Frage an Forumsjuristen (Mietrecht)

Der Rest...
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E.T.A
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Beitrag von E.T.A »

maradoo hat geschrieben:im kolleg zügle hälfe... allerspötistens im januar mach di fertig (hani ferie)..
und im friehlig mien mer definitiv mol richtig go d schleger schwinge!
Im Kolleg zügle hälfe.... tsssss.... weisch wie lang hani uf di gwartet??? Binis verkälted... HAHAHAHA Huesooon!!! :D

Abr isch scho rächt Albrächt... bisch eifach en Urs Schurz Chuchifurz!!! LoooooooL
Ersguterjunge!!!

Ob FCB oder FCB... Hauptsach Rot/Blau!
Visca el Barça!!!

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Schwellemer
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Beitrag von Schwellemer »

zum Thema:

Ev. ist es auch Sache des Kabelnetzbetreibers, die Kabel zu ersetzen bzw. für einen sauberen Empfang zu sorgen...

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

So, ein kleines Update:

Diese ganze Geschichte geht wieter, jetzt brach die ganze Linie komplett zusammen, und sie erholt sich auch nicht mehr, der Ausfall der Internetlinie ist konstant, auch das Resetten der Hauslinie hat jetzt keinen Erfolg mehr gezeigt. Ich habe den Techniker der Cablecom heute oder morgen im Haus, jetzt mal ausgehend davon dass wir einen Service-Plus-Vertrag haben mit der Cablecom (die Verwaltung muss mir das noch bestätigen) sind die doch verpflichtet, diesen Schaden zu reparieren, richtig? Und das würde ja auch bedeuten dass wir diese 2.- / Haushalte bereits bezahlen bei den Nebenkosten für die Erhaltung des Kabelfernsehens und der gesammten Installation und somit keine Mehrkosten entstehen, richtig?

Danke für Antworten und ev. Tips.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Bei deinen wiederkehrenden Problemen würde sich sicher eine Mitgliedschaft beim MV lohnen, die bieten für 72.- / Jahr gratis Beratung an und sicher kompetenter als im Forum (sorry liebes Forum, aber hier heisst meist "ich glaube es ist etwa so ...").

http://www.mieterverband.ch/bs_mitgliedschaft.0.html
http://www.mieterverband.ch/bs_rechtsberatung.0.html

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Und wenn mr dä Service-Plus Vertrag nid hän isch doch d Verwaltig immerno verpflichtet drfür z sorge dass mr könne surfe und TV luege, oder? Das mit dr Mitgliedschaft luegi denn mol a...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Eckfahne hat geschrieben:Und wenn mr dä Service-Plus Vertrag nid hän isch doch d Verwaltig immerno verpflichtet drfür z sorge dass mr könne surfe und TV luege, oder?
Yup, seh es auch so, denke auch es geht dich nix an was die Verwaltung für'n Vertrag hat, du hast eine Wohnung gemietet und da wurde dir gesagt sie hat Inet und Kabelfernsehen also muss sie das auch haben ....
Aber wie gesagt, Details wissen die andern besser :)

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Danke, Kawa. Werde es jetzt mal versuchen so zu regeln, ansonsten wende ich mich an den Mieterverband.

Saisonkarte
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Beitrag von Saisonkarte »

Hätte da auch mal eine kurze Frage.

Werde demnächst in eine neue Wohnung ziehen. Beim Ausfüllen des Übernahmeprotokolls ist mir aufgefallen, dass Risse im Parkett sind (Wohnzimmer mehrere kleine, Gang ein längerer). Die Wohnung wurde als frisch renoviert ausgeschrieben und auf den ersten Anblick ist dies auch nicht gerade sichtbar, aber bei genauerem hinschauen fällt einem das schon auf und stört eim. Ich vermute, dass der Parkett nicht fachgerecht verlegt wurde.

Kann ich verlange, dass der Parkett neu gemacht wird, oder müsste man das ganze mit dem Preis vergleichen? Wie sind da meine Chancen?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Du hast das Recht auf eine Wohnung ohne Mängel, allerdings ist dein Fall wohl eher in die Kategorie Kosmetik einzuordnen.
PS : deswegen besichtigt man ja Wohnungen ....

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Flyergirl
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Beitrag von Flyergirl »

Brauche eine kleine Einschätzung unserer Forumsjuristen...

Wie sieht es aus mit Kündigung wegen Eigenbedarf? Wenn der Vermieter diese als Zweitwohnung benötigt, hat aber im gleichen Haus schon eine 4-Zimmerwohnung, möchte einfach neu die 2-Zimmerwohnung, kommt er damit durch?

Ingrid
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Beitrag von Ingrid »

wohl kaum

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stuessy
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Beitrag von stuessy »

Teppich...

Kann mir jemand juristisch eine klare Antwort auf die folgende Frage geben:

Der Teppich in meiner Wohnung hat seine Lebensdauer (gemäss Tabelle Mieterverband) erreicht. Kann der Vermieter nach meinem Auszug verlangen, dass ich diesen fachgerecht reinige (Nassreinigung) oder muss er diesen so oder so für eine weitere Vermietung erneuern? Falls dies so wäre, würde es wohl ausreichen, den Teppich nur mit dem Staubsauger zu reinigen.

Mein Vermieter ist Stv. Kantonsrichter und will immer alles auf die Mieter abschieben (Telefongespräche dauern ewig, Briefe sind immer Mehrseitig etc.). Deshalb bräuchte ich neben euren Ratschlägen auch Hinweise auf Gesetzestexte und Paragraphen.

Merci
...::: SektZioN sPIckScHnur oHne puLVEr :::...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Er MUSS nichts ersetzen trotz überschrittener Lebensdauer, d.h. nur dass du nix bezahlen musst auch wenn's völlig zur Sau ist.
Wenn du wie üblich eine Reinigungspauschale zahlst (siehe Vertrag) musst nur "besenrein" putzen, d.h. Teppich staubsaugen sonst hängt's eben vom Vertrag ab.

Gesetzestexte darfst dir selber raussuchen oder einen Anwalt dafür bezahlen ;)

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maradoo
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Beitrag von maradoo »

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-/1197747/1197747/1204027/1204034/

Reklamation nur mit Originalverpackung u2013 ist das erlaubt? Nein, Sie dürfen auch ohne Verpackung reklamieren. Wichtig ist der Kassenzettel, denn im Zweifel müssen Sie beweisen, wo Sie den Artikel gekauft haben.

kei ahnig öbs stimmt...
Basel ai Liebi!!!

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

So, hier mal wieder ein Update:

Die Cablecom hat gegenüber der Verwaltung einen Grossausfal der Liegenschaft gemeldet, das ist etwa 2-3 Wochen her seit das passiert ist und noch immer tut sich nichts. Mittlerwile kann ich auf dem TV fast nicht mehr erkennen um welchen Sender es sich handelt wenn die Linie mal wieder spinnt. Es kotzt mich an und langsam verliere ich auch die Geduld.

Was kann ich rechtlich tun? Lohnt es sich dem Mieterverband beizutreten für so eine Sache? Was könnten die für mich tun?

Danke für Hilfe.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Miete hinterlegen ist wohl das stärkste Druckmittel das du hast. Ist allerdings rechtlich kritisch, lies mal durch :
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 227&shbe=1
http://www.mieterverband.ch/197.0.html


Oder du leitest ein richterliches Befehlsverfahren ein. Die Dringlichkeit kannst ja damit begründen, dass dein ganzes Sozialleben nur im Internet statfindet ;)
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 259&shbe=1

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Kawa hat geschrieben:Oder du leitest ein richterliches Befehlsverfahren ein. Die Dringlichkeit kannst ja damit begründen, dass dein ganzes Sozialleben nur im Internet statfindet ;)
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 259&shbe=1
Mein ganzes Leben nicht, aber mein Studium und das meiner Schwester hängen nahe dran, ich studiere Informatik und Sie ist für ihr Fernstudium auf das Internet angewiesen, würde das auch reichen? Bin kurz davor mal dem Kassensturz und Beobachter zu schreiben da gerade die Cablecom angerufen hat, bestätigt hat dass es ein Problem der Liegenschaft ist, die Verwaltung sich aber weigert den Schaden zu beheben. Beim Mieterverband bin ich jetzt angemeldet, ich glaube ich werde denen die Sache übergeben. Hat mit dem Verband jemand Erfahrungen gemacht?

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Kawa hat geschrieben:Er MUSS nichts ersetzen trotz überschrittener Lebensdauer, d.h. nur dass du nix bezahlen musst auch wenn's völlig zur Sau ist.
Wenn du wie üblich eine Reinigungspauschale zahlst (siehe Vertrag) musst nur "besenrein" putzen, d.h. Teppich staubsaugen sonst hängt's eben vom Vertrag ab.

Gesetzestexte darfst dir selber raussuchen oder einen Anwalt dafür bezahlen ;)
Kawa hat geschrieben:Miete hinterlegen ist wohl das stärkste Druckmittel das du hast. Ist allerdings rechtlich kritisch, lies mal durch :
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 227&shbe=1
http://www.mieterverband.ch/197.0.html


Oder du leitest ein richterliches Befehlsverfahren ein. Die Dringlichkeit kannst ja damit begründen, dass dein ganzes Sozialleben nur im Internet statfindet ;)
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 259&shbe=1

Kawa, kawa, da wird wohl mut unterschiedlichen Ellen gemessen. :o




:p

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Eckfahne hat geschrieben:Bin kurz davor mal dem Kassensturz und Beobachter zu schreiben da gerade die Cablecom angerufen hat, bestätigt hat dass es ein Problem der Liegenschaft ist, die Verwaltung sich aber weigert den Schaden zu beheben. Beim Mieterverband bin ich jetzt angemeldet, ich glaube ich werde denen die Sache übergeben. Hat mit dem Verband jemand Erfahrungen gemacht?
Hab öfters gute Erfahrungen mit denen gemacht, so ca. 15k gespart ...

Du musst etwa folgendermassen vorgehen :

Einschreiben an Verwaltung mit Aufforderung innert "angemessener Frist" den Mangel zu beheben, sonst dies vor der Schlichtungsstelle verlangen und ev. auch dort deinen Mietzins auf ein Sperrkonto deponieren.

Problem : was ist angemessen
MV : weiss es :)

Problem : Fristen (extrem wichtig) und ev. Formulierung Schlichtungsstelle
MV : weiss es :)

Was anderes : Internet zahlst ja direkt, da solltest Cablecom mitteilen, dass ab sofort (resp. seit die es wissen) nix mehr zahlst. Es geht dich ja nichts an wo der Fehler liegt, du hast eine Dienstleistung (Internet in deiner Wohnung, nicht aussen am Haus) bei Cablecom abonniert, die du aber nicht bekommst.
Nebeneffekt : sie machen ev. auch ein wenig Druck auf deine Verwaltung ...

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Kurze Frage: Ich hatte einen Defekt am Kuehlschrank und diesen der Verwaltung gemeldet. Die haben jemanden vorbeigeschickt und er wurde repariert. Nun habe ich eine Rechnung ueber ca 300.- erhalten... muss ich die bezahlen?

Dachte nur Reparaturen unter 150.- muessten vom Mieter uebernommen werden.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Soriak hat geschrieben:Kurze Frage: Ich hatte einen Defekt am Kuehlschrank und diesen der Verwaltung gemeldet. Die haben jemanden vorbeigeschickt und er wurde repariert. Nun habe ich eine Rechnung ueber ca 300.- erhalten... muss ich die bezahlen?

Dachte nur Reparaturen unter 150.- muessten vom Mieter uebernommen werden.
auch ich entsinne mich, dass der Mieter nur Beträge bis ca. 150 Stutz selbst zahlen muss
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Normal (Ausnahme Luxuswohnungen) ist bis ca. 150.- (es ist aber kein fixer Betrag im Gesetz vorhanden) sog. "kleiner Unterhalt" und den muss der Mieter bezahlen, alle teureren Reparaturen vollumfänglich der Vermieter.

@Soriak Vorsicht Fallen
150.- heisst nicht dass du die bezahlst und dein Vermieter das was noch darüber geht, er bezahlt alles wenn es teurer ist ....
Oft stehen im Mietvertrag Klauseln wie dass der Vermieter Herd, Kühlschrank oder sonst was selber reparieren muss. Dies ist trotz deiner Unterschrift absolut nichtig ...
150.- ist keine KK-Franchise, d.h. du kannst wenn du Pech hast die mehrmals im Jahr bezahlen müssen.

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LiveForever
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Beitrag von LiveForever »

Der Referenzzinssatz wurde nun ja auf 2% abgesenkt. Da mein Vermieter (Privatperson, welche im gleichen Haus lebt, aber alle Angelegenheiten von einer Verwaltung regeln lässt) die Miete noch nie an den Zinssatz angepasst hat, bezahle ich im Moment rund 180.-/Monat (immerhin CHF 2160/Jahr) "zuviel", da der vertraglich geregelte Zinssatz bei 2.75% liegt. Ich wohne seit 2011 in der Wohnung und seither ist der Referenzzinssatz stets gefallen.

Hat jemand von euch schon eine Reduktion angefordert, wenn es nicht eine grosse Verwaltung war? Meine Angst ist halt, dass das bereits etwas unterkühlte, aber stets korrekte Verhältnis mit dem Vermieter drunter leiden könnte, resp. er bei einem allfälligen Umzug auch plötzlich ohne Ende Mängel "findet" oder gar einen guten Grund finden könnte, uns die Wohnung zu kündigen (ist ja nicht schwer momentan Nachmieter zu finden, welche evt. sogar mehr bezahlen würden). Andererseits wäre es mir recht unangenehm ihn extra darauf anzusprechen, da ich ihn relativ selten sehe und wir uns dann auch nicht wirklich unterhalten. Ich müsste also quasi bei ihm vorbei gehen, nur um ihn des Geldes wegen zu stören, obwohl ich weiss, dass er sich nicht gerne über solche Dinge unterhält. Eher noch würde ich via Standardbrief die Verwaltung anschreiben.

Andererseits habe ich ja jetzt schon lange zuviel bezahlt und er, resp. seine Verwaltung ist nie auf die Idee gekommen, den Zins zu senken. Ganz im Gegenteil waren sie bei Reparaturen teilweise sehr kleinlich.
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black/white
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Beitrag von black/white »

LiveForever hat geschrieben:Der Referenzzinssatz wurde nun ja auf 2% abgesenkt. Da mein Vermieter (Privatperson, welche im gleichen Haus lebt, aber alle Angelegenheiten von einer Verwaltung regeln lässt) die Miete noch nie an den Zinssatz angepasst hat, bezahle ich im Moment rund 180.-/Monat (immerhin CHF 2160/Jahr) "zuviel", da der vertraglich geregelte Zinssatz bei 2.75% liegt. Ich wohne seit 2011 in der Wohnung und seither ist der Referenzzinssatz stets gefallen.

Hat jemand von euch schon eine Reduktion angefordert, wenn es nicht eine grosse Verwaltung war? Meine Angst ist halt, dass das bereits etwas unterkühlte, aber stets korrekte Verhältnis mit dem Vermieter drunter leiden könnte, resp. er bei einem allfälligen Umzug auch plötzlich ohne Ende Mängel "findet" oder gar einen guten Grund finden könnte, uns die Wohnung zu kündigen (ist ja nicht schwer momentan Nachmieter zu finden, welche evt. sogar mehr bezahlen würden). Andererseits wäre es mir recht unangenehm ihn extra darauf anzusprechen, da ich ihn relativ selten sehe und wir uns dann auch nicht wirklich unterhalten. Ich müsste also quasi bei ihm vorbei gehen, nur um ihn des Geldes wegen zu stören, obwohl ich weiss, dass er sich nicht gerne über solche Dinge unterhält. Eher noch würde ich via Standardbrief die Verwaltung anschreiben.

Andererseits habe ich ja jetzt schon lange zuviel bezahlt und er, resp. seine Verwaltung ist nie auf die Idee gekommen, den Zins zu senken. Ganz im Gegenteil waren sie bei Reparaturen teilweise sehr kleinlich.
Ich kann dir wie folgt helfen:

- Wie hoch sind die Kostenstände (Abschlussdatum) und der Landesindex der Konsumentenpreise in deinem Mietvertrag? Nebst Referenzins müssen auch diese jeweils mitangepasst werden. Der Landesindex ist sowieso gestiegen (Inflation/Entwertung), daher gibt es dort einen Teil Erhöhung. Kostensteigerungen seit Vertragsabschluss führt auch zur Erhöhung (ca. 1% pro Mietjahr). Dies verrechnet mit dem Referenzzins ist dann ausschlaggebend, ob rauf oder runter geht. Der Referenzzins ist um 0.75% gefallen, heisst um drei Vierteleinheiten. Eine Vierteleinheit zählt 3% vom Mietzins, d.h. bei Senkung -> (100*9/109) = 8.25% Senkung. Dazu kommt eben die Veränderung der Kostenstände und des Landesindex der Konsumentenpreise.

- Allfällige wertvermehrende Investitionen (muss nicht zwingend in deiner Wohnung sein, kann auch allgemein sein, z.B. neue, modernere und sparsamere Heizanlage inkl. neuen Leitungen), welche noch nicht auf die Mietzinse überwälzt worden sind, müssten vom Vermieter bei dieser Gelegenheit einberechnet werden, da ansonsten der Anspruch des Vermieters verloren ginge. Sprich, bei einer Senkungsforderung muss der Vermieter nebst Zins, Landesindex und Kostenstände auch überprüfen, ob allfällige Investitionen bereits auf die Mieten überwälzt wurden.

- Kündigung des Mietvertrags seitens Vermieter ist nicht möglich aufgrund Geltendmachung von Forderungen deinerseits. Falls dies passiert, umgehend vor die Schlichtungsstelle, dann kriegst du aufgrund einer sogenannten "Rachekündigung" einen Kündigungsschutz von glaub 3 Jahren. Die möglichen Kündigungsgründe durch den Vermieter sind im OR ab Art. 257 geregelt, dazu gehören Zahlungsrückstand, grobe Sorgfaltspflichtverletzung, dringender Eigenbedarf des Eigentümers und noch weitere.

- Bei der Wohnungsabnahme sind nur Schäden und Abnützungen an den Mieter zu verrechnen, welche sich aus übermässiger Abnützung ergeben. Falls du mit dem Protokoll nicht einverstanden bist, unterzeichnest du es nicht resp. lässt auf dem Protokoll vermerken, dass die Schäden vorhanden, jedoch nicht während der Mietdauer resp. durch normale Benützung entstanden sind.

- Sollte alles in allem eine Senkung dabei rausschauen, gehst du per Brief auf die Verwaltung zu und forderst die Reduktion ein. Es empfiehlt sich zu Beweiszwecken, das Schreiben per LSI zu versenden. Solltest du von der Verwaltung nämlich keine Rückmeldung kreigen, kannst du den Zeitpunkt des Versands nachweisen (hängt oftmals noch mit Fristen zusammen, daher empfehlenswert).

- Sollte die allfällige Senkung im Vergleich zum Aufwand nicht stimmen, dann lass es lieber, denn: du lässt eine Einsparung von ca. CHF 5.-/Monat sausen, belastest dafür das Verhältnis mit dem Vermieter nicht. Jedoch möchte ich klar betonen, dass es des Vermieters Pflicht ist, sich darum zu kümmern, wenn die Anrage kommt. Trotzdem sei dies gut durchgerechnet. Ich kenne Fälle, wo aufgrund einer Senkungsforderung (Zins ist gesunken!!!) schlussendlich eine Erhöhung aus den oben genannten Gründen resultierte. Wie sagt man doch so schön: Wies in den Wald schreit, so tönt es auch heraus!

Hoffe geholfen zu haben und wünsche Dir noch einen schönen Dienstag.

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LiveForever
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Beitrag von LiveForever »

Das ist mal eine ausführliche und informative Antwort, danke!! :)

Das mit den Kostenständen etc. wusste ich nicht! Trotzdem, laut dem Rechner von http://www.mietrecht.ch, sollte die Miete um -127.-/Monat angepasst werden. Dies auch wenn ich die von dir angegebenen 1%/Jahr nehme, welches in diesem Rechner den absoluten Höchstwert für Gebäude über 25 Jahre darstellt. Das wären dann trotzdem noch gute 1500.-/Jahr Sparpotential. Ich bin ja sonst ganz und gar nicht der Rappenspalter, eher im Gegenteil, aber das ist trotzdem eine Menge Geld, welche ich da einfach verschenke, wenn ich es nicht beantrage.

Liegt wohl auch daran, dass ich erst seit relativ kurzer Zeit (knapp 2 Jahre) drin wohne, keine Investitionen seither getätigt worden sind (ausser, dass das Treppenhaus neu gestrichen wurde) und in dieser kurzen Zeit der Referenzzinssatz um 0.75% gefallen ist.

Ich denke, ich frage mal bei der Verwaltung nach.
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canon
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Beitrag von canon »

LiveForever hat geschrieben:Das ist mal eine ausführliche und informative Antwort, danke!! :)

Das mit den Kostenständen etc. wusste ich nicht! Trotzdem, laut dem Rechner von http://www.mietrecht.ch, sollte die Miete um -127.-/Monat angepasst werden. Dies auch wenn ich die von dir angegebenen 1%/Jahr nehme, welches in diesem Rechner den aboluten Höchstwert für Gebäude über 25 Jahre darstellt. Das wären dann trotzdem noch gute 1500.-/Jahr Sparpotential. Ich bin ja sonst ganz und gar nicht der Rappenspalter, eher im Gegenteil, aber das ist trotzdem eine Menge Geld, welche ich da einfach verschenke, wenn ich es nicht beantrage.

Liegt wohl auch daran, dass ich erst seit relativ kurzer Zeit (knapp 2 Jahre) drin wohne, keine Investitionen seither getätigt worden sind (ausser, dass das Treppenhaus neu gestrichen wurde) und in dieser kurzen Zeit der Referenzzinssatz um 0.75% gefallen ist.

Ich denke, ich frage mal bei der Verwaltung nach.
Unbedingt e Mietzinsreduktion verlange! Sobalds ufe goht, chöme die schnäll akroche und verlange mehr!!!!

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black/white
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Beitrag von black/white »

LiveForever hat geschrieben:Das ist mal eine ausführliche und informative Antwort, danke!! :)

Das mit den Kostenständen etc. wusste ich nicht! Trotzdem, laut dem Rechner von http://www.mietrecht.ch, sollte die Miete um -127.-/Monat angepasst werden. Dies auch wenn ich die von dir angegebenen 1%/Jahr nehme, welches in diesem Rechner den aboluten Höchstwert für Gebäude über 25 Jahre darstellt. Das wären dann trotzdem noch gute 1500.-/Jahr Sparpotential. Ich bin ja sonst ganz und gar nicht der Rappenspalter, eher im Gegenteil, aber das ist trotzdem eine Menge Geld, welche ich da einfach verschenke, wenn ich es nicht beantrage.

Liegt wohl auch daran, dass ich erst seit relativ kurzer Zeit (knapp 2 Jahre) drin wohne, keine Investitionen seither getätigt worden sind (ausser, dass das Treppenhaus neu gestrichen wurde) und in dieser kurzen Zeit der Referenzzinssatz um 0.75% gefallen ist.

Ich denke, ich frage mal bei der Verwaltung nach.
In diesem Fall würde ich das auch einfordern. Wenn in den zwei Jahren keine Investitionen (Treppenhaus streichen ist werterhaltende Investition, kann nicht an Mieter überwälzt werden) gemacht wurden, kommst du ziemlich genau auf diese Zahl (ca. 1'500.-/Jahr), da lohnt es sich allemal.

Edit: Mit dem Betrag kann man sich eine FCB-JK, ein CL-Package sowie pro Saison ein, zwei Auswärtsfahrten ins Ausland leisten, da muss man handeln!

ölkj
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Beitrag von ölkj »

canon hat geschrieben:Unbedingt e Mietzinsreduktion verlange! Sobalds ufe goht, chöme die schnäll akroche und verlange mehr!!!!
Wenn die Verwaltung den Mietzins bei sinkenden Hypozinsen nicht reduziert, werden diese auch nicht nach oben geschraubt.

Ich hatte schon einige Wohnungen und bis jetzt wurde der Mietzins immer so gelassen wie er vertraglich abgemacht wurde. Ich glaube die einzige Verwaltung ist die MPK gewesen, welche immer wieder andere Beträge für den Mietzins verlangte (eben wie der Hypozins steigt/sinkt).

Aber das Recht hast Du, aufgrund des Hypozins eine Reduktion zu verlangen. Die Verwaltung macht dann aber sicher auch wieder vom Recht gebrauch, wenn dieser wieder steigt.
Brot für Brüder, Fleisch für mich.

Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

unsere vermieterin hat uns vor unterzeichnen des mietvertrages mündlich mitgeteilt, dass wir keine fahrräder in der wohnung haben dürfen. nun wurde mein fahrrad vor der haustüre gestohlen und ich möchte mein neues rad dennoch in meiner (parterre-)wohnung übernachten lassen. ist ihre nutzungseinschränkung der wohnung mietrechtlich io? moralisch habe ich keine bedenken, da zusicherungen ihrerseits (mitbenützung des gartens, baldiges zurverfügungstellen eines kellerabteiles - beides vertraglich nicht festgehalten) zurückgezogen wurden.

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Ich habe da eine Frage zum Mietrecht:

Wir sind umgezogen und haben zur alten Wohnung folgende zwei Fragen:

1) Reinigungspauschale:
Im Vertrag hatten wir eine Reinigungspauschale enthalten. Wir haben die Wohnung dennoch sehr sauber übergeben und wissen, dass keine 2h nach unserem Auszug die Nachmieter eingezogen sind. Das ganze ging so schnell, da die Wohnung an Asylanten vermietet wurden. Wir wissen also, dass die Wohnung durch die Eigentümerin nicht gereinigt wurde. Müssen wir diese Reinigungspauschale dennoch bezahlen oder müssen wir nur zahlen, wenn die Reinigung nachgewiesen werden kann?

2) Nebenkostenabrechnung / Depotkonto:
Ich habe angefragt bezüglich Nebenkostenabrechnung und Depotauflösung (da die übrigen Mieter ihre NK-Abrechnung bereits erhalten haben). Nun habe ich die Abrechnung für die Periode Juli 2014 bis Juni 2015 erhalten. Wir sind im Januar 2016 ausgezogen. Das Depot würde Sie freigeben, wenn wir die NK-Rechnung bezahlt hätten. Ohne Reinigungspauschale würden wir jedoch eine Rückvergütung von rund 750.- erhalten. Die letzten beiden Jahre haben wir jeweils eine Rückvergütung in diesem Umfang erhalten, ich würde also für die Periode Juli 2015 bis Januar 2016 auch eine Rückvergütung von rund 400.- erwarten.

Wie muss ich vorgehen? Kann ich eine NK-Abrechnung verlangen oder muss ich wohl oder übel warten bis im 2017 (und mich dann selber darum kümmern).
Kann ich die Freigabe des Kontos dennoch verlangen oder soll (muss) ich warten, bis die Vermieterin die NK-Abrechnung gemacht hat?

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