englishe dabei![]()
Ich würde hier eher auf stur stellen. Mir kommt es so vor, als wolle er dieses Ding sehr, sehr schnell wieder los werden...Vielleicht hat es die intelligente Frucht seiner Lenden fertig gebracht dieses Ding zu köpfen.Rankhof hat geschrieben:Musst du nicht zwingend akzeptieren. Du kannst auch nur den Preis "angemessen" mindern. Besser und einfacher ists, du nimmst es zurück und versteigerst es nochmals. Und Tipp: Das nächste Mal auf die englische Bedienungsanleitung hinweisen oder gleich die Gewährleistung ausschliessen!
Dann beharre doch auf dem Kauf, hast ja auch Chancen. Oder sag ihm, du müsstest gar nix, aber aus "Kulanz" würdest du das Gerät zurück nehmen, aber eben, er hätte es schon geöffnet und deswegen gibts nur 70% vom Kaufpreis zurück oder so. Wenns rechtlich unklar ist, würde ich an deiner Stelle doch die für dich günstigere Position wählen und nicht sofort einknicken...ScHaTt hat geschrieben: ps= das gerät ist geöff. und nicht mehr neu - ein schaden für mich. weisst du wenn jeder so ankommen würde?
Heutzutage ist es doch bei solchen Geräten völlig üblich, dass die Anleitung im Gerät selber ist ...ScHaTt hat geschrieben:das gerät hat 10 sprachen (u.a deutsch)
die anleitung ist aber nur auf english - selbst meine grossmutter hat ein solches gerät von mir erhalten und hat das mega schnell kapiert
nochmals leider falschKawa hat geschrieben:Wenn du ihm eine Anleitung schickst hat er keine Chance, das nennt sich (glaube ich) Nachbesserung.
Man hat ja auch bei einem mangelhaften Gerät nicht das Recht auf "Geld zurück" wenn der Verkäufer es reparieren kann.