sieben Tagen Gefängnis für Gestapo-Member

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macau
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sieben Tagen Gefängnis für Gestapo-Member

Beitrag von macau »

Tages-Anzeiger vom 31.12.2005

Stadtpolizist attackierte Nachbarin

Ein Zürcher Stadtpolizist ist mit sieben Tagen Gefängnis bestraft worden. Er hatte im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits zu Polizeimethoden gegriffen.

Von Thomas Hasler

Die Nachbarschaft zwischen zwei Ehepaaren in einer Zürcher Oberländer Gemeinde ist seit längerem gestört. Auch der Richter, der einen der diversen Streitfälle zu entscheiden hatte, spricht von einem «unwürdigen Nachbarzwist mit immer wiederkehrenden Streitereien und einem allseits unnachgiebigen und aggressiven Benehmen». Der sporadisch offen ausbrechende Konflikt ist offenbar auf Streitereien zwischen den Kindern der Eheleute zurückzuführen. Der letzte Streit, der die vier Personen gleichzeitig als Angeklagte und als Geschädigte vor den Ustermer Richter führte, eskalierte in der gemeinsamen Tiefgarage.

Was sich dort ereignete, wird von den Parteien völlig unterschiedlich geschildert. In einem Fall riss Familie A den Streit vom Zaun, im anderen Fall Familie B. Der Richter analysierte in seinem 37-seitigen Urteil die Aussagen, zog noch ein unfallmechanisches Gutachten zu Rate und kam dann zu einem Ergebnis, an dem wahrscheinlich niemand besondere Freude hat.

Ehefrauen lagen sich in den Haaren

Kurz zusammengefasst: Die zwei Frauen begegneten sich in der Tiefgarage, gerieten ob der Kinder in Streit. Einer der Ehemänner, der Stadtpolizist, fuhr gerade mit dem Auto in die Garage, mischte sich in den Streit ein. Die andere Frau alarmierte ihren Mann, der seinerseits mit erhobenen Fäusten in der Garage erschien.

Welche Frau die andere zuerst an den Haaren riss, brauchte den Richter gar nicht zu interessieren. Denn beim Raufhandel geht es nicht darum, wer angefangen hat. Der Tatbestand ist laut Gesetz bereits erfüllt, wenn mindestens drei Personen an der tätlichen Auseinandersetzung teilnehmen, mindestens zwei Seiten aktiv gegeneinander kämpfen und mindestens eine Person dabei verletzt wird.

Das war der Fall. Denn der sich einmischende Stadtpolizist hatte nach Überzeugung des Richters die Frau des Nachbarn zu Boden gedrückt und war ihr dann mit einem Knie oder einem Schienbein mit vollem Gewicht auf die rechte Nackenseite gestiegen - eine Festhaltetechnik, die bei der Polizei gelernt wird und die der Frau Beschwerden verursachte, an denen sie noch Monate später litt.

Dass der Beamte die beiden Frauen bloss trennen wollte, glaubte der Richter nicht. Es sei ja wohl «schwer verständlich, dass es einem körperlich überlegenen und fachtechnisch bzw. polizeilich ausgebildeten Mann nicht gelungen ist, die beiden Frauen ohne weitere Eskalation zu trennen».

Der andere Ehemann erschien in der Tiefgarage erst, als seine Frau auf dem Boden lag. Er wurde vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen. Er sei zwar mit erhobenen Fäusten oder einer ähnlichen drohenden Geste auf das andere Ehepaar zugelaufen, habe sich aber keine Tätlichkeiten zu Schulden kommen lassen. Weil er aber dem Stadtpolizisten ankündigte, er werde ihn mit Schlägen eindecken, wenn er nochmals ein Mitglied seiner Familie anfasse, wurde er wegen Drohung verurteilt.

Fazit: Der Stadtpolizist kassierte eine siebentägige Gefängnisstrafe und eine Busse von 700 Franken. Je 700 Franken Busse müssen auch die beiden Frauen bezahlen. Der drohende Ehemann wurde mit einer Busse von 1000 Franken bestraft.

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Italiano
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Beitrag von Italiano »

wäge drohe tusig stuz und die wo wirklich öppis gmacht hän nur 700 das isch scho nid so ganz normal.

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Italiano hat geschrieben:wäge drohe tusig stuz und die wo wirklich öppis gmacht hän nur 700 das isch scho nid so ganz normal.
Zivilklage kommt erst noch - da wird der Herr Polizist wohl etwas hoeher zur Kasse kommen ;)

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Italiano hat geschrieben:wäge drohe tusig stuz und die wo wirklich öppis gmacht hän nur 700 das isch scho nid so ganz normal.
wirklich gaga
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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könig
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Beitrag von könig »

wird e bull suspendiert, wenn är veruteilt wird, oder muess es no schlimmer si?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Italiano hat geschrieben:wäge drohe tusig stuz und die wo wirklich öppis gmacht hän nur 700 das isch scho nid so ganz normal.
eine siebentägige Gefängnisstrafe und eine Busse von 700 Franken .....

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Italiano
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Beitrag von Italiano »

nei d fraue wo ufenand losgange sind nid. nur dr polizischt

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rotoloso
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Beitrag von rotoloso »

Kawa hat geschrieben:eine siebentägige Gefängnisstrafe und eine Busse von 700 Franken .....
E Polizischt im Gfängniss hetts besser als jede vo uns immene 5* Hotel
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

rotoloso hat geschrieben:E Polizischt im Gfängniss hetts besser als jede vo uns immene 5* Hotel
Do wär i nid so sicher, bsunders beliebt isch er dört nid :D :D :D

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el_principal
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Beitrag von el_principal »

rotoloso hat geschrieben:E Polizischt im Gfängniss hetts besser als jede vo uns immene 5* Hotel
Im Bezug auf die Wärter vielleicht, seine Mitbewohner aber zeigen ihm vielleicht eine etwas andere Seite. :)



So ein Freund und Helfer ist aus meiner Sicht ganz klar nicht tragbar und sollte sich wohl eher einen neuen Job suchen. Das sollte ja wohl nicht so ein grosses Problem sein: Es gibt sicher noch einige private "Sicherheits"-Firmen, die interesse an einem vorbestraften bereits ausgebildeten Profi-Prügler haben.

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

rotoloso hat geschrieben:E Polizischt im Gfängniss hetts besser als jede vo uns immene 5* Hotel
Isch eh Bedingt!

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BadBlueBoy
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Beitrag von BadBlueBoy »

da muss sich der herr wachtmeister ja glatte alternativen einfallen lassen :)

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