Die SVP hat Scheininvaliden in der Partei.
- Hennes&Mauritz
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 849
- Registriert: 13.12.2004, 21:05
"Der Hausarzt bezeugte Leuthold 2003 auch die teilweise Arbeitsunfähigkeit. Dem Patienten sei es nicht möglich, länger als eine Stunde am Stück zu sitzen, schrieb er unter anderem. Die IV akzeptierte den ärztlichen Befund und gestand Leuthold die reduzierte Rente zu..."
so weit wie möglich und "zumutbar" umschulen..man muss ja nicht in allen berufen sitzen...aber eben...
so weit wie möglich und "zumutbar" umschulen..man muss ja nicht in allen berufen sitzen...aber eben...
- Back in town
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1937
- Registriert: 09.10.2007, 19:17
- SubComandante
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 17599
- Registriert: 07.12.2004, 08:55
- Wohnort: Fig da Foz
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 3501
- Registriert: 04.01.2005, 15:39
- Wohnort: Münchestai, verboteni Stadt
man könnte also geradesogut den schwarzen peter zurückgeben und sagen dass der svp-typ, wenn er besser erzogen würde, wäre er erst gar nicht auf die idee gekommen den sozialstaat zu betrügen....Echo hat geschrieben:Zu verfahren ist ja eigentlich, wie mit allen anderen wirklichen oder scheinbaren Invaliden.
Ansonsten liegt der Skandal ja nicht bei dem, der eine Leistung erlangen will, also dem SVP-Fritzen, sondern bei der Institution, die sie gutgläubig gewährt hat, also der IV...

FOOTBALL'S LIFE!
Naja, etwas komplizierter ist der Fall schon.Shurrican hat geschrieben:man könnte also geradesogut den schwarzen peter zurückgeben und sagen dass der svp-typ, wenn er besser erzogen würde, wäre er erst gar nicht auf die idee gekommen den sozialstaat zu betrügen....![]()
Offenbar bestreitet niemand, dass der SVP-Fritz von 1998-2003 zu Recht eine Rente zog. 2003 hat er selbst eine Rückstufung beantragt, weil eine Heilung eingetreten ist. Die IV macht brav alles mit.
Kläger war die private Pensionskasse des Arbeitgebers, weil diese parallel zur IV auch zahlen muss. Es ging bei dem Prozess offenbar um den Heilungsverlauf: war der SVP-Fritz ab 2003 vollständig geheilt oder - wie er selbst meint - nur teilweise.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der SVP-Fritz vollständig geheilt sei und seither, also seit 2003, simuliere und die private Pensionskasse deshalb nichts zahlen müsse. Und das Gericht verpflichtete zugleich die IV, den Rentenanspruch ihrerseits zu prüfen.
Die IV selbst hat von sich aus allerdings nie die Berentung angezweifelt... Und das ist der typische IV-Skandal.
Mal sehen, was das Bundesgericht dazu meint. Eine härtere Gangart mit dem Fall eines von der Allgemeinheit mit Häme verfolgten SVP-Politikers durchzuziehen, würde die Akzeptanz dieser härteren Gangart ja stark erhöhen...
- nick knatterton
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1212
- Registriert: 20.03.2006, 22:39
- Wohnort: SG
Die SVP geht auf Distanz zu IV-Bezüger Jürg Leuthold
Die SVP geht auf Distanz zu IV-Bezüger Jürg Leuthold
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/840923.html
Wenn auch das Bundesgericht befindet, SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold habe zu Unrecht IV-Renten bezogen, wird er aus dem Parlament zurücktreten. Bis dahin wird der Fall ausgesessen.
Im Kantonsrat wussten es alle, und alle konnten es sehen: Jürg Leuthold (SVP) hat Probleme mit dem Rücken. Er bekundete öfter Mühe, längere Zeit zu sitzen, legte sich deshalb ausserhalb des Ratsaals auch mal hin und ging zeitweise an Krücken. Aber weit gehend unbekannt war u2013 selbst in der SVP u2013, dass der 49-jährige Leuthold deswegen eine IV-Rente bezog und in einen Rechtsstreit verwickelt ist, in dem seine Invalidität angezweifelt wird. Leuthold könnte einer jener «Scheininvaliden» sein, die laut SVP-Kampagne für die Kostenexplosion bei der IV verantwortlich sind.
Ende 1998 wurde er zu 100 Prozent invalid geschrieben, 2003 beantragte er selber, die Rente zu halbieren, da es ihm besser ging. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hat ihm, gestützt auf ein medizinisches Gutachten, die Rentenberechtigung seit September 2003 aberkannt (TA vom Montag).
Leuthold blieb gestern der Sitzung des Kantonsrates und dem medialen Trubel fern. Doch erschien er mit seinem Anwalt über Mittag zur Sitzung der SVP-Fraktion und legte seine Sicht dar. Danach einigten sich beide Seiten darauf, keine Stellung zu nehmen, bis das Bundesgericht entschieden habe, das Leuthold angerufen hat. So lange gelte die Unschuldsvermutung, sagte SVP-Fraktionschef Alfred Heer zu dem Fall, den er als «nicht optimal» für seine Partei bezeichnet. Umso mehr, als die Partei diese Woche ein Paket von Vorstössen zur Sozialpolitik vorlegen will.
Nur wenig Mitleid im Kantonsrat
Sollten die Bundesrichter den Zürcher Gerichtsentscheid jedoch stützen, werde Leuthold aus dem Kantonsrat zurücktreten, meldete die SVP weiter. Wie freiwillig Leuthold sich zu diesem Eingeständnis bereit erklärte, wollte gestern niemand sagen. Leuthold verweigerte jegliche Auskünfte, auch zur Höhe seiner Rentenbezüge. Heer erklärte lediglich, er habe Leuthold nahe gelegt, künftig nicht mehr zu behaupten, der Entscheid der Sozialversicherungsrichter sei ein politischer Entscheid. Das sei ein «Unsinn».
Deutlicher äusserte sich SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi, der in Bern an vorderster Front gegen die «Scheininvaliden» kämpft. Für ihn ist das Gerichtsurteil der Beweis, dass er und seine Partei richtig liegen. Er spricht bei Leuthold gar von einem typischen Fall, wie er überall vorkommen könne u2013 eben auch in der SVP. Leuthold könne man allenfalls Bequemlichkeit und Faulheit vorwerfen; entscheidend seien die large Haltung der IV-Verantwortlichen bei der Umsetzung des Gesetzes sowie das Verhalten des Arztes, der offenbar alles unterschreibe. Bortoluzzi ist sicher, dass das Bundesgericht das Urteil in den wesentlichen Punkten bestätigen wird.
Bei den anderen Parteien im Kantonsrat löste der Fall zwar ein gewisses persönliches Mitleid mit Jürg Leuthold aus, weil alle wissen, dass es ihm gesundheitlich nicht gut geht. Aus politischen Gründen hielt sich das Erbarmen jedoch in Grenzen, weil es die SVP selber war, welche die Kampagne gegen die «Scheininvaliden» vom Zaun gerissen hat. Die SVP habe nun eine erhöhte Aufklärungspflicht, sagte FDP-Fraktionschef Beat Walti: «Es genügt nicht, eine Nebelpetarde loszulassen und zu behaupten, der Gerichtsentscheid sei eine Parteienkampagne.» Die SVP müsse sich speziell im Klaren sein: «Wie man in den Wald ruft, tönt es heraus.»
Laut SP-Fraktionschef Ruedi Lais ist Leuthold «ein Opfer der Hardliner-Politik der SVP geworden». Einer Politik, an der auch Leuthold mitgewirkt habe, indem er etwa ohne Beweise behauptet habe, an Zürcher Spitälern würden Beschneidungen vorgenommen. Leuthold habe sich für diesen gegenüber dem Personal ungeheuerlichen Vorwurf nie entschuldigt. Auch nicht, als die Staatsanwaltschaft die Haltlosigkeit festgestellt habe.
Zusatzjobs trotz Schmerzen
Verwunderung löste im Kantonsrat auf allen Seiten aus, dass Leuthold gemäss ärztlichen Befunden angeblich nicht länger als eine Stunde sitzen kann. Das zumindest lässt sich im Gerichtsurteil nachlesen. Gleichzeitig bemühte er sich jedoch immer wieder um Zusatzaufgaben, die mit stundenlangem Sitzen verbunden sind. So zum Beispiel für die Aufgabe eines Ratssekretärs und Mitglieds der Geschäftsleitung des Kantonsrates, der er seit 2003 angehört u2013 möglicherweise, um das nächste Mal ins Präsidium aufzurücken, was jetzt aber kein Thema mehr ist. Diese offenbar zur psychischen Stützung übernommenen Jobs stünden seinen Aussagen «diametral gegenüber», hatte auch das Sozialversicherungsgericht festgestellt.
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/840923.html
Wenn auch das Bundesgericht befindet, SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold habe zu Unrecht IV-Renten bezogen, wird er aus dem Parlament zurücktreten. Bis dahin wird der Fall ausgesessen.
Im Kantonsrat wussten es alle, und alle konnten es sehen: Jürg Leuthold (SVP) hat Probleme mit dem Rücken. Er bekundete öfter Mühe, längere Zeit zu sitzen, legte sich deshalb ausserhalb des Ratsaals auch mal hin und ging zeitweise an Krücken. Aber weit gehend unbekannt war u2013 selbst in der SVP u2013, dass der 49-jährige Leuthold deswegen eine IV-Rente bezog und in einen Rechtsstreit verwickelt ist, in dem seine Invalidität angezweifelt wird. Leuthold könnte einer jener «Scheininvaliden» sein, die laut SVP-Kampagne für die Kostenexplosion bei der IV verantwortlich sind.
Ende 1998 wurde er zu 100 Prozent invalid geschrieben, 2003 beantragte er selber, die Rente zu halbieren, da es ihm besser ging. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hat ihm, gestützt auf ein medizinisches Gutachten, die Rentenberechtigung seit September 2003 aberkannt (TA vom Montag).
Leuthold blieb gestern der Sitzung des Kantonsrates und dem medialen Trubel fern. Doch erschien er mit seinem Anwalt über Mittag zur Sitzung der SVP-Fraktion und legte seine Sicht dar. Danach einigten sich beide Seiten darauf, keine Stellung zu nehmen, bis das Bundesgericht entschieden habe, das Leuthold angerufen hat. So lange gelte die Unschuldsvermutung, sagte SVP-Fraktionschef Alfred Heer zu dem Fall, den er als «nicht optimal» für seine Partei bezeichnet. Umso mehr, als die Partei diese Woche ein Paket von Vorstössen zur Sozialpolitik vorlegen will.
Nur wenig Mitleid im Kantonsrat
Sollten die Bundesrichter den Zürcher Gerichtsentscheid jedoch stützen, werde Leuthold aus dem Kantonsrat zurücktreten, meldete die SVP weiter. Wie freiwillig Leuthold sich zu diesem Eingeständnis bereit erklärte, wollte gestern niemand sagen. Leuthold verweigerte jegliche Auskünfte, auch zur Höhe seiner Rentenbezüge. Heer erklärte lediglich, er habe Leuthold nahe gelegt, künftig nicht mehr zu behaupten, der Entscheid der Sozialversicherungsrichter sei ein politischer Entscheid. Das sei ein «Unsinn».
Deutlicher äusserte sich SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi, der in Bern an vorderster Front gegen die «Scheininvaliden» kämpft. Für ihn ist das Gerichtsurteil der Beweis, dass er und seine Partei richtig liegen. Er spricht bei Leuthold gar von einem typischen Fall, wie er überall vorkommen könne u2013 eben auch in der SVP. Leuthold könne man allenfalls Bequemlichkeit und Faulheit vorwerfen; entscheidend seien die large Haltung der IV-Verantwortlichen bei der Umsetzung des Gesetzes sowie das Verhalten des Arztes, der offenbar alles unterschreibe. Bortoluzzi ist sicher, dass das Bundesgericht das Urteil in den wesentlichen Punkten bestätigen wird.
Bei den anderen Parteien im Kantonsrat löste der Fall zwar ein gewisses persönliches Mitleid mit Jürg Leuthold aus, weil alle wissen, dass es ihm gesundheitlich nicht gut geht. Aus politischen Gründen hielt sich das Erbarmen jedoch in Grenzen, weil es die SVP selber war, welche die Kampagne gegen die «Scheininvaliden» vom Zaun gerissen hat. Die SVP habe nun eine erhöhte Aufklärungspflicht, sagte FDP-Fraktionschef Beat Walti: «Es genügt nicht, eine Nebelpetarde loszulassen und zu behaupten, der Gerichtsentscheid sei eine Parteienkampagne.» Die SVP müsse sich speziell im Klaren sein: «Wie man in den Wald ruft, tönt es heraus.»
Laut SP-Fraktionschef Ruedi Lais ist Leuthold «ein Opfer der Hardliner-Politik der SVP geworden». Einer Politik, an der auch Leuthold mitgewirkt habe, indem er etwa ohne Beweise behauptet habe, an Zürcher Spitälern würden Beschneidungen vorgenommen. Leuthold habe sich für diesen gegenüber dem Personal ungeheuerlichen Vorwurf nie entschuldigt. Auch nicht, als die Staatsanwaltschaft die Haltlosigkeit festgestellt habe.
Zusatzjobs trotz Schmerzen
Verwunderung löste im Kantonsrat auf allen Seiten aus, dass Leuthold gemäss ärztlichen Befunden angeblich nicht länger als eine Stunde sitzen kann. Das zumindest lässt sich im Gerichtsurteil nachlesen. Gleichzeitig bemühte er sich jedoch immer wieder um Zusatzaufgaben, die mit stundenlangem Sitzen verbunden sind. So zum Beispiel für die Aufgabe eines Ratssekretärs und Mitglieds der Geschäftsleitung des Kantonsrates, der er seit 2003 angehört u2013 möglicherweise, um das nächste Mal ins Präsidium aufzurücken, was jetzt aber kein Thema mehr ist. Diese offenbar zur psychischen Stützung übernommenen Jobs stünden seinen Aussagen «diametral gegenüber», hatte auch das Sozialversicherungsgericht festgestellt.
Wenn dich einer um eine Million betrügt soll also nicht er angeklagt werden sondern du, weil du so dumm warst und auf seine Masche reingefallen bist?Echo hat geschrieben:Zu verfahren ist ja eigentlich, wie mit allen anderen wirklichen oder scheinbaren Invaliden.
Ansonsten liegt der Skandal ja nicht bei dem, der eine Leistung erlangen will, also dem SVP-Fritzen, sondern bei der Institution, die sie gutgläubig gewährt hat, also der IV...
Oder wenn jemand dich ausraubt kommst du ins Gefängnis anstatt der Räuber, weil du so ungeschickt warst und dich hast ausrauben lassen?
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 274
- Registriert: 08.07.2005, 14:04
Na klar. Aber um das zu verhindern sollte die Institution auch das Personal und die Mittel haben, lückenlose Kontrollen durchzuführen. Und es ist ja - welch Ironie des Schicksals - wieder die SVP, die da ständig den Sparhebel ansetzt.Echo hat geschrieben:Zu verfahren ist ja eigentlich, wie mit allen anderen wirklichen oder scheinbaren Invaliden.
Ansonsten liegt der Skandal ja nicht bei dem, der eine Leistung erlangen will, also dem SVP-Fritzen, sondern bei der Institution, die sie gutgläubig gewährt hat, also der IV...
Leuthold tritt nach IV-Betrugsvorwürfen zurück
Der Zürcher SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold hat nach den IV-Betrugsvorwürfen, die gegen ihn geäussert wurden, seinen Rücktritt bekannt gegeben.
Leuthold teilte heute in einem Schreiben mit, er habe sich vor allem aus Rücksicht auf seine Familie zu diesem Schritt entschlossen. Der Rücktritt aus dem Kantonsrat sei keineswegs als Schuldeingeständnis zu verstehen. Er sei nach wie vor überzeugt, dass der frühere Bezug einer Rente durch sein Rückenleiden klar gerechtfertigt gewesen sei.
Deshalb, so Leuthold, habe er den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts, dem zufolge er eine Invalidenrente bezogen hatte, die ihm nicht zustand, auch an das Bundesgericht weiter gezogen. Das Urteil aus Lausanne steht noch aus.
Noch am vergangenen Montag hatte der SVP-Politiker gemeinsam mit der Fraktion im Kantonsrat entschieden, nur dann zurückzutreten, wenn das Bundesgericht die Betrugsvorwürfe stützen sollte.
Der Zürcher SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold hat nach den IV-Betrugsvorwürfen, die gegen ihn geäussert wurden, seinen Rücktritt bekannt gegeben.
Leuthold teilte heute in einem Schreiben mit, er habe sich vor allem aus Rücksicht auf seine Familie zu diesem Schritt entschlossen. Der Rücktritt aus dem Kantonsrat sei keineswegs als Schuldeingeständnis zu verstehen. Er sei nach wie vor überzeugt, dass der frühere Bezug einer Rente durch sein Rückenleiden klar gerechtfertigt gewesen sei.
Deshalb, so Leuthold, habe er den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts, dem zufolge er eine Invalidenrente bezogen hatte, die ihm nicht zustand, auch an das Bundesgericht weiter gezogen. Das Urteil aus Lausanne steht noch aus.
Noch am vergangenen Montag hatte der SVP-Politiker gemeinsam mit der Fraktion im Kantonsrat entschieden, nur dann zurückzutreten, wenn das Bundesgericht die Betrugsvorwürfe stützen sollte.
[CENTER]Nur ich bleibe - wie Unkraut. Ich und Scott Chipperfield (VS 2011)[/CENTER]
- Back in town
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1937
- Registriert: 09.10.2007, 19:17
http://tagi.ch/dyn/news/zuerich/841934.html
Leuthold greift aber auch die SVP und ihre Politik frontal an: «Kränkende und beleidigende Äusserungen zu Andersdenkenden, Kranken, Schwächeren unserer Gesellschaft und invaliden Menschen will und kann ich nicht mehr weiter anhören, ja ich will dies auch nicht weiter mittragen müssen!»