Herbstmesse-Verbot nicht rechtens!

Der Rest...
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Suffbrueder
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Herbstmesse-Verbot nicht rechtens!

Beitrag von Suffbrueder »

Herbstmesse: Platzverbote sind rechtlich ungeprüft
Hausverbote haben die Herbstmesse vor aggressiven Jungen geschützt. Ob die Polizei damit rechtlich korrekt gehandelt hat, wird erst nach der Mäss abgeklärt.


«Die Herbschtmäss 2007 war fantastisch», sagt Messeleiter Daniel Orsini. Über eine Million Besucher, darunter viele Deutsche und Franzosen, fanden ihren Weg an die 537. Ausgabe der Basler Herbstmesse. Die Schausteller hätten oft betont, wie toll das Publikum sei. Für nächstes Jahr verspricht Orsini: «Die Basler Herbstmesse wird noch attraktiver. An der Mäss 2008 gibt es noch bessere Bahnen und viele interessante Neuigkeiten.»
Dieses Jahr durfte die Basler Polizei zum ersten Mal aggressive Jugendliche mit einem Hausverbot von der Herbstmesse weisen. Die Polizei zögerte nicht und verbot neun Jungen den Zugang zum Kasernenareal. Ob dieses Platzverbot rechtlich abgesichert ist, wird aber erst jetzt überprüft. «Ich habe angenommen, dass die Polizei, die jemanden in Gewahrsam nehmen kann, auch das darf», erklärt Beat Burkhardt von der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, der diese Massnahme veranlasst hatte. «Rechtlich ist dieses Verbot noch nicht genau definiert», räumt Polizeisprecher Klaus Mannhart ein, «aber unter dem Begriff u2039Hausverbotu203A konnten wir es durchführen.» Rayonverbote und Wegweisungen seien rechtlich nicht abgesichert und dürften nur erteilt werden, wenn die öffentliche Ordnung gestört sei.

Auch Burkhardt gibt zu: «Vielleicht war das Verbot nicht ganz wasserdicht.» Davon seien viele «hochpolitisch motivierte Leute, die dem Staat genau auf die Finger schauen» überzeugt, wie Mannhart sagt. Schon im Jahr 1996 wollte der Grosse Rat der Polizei dieses Mittel nicht zur Verfügung stellen.

Yvonne Eisenring


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Ich weiss, es mag nicht korrekt sein einerseits SV's zu verteufeln, andererseits dieses Messeverbot gutzuheissen.

Ich tus trotzdem:

Geil, dass man dieser Stresskopffraktion endlich offiziell den stiefel geben kann.

Hoffe, dass es ab nächtes Jahr dann hochoffiziell erlaubt sein wird.
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Soriak
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Beitrag von Soriak »

Die Stoerenfriede sollte man eventuell einfach ueber die Nacht einbuchten, kann auch therapeutisch wirken. :D

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ced
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Beitrag von ced »

Oder einfach auf dem Dreirosen-Areal irgendwie 5 Hau-Den-Lukas und 5 Tagada-Schüttelbecher hinstellen... Problem gelöst...
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Vincent Vega
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Beitrag von Vincent Vega »

Wenn andere Städte eigentlich harmlose Obdachlose aufgrund des Stadtbildes wegweisen, muss es doch möglich sein, aggressive Jugendlichen vorübergehend mit einem Haus-(bzw. Platz-)verbot zu belegen.
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bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!

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Nur So...
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Beitrag von Nur So... »

Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
Grüsse gehen an alle die es verdienen...

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
Nach dem Kriterium "Aggression"? ;) Beispiele findet man da an jedem Abend zu genuege...

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maradoo
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Beitrag von maradoo »

Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
der nation! :p
Basel ai Liebi!!!

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Nur So...
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Beitrag von Nur So... »

Soriak hat geschrieben:Nach dem Kriterium "Aggression"? ;) Beispiele findet man da an jedem Abend zu genuege...
So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
Grüsse gehen an alle die es verdienen...

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k@rli o.
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Beitrag von k@rli o. »

Nur So... hat geschrieben:Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
grammatikalische Ausdrucksbefähigung?
AMATEUR CRIMPS is an anagram for TRUMP'S AMERICA

RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Nur So... hat geschrieben:So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
Stoerung der oeffentlichen Ruhe? Haben bestimmt ein paar Paragraphen, die sich dehnen lassen... es kann auch nicht sein, wenn Einzelne bewusst viele Leute belaestigen koennen und die Polizei zuschauen muss.

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

Vincent Vega hat geschrieben:Wenn andere Städte eigentlich harmlose Obdachlose aufgrund des Stadtbildes wegweisen, muss es doch möglich sein, aggressive Jugendlichen vorübergehend mit einem Haus-(bzw. Platz-)verbot zu belegen.
Jä lueg au do. Dr liberal Herr Vega mäldet sich z Wort und verteidigt Willkür.
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Platini
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Beitrag von Platini »

Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
So wie friehner dängg. E kurze giebte Bligg und ab in d Kischte mit dene Sieche !

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Suffbrueder
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Beitrag von Suffbrueder »

Nur So... hat geschrieben:So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
wenn die aggression gegen fremde kiefer verstösst, dann ist dass ein grund.
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Vincent Vega
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Beitrag von Vincent Vega »

IP-Lotto hat geschrieben:Jä lueg au do. Dr liberal Herr Vega mäldet sich z Wort und verteidigt Willkür.
Ob es Willkür war oder nicht können wir beide nicht beurteilen, da wir den Grund für das ausgesprochene Hausverbot nicht kennen.

Aber ich gebe zu, dass mein Statement nicht ganz so rüber kam wie ich es eigentlich wollte. Ich wollte eigentlich sagen, dass ich es relativ harmlose finde, wenn man 9 Teenies (welche sich wahrscheinlich wirklich extrem daneben verhalten haben) wegweist, während andere Städte systematisch "ungeliebte" Stadtbewohner wegweisen (was ich in der Form wie es geschieht nicht gutheisse).
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bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!

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könig
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Beitrag von könig »

wie kann man willkürliche und widerrechtliche wegweisungen verteidigen??

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Vincent Vega
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Beitrag von Vincent Vega »

könig hat geschrieben:wie kann man willkürliche und widerrechtliche wegweisungen verteidigen??
Ob es widerrechtlich war, ist umstritten und muss abgeklärt werden.
Ob es Willkür war, kann mE niemand von uns beurteilen (ausser er war dabei).
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könig
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Beitrag von könig »

Vincent Vega hat geschrieben:Ob es widerrechtlich war, ist umstritten und muss abgeklärt werden.
Ob es Willkür war, kann mE niemand von uns beurteilen (ausser er war dabei).
geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

Vincent Vega hat geschrieben:Ob es Willkür war oder nicht können wir beide nicht beurteilen, da wir den Grund für das ausgesprochene Hausverbot nicht kennen.

Aber ich gebe zu, dass mein Statement nicht ganz so rüber kam wie ich es eigentlich wollte. Ich wollte eigentlich sagen, dass ich es relativ harmlose finde, wenn man 9 Teenies (welche sich wahrscheinlich wirklich extrem daneben verhalten haben) wegweist, während andere Städte systematisch "ungeliebte" Stadtbewohner wegweisen.
Zum ersten Abschnitt: Der Grund spielt keine Rolle, wenn es um eine im Kanton BS nicht existierende Massnahme geht. Es war kein "privates Hausverbot" sondern ein staatlich angeordnetes und kontrolliertes Rayonverbot, für das es keine Grundlage gibt.

Zum 2. Abschnitt: Der Masstab ist einzig und alleine das geltende Recht und nicht allenfalls an anderen Orten plätschernde Wasserfälle.
OT-Anhang: Solange das gesamte Berner Oberland bis und mit Thun davon ausgeht, dass mit ausdauernder Ignoranz das "Problem" in die Haupstadt exportiert werden kann, wird hoffentlich gar nichts für eine "sauberes Stadtbild" in BE unternommen. Soweit kommts noch, dass auf dem Buckel der Randständigen Sympombekämpfung gemacht werden soll, damit die Touristen nie wegschauen müssen.
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Vincent Vega
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Beitrag von Vincent Vega »

könig hat geschrieben:geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.
Ob dieses Platzverbot rechtlich abgesichert ist, wird aber erst jetzt überprüft. (...) «Rechtlich ist dieses Verbot noch nicht genau definiert», räumt Polizeisprecher Klaus Mannhart ein, «aber unter dem Begriff u2039Hausverbotu203A konnten wir es durchführen.» (...)

Wenn die Abklärung ergibt, dass man das Vorgehen unter "Hausverbot" durchführen darf, ist es mE rechtens, oder nicht? (Aber ich bin natürlich kein Jurist).
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bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!

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Vincent Vega
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Beitrag von Vincent Vega »

IP-Lotto hat geschrieben:Zum ersten Abschnitt: Der Grund spielt keine Rolle, wenn es um eine im Kanton BS nicht existierende Massnahme geht. Es war kein "privates Hausverbot" sondern ein staatlich angeordnetes und kontrolliertes Rayonverbot, für das es keine Grundlage gibt.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Wenn die Abklärung ergibt, dass das Vorgehen nicht rechtens war, ist es nicht zu tolerieren, wenn es rechtens war, finde ich es (je nach Verhalten der Jugendlichen) in Ordnung.
IP-Lotto hat geschrieben: Zum 2. Abschnitt: Der Masstab ist einzig und alleine das geltende Recht und nicht allenfalls an anderen Orten plätschernde Wasserfälle.
OT-Anhang: Solange das gesamte Berner Oberland bis und mit Thun davon ausgeht, dass mit ausdauernder Ignoranz das "Problem" in die Haupstadt exportiert werden kann, wird hoffentlich gar nichts für eine "sauberes Stadtbild" in BE unternommen. Soweit kommts noch, dass auf dem Buckel der Randständigen Sympombekämpfung gemacht werden soll, damit die Touristen nie wegschauen müssen.
Zum zum Stadt-Berner OT: Absolut einig mit Dir, das Verhalten der umliegenden Gemeinden ist völlig daneben. Trotzdem ist die Stadt Berner Regierung mit der Problematik völlig überfordert (laissez-faire ist genauso unsinnig wie eine einseitige Wegweisungspolitik).
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bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Wenn, wie heute in der BaZ geschrieben, die momentane Alternative zur Wegweisung eine (teure) Nacht im Bau ist, finde ich ein beschränktes Rayonverbot noch sehr human und eine gute Lösung.

9 mal hat die Polizei davon gebrauch gemacht, knapp jeden zweiten Tag einmal, da kann man wirklich nicht von Willkür sprechen. Ich gehe davon aus, dass die Polizei bewusst defensiv vorgegangen ist, es ist ja nicht in ihrem Sinn, hunderte von Messebesuchern der Zutritt zu verwehren. Ich kann mir mehr als gut vorstellen, dass es 9 Pissers gab, die sich mehr als nur ein bisschen daneben benommen haben!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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Seraph
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Beitrag von Seraph »

könig hat geschrieben:geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.
Keine rechtliche Grundlage = willkürlich?

*brüll* :D
alles, was den schwoben schadet, kann nur zum vorteil der restlichen menschheit sein.

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könig
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Beitrag von könig »

Seraph hat geschrieben:Keine rechtliche Grundlage = willkürlich?

*brüll* :D
muesch nit grad briele...

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Bender
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Beitrag von Bender »

Ich sehe kein Problem, wenn man einschlägig bekannte Problemtypen mit ihren Banden vom Platz weist. Die sollen ruhig wissen, dass sie nicht machen können was sie wollen.

In den letzten Jahren war der Messebesuch an diesen neuralgischen Punkten nicht unbedingt nur noch ein Hort des Wohlfühlens...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:9 mal hat die Polizei davon gebrauch gemacht, knapp jeden zweiten Tag einmal ....
Was soll die also ganze Aufregung :confused:

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Kawa hat geschrieben:Was soll die also ganze Aufregung :confused:
Frag doch mal die netten Kollegen, die bei allem und jedem, das vom Staat kommt, irgendwo ein Haar in der Suppe finden, dass sie eventuell irgendwann einmal ein kleines bisschen in ihrer grenzenlosen persönlichen Freiheit einschränken könnte, z.B. eine 10sekündige Grenzkontrolle, die *huch* gar nicht an der Grenze stattfindet...
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Hab diese doch indirekt gefragt ;)

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

Dann will ich doch mal die Befürworter des grosszügigen Ermessensspielraums für Polizei und Staatsanwaltschaft fragen, wo sie denn die Grenze ziehen wollen, wenn nicht bei der Einhaltung der Gesetze? Und wie allgemeingültig diese Grenze dann sein soll?
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P.V.R.P.E. Langstrumpf

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Seraph
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Beitrag von Seraph »

könig hat geschrieben:muesch nit grad briele...
Ich muess nur vor lache briele, wenn Lüt meine si chömme unglaublich druss, aber d'Fachwörter falsch bruuche!
alles, was den schwoben schadet, kann nur zum vorteil der restlichen menschheit sein.

Lake
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Beitrag von Lake »

Kawa hat geschrieben:Hab diese doch indirekt gefragt ;)
Naja....Meistens sind Leute die solch "kleine Gesetzesübertretungen" der Polizei befürworten diejenige, die ein strenges durchgreifen bei "kleinen Gesetzesübertretungen" (Kiffen o.ä.) fordern... :rolleyes:

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