Frage an Forumsjuristen (Mietrecht)
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Verehrte Forumsanwälte
Eine Frage zum Mietrecht: wir haben hier um Haus immer wieder Ausfälle der Internetleitung auf dem Fernsehkabel sowie regelmässig ein schlechtes Bild auf dem Fernseher (unscharf, auch verschwommen). Jetzt hat vor einem halben Jahr die Verwaltung gewechselt, der Vetreter der Neuen hat gefunden es braucht ein neues Kabel im Haus und dies würde eine Erhöhung der Mietkosten oder eine Beteiligung an den Installationskosten mit sich ziehen. Ist das legal? Ich habe immer gemeint dass die Verwaltung dafür aufkommen muss, also dass wir als Mieter eine funktionierende TV-Linie garantiert haben. Giebt es entsprechende gesetzliche Grundlagen? Und vielelicht Entwürfe, wie man das der Verwaltung schreibt?
Danke.
Eine Frage zum Mietrecht: wir haben hier um Haus immer wieder Ausfälle der Internetleitung auf dem Fernsehkabel sowie regelmässig ein schlechtes Bild auf dem Fernseher (unscharf, auch verschwommen). Jetzt hat vor einem halben Jahr die Verwaltung gewechselt, der Vetreter der Neuen hat gefunden es braucht ein neues Kabel im Haus und dies würde eine Erhöhung der Mietkosten oder eine Beteiligung an den Installationskosten mit sich ziehen. Ist das legal? Ich habe immer gemeint dass die Verwaltung dafür aufkommen muss, also dass wir als Mieter eine funktionierende TV-Linie garantiert haben. Giebt es entsprechende gesetzliche Grundlagen? Und vielelicht Entwürfe, wie man das der Verwaltung schreibt?
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- Corpsegrinder
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Gemäss deiner Schilderung, müsst dann bei uns die Miete doch auch erhöht werden? Es wurde eben das Breitbandnetz ausgebaut und somit ist dies doch auch eine Steigerung des Wertes? Nicht? Aber bei uns wurde keine Erhöhung gefordert. Dann haben wir ja nochmal Schwein gehabt...Eckfahne hat geschrieben:Ist eine funktionierende TV-Leitung eine Steigerung? Denke ich nicht...
- Corpsegrinder
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ja, dieser Fall macht mich auch stutzig. Also ich weiss, dass z.B. bei dem Einbau einer modernen Lüftungsanlage im WC der Mieter auch bezahlt. Bei normalen Renovationen hingegen nicht. IMO sollte eine funktionierende TV-Leitung eine Grundvoraussetzung sein.Eckfahne hat geschrieben:Ist eine funktionierende TV-Leitung eine Steigerung? Denke ich nicht...
Es gilt zu unterscheiden zw. Umbauarbeiten (Renovation oder Sanierung, verschaffen dem Mieter einen zusätzlichen Komfort und der Liegenschaft einen Mehrwert) und Unterhaltsarbeiten (Reparaturen ohne zus. Mehrwert zur Behebung von Mängeln oder wegen Abnutzung).
Umbauarbeiten rechtfertigen eine Mietzinserhöhung, Unterhaltsarbeiten nicht.
In deinem Fall handelt es sich klar (persöhnliche Meinung ohne Gewähr) um die Reparatur von alten defekten Leitungen und das ist eindeutig Unterhalt. Du hattest ja schon immer Kabelfernsehen (hast die Wohnung ja so gemietet) nur hat's nicht richtig funktioniert. Eigentlich hättest du ja diese Reparatur schon lange verlangen können ...
Ausserdem geht dein Vermieter rein formal schon mal falsch vor :
Art. 14 (VMWG)
3 Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender Investitionen dürfen erst angezeigt werden, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die sachdienlichen Belege vorliegen. Bei grösseren Arbeiten sind gestaffelte Mietzinserhöhungen nach Massgabe bereits erfolgter Zahlungen zulässig.
Edith : Vereinfacht gesagt, er muss zuerst alle arbeiten durchführen lassen, dann auf alle Handwerkerrechnungen warten (die sind aber bekanntlich sehr schnell [beim verrechnen, nicht bei der Arbeit]), erst dann darf er dir eine Mieterhöhung schicken und die wird erst beim nächsten Kündigungstermin gültig (wenn überhaupt) ....
Umbauarbeiten rechtfertigen eine Mietzinserhöhung, Unterhaltsarbeiten nicht.
In deinem Fall handelt es sich klar (persöhnliche Meinung ohne Gewähr) um die Reparatur von alten defekten Leitungen und das ist eindeutig Unterhalt. Du hattest ja schon immer Kabelfernsehen (hast die Wohnung ja so gemietet) nur hat's nicht richtig funktioniert. Eigentlich hättest du ja diese Reparatur schon lange verlangen können ...
Ausserdem geht dein Vermieter rein formal schon mal falsch vor :
Art. 14 (VMWG)
3 Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender Investitionen dürfen erst angezeigt werden, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die sachdienlichen Belege vorliegen. Bei grösseren Arbeiten sind gestaffelte Mietzinserhöhungen nach Massgabe bereits erfolgter Zahlungen zulässig.
Edith : Vereinfacht gesagt, er muss zuerst alle arbeiten durchführen lassen, dann auf alle Handwerkerrechnungen warten (die sind aber bekanntlich sehr schnell [beim verrechnen, nicht bei der Arbeit]), erst dann darf er dir eine Mieterhöhung schicken und die wird erst beim nächsten Kündigungstermin gültig (wenn überhaupt) ....
wenn neue Leitungen eingezogen werden, die gleich viel können wie die alten (einfach ohne Ausfälle/Störungen) geht eine Mieterhöhung nicht.
Wenn aber ein modernes Breitbandnetz installiert wird, dann kann man drüber reden, ob das jetzt wertsteigernd (und somit mietzinserhöhend) ist.
Da man heute ohnehin bessere Kabel einsetzt als früher, ist also eine gewisse Verbesserung vorhanden. Fragt sich, wie sehr. Das sind halt die Trickli...
Wenn aber ein modernes Breitbandnetz installiert wird, dann kann man drüber reden, ob das jetzt wertsteigernd (und somit mietzinserhöhend) ist.
Da man heute ohnehin bessere Kabel einsetzt als früher, ist also eine gewisse Verbesserung vorhanden. Fragt sich, wie sehr. Das sind halt die Trickli...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
massgebend ist, was gemacht worden ist - und nicht, was man deiner Meinung nach hätte tun sollen.
Du kannst deinem Vermieter (=Eigentümer) ja nicht verbieten, den Wert seiner Immobilie zu steigern, wenn er das will...
Du kannst deinem Vermieter (=Eigentümer) ja nicht verbieten, den Wert seiner Immobilie zu steigern, wenn er das will...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Da gebe ich dir schon recht, aber ist es nicht so dass es für eine Mietzinserhöhung eine Wertsteigerung braucht, welche die Mietzinserhöhung rechtfertigt? In meinen Augen ist der Ausbau auf eine aktuelle Technik in der Daten- und Fernsehtechnik nicht grund genug, die Mietzins zu erhöhen resp. den Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Oder liege ich da total falsch? Zudem: es braucht keinen Um- oder Ausbau, sondern wirklich nur eine Reparatur eines einzelnen Kabelstrangs.
Die Unterscheidung (Reparatur ohne -, Sanierung mit Mehrwert) ist im Einzelfall leider immer wieder stark umstritten.
Bsp : Ersatz des 50 jähr. defekten Gas- durch einen neuen Keramikherd, der logischerweise dann auch mehr Komfort bietet .... Notwendiger Unterhalt (war ja kaputt) oder Mehrwert (neue Funktionalität, die aber heute normaler Standard ist) ???
In deinem Fall sehe ich aber starke Argumente für eine Reparatur ohne Mehrwert, du hattest ja Inetausfälle und ein schlechtes TV-Bild (= notwendige Reparatur/Unterhalt) und nachher hast du keinen Mehrwert (ausser dass das Zeugs wieder normal funktioniert und das ist nicht Mehrwert) ...
Bsp : Ersatz des 50 jähr. defekten Gas- durch einen neuen Keramikherd, der logischerweise dann auch mehr Komfort bietet .... Notwendiger Unterhalt (war ja kaputt) oder Mehrwert (neue Funktionalität, die aber heute normaler Standard ist) ???
In deinem Fall sehe ich aber starke Argumente für eine Reparatur ohne Mehrwert, du hattest ja Inetausfälle und ein schlechtes TV-Bild (= notwendige Reparatur/Unterhalt) und nachher hast du keinen Mehrwert (ausser dass das Zeugs wieder normal funktioniert und das ist nicht Mehrwert) ...
Genau so werde ich argumentieren, danke!Kawa hat geschrieben:In deinem Fall sehe ich aber starke Argumente für eine Reparatur ohne Mehrwert, du hattest ja Inetausfälle und ein schlechtes TV-Bild (= notwendige Reparatur/Unterhalt) und nachher hast du keinen Mehrwert (ausser dass das Zeugs wieder normal funktioniert und das ist nicht Mehrwert) ...