Festnahme nach FCB-Match - Freispruch für zwei Basler Polizisten
Festnahme nach FCB-Match - Freispruch für zwei Basler Polizisten
BASEL - Das Basler Appellationsgericht hat zwei Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung freigesprochen. Die Beamten hatten nach einem FCB-Match zwei junge Männer festgenommen, die sich hilfesuchend an sie gewandt hatten.
Die jungen Männer, zwei Brüder, waren 2003 nach einem Spiel des FC Basel gegen den FC Aarau von andern Jugendlichen angegriffen worden und hatten bei der Polizei Hilfe gesucht. Dabei kam es aber zu einer Eskalation zwischen den beiden Hilfesuchenden und den Polizisten, worauf sie zur Personenkontrolle festgenommen wurden.
Die jungen Männer warfen darauf der Polizei vor, sie seien gewürgt, mit Gewalt zu Boden geworfen und an den Haaren gezogen worden. Die beiden Beamten bestritten jedoch die Vorwürfe und sagten, sie seien massiv beschimpft worden. Das Strafgericht verurteilte die Polizisten aber 2005 zu bedingten Gefängnisstrafen.
Das Appellationsgericht erachtete nun aber den Nachweis für die Übergriffe als nicht erbracht: Die Beweislage sei dünn, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Zwar sei einer der Brüder gewürgt und der andere wohl relativ ruppig behandelt worden. Doch sei ein unverhältnismässiges Vorgehen nicht nachzuweisen.
hispeed.ch
Die jungen Männer, zwei Brüder, waren 2003 nach einem Spiel des FC Basel gegen den FC Aarau von andern Jugendlichen angegriffen worden und hatten bei der Polizei Hilfe gesucht. Dabei kam es aber zu einer Eskalation zwischen den beiden Hilfesuchenden und den Polizisten, worauf sie zur Personenkontrolle festgenommen wurden.
Die jungen Männer warfen darauf der Polizei vor, sie seien gewürgt, mit Gewalt zu Boden geworfen und an den Haaren gezogen worden. Die beiden Beamten bestritten jedoch die Vorwürfe und sagten, sie seien massiv beschimpft worden. Das Strafgericht verurteilte die Polizisten aber 2005 zu bedingten Gefängnisstrafen.
Das Appellationsgericht erachtete nun aber den Nachweis für die Übergriffe als nicht erbracht: Die Beweislage sei dünn, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Zwar sei einer der Brüder gewürgt und der andere wohl relativ ruppig behandelt worden. Doch sei ein unverhältnismässiges Vorgehen nicht nachzuweisen.
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Dass bei zu dünner Beweislage im Zweifel für den Angeklagten geurteilt wird, ist ja nur richtig. Aber inwiefern würgen nicht unverhältnismässig sein soll, übersteigt mein Vorstellungsvermögen.sergipe hat geschrieben:(...)Das Appellationsgericht erachtete nun aber den Nachweis für die Übergriffe als nicht erbracht: Die Beweislage sei dünn, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Zwar sei einer der Brüder gewürgt und der andere wohl relativ ruppig behandelt worden. Doch sei ein unverhältnismässiges Vorgehen nicht nachzuweisen.
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Dass die Festnahme berechtigt war, blieb unbestritten. Die Appellationsgerichtspräsidentin äusserte in der mündlichen Urteilsbegründung aber Verständnis für die Brüder: Sie hätten sich von der Polizei nicht ernstgenommen gefühlt und massiv Angst gehabt. Der eine sei zudem gewürgt worden, und der andere scheine «relativ ruppig» ins Polizeiauto geladen worden zu sein.
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Wie heisst diese Gerichtspräsidentin ? Solche Leute braucht das Land !
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ich will jetzt hier nicht ausführen was passiert, wenn man einen polizeibeamten nicht ernst nimmt. soviel zum gleichen recht für allesubseven hat geschrieben:Dass die Festnahme berechtigt war, blieb unbestritten. Die Appellationsgerichtspräsidentin äusserte in der mündlichen Urteilsbegründung aber Verständnis für die Brüder: Sie hätten sich von der Polizei nicht ernstgenommen gefühlt und massiv Angst gehabt. Der eine sei zudem gewürgt worden, und der andere scheine «relativ ruppig» ins Polizeiauto geladen worden zu sein.
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FREYSTAATBASEL 2003
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Nunja, man hat eh viel zuwenig Polizeikraefte, da darf man diese nicht noch an der taeglichen Arbeit hindern. Einer der beiden kann froh sein, nicht noch extra angeklagt worden zu sein. Mit dem Hals auf die empfindliche Hand eines Ordnungshueters zu attackieren ist kein Spass. Von den Gedankenverbrechen reden wir erst gar nicht.moulegou hat geschrieben:Dass bei zu dünner Beweislage im Zweifel für den Angeklagten geurteilt wird, ist ja nur richtig. Aber inwiefern würgen nicht unverhältnismässig sein soll, übersteigt mein Vorstellungsvermögen.
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Damals als der Vorfall aktuell war, gab es eine genaue Schilderung der Betroffenen hier in diesem Forum.
Gibts den Bericht noch irgendwo?
Diese ganze Sache stinkt zum Himmel!
*.*.*.*
Gibts den Bericht noch irgendwo?
Diese ganze Sache stinkt zum Himmel!
*.*.*.*
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
kann mich auch noch daran erinnern - gabs nicht sogar noch einen Zeugen (älterer Mann), welcher die ganze Szene von seiner Wohnung aus beobachtete?Snowy hat geschrieben:Damals als der Vorfall aktuell war, gab es eine genaue Schilderung der Betroffenen hier in diesem Forum.
Gibts den Bericht noch irgendwo?
Diese ganze Sache stinkt zum Himmel!
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Bin überzeugt, dass im umgekehrten Fall die dünne Beweislage für eine Verurteilung gereicht hätte

das darf doch einfach nicht wahr sein. als das erste urteil gesprochen wurde, hatten wir das noch als einen "durchbruch" gefeiert. so eine scheisse.
tja, der unterschied zum jetzigen scheint wirklich darin zu liegen, dass die mediale aufmerksamkeit damals sehr gross war.
die zwei müssen sich ja dermassen verarscht vorkommen...
tja, der unterschied zum jetzigen scheint wirklich darin zu liegen, dass die mediale aufmerksamkeit damals sehr gross war.
die zwei müssen sich ja dermassen verarscht vorkommen...
blickpolemik? na gut. wenigstens bin ich so "der stärkste forumuser der schweiz".Bender hat geschrieben:Blickpolemik.
Das Bild hat nix mit dem Vorfall zu tun.
das bild hat tatsächlich nichts mit dem konkreten vorfall zu tun. hätte ich ein entsprechendes bild, würde ich natürlich dieses posten. und das appellationsgericht müsste nochmals über die bücher. da ich nun aber kein solches foto habe, lenke ich meine aggressionen auf bilder, die dem beschrieben vorfall einigermassen ähnlich sind. ist doch besser, als ein auto anzuzünden oder? so zivilisiert bin ich.
bubaskick hat geschrieben:das darf doch einfach nicht wahr sein. als das erste urteil gesprochen wurde, hatten wir das noch als einen "durchbruch" gefeiert. so eine scheisse.
tja, der unterschied zum jetzigen scheint wirklich darin zu liegen, dass die mediale aufmerksamkeit damals sehr gross war.
die zwei müssen sich ja dermassen verarscht vorkommen...
bu
bundesgericht
bu
bu
bundergericht