rückgabefrist

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Ludwig van
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rückgabefrist

Beitrag von Ludwig van »

wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?

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unwichtig
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Beitrag von unwichtig »

Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
hast du zuhause gemerkt, dass grün gar nicht mehr deine Lieblingsfarbe ist?

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Jamiroquai
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Beitrag von Jamiroquai »

Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.

kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
Auf gehts Espen, kämpfen und siegen !!!!!

R.I.P. ESPENMOOS

Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

danke... allerdings finde ich diese gutscheinlösung kacke... der laden hätte mir nix zu bieten... schauma mal... au ja: gibt es eine frist fürs zurückgeben? kann ja kaum ein monat später mit quittung antanzen und erwarten dass die den schuh noch nehmen, auch wenn er ungebraucht wäRe..

schesl
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Beitrag von schesl »

Solange die Schuhe ungetragen sind, sollten die Verkäufer kulant sein... Hatt noch nie Probleme damit. Einfach freundlich bleiben, dann klappt das schon ;-)

Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

[quote="schesl"]Solange die Schuhe ungetragen sind, sollten die Verkäufer kulant sein... Hatt noch nie Probleme damit. Einfach freundlich bleiben, dann klappt das schon ]

erschwerend dürfte sein, dass ich det ganze auf französisch machen muss... :mad:

ScoUtd
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Beitrag von ScoUtd »

Ludwig van hat geschrieben:allerdings finde ich diese gutscheinlösung kacke...
klar dass sie dir einen Gutschein geben, schliesslich hatten die Arbeit mit dir. Beratung, Einkassieren, Abrechnung usw

dann kommst nochmals und willst die Schuhe zurück geben, ist wieder mit Arbeit verbunden.
CR7 Fanboy

Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

ScoUtd hat geschrieben:klar dass sie dir einen Gutschein geben, schliesslich hatten die Arbeit mit dir. Beratung, Einkassieren, Abrechnung usw

dann kommst nochmals und willst die Schuhe zurück geben, ist wieder mit Arbeit verbunden.
aber als zufriedener kunde komm ich gerne wieder, mit nem gutschein zwar wohl oder übel auch, allerdings nur noch ein einziges mal..

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gego
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Beitrag von gego »

...bin mir zimlich sicher dass sie sie nicht zurück nehmen müssen...also must du auf kulanz hoffen

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Blauderi
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Beitrag von Blauderi »

Jamiroquai hat geschrieben:wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.

kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
Stimmt nicht. Solange kein Mangel beim Vertragsabschluss vorlag (z.B. Irrtum, Täuschung etc.) ist der Kaufvertrag einzuhalten.

Der Umtausch erfolgt höchsten aus Kulanz (was ja an den meisten Orten üblich ist).
******************
Es hilft nicht immer Recht zu haben.
Johann Wolfgang von Goethe


Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen.
Karl Valentin

Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

in dere hisicht isch dr h&m ebe scho geil.. do chasch es bis zumene monet spöter in bruchtem zuestand zruggeh und bekunsch s gäld... globalisierung rulez...

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penalty
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Beitrag von penalty »

Was bringt einen Menschen dazu, Schuhe für 160 Stutz zu kaufen und dann nicht haben zu wollen ohne sie längere Zeit getragen zu haben? :confused:
's Runde muess ins Eggige!

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

Schueh, nicht getragen, im Originalzustand, mit Quittung kannst Du bis 30 Tage nach Kauf zurückbringen. Geld wirst Du nicht unbedingt zurückbekommen, eher Gutschein.

Obwohl das bei mir bis jetzt immer geklappt hat.... :cool:

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penalty
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Beitrag von penalty »

Ludwig van hat geschrieben:in dere hisicht isch dr h&m ebe scho geil.. do chasch es bis zumene monet spöter in bruchtem zuestand zruggeh und bekunsch s gäld... globalisierung rulez...
Wenn das wahr ist, brauche ich zukünftig weder Kleiderschrank noch Waschmaschine! Einmal wöchentlich die getragenen Kleider zurückbringen und die Garderobe für die nächste Woche abholen... :eek:
's Runde muess ins Eggige!

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penalty
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Beitrag von penalty »

mimpfeli hat geschrieben:Schueh, nicht getragen, im Originalzustand, mit Quittung kannst Du bis 30 Tage nach Kauf zurückbringen. Geld wirst Du nicht unbedingt zurückbekommen, eher Gutschein.

Obwohl das bei mir bis jetzt immer geklappt hat.... :cool:
penalty hat geschrieben:Was bringt einen Menschen dazu, Schuhe für 160 Stutz zu kaufen und dann nicht haben zu wollen ohne sie längere Zeit getragen zu haben?
Jaja, ich widerhole mich... ;)
's Runde muess ins Eggige!

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

[quote="penalty"]Jaja, ich widerhole mich... ]

Scho gseh ;) , na ja, mänggmol gfallt eim öbbis und e paar Daag spöter nümm. Isch halt so :D (oder me merkt dass me scho 2-3 Päärli seeeehr ähnligi Schueh dehai hett.... :o )

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Pippo Inzaghi
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Beitrag von Pippo Inzaghi »

Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.

Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.

Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.

nogomet
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Beitrag von nogomet »

mimpfeli hat geschrieben:Scho gseh ](oder me merkt dass me scho 2-3 Päärli seeeehr ähnligi Schueh dehai hett.... :o )[/size]
diese 'logiken' spielen höchstens bei frauen, da du aber neuerdings ein mann bist ... ;)
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]

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PeppermintPatty
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Beitrag von PeppermintPatty »

Pippo Inzaghi hat geschrieben:Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.

Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.

Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
dem is' nix hinzuzufügen...

einziges gesetzliches Recht zum Vertragsrücktritt bei Kaufverträgen: Bei Haustürkäufen / Hausierern (7 Tage).
60 Joor ARI-vederci :cool:
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Fussballheld
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Beitrag von Fussballheld »

Ludwig van hat geschrieben:erschwerend dürfte sein, dass ich det ganze auf französisch machen muss... :mad:
Und so geht's:

Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain

das wird klappen, viel Glück

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PeppermintPatty
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Beitrag von PeppermintPatty »

Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:

Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain

das wird klappen, viel Glück
:D
60 Joor ARI-vederci :cool:
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BYE BYE ZUBI :(

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(O.o )
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Taratonga
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Beitrag von Taratonga »

Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:

Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain

das wird klappen, viel Glück
:D :D geile Siech

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Latteknaller
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Beitrag von Latteknaller »

Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:

Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain

das wird klappen, viel Glück
so klappt das nicht. wer kein franzesch kann brauchts phonetisch:

schossüür, merrd, arschong, rötur, mängtnang, pütäng ;)
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

[quote="Latteknaller"]so klappt das nicht. wer kein franzesch kann brauchts phonetisch:

schossüür, merrd, arschong, rötur, mängtnang, pütäng ]

HAHAHA....do nutzt au phonetisch nütt me....

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Latteknaller
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Beitrag von Latteknaller »

mimpfeli hat geschrieben:HAHAHA....do nutzt au phonetisch nütt me....
schon klar. ist aber auch schwierig, dieses wort zu "be"schreiben.
määtnong? mätönoo? dein vorschlag?
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel

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