hacker?!?Hossa hat geschrieben:also ich kann mit anderen PC-Kontonummern den Namen herausfinden....
Anzeige?
Lies das mol dure:
http://www.internetrecht-rostock.de/vor ... ferung.htm
S wird allwä in dr Schwiz ähnlichi behördlichi Instanze und Mittel gä, zum di Gäld zruggzfordere...
http://www.internetrecht-rostock.de/vor ... ferung.htm
S wird allwä in dr Schwiz ähnlichi behördlichi Instanze und Mittel gä, zum di Gäld zruggzfordere...
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Doppelchnopf
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danke für den TippGollum hat geschrieben:Lies das mol dure:
http://www.internetrecht-rostock.de/vor ... ferung.htm
S wird allwä in dr Schwiz ähnlichi behördlichi Instanze und Mittel gä, zum di Gäld zruggzfordere...
Chur grüsst Basel
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Doppelchnopf
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Achtung : Vorsicht wenn du deutsches Recht mit schweizer Recht vergleichst !Gollum hat geschrieben:Lies das mol dure:
http://www.internetrecht-rostock.de/vor ... ferung.htm
S wird allwä in dr Schwiz ähnlichi behördlichi Instanze und Mittel gä, zum di Gäld zruggzfordere...
Mord ist in beiden Ländern strafbar, aber bei Internetbestellungen / Haftung / Garantie / Rücktrittsrecht etc. gibt's sehr sehr grosse Unterschiede ...
- Pro Sportchef bim FCB
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Anzeige-->Staatsanwalt-->Einsicht bei Provider?Kawa hat geschrieben: Die IP# nützt dir genau Null, damit kannst nur seinen Provider ausfindig machen. Diese rücken aber nur gegenüber einem Staatsanwalt mit der eff. Wohnadresse raus und das auch nur zögerlich.
Ansonsten wie schon gesagt wurde "die Polizei dein Freund und Helfer"![]()
Oder nicht?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Wenn der Trick mit dem Yellownet nicht klappt:
1. Anzeige bei der Polizei wegen Betrug o. Äh. Die gehen dann zum Provider und finden für dich Namen und Adresse des Typen raus.
2. Den Typen betreiben.
3. (falls der andere Rechtsvorschlag erhebt) einen Zivilprozess beginnen. Du musst beweisen, dass du gezahlt hast. Er muss zwar nicht beweisen, dass er geliefert hat, aber wenn er es nicht tut, hast du trotzdem gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Kosten:
Schritt 1: nix ausser Aufwand
Schritt 2: ca. 50 Fr.
Schritt 3: TEUER!!!
1. Anzeige bei der Polizei wegen Betrug o. Äh. Die gehen dann zum Provider und finden für dich Namen und Adresse des Typen raus.
2. Den Typen betreiben.
3. (falls der andere Rechtsvorschlag erhebt) einen Zivilprozess beginnen. Du musst beweisen, dass du gezahlt hast. Er muss zwar nicht beweisen, dass er geliefert hat, aber wenn er es nicht tut, hast du trotzdem gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Kosten:
Schritt 1: nix ausser Aufwand
Schritt 2: ca. 50 Fr.
Schritt 3: TEUER!!!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Eventuell, hängt davon ab ob der Staatsanwalt den Aufwand wegen lächerlichen 500 Fränkli überhaupt betreiben will resp. wie er den Fall einschätzt (ist's überhaupt ein Betrug, nur eine verzögerte Lieferung oder doch nur ein simpler Zivilrechtsfall)....Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Anzeige-->Staatsanwalt-->Einsicht bei Provider?
Oder nicht?![]()
Es ist definitiv nicht so einfach wegen Bagatelldelikten eine Adressauskunft via IP# zu bekommen.
Das x-fache von den 500.- ....Rankhof hat geschrieben: Schritt 3: TEUER!!!
Ausser man ist Schnauzträger....Kawa hat geschrieben: Es ist definitiv nicht so einfach wegen Bagatelldelikten eine Adressauskunft via IP# zu bekommen.
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen