Medienmitteilung: Umfangreiche Neuerungen im Sicherheits- und Fanbereich der Swiss Football League
Nach der Wiedereinführung der Kausalhaftung Ende letztes Jahr setzt die Swiss Football League (SFL) jetzt bereits die ersten konkreten Massnahmen im präventiven Bereich um. Das Komitee der SFL hat u2013 gestützt auf das Sicherheitsreglement u2013 vier Neuerungen in Kraft gesetzt, die zur Verbesserung der Fanarbeit und zur Erhöhung der Sicherheit in den Stadien der SFL-Klubs beitragen sollen. Die neuen Bestimmungen betreffen den Zutritt zu den Stadien und das Mitführen von Gegenständen. Zudem werden die Klubs der Swiss Football League verpflichtet, die Fanarbeit zu fördern. In den Stadien wird eine professionellere Sicherheitsorganisation aufgezogen und die Qualität der Stadionorganisation wird durch verbesserte Sicherheitsinspektionen garantiert. Die Neuerungen gelten bereits auf die am 20. Februar beginnende Rückrunde der Saison 2004 / 2005. Entsprechend werden vorgängig erstmals zwei zentrale Ausbildungskurse für Sicherheitsdelegierte der SFL organisiert.
Die Swiss Football League macht Ernst im Sicherheits- und Fanbereich. Am 12. November 2004 stimmten die Klubs der SFL nahezu einstimmig der Wiedereinführung der Kausalhaftung zu. Damit ist künftig ein Heimklub, ohne dass ihn ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, disziplinarisch verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern. Das gleiche gilt für den Gastklub, der für das ungebührliche Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern bestraft werden kann. Der Verbandsrat des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) hat am 27. November 2004 dieser Statutenänderung zugestimmt.
Erste konkrete Massnahmen im präventiven Bereich
Gestützt auf das Sicherheitsreglement hat das Komitee der Swiss Football League jetzt die ersten Neuerungen im präventiven Bereich in Kraft gesetzt.
Thomas Helbling, Präsident der Sicherheits- und Fankommission SFL: u201EMit der Einführung einheitlicher Bestimmungen für den Zutritt zu den Stadien und dem Mitführen von Gegenständen hat die SFL beispielsweise das Anliegen vieler Fans aufgenommen und erstmals sichergestellt, dass in allen Stadien die gleichen Regeln gelten.u201C Da eine positive Fankultur letztlich nur über eine bessere Kommunikation zwischen den Klubs und ihren Zuschauern zu erreichen ist, werden die SFL-Klubs künftig verpflichtet, die Fanarbeit zu fördern. Mit einer verbesserten Sicherheitsorganisation will die SFL die Sicherheit in den Stadien erhöhen. Dieses Ziel wird unter anderem durch die deutliche Verbesserung der Stellung des Sicherheitsverantwortlichen in den Klubs erreicht. Schliesslich stellt die SFL die Qualität der Sicherheitsorganisation auf Klubebene sicher, indem sie den Inspektionen der Sicherheit in den Stadien mehr Gewicht verleiht. In diesem Zusammenhang werden am 18. Februar 2005 in Zürich und Lausanne erstmals zentrale Ausbildungskurse für Sicherheitsdelegierte der Swiss Football League durchgeführt.
Weitere Schritte bereits in Planung
Die jetzt umgesetzten Neuerungen sind ein weiterer Zwischenschritt im Hinblick auf mehr Sicherheit in den Stadien und Förderung der Fanarbeit. Die Swiss Football League ist zudem bereits daran weitere Massnahmen in diesem Umfeld vorzubereiten. u201EWir denken beispielsweise an die Einführung von Richtlinien und Ausbildungsmodulen für Stadionspeaker sowie weitere konkrete Projekte,u201C präzisiert Thomas Helbling.
Avis an die Medien
Ausführlichere Erläuterungen zu den Neuerungen im Sicherheits- und Fanbereich der Swiss Football League entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Factsheet. Die Originaltexte der neuen Bestimmungen finden Sie unter http://www.football.ch (Rubrik Swiss Football League, Rubrik Reglemente).
Richtlinien des Komitees SFL betreffend unerlaubtes Mitführen von Gegenständen beim Zutritt zu den Stadien der Klubs der Swiss Football League vom 17. Januar 2005
Kapitel III - Verbotene Gegenstände
Artikel 7 - Feuerwerk
Das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten. Als Feuerwerk gelten u.a.:
- Wunderkerzen
- Vulkane
- Kerzen
- Fackeln
- Knall-, Heul-, und Rauchpetarden aller Art
- Bengalische Feuer