Delgado hat geschrieben:C ist der Fall, wenn du ein 30x20 cm grosses Loch gekrazt hast. Dann stellt der Polizist ein mittelschweres Vergehen fest = 1 Monat
Wenn du im ersten Post schreibst, dass er dir ein Verfahren wegen schwerem Vergehen vorwirft, dann dürfte es zwischen vall c und b liegen.
Also ich würde zwar auch von Fall c) ausgehen, jedoch auch mit Fall b) rechnen, um nicht überrascht zu werden.
der titel des forumlars war schweres vergehen - ich nehme an, dass es kein anderes formular hat, bzw. kein extra formular gibt für mittlere vergehen.
bei fall b spricht man von einem 30*20cm loch, ich habe die ganze frontscheibe aber versucht zu reinigen und höhe fahrerscheibe. zudem die rückspiegel frei gemacht, daher tendiere ich auch zu c, was meiner sicht auch angemessen ist.
evtl. entlastend dazu kommt, dass klarer himmel und tageslicht war.