rückgabefrist
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rückgabefrist
wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
hast du zuhause gemerkt, dass grün gar nicht mehr deine Lieblingsfarbe ist?Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
- Jamiroquai
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wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
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aber als zufriedener kunde komm ich gerne wieder, mit nem gutschein zwar wohl oder übel auch, allerdings nur noch ein einziges mal..ScoUtd hat geschrieben:klar dass sie dir einen Gutschein geben, schliesslich hatten die Arbeit mit dir. Beratung, Einkassieren, Abrechnung usw
dann kommst nochmals und willst die Schuhe zurück geben, ist wieder mit Arbeit verbunden.
Stimmt nicht. Solange kein Mangel beim Vertragsabschluss vorlag (z.B. Irrtum, Täuschung etc.) ist der Kaufvertrag einzuhalten.Jamiroquai hat geschrieben:wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.
kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
Der Umtausch erfolgt höchsten aus Kulanz (was ja an den meisten Orten üblich ist).
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Es hilft nicht immer Recht zu haben.
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Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen.
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Wenn das wahr ist, brauche ich zukünftig weder Kleiderschrank noch Waschmaschine! Einmal wöchentlich die getragenen Kleider zurückbringen und die Garderobe für die nächste Woche abholen...Ludwig van hat geschrieben:in dere hisicht isch dr h&m ebe scho geil.. do chasch es bis zumene monet spöter in bruchtem zuestand zruggeh und bekunsch s gäld... globalisierung rulez...

's Runde muess ins Eggige!
mimpfeli hat geschrieben:Schueh, nicht getragen, im Originalzustand, mit Quittung kannst Du bis 30 Tage nach Kauf zurückbringen. Geld wirst Du nicht unbedingt zurückbekommen, eher Gutschein.
Obwohl das bei mir bis jetzt immer geklappt hat....![]()
Jaja, ich widerhole mich...penalty hat geschrieben:Was bringt einen Menschen dazu, Schuhe für 160 Stutz zu kaufen und dann nicht haben zu wollen ohne sie längere Zeit getragen zu haben?

's Runde muess ins Eggige!
- Pippo Inzaghi
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Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.
Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.
Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.
Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
diese 'logiken' spielen höchstens bei frauen, da du aber neuerdings ein mann bist ...mimpfeli hat geschrieben:Scho gseh ](oder me merkt dass me scho 2-3 Päärli seeeehr ähnligi Schueh dehai hett....)[/size]

Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]
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dem is' nix hinzuzufügen...Pippo Inzaghi hat geschrieben:Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.
Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.
Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
einziges gesetzliches Recht zum Vertragsrücktritt bei Kaufverträgen: Bei Haustürkäufen / Hausierern (7 Tage).
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Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück

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so klappt das nicht. wer kein franzesch kann brauchts phonetisch:Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück
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"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel
- Latteknaller
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schon klar. ist aber auch schwierig, dieses wort zu "be"schreiben.mimpfeli hat geschrieben:HAHAHA....do nutzt au phonetisch nütt me....
määtnong? mätönoo? dein vorschlag?
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel