Hansa Rostock gewinnt Prozess gegen "Stadionflitzer"
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Hansa Rostock gewinnt Prozess gegen "Stadionflitzer"
Rostock - Fußball-Zweitligist FC Hansa Rostock hat in erster Instanz einen bislang einmaligen Prozess im deutschen Fußball gegen "Stadionflitzer" gewonnen.
Das Landgericht Rostock verurteilte drei Zuschauer zur Zahlung von zusammen 20.000 Euro an den Club.
Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.
Die Verurteilten haben gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Rostock eingelegt. Hansa-Anwalt Gunnar Kempf geht davon aus, dass die zweite Instanz das Urteil bestätigt. "Dann läge erstmals eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zu den Flitzerfällen vor", sagte er. Auch während des Confederations Cup im vergangenen Juni in Deutschland waren mehrmals Zuschauer auf das Spielfeld gestürmt.
Wie Kempf erklärte, verurteilte das Gericht in Rostock die Störer wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung. "Ein Stadionbesucher schließt mit dem Veranstalter des Bundesliga-Spiels einen Zuschauervertrag", erläuterte Kempf. In diesem Vertrag verpflichte sich der Veranstalter, dem Besucher gegen einen Eintrittspreis das Zuschauen des Spiels zu ermöglichen. Der Besucher darf von seinem Platz aus zuschauen, aber den Spielbetrieb zwischen den Mannschaften auf dem Spielfeld nicht stören. Da die Zuschauer die Nebenpflicht aus dem Vertrag verletzten, müssen sie nun dem Verein den entstandenen Schaden ersetzen.
Das Landgericht Rostock verurteilte drei Zuschauer zur Zahlung von zusammen 20.000 Euro an den Club.
Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.
Die Verurteilten haben gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Rostock eingelegt. Hansa-Anwalt Gunnar Kempf geht davon aus, dass die zweite Instanz das Urteil bestätigt. "Dann läge erstmals eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zu den Flitzerfällen vor", sagte er. Auch während des Confederations Cup im vergangenen Juni in Deutschland waren mehrmals Zuschauer auf das Spielfeld gestürmt.
Wie Kempf erklärte, verurteilte das Gericht in Rostock die Störer wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung. "Ein Stadionbesucher schließt mit dem Veranstalter des Bundesliga-Spiels einen Zuschauervertrag", erläuterte Kempf. In diesem Vertrag verpflichte sich der Veranstalter, dem Besucher gegen einen Eintrittspreis das Zuschauen des Spiels zu ermöglichen. Der Besucher darf von seinem Platz aus zuschauen, aber den Spielbetrieb zwischen den Mannschaften auf dem Spielfeld nicht stören. Da die Zuschauer die Nebenpflicht aus dem Vertrag verletzten, müssen sie nun dem Verein den entstandenen Schaden ersetzen.
Welchen Schaden?? Ein paar zerdrückte Grashalme...Gauchos hat geschrieben:(...) Da die Zuschauer die Nebenpflicht aus dem Vertrag verletzten, müssen sie nun dem Verein den entstandenen Schaden ersetzen.
Ich warte auf das erste Urteil wegen Beleidigung und Ehrverletzung, wenn man einen (gegnerischen) Spieler auspfeifft.
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Das gibt es bei uns ja im Eishockey. Der Verband verteilt Bussen, nur werden da wahrscheinlich keine Fans bestraft, also mit Bussen sondern bloss die Teams, welchen die Fans angehörenEdberg hat geschrieben:Welchen Schaden?? Ein paar zerdrückte Grashalme...
Ich warte auf das erste Urteil wegen Beleidigung und Ehrverletzung, wenn man einen (gegnerischen) Spieler auspfeifft.
[CENTER]"jetzt wird nüm gsunge - jetzt wird do gschraue! … s'isch Zit zum bisse - dr Arsch ufrisse!"[/CENTER]
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20'000 EUR???Edberg hat geschrieben:Welchen Schaden?? Ein paar zerdrückte Grashalme...
Ich warte auf das erste Urteil wegen Beleidigung und Ehrverletzung, wenn man einen (gegnerischen) Spieler auspfeifft.
letzteres ist ja bereits in Umsetzung, nur die Strafen sind im Fussball noch nicht zum Zuge gekommen, aber wenn du die Schilder bei unseren Sektoreneingängen liest, weisst du was dich erwartet!!!


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nur eine Frage der Zeit bis die Vereine Regress auf die Verursacher nehmen oder Stadionverbote aussprechen für die "budgetbelastenden Faktoren"Bebbionist hat geschrieben:Das gibt es bei uns ja im Eishockey. Der Verband verteilt Bussen, nur werden da wahrscheinlich keine Fans bestraft, also mit Bussen sondern bloss die Teams, welchen die Fans angehören

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absolut richtig.
Wer sich nicht an die Stadionregeln hält hat zu blechen - oder lässt sich nicht erwischen.
Da lasse ich - ausser bei Pyro - nicht mit mir diskutieren.
Wer sich nicht an die Stadionregeln hält hat zu blechen - oder lässt sich nicht erwischen.
Da lasse ich - ausser bei Pyro - nicht mit mir diskutieren.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Sehr konsequentRankhof hat geschrieben:absolut richtig.
Wer sich nicht an die Stadionregeln hält hat zu blechen - oder lässt sich nicht erwischen.
Da lasse ich - ausser bei Pyro - nicht mit mir diskutieren.

Zum Glück darf sich jeder etwas aussuchen...
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lies mal richtig, doofnuss! schaden für rostock = 20'000 euro!Edberg hat geschrieben:Welchen Schaden?? Ein paar zerdrückte Grashalme...
Ich warte auf das erste Urteil wegen Beleidigung und Ehrverletzung, wenn man einen (gegnerischen) Spieler auspfeifft.
ersetzen des schadens = na? hat's geklingelt?

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hmm...Rankhof hat geschrieben:absolut richtig.
Wer sich nicht an die Stadionregeln hält hat zu blechen - oder lässt sich nicht erwischen.
Da lasse ich - ausser bei Pyro - nicht mit mir diskutieren.
die Frage sollte sein, steht die Strafe dem Vergehen in einem gesunden Verhältnis ggüber?
So banal es tönt, aber mehr als die paar Grashalme kam nicht zu Schaden (der Spielunterbruch zählt für mich nicht als Schaden...)
Rankhof, ha gmeint bisch angehende Jurischt?
Love is like Graffiti on a train meaning love isn't easy to explain
20'000 u20AC
Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.
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Ist's jetzt allen klar ??? Es geht nicht um zerdrückte Grashalme, sondern die Flitzer müssen die Busse des Sportgerichts Hansa zurückerstatten ...
Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.
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Ist's jetzt allen klar ??? Es geht nicht um zerdrückte Grashalme, sondern die Flitzer müssen die Busse des Sportgerichts Hansa zurückerstatten ...
Justiz-Cabaret
Vor etwa einem halben Jahr gab es einen ahnlichen Thread:
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=3626
Ich habe dort schon meinen Senf dazugegeben:
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... stcount=22
Hier liegt der Fall genau gleich: Hansa Rostock hat die Strafe wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen erhalten und muss sie auf jeden Fall selbst bezahlen. Bei dieser Strafe handelt es sich um eine Konventionalstraffe, welche zwischen den Vereinen und dem Verband auf freiwilliger Basis vereinbart wurde, von einem Schaden kann keine Rede sein.
Wenn dieses Urteil korrekt wäre, könnten private Organisationen einen Bussenkatalog erstellen und das Geld bei Dritten eintreiben, was jenseits von Gut und Böse läge.
Ein vergleichbar dämliches Urteil, welches von der Rekursinstanz buchstäblich pulverisiert wurde, ist der Fall Somm (Chef CompuServe Deutschland).
http://www.digital-law.net/somm/
und
http://www.digital-law.net/somm/kommentar.html
Offenbar gibt es immer wieder Richter mit einem Minderwetigkeitskomplex, welche sich ins Rampenlicht stellen müssen.
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=3626
Ich habe dort schon meinen Senf dazugegeben:
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... stcount=22
Hier liegt der Fall genau gleich: Hansa Rostock hat die Strafe wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen erhalten und muss sie auf jeden Fall selbst bezahlen. Bei dieser Strafe handelt es sich um eine Konventionalstraffe, welche zwischen den Vereinen und dem Verband auf freiwilliger Basis vereinbart wurde, von einem Schaden kann keine Rede sein.
Wenn dieses Urteil korrekt wäre, könnten private Organisationen einen Bussenkatalog erstellen und das Geld bei Dritten eintreiben, was jenseits von Gut und Böse läge.
Ein vergleichbar dämliches Urteil, welches von der Rekursinstanz buchstäblich pulverisiert wurde, ist der Fall Somm (Chef CompuServe Deutschland).
http://www.digital-law.net/somm/
und
http://www.digital-law.net/somm/kommentar.html
Offenbar gibt es immer wieder Richter mit einem Minderwetigkeitskomplex, welche sich ins Rampenlicht stellen müssen.
Durch die Flitzer wurde Hansa Rostock vertragsbrüchig gegenüber der Liga und musste die Konventionalstrafe bezahlen. Das ist sehr wohl ein Schaden, denn die Strafe wurde ja nicht freiwillig bezahlt. Wenn ich dir deinen Computer kaputt mache, dann hast du ja auch einen Schaden, ich kann mich nicht darauf berufen, dass du ihn freiwillig gekauft hast (und freiwillig die Gefahr des Eigentumsverlusts übernahmst).macau hat geschrieben:Vor etwa einem halben Jahr gab es einen ahnlichen Thread:
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=3626
Ich habe dort schon meinen Senf dazugegeben:
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... stcount=22
Hier liegt der Fall genau gleich: Hansa Rostock hat die Strafe wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen erhalten und muss sie auf jeden Fall selbst bezahlen. Bei dieser Strafe handelt es sich um eine Konventionalstraffe, welche zwischen den Vereinen und dem Verband auf freiwilliger Basis vereinbart wurde, von einem Schaden kann keine Rede sein.
Wenn dieses Urteil korrekt wäre, könnten private Organisationen einen Bussenkatalog erstellen und das Geld bei Dritten eintreiben, was jenseits von Gut und Böse läge.
Ein vergleichbar dämliches Urteil, welches von der Rekursinstanz buchstäblich pulverisiert wurde, ist der Fall Somm (Chef CompuServe Deutschland).
http://www.digital-law.net/somm/
und
http://www.digital-law.net/somm/kommentar.html
Offenbar gibt es immer wieder Richter mit einem Minderwetigkeitskomplex, welche sich ins Rampenlicht stellen müssen.
Fraglich ist nur, ob die Flitzer etwas gemacht haben, das sie nicht durften. Und hier finde ich die Argumentation des Gerichtes logisch. Also haben die Flitzer durch eigenen Vertragsbruch mit Hansa Rostock den Vertragsbruch von Hansa gegenüber der Liga verursacht. Und wer einen Vertrag schuldhaft bricht, der hat für den Schaden aufzukommen, ganz einfach.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Vertrag bedeutet Zustimmung
Meine Version vom Zuschauervertrag:Rankhof hat geschrieben:Durch die Flitzer wurde Hansa Rostock vertragsbrüchig gegenüber der Liga und musste die Konventionalstrafe bezahlen. Das ist sehr wohl ein Schaden, denn die Strafe wurde ja nicht freiwillig bezahlt. Wenn ich dir deinen Computer kaputt mache, dann hast du ja auch einen Schaden, ich kann mich nicht darauf berufen, dass du ihn freiwillig gekauft hast (und freiwillig die Gefahr des Eigentumsverlusts übernahmst).
Fraglich ist nur, ob die Flitzer etwas gemacht haben, das sie nicht durften. Und hier finde ich die Argumentation des Gerichtes logisch. Also haben die Flitzer durch eigenen Vertragsbruch mit Hansa Rostock den Vertragsbruch von Hansa gegenüber der Liga verursacht. Und wer einen Vertrag schuldhaft bricht, der hat für den Schaden aufzukommen, ganz einfach.
Im Zuschauervertrag verpflichte sich der Veranstalter, dem Besucher das Zuschauen des Spiels zu ermöglichen. Der Besucher verpflichtet sich, den Eintrittspreis zu bezahlen. Ende der Durchsage.
Im Endeffekt kommt es darauf heraus, dass drei Zuschauer 20,000 Euro an der Verband zahlen. Der Verband hat aber gar keinen Schaden. So etwas nennt man in Deutschland "sittenwidrig" (gibt es in der Schweiz nicht).
Noch eine andere Argumentation: Der Sinn der Konventionalstrafe ist, dass die Vereine zur Vorkehrung von Sicherheitsmassnahmen gezwungen werden. Wenn diese Strafe einfach weitergereicht werden könnte, verlöre sie ihren Sinn. In der Schweiz sind z. B. Versicherungen gegen Verkehrsbussen genau aus diesem Grund verboten.
Das ist ein guter Ansatzpunkt. Der kleine aber feine Unterschied liegt wohl darin, dass Konventionalstrafen freiwillig begründet werden (aber unfreiwillig erfüllt werden), "staatliche" Strafen aber unfreiwillig begründet und erfüllt werden. Dein Ansatzpunkt ist m.E. jedoch Grund genug, die Konventionalstrafe nur teilweise auf die "Verursacher" abzuwälzen.macau hat geschrieben:Meine Version vom Zuschauervertrag:
Im Zuschauervertrag verpflichte sich der Veranstalter, dem Besucher das Zuschauen des Spiels zu ermö]
Das ist eben Interpretation. Aber neben Haupt- gibt es eben meist auch Nebenpflichten eines Vertrags...
Wenn jetzt der Zuschauer einen Stuhl zerstört ist das deiner Meinung nach dann auch keine Vertragsverletzung?
Der Verband braucht auch keinen Schaden zu haben, weil der sich einfach auf die Konventionalstrafe berufen kann. Das ist ja auch der Sinn der Konventionalstrafe. Der Schaden existiert beim Verein, weil der die Strafe zahlen muss. Und wenn er frei wählen könnte, würde er die Strafe nicht zahlen, aber er muss ja wegen des Vertrags. Und nur für diesen Schaden müssen die drei aufkommen.Im Endeffekt kommt es darauf heraus, dass drei Zuschauer 20,000 Euro an der Verband zahlen. Der Verband hat aber gar keinen Schaden. So etwas nennt man in Deutschland "sittenwidrig" (gibt es in der Schweiz nicht).
Sittenwidrig gibts übrigens in der Schweiz auch (ZGB 27, OR 20 - plusminus ein-zwei Artikel, habs nicht genau im Kopf)
Noch eine andere Argumentation: Der Sinn der Konventionalstrafe ist, dass die Vereine zur Vorkehrung von Sicherheitsmassnahmen gezwungen werden. Wenn diese Strafe einfach weitergereicht werden könnte, verlöre sie ihren Sinn. In der Schweiz sind z. B. Versicherungen gegen Verkehrsbussen genau aus diesem Grund verboten.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Genau das trifft nicht zu. Der Verband hat mit den Zuschauern keinen Vertrag abgeschlossen, kann sich also gegeüber den Zuschauern nicht auf die Konventionalstrafe berufenRankhof hat geschrieben:Der Verband braucht auch keinen Schaden zu haben, weil der sich einfach auf die Konventionalstrafe berufen kann.
macht er ja auch gar nicht. Der Verband beruft sich auf seinen Vertrag mit dem Verein. Dadurch entsteht dem Verein ein Schaden, weil sie die Konventionalstrafe zahlen müssen. Und genau dieser Schaden (egal worauf er basiert) ist die kausale Folge der Vertragsverletzung des Vertrages zwischen dem Verein und den Flitzern.macau hat geschrieben:Genau das trifft nicht zu. Der Verband hat mit den Zuschauern keinen Vertrag abgeschlossen, kann sich also gegeüber den Zuschauern nicht auf die Konventionalstrafe berufen
Anderes - fiktives - Beispiel: Du machst mit der Firma Act Entertainment AG ab, dass Robbie Williams zu einem Privatkonzert kommt; falls er nicht kommt, 1 Mio Konventionalstrafe. Robbie Williams kommt nicht und du hast keinen Schaden - aber Anspruch auf die Konventionalstrafe. Da Robbie Williams einen Vertrag mit Act Entertainment hat, dass er hätte gehen müssen, muss zwar Act Entertainment die Konventionalstrafe zahlen und hat ergo einen Schaden. Aber weil der Schaden nur durch eine Vertragsverletzung des zweiten Vertrags durch Robbie Williams entstand, kann Act Entertainment sich auf diesen Vertrag berufen und REGRESS nehmen.
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Das ist ganz klar keine Vertragsverletzung, weil weder auf dem Billet noch in der Stadionordnung steht, dass das Zertümmern von Stühlen verboten ist.Rankhof hat geschrieben: Wenn jetzt der Zuschauer einen Stuhl zerstört ist das deiner Meinung nach dann auch keine Vertragsverletzung?
Es ist aber eine Sachbeschädigung, und eine Haftung begründet sich aus dem begangenen Delikt.
Analog dazu würde sich in Rostock nur eine Haftung aus einem begangenen Delikt, z. B. Hausfriedesbruch, ergeben, und sicher nicht aus einem stiilschweigend aktzeptierten "Zuschauervertrag".
[quote="macau"]Das ist ganz klar keine Vertragsverletzung, weil weder auf dem Billet noch in der Stadionordnung steht, dass das Zertü]
es muss nicht immer alles geschrieben sein...
ok, wenn wir uns schon darüber nicht einig sind, ob Stühle zertrümmern eine Vertragsverletzung darstellt...
Aus deiner Sicht ist deine weitere Argumentation bezüglich Flitzer logisch (aber deswegen trotzdem m.E. falsch). Bei weitem nicht jede Vertragsverletzung beruht auf einem Delikt!
Schon mal was von Nebenpflichten eines Vertrags gehört? Oder Haftung aus culpa in contrahendo, wo es auch meist um Nebenpflichten geht?
Es steht dir natürlich frei, das Konstrukt "Nebenpflichten eines Vertrags" abzulehnen, aber damit stehst du wohl ziemlich einsam da...
es muss nicht immer alles geschrieben sein...
ok, wenn wir uns schon darüber nicht einig sind, ob Stühle zertrümmern eine Vertragsverletzung darstellt...
Aus deiner Sicht ist deine weitere Argumentation bezüglich Flitzer logisch (aber deswegen trotzdem m.E. falsch). Bei weitem nicht jede Vertragsverletzung beruht auf einem Delikt!
Schon mal was von Nebenpflichten eines Vertrags gehört? Oder Haftung aus culpa in contrahendo, wo es auch meist um Nebenpflichten geht?
Es steht dir natürlich frei, das Konstrukt "Nebenpflichten eines Vertrags" abzulehnen, aber damit stehst du wohl ziemlich einsam da...
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wie wärs jetzt wenn me ohni ticket ins stadion ko wäri? (durchs kenne vom ticketcontrolleur wo ein durewinkt etc git jo mängi möglichkeite) denn wär jo rächtlich gseh kei vertrag z stand cho? oder seh ich do öbis falsch? klar s wär denn halt glich landfriedensbruch well me ohni ticket ihne isch, kunnt aber wohl billiger als 20 000 euro?Gauchos hat geschrieben:Rostock - Fußball-Zweitligist FC Hansa Rostock hat in erster Instanz einen bislang einmaligen Prozess im deutschen Fußball gegen "Stadionflitzer" gewonnen.
Das Landgericht Rostock verurteilte drei Zuschauer zur Zahlung von zusammen 20.000 Euro an den Club.
Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.
Die Verurteilten haben gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Rostock eingelegt. Hansa-Anwalt Gunnar Kempf geht davon aus, dass die zweite Instanz das Urteil bestätigt. "Dann läge erstmals eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zu den Flitzerfällen vor", sagte er. Auch während des Confederations Cup im vergangenen Juni in Deutschland waren mehrmals Zuschauer auf das Spielfeld gestürmt.
Wie Kempf erklärte, verurteilte das Gericht in Rostock die Störer wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung. "Ein Stadionbesucher schließt mit dem Veranstalter des Bundesliga-Spiels einen Zuschauervertrag", erläuterte Kempf. In diesem Vertrag verpflichte sich der Veranstalter, dem Besucher gegen einen Eintrittspreis das Zuschauen des Spiels zu ermöglichen. Der Besucher darf von seinem Platz aus zuschauen, aber den Spielbetrieb zwischen den Mannschaften auf dem Spielfeld nicht stören. Da die Zuschauer die Nebenpflicht aus dem Vertrag verletzten, müssen sie nun dem Verein den entstandenen Schaden ersetzen.
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- Registriert: 22.08.2005, 15:57
Chunnt druff a was dr Staatsawalt meint! Wenn är meint du hesch e Betrug begange ( hesch jo dr Verein ums Itrittsgäld betroge ), denn kasch jo e bizeli in d Kischte.blubb hat geschrieben:wie wärs jetzt wenn me ohni ticket ins stadion ko wäri? (durchs kenne vom ticketcontrolleur wo ein durewinkt etc git jo mängi möglichkeite) denn wär jo rächtlich gseh kei vertrag z stand cho? oder seh ich do öbis falsch? klar s wär denn halt glich landfriedensbruch well me ohni ticket ihne isch, kunnt aber wohl billiger als 20 000 euro?
Haftungsbeschrämkung auf Kaufpreis
Wenn ich ein Billett kaufe, handelt es sich um einen Kaufvertag. Falls ich das Billett bestelle und nicht abhole, muss ich dem Veranstalter höchstens den Kaufpreis ersetzten. Ein anderer Vertag wie z. B. eine Zustimmung zu einer horrenden Konventionalstrafe schliesse ich mit einem formlosen Vertrag wie dem Kauf eines Billetts nicht ab.Rankhof hat geschrieben:es muss nicht immer alles geschrieben sein...
ok, wenn wir uns schon darüber nicht einig sind, ob Stühle zertrümmern eine Vertragsverletzung darstellt...
Aus deiner Sicht ist deine weitere Argumentation bezüglich Flitzer logisch (aber deswegen trotzdem m.E. falsch). Bei weitem nicht jede Vertragsverletzung beruht auf einem Delikt!
Schon mal was von Nebenpflichten eines Vertrags gehört? Oder Haftung aus culpa in contrahendo, wo es auch meist um Nebenpflichten geht?
Es steht dir natürlich frei, das Konstrukt "Nebenpflichten eines Vertrags" abzulehnen, aber damit stehst du wohl ziemlich einsam da...
Nebenpflichten sind nicht einfach gottgegeben, sie müssen entweder im Vertrag/AGB aufgeführt sein oder auf einem Gesetz gründen. Dass man nicht gegen das Strafgesetz verstossen darf, ist keine Nebenpflicht aus einem Vertrag. Wer ohne Billet ins Stadion geht und einen Stuhl zertrümmert, ist nach deiner Logik nicht haftbar, weil er gar keinen Vertrag abgeschlossen hat...
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zum Schlusssatz: falsch, selbstverständlich hat er auch ein Delikt begangen. Man kann halt aus Delikt und Vertragsverletzung schadenersatzpflichtig werden. Nennt sich Anspruchskonkurrenz.macau hat geschrieben:Wenn ich ein Billett kaufe, handelt es sich um einen Kaufvertag. Falls ich das Billett bestelle und nicht abhole, muss ich dem Veranstalter höchstens den Kaufpreis ersetzten. Ein anderer Vertag wie z. B. eine Zustimmung zu einer horrenden Konventionalstrafe schliesse ich mit einem formlosen Vertrag wie dem Kauf eines Billetts nicht ab.
Nebenpflichten sind nicht einfach gottgegeben, sie müssen entweder im Vertrag/AGB aufgeführt sein oder auf einem Gesetz gründen. Dass man nicht gegen das Strafgesetz verstossen darf, ist keine Nebenpflicht aus einem Vertrag. Wer ohne Billet ins Stadion geht und einen Stuhl zertrümmert, ist nach deiner Logik nicht haftbar, weil er gar keinen Vertrag abgeschlossen hat...
Und ein "Billettkauf" ist selbstverständlich KEIN Kaufvertrag, denn Kauf ist Austausch von Ware gegen Geld, und du kaufst nicht das Ticket, sondern das Ticket ist das Mittel, zu dem du zur eigentlichen Leistung kommst, nämlich die Berechtigung, Zuschauer bei einem privaten Anlass zu sein und eine gewisse Infrastruktur zu benutzen. Du nimmst also eine Dienstleistung in Anspruch, die durch den Stadionbetreiber und die Fussballteams dargeboten wird. Wie bei einem Kinobesuch, im Prinzip.
Und du wirst mir wohl gar nicht glauben, wieviele Nebenpflichten sich aus dem gesetzlichen Grundsatz von Treu und Glauben (da hast du die rechtliche Grundlage) ergeben - unendlich viele!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
das sind gute Überlegungen. Landfriedensbruch ist es ganz gewiss nicht, sondern Hausfriedensbruch.blubb hat geschrieben:wie wärs jetzt wenn me ohni ticket ins stadion ko wäri? (durchs kenne vom ticketcontrolleur wo ein durewinkt etc git jo mängi möglichkeite) denn wär jo rächtlich gseh kei vertrag z stand cho? oder seh ich do öbis falsch? klar s wär denn halt glich landfriedensbruch well me ohni ticket ihne isch, kunnt aber wohl billiger als 20 000 euro?
Man kann schon ein Vertrag konstruieren, gibt da mehrere Theorien, z.B. die des faktischen Vertrags, dass wenn man was macht, von dem man weiss, dass es kostet, automatisch einen Vertrag eingeht
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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wird aber in der form noch nicht "gebraucht" oder wie?Rankhof hat geschrieben:das sind gute Überlegungen. Landfriedensbruch ist es ganz gewiss nicht, sondern Hausfriedensbruch.
Man kann schon ein Vertrag konstruieren, gibt da mehrere Theorien, z.B. die des faktischen Vertrags, dass wenn man was macht, von dem man weiss, dass es kostet, automatisch einen Vertrag eingeht
wohl auch nur ne frage der zeit

jein, gibt schon Anwendungsfälle. Z.B. wenn man sein Auto auf einem privaten Parkplatz parkiert und die Gebühr nicht zahlen will. Hat man früher via ungerechtfertigte Bereicherung zu lösen versucht, hatte da aber juristische Probleme (Details erspar ich dir) und kam dann auf diesen faktischen Vertrag. Gibt dazu ein Entscheid aus Deutschland.blubb hat geschrieben:wird aber in der form noch nicht "gebraucht" oder wie?
wohl auch nur ne frage der zeit![]()
Aber die Theorie ist noch nicht sakrosankt. Und gerade wenn es dann noch um Nebenpflichten geht wie in diesem Fall, wirds nochmals schwerer.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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