Passfoto und Pass
- Bogenlampe
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Passfoto und Pass
Ich bruch e neus Passföteli, wo hets Automate in BS? Gits de bi dr Markthalle no?
Hät öber scho dr biometrischi Pass gmacht, Erfahrige (Bruchs für d USA)?
Hät öber scho dr biometrischi Pass gmacht, Erfahrige (Bruchs für d USA)?
Würd mich genaustens Informiere uf dr Gmeind, was für Foti das Bruchsch. Füre Biometrischi Pass bruchsch meines Wissens sehr sträng definierti Fötteli und die wärde vo gwüsse Fotoshops gmacht. I meinti, Passfötteli vom Automat gönd für dä zwäck nümme.Bogenlampe hat geschrieben:Ich bruch e neus Passföteli, wo hets Automate in BS? Gits de bi dr Markthalle no?
Hät öber scho dr biometrischi Pass gmacht, Erfahrige (Bruchs für d USA)?
Also schad fürs Gäld.
doch, goht.Delgado hat geschrieben:Würd mich genaustens Informiere uf dr Gmeind, was für Foti das Bruchsch. Füre Biometrischi Pass bruchsch meines Wissens sehr sträng definierti Fötteli und die wärde vo gwüsse Fotoshops gmacht. I meinti, Passfötteli vom Automat gönd für dä zwäck nümme.
Also schad fürs Gäld.
gitt eifach ä paar sache z beachte:
farbig.
mind. 5mm abstand zwüsche kopf und bildändi.
nid lächle.
kei mütze, sunnebrulle und dergleichen
kei kopftuech und kei (z'grosse) schnauz...
CR7 Fanboy
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http://www.schweizerpass.admin.ch/etc/m ... 220906.pdf:
Format
Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens
34 mm.
Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm
nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen
Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise
den Rand überschreiten).
Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur
Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und
Blickrichtung
Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in
die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein
(auch bei Brillenträgern).
Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck
ist erlaubt !).
Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht.
Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf
dem Foto ersichtlich sein.
Brillenträger
Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
Keine Spiegelung der Brillengläser.
Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
Foto muss scharf und kontrastreich sein.
Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).
Natürliche Hauttöne.
Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.
Hintergrund
Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.
Kopfbedeckung
Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder
auf den Kopf geschobene Brille etc.
Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen
Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft
angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der
Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens
von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen
keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Fotoqualität und weitere Anforderungen
Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis
wird schwarzweiss sein.
Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfl äche haben
(hochglanz oder halbmatt). Die Oberfl äche darf keine mit dem Finger
spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen
vorgesehenes Papier verwendet werden.
Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle
Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera,
neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.
http://www.schweizerpass.ch
Format
Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens
34 mm.
Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm
nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen
Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise
den Rand überschreiten).
Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur
Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und
Blickrichtung
Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in
die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein
(auch bei Brillenträgern).
Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck
ist erlaubt !).
Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht.
Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf
dem Foto ersichtlich sein.
Brillenträger
Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
Keine Spiegelung der Brillengläser.
Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
Foto muss scharf und kontrastreich sein.
Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).
Natürliche Hauttöne.
Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.
Hintergrund
Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.
Kopfbedeckung
Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder
auf den Kopf geschobene Brille etc.
Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen
Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft
angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der
Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens
von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen
keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Fotoqualität und weitere Anforderungen
Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis
wird schwarzweiss sein.
Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfl äche haben
(hochglanz oder halbmatt). Die Oberfl äche darf keine mit dem Finger
spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen
vorgesehenes Papier verwendet werden.
Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle
Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera,
neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.
http://www.schweizerpass.ch
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf
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Beim biometrischen Pass braucht man einfach ein normales aktuelles Passfoto. Die Fotoregelungen sind nicht so streng, da es bei der Ausstellungsstelle nur zur Identifikation dient. Der biometrische Pass kostet Fr. 255.- und ist nur 5 Jahre gültig. Biometrische Pässe braucht man bis jetzt eh nur für die USA (Alternative: normaler Pass und Visum, das man nur gegen sehr viel Aufwand erhält)
Der normale Pass kostet Fr. 125.-, ist 10 Jahre gültig, hat aber eine sehr strenge Fotoregelung. Die Fotomustertafel und andere Informationen findest du auf der Seite http://www.schweizerpass.ch
Direkter Link zur Fotomustertafel http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/ ... tafel.html
Der normale Pass kostet Fr. 125.-, ist 10 Jahre gültig, hat aber eine sehr strenge Fotoregelung. Die Fotomustertafel und andere Informationen findest du auf der Seite http://www.schweizerpass.ch
Direkter Link zur Fotomustertafel http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/ ... tafel.html
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Tja, has scho usgrächnet, Visum koschtet glaubs 120.- und muesch in Bärn persönlich vrbi go, denne machi lieber dr biometrischi, obwohl ich eigentlich gege das ganze System bi...schegä hat geschrieben:Der biometrische Pass kostet Fr. 255.- und ist nur 5 Jahre gültig. Biometrische Pässe braucht man bis jetzt eh nur für die USA (Alternative: normaler Pass und Visum, das man nur gegen sehr viel Aufwand erhält)
- el presidente
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Tja wäge däm ha ich mi Pass voreme Joohr neu gmacht, willer denn no mit USA drin gültet für 10 Joohr und s bescht do dra isch s Passfoti isch sälberuffgno worde (mit ere Digitalkamera) und gseht erscht no besser uss als die vom Fotograf
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
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Für die USA braucht man nicht umbedingt einen biometrischen Pass. Schau genau nach auf der Hompage.
http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.htmlDen Pass 06 benötigt nur, wer keinen bis am 25.10.2006 ausgestellten Pass 03 besitzt und ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programms in oder durch die USA reisen will.
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