Nei ich glaub hüt nid. Ha nämlich geschter zobe mi Nick kunddo.Luigi hat geschrieben:Ischs sone wichtigi Nochricht?Vilicht sinds jo nur die FZ Type wo wieder für irgend e Party werbe.

andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt...
- irgendwelche Kiddies stellen Bilder von anderen ins Internet ohne zu fragen
= falls also mal fremde Leute rein kommen, die das nicht wollen, könnte es
locker eine Klage setzen...
- Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltaufrufe usw.
- Anscheinend wurden schon Schlägereien über Festzeit ausgelöst...
- all diese 14-jährigen Mädchen, die sich halb nackt ausziehen...
Im Interview in der Baz mit quix hat der liebe Mann gesagt, dass man alles
unternehme, solche Dinge zu unterbinden...
Also ich denke, dieser Aufgabe kommen 10 "Mods" nicht nach bei 90'000
Benutzern... Und wenn man durch Festzeit surft, braucht man ja auch nicht
wirklich lange, um irgendwelche gesetzliche Verstösse zu entdecken...
P.S. So apropos Google-Publicity etc., quix verdient mit seiner Werbung
auf festzeit einen guten Monatslohn...
Mit dem Pausenhof ist das schon nicht unbedingt zu vergleichen, wenn schon eher mit einer Veröffentlichung (zBsp. Schülerzeitung) ...Soriak hat geschrieben:Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Wenn die Typen ein wenig überlegen würden und ihre Beleidigungen juristisch erwägt formulierten hättest du da auch keine Chance.Soriak hat geschrieben:Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
Hab ich nicht gesehen... Kam was anständiges?Joggeligool hat geschrieben:der wahr gester im 7 vor 7
Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt ...
Also Leuts, mir bruche nur no e guete Grund, den köne mir FZ verklage.D medie spräche d festzeit problem erscht jetzt aa....
Die Jugendliche wo bi däm scheiss agmäldet sin sitze stundelang vorm pc und luege ihrgendwelchi bilder a.
Mami, ich habe keine restzeit dank festzeit.
Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.Kawa hat geschrieben:Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???
Der Autor (Kawa) haftet sowieso, der Content-Provider (Angelo) ziemlich sicher, der Hostingprovider (Nextron GmbH) beschränkt und der Accessprovider (Cablecom etc.) kaum ...
Sure? Denn, da ging erst vor einigen Wochen etwas durch die deutschen Medien. Da hatte ein Blogger irgendeiner Site einen heftigen Kommentar abbekommen und diesen erst 24 Stunden später gesehen und auch erst dann gelöscht. Doch wurde er angezeigt und darf jetzt eine Menge buttern.....macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Sorry, so simpel ist's absolut nicht, ist ein bis jetzt rechtlich noch sehr offenes Gebiet.macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Das ist in dieser Absolutheit garantiert falsch.macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Angenommen, du wärst verknackt worden - wer hätte das Forum weitergeführt?Admin hat geschrieben:Deutsche Rechte gelten nur für Deutschland. In der Schweiz gelten andere Rechte.
Beim Fall "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" wurde ich ja auch nicht belangt wegen der Beiträge, sondern der User der es geschrieben hat.
Sehe ich genau so.Rankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
PS1 : de lege ferenda = noch nicht geltendes Strafrecht, aber als Reform ernsthaft diskutiertProviderstrafrecht de lege ferenda
Der Autor und der Content-Provider sollen strafrechtlich voll verantwortlich sein für von ihnen ausgehende illegale Inhalte.
Der Hosting-Provider soll beschränkt haften, d.h. im Wesentlichen nur, wenn er die mögliche und zumutbare
Verhinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlässt oder von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. In diesem Rahmen
strafrechtlich belangt werden können soll der Hosting-Provider, «der sich in der Schweiz befindet», auch wenn sich die Täterschaft im Ausland aufhält.
Der Access-Provider soll für im Netz zirkulierende deliktische Inhalte nicht strafrechtlich verantwortlich sein.
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt Art. 1 StGBRankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
Schön wärs. Es kommt bekanntlich die Auslegung dazu. Das Unterlassungsdelikt hatte bis vor einem Jahr auch keine gesetzliche Grundlage und wurde dennoch voll bestraft.macau hat geschrieben:Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt Art. 1 StGB
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a1.html
jaja, z. B. dieseRankhof hat geschrieben:Auch in Deutschland gilt "nulla poena sine lege" und auch in Deutschland haben sie noch kein Internetstrafrecht, dennoch gibts Verurteilungen.
http://www.fitug.de/debate/0004/msg00181.htmlFTD hat geschrieben:Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste haften.
"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer und blablalbahhh