Nationalliga A Saison 2011/12

Alles über Fussball, ausser FCB.
Grambambuli
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Beitrag von Grambambuli »

tanner hat geschrieben:und wer ermöglicht CC diese tricksereien???
die verbände
der Schweizerische Verband hat das selbe niveau wie die FIFA/UEFA, schön mal selber im dreck wühlen, bestechen,lügen, aber wenn dann jemand dahinter kommt wirft man schnell den einen oder anderen welcher ja eh immer aufmuckt aus der liga, sagt schwamm drüber und macht weiter so
Der einzige Fehler ist, dass man das viel zu lange geduldet hat.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Grambambuli hat geschrieben:P.S.: Titel haben wir schon, paar mehr als Sion wohlgemerkt. :)
Sion hat aber in diesem Jahrtausend schon Titel geholt, ihr nur im "Mittelalter" sprich in Bern sind's nur die "Rentner" die selber dabei waren :eek:

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brewz_bana
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Beitrag von brewz_bana »

sion usschliesse fändi e katastrophe und dr falsch wäg.

Minor
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Beitrag von Minor »

Grambambuli hat geschrieben:Wieso denn, es gäbe nichts zu klagen. Die SFL sowie die restlichen Vereine sind hier definitiv am längeren Hebel, das muss auch Monsieur le président mal einsehen.

P.S.: Titel haben wir schon, paar mehr als Sion wohlgemerkt. :)
Die Liga ist kein rechtsfreier Raum. Constatin hat es schonmal geschafft, Sion nach 16(?) bereits gespielten Runden in die NLB zu klagen (zu recht). Ich denke das Risiko wäre zu Gross, desswegen ist Grimm wohl über einen Rücktritt am nachdenken....

PS: Touché ;) aber so alt bin ich leider nicht ;)

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Sion wird aus der Meisterschaft ausgeschlossen und nimmt nur noch am Cup teil. Da haben sie wenigsten reele Chancen den Titel zu gewinnen.

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Master
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Beitrag von Master »

Grambambuli hat geschrieben:Natürlich kann Sion ausgeschlossen werden, wenn CC ständig versucht, durch juristische Tricksereien und Schlupflöcher die Statuten zu umgehen. Was ich nicht hoffe, denn dann wären die 3 Punkte futsch, die wir gegen sie geholt haben.
äh...nein?

bloss weil einer lücken im reglement sucht bzw. die grenzen auslotet, ist das noch lange kein grund einen verein auszuschliessen. ein grund wäre es, wenn er gröber gegen liga-recht verstossen würde, bzw. ihm man dies auch nachweisen kann.
nur ist das bislang noch nicht passiert. sion hat bisher alle spiele mit den kaderspielern der letzten saison gespielt, protest einzulegen (mit kaution) ist eine legitime sache. drohen und verbal ausfällig werden kann er soviel er will, deswegen wird kein verein ausgeschlossen.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

Offenbar denkt der SFV wirklich darüber nach, Sion zu eliminieren:

http://bazonline.ch/sport/fussball/Dem- ... y/13633129

Wäre ein riesiges Armutszeugnis für alle Beteiligten.

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tommasino
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Beitrag von tommasino »

Master hat geschrieben:äh...nein?

bloss weil einer lücken im reglement sucht bzw. die grenzen auslotet, ist das noch lange kein grund einen verein auszuschliessen. ein grund wäre es, wenn er gröber gegen liga-recht verstossen würde, bzw. ihm man dies auch nachweisen kann.
nur ist das bislang noch nicht passiert. sion hat bisher alle spiele mit den kaderspielern der letzten saison gespielt, protest einzulegen (mit kaution) ist eine legitime sache. drohen und verbal ausfällig werden kann er soviel er will, deswegen wird kein verein ausgeschlossen.
unter protest spielen ist natürlich legitim. was mich sehr wohl stört ist dieser punkt:

Constantin hält sich nicht an die Regeln, obwohl er sich mit der Aufnahme in die Swiss Football League dazu verpflichtet hat, deren Vorgaben und auch diejenigen der Fifa so wie der Uefa zu respektieren. Unter Artikel 5 und Artikel 6 der Statuten verpflichtet er sich, gefällte Entscheide zu akzeptieren und höchstens verbandsrechtlich anzufechten.

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Mundharmonika
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Beitrag von Mundharmonika »

Grambambuli hat geschrieben:Was ich nicht hoffe, denn dann wären die 3 Punkte futsch, die wir gegen sie geholt haben.
von welchen 3 punkten sprichst du denn? ich dachte, wir hätten unentschieden gespielt...

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tommasino
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Beitrag von tommasino »

Mundharmonika hat geschrieben:von welchen 3 punkten sprichst du denn? ich dachte, wir hätten unentschieden gespielt...
dir ist noch nicht aufgefallen, dass grambambuli berner ist?? :eek:

celt
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Beitrag von celt »

tommasino hat geschrieben:dir ist noch nicht aufgefallen, dass grambambuli berner ist?? :eek:
oder aber ist es so unglaublich, dass yb tatsächlich 3 punkte gegen sion geholt hat (in -1- spiel) :D

Grambambuli
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Beitrag von Grambambuli »

Master hat geschrieben:äh...nein?

bloss weil einer lücken im reglement sucht bzw. die grenzen auslotet, ist das noch lange kein grund einen verein auszuschliessen. ein grund wäre es, wenn er gröber gegen liga-recht verstossen würde, bzw. ihm man dies auch nachweisen kann.
nur ist das bislang noch nicht passiert. sion hat bisher alle spiele mit den kaderspielern der letzten saison gespielt, protest einzulegen (mit kaution) ist eine legitime sache. drohen und verbal ausfällig werden kann er soviel er will, deswegen wird kein verein ausgeschlossen.
Grundsätzlich kann laut Statuten jeder Club ausgeschlossen werden. Ist wohl nicht mal eine Begründung notwendig. Diesmal hat er eine Lücke im Reglement benutzt, die es gar nicht gibt, mit seiner Zivilklage, die erstens falsch ist (kein Arbeitsverbot) und zweitens an sich selbst gerichtet sein sollte. Hätte er die Spieler nicht fälschlicherweise geholt, könnten sie jetzt auch (bei einem anderen Verein) spielen.

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

Grambambuli hat geschrieben:Grundsätzlich kann laut Statuten jeder Club ausgeschlossen werden. Ist wohl nicht mal eine Begründung notwendig. Diesmal hat er eine Lücke im Reglement benutzt, die es gar nicht gibt, mit seiner Zivilklage, die erstens falsch ist (kein Arbeitsverbot) und zweitens an sich selbst gerichtet sein sollte. Hätte er die Spieler nicht fälschlicherweise geholt, könnten sie jetzt auch (bei einem anderen Verein) spielen.
Ach ja? Diese Statuten möchte ich ja gerne sehen? Ein Club kann einfach so, willkürlich ausgeschlossen werden. Ohne Begründung? Das würde mich ja extrem erstaunen, wenn solche Willkür reglementarisch erlaubt wäre. Hast du diesen Passus gelesen, oder saugst du wie Wölfli an deinem Daumen?

Grambambuli
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Beitrag von Grambambuli »

Intihuasi hat geschrieben:Ach ja? Diese Statuten möchte ich ja gerne sehen? Ein Club kann einfach so, willkürlich ausgeschlossen werden. Ohne Begründung? Das würde mich ja extrem erstaunen, wenn solche Willkür reglementarisch erlaubt wäre. Hast du diesen Passus gelesen, oder saugst du wie Wölfli an deinem Daumen?
http://www.football.ch/sfl/cm/Statuten_d%2006-09.pdf

Zu beachten: Artikel 5 + 6 Artikel 13 a,c,d

Die SFL kann jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung aufrufen, dort muss ein (!) Präsident den Antrag auf den Ausschluss des FC Sion stellen, worüber dann abgestimmt wird.

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »


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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Grambambuli hat geschrieben:http://www.football.ch/sfl/cm/Statuten_d%2006-09.pdf

Zu beachten: Artikel 5 + 6 Artikel 13 a,c,d

Die SFL kann jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung aufrufen, dort muss ein (!) Präsident den Antrag auf den Ausschluss des FC Sion stellen, worüber dann abgestimmt wird.
Das für alle die den Link nicht anklicken wollen:
Artikel 5 – Satzung
Die Statuten, Reglemente und Entscheide der FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL sind für die Mitglieder der SFL und ihre Organe verbindlich.

Artikel 6 – Rechtspflege
Die Mitglieder der SFL und ihre Organe verpflichten sich, den verbindlichen Charakter
der von den zuständigen Organen der FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL gefällten Entscheide anzuerkennen.

Artikel 7 – Schiedsgerichtsbarkeit
1) Alle schiedsgerichtsfähigen Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der
Statuten oder Reglemente der SFL ergeben oder im Zusammenhang mit diesen
stehen, sind ausschliesslich dem Schiedsgericht des Sports (Tribunal Arbitral
du Sport; TAS) gemäss Art. 7 Abs. 1, 3, 4 und 5 der Statuten des SFV zu unterbreiten
.
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Rotblau
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Beitrag von Rotblau »

Der FC Sitten ist Dauerthema in den Medien. Wäre gar nicht nötig über einen eventuellen Ausschluss der Walliser aus der NLA zu spekulieren.
Man soll während der Dauer der Transfersperre gegen den FC Sitten keine neuen Spielerpässe mehr ausstellen, und somit wäre das Problem gelöst.

Noch einfacher wäre es gewesen, der Verband hätte diesem ägyptischen Goalie gar nie die Spielberechtigung für den FC Sitten erteilt, solange er woanders einen Vertrag hat und solange der andere Verein nicht eingewilligt hat.

Sonderbar, die Fussballverbände (SFV, SFL, FIFA) erteilen eine Spielberechtigung und bestrafen nachher den Verein wegen einem nicht korrekten Transfer.

Vielleicht liest dies ein hoher Funktionär und kann erklären, warum es so weit gekommen ist.

Auch wenn m.E. die Gerichtsbarkeit der Fussballverbände nicht angetastet werden darf, scheint es mir, dass in diesen Gremien Leute zu finden sind, die die Sache nicht ganz im Griff haben.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

celt hat geschrieben:oder aber ist es so unglaublich, dass yb tatsächlich 3 punkte gegen sion geholt hat (in -1- spiel) :D
YB kann schon mal (mit viel Schirihilfe) gegen Sion gewinnen ausser im Cup :p

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

Grambambuli hat geschrieben:http://www.football.ch/sfl/cm/Statuten_d%2006-09.pdf

Zu beachten: Artikel 5 + 6 Artikel 13 a,c,d

Die SFL kann jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung aufrufen, dort muss ein (!) Präsident den Antrag auf den Ausschluss des FC Sion stellen, worüber dann abgestimmt wird.
Nochmals, ganz langsam, damits auch der Berner versteht: Wo steht das mit dem Ausschluss? Ich habe das nicht finden können, aber vielleicht habe ich es ja übersehen. Im Passus zu den Pflichten der GV steht das zumindest nicht:

Artikel 23 – Befugnisse
Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente;
2. Wahl des Präsidenten und zugleich Delegierten des Komitees, der weiteren Mitglieder des Komitees sowie der Rechtsanwendungsbehörden auf Antrag der Klubs und des Komitees jeweils für drei Jahre, die Wahl der Mitglieder des Kontrollorgans jeweils für ein Jahr;
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung;
4. Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Gewinn- oder Verlustverteilung;
5. Genehmigung des Geschäftsberichtes des Komitees;
6. Entlastung des Komitees nach Vorlage des Berichtes des Kontrollorgans;
7. Genehmigung des Budgets;
8. Festsetzung der Mitgliederbeiträge (für Super League-Klubs Fr. 10 000.– und für Challenge League-Klubs Fr. 5000.–);
9. Verleihung, auf Antrag des Komitees, der Ehrenmitgliedschaft oder der Ehrenpräsidentschaft an natürliche Personen, die sich um die Belange der SFL besondere Verdienste erworben haben;
10. Auflösung der SFL.

Grambambuli
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Beitrag von Grambambuli »

Intihuasi hat geschrieben:Nochmals, ganz langsam, damits auch der Berner versteht: Wo steht das mit dem Ausschluss? Ich habe das nicht finden können, aber vielleicht habe ich es ja übersehen. Im Passus zu den Pflichten der GV steht das zumindest nicht:

Artikel 23 – Befugnisse
Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente;
2. Wahl des Präsidenten und zugleich Delegierten des Komitees, der weiteren Mitglieder des Komitees sowie der Rechtsanwendungsbehörden auf Antrag der Klubs und des Komitees jeweils für drei Jahre, die Wahl der Mitglieder des Kontrollorgans jeweils für ein Jahr;
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung;
4. Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Gewinn- oder Verlustverteilung;
5. Genehmigung des Geschäftsberichtes des Komitees;
6. Entlastung des Komitees nach Vorlage des Berichtes des Kontrollorgans;
7. Genehmigung des Budgets;
8. Festsetzung der Mitgliederbeiträge (für Super League-Klubs Fr. 10 000.– und für Challenge League-Klubs Fr. 5000.–);
9. Verleihung, auf Antrag des Komitees, der Ehrenmitgliedschaft oder der Ehrenpräsidentschaft an natürliche Personen, die sich um die Belange der SFL besondere Verdienste erworben haben;
10. Auflösung der SFL.
Nochmal: Ein Vertreter eines NLA/NLB Vereins muss den Antrag auf Ausschluss des FC Sion stellen, worauf eine Abstimmung folgt. Wird der Antrag angenommen, wird Sion ausgeschlossen.

http://www.gesetze.ch/sr/210/210_004.htm

2. Zuständigkeit
1 Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht andern Organen des Vereins übertragen sind.
2 Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen, unbeschadet der Ansprüche, die den Abberufenen aus bestehenden Verträgen zustehen.
3 Das Recht der Abberufung besteht, wenn ein wichtiger Grund sie rechtfertigt, von Gesetzes wegen.

Art. 72
III. Ausschliessung
1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
2 Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

Grambambuli hat geschrieben: Art. 72
III. Ausschliessung
1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
2 Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.
Hmm... die SFV Statuten regeln aber weder die gründe, warum man jemanden ausschliessen darf, noch gestatten sie die Ausschliessung ohne Gründe. Sie haben keinerlei Passus für die Ausschliessung drin. Und wenn man ARt. 72 liest, dann steht dort ziemlich unmissverständlich, dass die Statuten Gründe besteimmen können, oder grundlose Ausschliessung gestatten können. Beides ist beim SFV offenbar nicht der Fall. Und schon haben wir das Schlumpfloch für CC gefunden. Hoffentlich liest er mit :D

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tommasino
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Beitrag von tommasino »

Intihuasi hat geschrieben:Hmm... die SFV Statuten regeln aber weder die gründe, warum man jemanden ausschliessen darf, noch gestatten sie die Ausschliessung ohne Gründe. Sie haben keinerlei Passus für die Ausschliessung drin. Und wenn man ARt. 72 liest, dann steht dort ziemlich unmissverständlich, dass die Statuten Gründe besteimmen können, oder grundlose Ausschliessung gestatten können. Beides ist beim SFV offenbar nicht der Fall. Und schon haben wir das Schlumpfloch für CC gefunden. Hoffentlich liest er mit :D
wenn der verband einen grund bestimmt und die mannschaft dann auschliesst gibt es kein schlupfloch. m.e. steht es jedem verband frei, seine mitglieder zu wählen und unerwünschte auszuschliessen.

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Crane
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Beitrag von Crane »

Interessant isch au dr Artikel 13 b) - d)


b) mittels internen Reglementen oder durch Vertrag dafür zu sorgen, dass ihre Mit-
glieder, Spieler, Trainer und alle Personen, die eine Funktion im Klub ausüben,
sich den Statuten, Reglementen und Entscheiden der zuständigen Organe der
FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL unterwerfen; Sie sind ebenfalls verpflichtet,
an den von der SFL, des SFV und der UEFA organisierten Wettbewerben teilzu-
nehmen.
c) in ihre Statuten eine Bestimmung aufzunehmen, die vorsieht, dass alle schieds-
gerichtsfähigen Streitigkeiten, die aus der Anwendung der Statuten, Reglemente
oder Entscheide der FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL, die mit der SFL oder
zwischen Klubs der SFL entstehen, einem zu diesem Zweck bestellten Schieds-
gericht unterbreitet werden müssen;
d) in allen Verträgen mit Spielern, Trainern oder allen Personen, die eine Funktion
im Klub ausüben, eine Bestimmung vorzusehen, in der sich diese ausschliesslich
einem Schiedsgericht unterwerfen, für alle schiedsgerichtsfähigen Streitigkeiten,
die aus den Verträgen oder im Zusammenhang mit diesen entstehen
;

Würd nid ellaige dä letscht Abschnitt dr Gang vors Zivilgricht usschliesse?

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Beitrag von Grambambuli »

tommasino hat geschrieben:wenn der verband einen grund bestimmt und die mannschaft dann auschliesst gibt es kein schlupfloch. m.e. steht es jedem verband frei, seine mitglieder zu wählen und unerwünschte auszuschliessen.
Genau so ist es.

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

tommasino hat geschrieben:wenn der verband einen grund bestimmt und die mannschaft dann auschliesst gibt es kein schlupfloch. m.e. steht es jedem verband frei, seine mitglieder zu wählen und unerwünschte auszuschliessen.
Hallo? Die müssen in den Statuten stehen. Also müsste man wohl diese zuerst ändern (was nicht allzu schwer sein sollte aber Zeit braucht).

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Beitrag von Grambambuli »

Intihuasi hat geschrieben:Hallo? Die müssen in den Statuten stehen. Also müsste man wohl diese zuerst ändern (was nicht allzu schwer sein sollte aber Zeit braucht).
Was muss in den Statuten stehen?

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Beitrag von Intihuasi »

Grambambuli hat geschrieben:Was muss in den Statuten stehen?
Art. 72
III. Ausschliessung
1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
2 Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.


Bin kein Jurist, aber finde es doch ziemlich unmissverständlich. Gründe für den Ausschluss müssen in den Statuten stehen, oder es muss dort definiert sein, dass man grundlos ausgeschlossen werden kann.

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Crane hat geschrieben:Würd nid ellaige dä letscht Abschnitt dr Gang vors Zivilgricht usschliesse?
Doch so ist es. Aber Einige hier bezeichnen dies als rechtsfrei Zone, weil man nicht vor ein Zivilgericht gehen darf.

Aber alle Mitglieder haben den Statuten zugestimmt. Also auch der FC Sion und CC. Daher wurden doe Spieler gegen Basel gesperrt. Das Zivilgericht hat erwirkt, dass die Lizenz erteilt werden muss - da sich Sion nicht an die Statuten hielt (mit dem Gang vor das Zivilgericht) hat der Verband die Spieler gesperrt und so auf CC Art reagiert.
Intihuasi hat geschrieben:Art. 72
1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
Ich sehe es so:

Die Statuten können Gründe bestimmen, müssen aber nicht.

Die Statuten können aber auch einen Ausschluss ohne Gründe gestatten.
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[/CENTER]

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Beitrag von Grambambuli »

Intihuasi hat geschrieben:Art. 72
III. Ausschliessung
1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
2 Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.


Bin kein Jurist, aber finde es doch ziemlich unmissverständlich. Gründe für den Ausschluss müssen in den Statuten stehen, oder es muss dort definiert sein, dass man grundlos ausgeschlossen werden kann.
Falls das wirklich ein Problem sein sollte (was ich nicht glaube) macht man halt den Umweg über:

Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente;

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Intihuasi
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Beitrag von Intihuasi »

Grambambuli hat geschrieben:Falls das wirklich ein Problem sein sollte (was ich nicht glaube) macht man halt den Umweg über:

Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente;
Warum du das nicht glaubst, obwohl es so im Reglement steht, verstehen vermutlich nur Berner. Wie dem auch sei, genau das habe ich gesagt (Statutenänderung nötig, wohl kein Problem, benötigt aber Zeit)!

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