Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert

Alles über Fussball, ausser FCB.
Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Urteilsbegründung

Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Die Beschwerde wurde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gutgeheissen. Die Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vor (PDF)

ein paar spontane Kommentare:

1.

Dem Verein Referendum BWIS wurde die Beschwerdelegitimation abgesprochen, weil keine Mitgliederliste vorlag und somit nicht geprüft werden konnte, ob die Mitglieder beschwerdeberechtigt sind.

Aufgrund § 5 Verwaltungsprozessordnung (VPO)
http://www.baselland.ch/index.htm
hätte das Gericht aber eine Mitgliederliste einfordern müssen, falls sie tatsächlich notwendig wäre.

2.

Der Regierungsrat und das Gericht berufen sich auf eine Bestimmung, welche dem Bund die Koordination zwischen Kantonen erlaubt, um die grenzüberschreitenden Rayons zu rechtfertigen]Urteil

1 Das Verfassungsgericht hebt den angefochtenen Erlass auf, sofern er sich als verfassungswidrig bzw. rechtswidrig erweist.

2 Der Aufhebungsbeschluss ist im massgebenden Publikationsorgan zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung wird die Aufhebung allgemein verbindlich. [/I]

Da nicht die ganze Verordnung aufgehoben wurde, kann jetzt theoretisch ein Polizeigewahrsam angeordnet werden, ohne dass dieser gerichtlich überprüft werden kann (Die Verfügung muss beim Regierungsrat angefochten werden, der direkze Zugang zum Verwaltungsgericht steht nicht offen).


EDIT: Im PDF ein paar Scanfehler korrigiert

EDIT 2: Die Angelegenheit wird weitergezogen

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Stadtrat will potenzielle Hooligans erfassen

Der Stadtrat will in der städtischen Hooligan-Datenbank nicht nur Personen registrieren, die bereits gewalttätig geworden sind. Erfasst werden sollen auch auffällige Personen, die als Gewalt suchend eingestuft werden.

Mit gespeicherten Daten über «Personen, die durch ihr Verhalten auffällig und als Gewalt suchend einzustufen sind», sei eine wirkungsvolle Prävention möglich, schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Die Polizei könne so Jugendliche von gewalttätigem Verhalten abhalten und ihnen allenfalls ein Strafverfahren ersparen.

Auffälliges Verhalten genügt Anm.: Sergipe: Und das in einem Rechtsstaat??!

Als «Gewalt suchend» gelten gemäss den vom Stadtrat verabschiedeten Vorschriften zur städtischen Hooligan-Datenbank Personen oder Personengruppen, die an einer Sportveranstaltung durch ihr Verhalten aufgefallen sind und einer polizeilichen Massnahme unterzogen wurden.

Registriert werden können damit etwa Personen, die sich bei Sportanlässen «über einen längeren Zeitraum Ansammlungen anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen». Einen Eintrag riskiert aber auch, wer polizeiliche Anordnungen keine Folge leistet oder die Tätigkeit der Polizei stört.
tagi

Somit sind alle auf einem Marsch in der DB. Do chasch jo grad alli wo an Fussballmatch gön, ibuchte.

panda
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6329
Registriert: 06.12.2004, 23:08

Beitrag von panda »

E riese Schweinerei was sich d StaPo Züri do widr gleistet het....


Wie die Stadtpolizei zu Daten über FCZ-Fans kam

Bei der Einreise nach Istanbul fotografierten Spezialisten der Stadtpolizei Pässe von FCZ-Fans. Landen die Informationen in der geplanten Hooligandatenbank der Stadt Zürich?

Zürich. - Vor dem Rückspiel der Qualifikation zur Champions League zwischen Besiktas und dem FC Zürich am letzten Mittwoch ereignete sich Ungewöhnliches auf dem Istanbuler Flughafen: Spezialisten der Abteilung Hooliganismus der Stadtpolizei Zürich standen neben und hinter türkischen Grenzbeamten und fotografierten während der Passkontrolle Ausweise von FCZ-Fans mit Digitalkameras. Davon sei etwa die Hälfte der rund 150 in einer Chartermaschine angereisten Anhänger betroffen gewesen, wie verschiedene Fans gegenüber dem TA sagten, deren Pässe aufgenommen wurden und die deshalb anonym bleiben wollen.

Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei, bestätigt den Sachverhalt, spricht jedoch nur von rund 20 fotografierten Pässen. Der Grund der Aufnahmen sei ein Amtshilfebegehren der türkischen Behörden gewesen: Die türkische Polizei habe ihre Zürcher Kollegen ersucht, sie auf gewaltbereite Fans aufmerksam zu machen. Bei den Inhabern der fotografierten Ausweise handle es sich um Personen, gegen die in der Schweiz polizeiliche Ermittlungen laufen: Sie stehen unter Verdacht, Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Landfriedensbruch anlässlich von Fussballspielen begangen zu haben. Laut Wirz besitze die Stadtpolizei Film- und Bildmaterial, auf dem die verdächtigten Personen zu erkennen seien.

Werbung

Die aufwändige Arbeit der Zürcher Polizei könnte sich zum Politikum auswachsen: Hat sie das Amtshilfebegehren der türkischen Behörden ausgenutzt, um möglichst viele Daten über FCZ-Fans zu sammeln? Sonderbarerweise erhielten am Mittwoch alle Zürcher Anhänger Eintritt ins Besiktas-Stadion, also auch jene, welche die Stadtpolizei bereits als gewaltbereit einschätzt, ohne dass ein Urteil vorliegen würde. «Das war Sache der türkischen Ordnungskräfte, nicht unsere», sagt Wirz dazu. Hingegen räumt er ein, dass die verdächtigten Fans dank den Passfotografien jetzt identifiziert seien, was die Ermittlungen voranbringe. Mit andern Worten: Die in Istanbul gewonnenen Daten werden in Zürich weiterverwendet. Weder der kantonale noch der städtische Datenschützer waren gestern für eine Stellungnahme erreichbar.

Ein Angriff auf die Südkurve?
Wie verschiedene nach Istanbul gereiste Fans gegenüber dem TA sagten, hätten es die Spezialisten der Stadtpolizei besonders auf Anhänger aus der Südkurve abgesehen gehabt: Wer auf Grund seiner Kleidung und seiner Accessoires als Mitglied einer Südkurvengruppierung wie «Anthrax» oder «Boys» zu erkennen war, wurde von der Polizei besonders beäugt und registriert. Die Anhänger vermuten, die Polizei habe auf diese Weise nach Personen gefahndet, die pyrotechnisches Material zünden. Dies ist in der Schweiz verboten, wird von den Anhängern aber als wichtiger Teil ihrer Fankultur gesehen.

Für die Rechtsanwältin Manuela Schiller, die in verschiedenen Fällen Fussballfans vertritt, passen die Ereignisse von Istanbul in die Entwicklung der letzten Zeit: «Die Polizei reagiert unverhältnismässig und schätzt das Gefahrenpotenzial an Fussballspielen so ein, als wären Fans Terroristen.»

Schiller befürchtet, dass Fussballfans auch auf der politischen Ebene weiter unter Druck geraten: Mitte der Woche hat der Zürcher Stadtrat bekannt gegeben, eine eigene Hooligandatenbank einführen zu wollen, in der Anhänger bereits bei Verdacht auf Straftaten erfasst würden.

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Scheinbar werden dem Fussbalfan jegliche Grundrechte genommen.

Und ZH Polizei fi…et euch ins Knie.

fansicht.ch
Neuer Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: 26.06.2007, 00:24

Istanbul/BWIS/Hooldat

Beitrag von fansicht.ch »

31.08.2007 Update http://www.fansicht.ch:

Medienspiegel:
- Stapo Zürich am Zoll in Istanbul
- Bund nötigt Kantone bzgl. BWIS
- HOOLDAT u2013 Zürcher Sammelwut

http://www.fansicht.ch

Benutzeravatar
Alge
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 926
Registriert: 02.08.2006, 12:13

Statement der Südkurve

Beitrag von Alge »

In der letzten Woche wurden die ersten Rayonverbote gegen Leute aus unseren Reihen ausgesprochen. Das Zustandekommen und die Gründe für diese Massnahmen bekräftigen unser Unbehagen gegenüber dem u201EHooligan- Gesetzu201C und bestätigen, dass dieser Erlass der Willkür Tür und Tor öffnet. Ein Fall eines betroffenen FCZ Fans scheint dabei derart skandalös, dass sich eine Information der Öffentlichkeit und vor allem der FCZ Fan Gemeinde geradezu aufdrängt:

An der Meisterfeier vom 24.5.2007 filmte der Betroffene FCZ Fan, der mit Ausschreitungen nie etwas zu tun hatte, den Marsch der FCZ-Fans durch den Kreis 4. 2 Mitarbeiter des Schweizer Fernsehens, welche an diesem Tag für die Sendung u201ESchweiz Aktuellu201C unterwegs waren, bezichtigen ihn an diesem Abend ihre Kamera zerstört zu haben und zeigten ihn wegen Sachbeschädigung (der Schaden betrug zwischen 400 und 500 Franken) an. Der Betroffene Fan gesteht, den Kameraleuten abgeraten zu haben, den Marsch zu filmen, weil dies einige Fans verärgern könnte. Er beteuert allerdings bis heute seine Unschuld bezüglich der Sachbeschädigung. Ein Schuldspruch liegt bis zum heutigen Tag nicht vor!

Letzte Woche, also 3 Monate nach diesem Vorfall, erhält der Betroffene ein Schreiben von der Stadtpolizei Zürich. Inhalt: Ein Rayonverbot, welches jeweils 6 Stunden vor bis 6 Stunden nach Sportveranstaltungen gilt. Was mit u201ESportveranstaltungenu201C gemeint ist, geht aus dem Brief nicht eindeutig hervor. Umfasst dieser Begriff lediglich alle FCZ Spiele? Oder gilt das Rayon-Verbot auch während GC und gar ZSC Spielen (das Hallenstadion zählt ebenfalls zu den verbotenen Rayons)? Und Anlässe wie u201EWeltklasse Zürichu201C sind ja ebenfalls Sportveranstaltungenu2026 Die Rayons schliesslich umfassen neben dem Hallenstadion und fast ganz Örlikon auch die gesamte Innenstadt (der HB, das Central, das Niederdorf, das Bellevue, das Seebecken), das Gebiet rund um den Letzigrund sowie den Bahnhof Altstetten.

Im schlimmsten Fall würde dies bedeuten, dass der Betroffene während einem Jahr (so lange dauert das Rayonverbot) nicht nur auf sämtliche FCZ Spiele sondern auch auf den Ausgang in der Zürcher Innenstadt verzichten muss (irgendein Spiel u2013 Eishockey oder Fussball- wird an jedem Wochenende in Zürich stattfinden), was eine schwerwiegende Einschränkung der Bewegungsfreiheit bedeutet.

Ein Strafverfahren wegen 400 u2013 500 Fr. Sachbeschädigung ist das eine. Rein rechtlich gibt es daran nichts auszusetzen. Dass gegen den Betroffenen ein Rayonverbot verhängt wurde, ohne dass dessen Schuld erwiesen ist, ist jedoch unhaltbar! Der Fall zeigt, wie einfach durch die neuen Gesetze ein normaler Fan ohne richterliche Verurteilung kriminalisiert werden kann.

Doch damit nicht genug: Der Betroffene reist mit den FCZ Fans nach Aarau, entschliesst sich aber aufgrund der jüngsten Ereignisse, nicht ins Brügglifeld zu gehen. Er hält sich vor der FCZ Kurve mit 3 Personen auf, die ein Stadionverbot haben (keiner davon wegen einem Gewaltvergehen). Vor dem Stadion wird er zusammen mit den anderen von der Aarauer Polizei kontrolliert und weg gewiesen, der Fanbeauftragte Peter Bürki sichert den Polizisten jedoch zu, dass von den 4 Personen keinerlei Gefahr ausgehe und die Sache scheint geklärt. Ein anwesender Zürcher Zivilpolizist mischt sich jedoch ein und ordnet an, alle Fans seien u201Esofort einzusackenu201C, was darauf auch geschieht. Auf dem Posten gibtu2019s noch ein Rayonverbot für die ganze Stadt Aarau. Begründung: u201EAufenthalt beim Stadion Brügglifeld mit drei Personen, welche mit Stadionverbot belegt sindu201C (genau so steht es in der polizeilichen Verfügung).

Der Betroffene hat gegen das Zürcher Rayonverbot beim Haftrichter Beschwerde eingereicht. In den nächsten Tagen wird ein Urteil erwartet.
(...)

http://www.fczforum.ch/phpbb2x/willkuer ... 15118.html

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Erste Rayonverbote aufgehoben

Beitrag von macau »

In Zürich wurden die ersten Rayonverbote vom Haftrichter aufgehoben.

Zuvor war vom Haftrichter schon die aufschiebende Wirkung gewährt worden. In der Beschwerdebegründung wurden auch Sachverhalte gerügt, welche bereits in der Beschwerde beim Bundesgericht angefochten wurden (rayonverbot.pdf). Ebenso wurde das Gesuch um öffentliche Verhandlung bewilligt (B0018587.pdf). Leider hat sich der Haftrichter nicht zum Umfang der Rayons geäussert.


Eine Pleite für die Gestapo...


Wichtig ist auf jeden Fall, dass ALLE mit einem fragwürdigen Rayonverbot Einsprache erheben! (remember Missbrauch einer Fernmeldeanlage...)

***

der Bericht vom Tagesanzeiger

Rayonverbot aufgehoben

Die Zürcher Stadtpolizei hat einem FCZ-Fan zu Unrecht ein Rayonverbot auferlegt. Ihre Praxis ist heute Thema im Gemeinderat.

Zürich. - Die Stadtpolizei hatte Ende August Rayonverbote gegen 29 Personen ausgesprochen, eines hat das Bezirksgericht Zürich am letzten Freitag wieder aufgehoben. Es handelt sich dabei um ein Rayonverbot gegen einen FCZ-Fan, der an der Meisterfeier im Mai eine Kamera von SF DRS beschädigt haben soll. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert und die Fernsehleute lediglich vor Filmaufnahmen gewarnt, da Medien bei Fussballfans unbeliebt seien und es deshalb zu Handgreiflichkeiten kommen könnte. Wer die Kamera beschädigt und einen Sachschaden von zirka 1000 Franken verursacht hat, ist unbekannt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Beweisen ein.

Der Fall ist deshalb von Interesse, weil er zeigt, nach welchen Kriterien die Stadtpolizei Rayonverbote ausspricht. Hier wurde ein Verbot verhängt, obwohl die Polizei nicht klären konnte, ob der Angeschuldigte den Schaden tatsächlich verursacht habe, wie es in der Verfügung des Bezirksgerichts heisst. Mit andern Worten: Die Stadtpolizei konnte sich ihrer Sache nicht sicher sein. Zudem ist sie nicht bereit, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: Gemäss dem so genannten Hooligangesetz kann die Polizei Rayonverbote aussprechen, muss dies aber nicht tun. «Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Strategie, wie sie uns von der Politik vorgegeben wird», sagt Adrian Feubli, Sprecher der Stadtpolizei Zürich.


Das Rayonverbot hätte die Bewegungsfreiheit des FCZ-Fans stark eingeschränkt: Es wäre ihm untersagt gewesen, ein Jahr lang fast die gesamte Innenstadt, Teile des Seebeckens und Gebiete um die Bahnhöfe Altstetten, Oerlikon, HB und Stadelhofen während Sportveranstaltungen zu betreten. Was das konkret bedeutet - zählen auch 4.-Liga-Spiele zu den genannten Sportveranstaltungen? -, ist unklar. Und auf welcher Grundlage erteilt die Stadtpolizei solche Rayonverbote? Die Alternative Liste will heute ein dringliches Postulat im Gemeinderat einreichen, das den Stadtrat auffordert, klare Grundlagen zu erarbeiten, die sich besonders an das Gebot der Verhältnismässigkeit halten sollen.

EDIT: die Pressemitteilung AI (mit 2 Original-Rayonverboten)

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

http://www.woz.ch/artikel/ressort/sport.html

Sportveranstaltungen = 365 Tage Rayonverbot?

Benutzeravatar
Snowy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1256
Registriert: 07.12.2004, 14:57
Wohnort: Basel, Zürich, Fricktal, Davos

Beitrag von Snowy »

sergipe hat geschrieben:http://www.woz.ch/artikel/ressort/sport.html

Sportveranstaltungen = 365 Tage Rayonverbot?
Danke WoZ - einmal mehr!
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Essig Esther...

Beitrag von macau »

Zürich

AL kritisiert Auslegung von Rayonverboten

Die Alternative Liste (AL) wendet sich gegen die Art, wie die Zürcher Stadtpolizei Rayonverbote gegen Fussballrowdies ausspricht. Direkter Anlass ist die Aufhebung eines Rayonverbotes gegen einen Fussballfan durch das Bezirksgericht.

Ende August sprach die Zürcher Stadtpolizei gegen 29 Personen Rayonverbote für Teile der Stadt Zürich aus. Dies im Rahmen des neuen Hooligan-Gesetzes des Bundes, das vor dem Hintergrund der EM 2008 solche Verbote ausdrücklich vorsieht. Eine der betroffenen Personen klagte vor Bezirksgericht gegen das Rayonverbot und hat nun Recht bekommen. Die Zürcher Stadtpolizei bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Zürcher «Tages-Anzeigers».

Der FCZ-Fan hatte stets bestritten, er sei im Rahmen der Meisterfeier vom letzten Mai gewalttätig geworden. Mangels Beweisen gegen den Mann wurde das Rayonverbot gerichtlich aufgehoben.

«An die Arbeit Frau Maurer»

Das Urteil hat am Mittwochabend im Gemeinderat die Alternative Liste (AL) auf den Plan gerufen. Diese wandte sich in einer Fraktionserklärung gegen die unverhältnismässigen und «schludrig formulierten Zürcher Rayonverbote gegen Fussballfans».

Mit einem am Mittwoch eingereichten Postulat fordert die AL Polizeivorsteherin Esther Maurer auf, für die Rayonverbote klare Grundlagen zu schaffen und dabei dem «Gebot der Verhältnismässigkeit Rechung zu tragen».

Im Gegensatz zu anderen Kantonen erachtet die AL die Zürcher Rayonverbote als zu weiträumig. Sie kämen faktisch einem «Stadtverbot» gleich. Die AL ortet in der Zürcher Praxis eine «krasse Einschränkung der durch die Bundesverfassung geschützten Freiheitsrechte».

Maurer erklärte, sie könne die Aufregung der AL nicht verstehen. es gebe klare Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene. Eine weitere Verordnung auf städtischer Ebene sei nicht nötig. Immerhin habe es an 28 Rayonverboten nichts zu beanstanden gegeben. Gerade in einem Fall habe ein Richter nun anders entschieden. (sda/dge)

***

Das Urteil des Haftrichters ist jetzt auf der Referendumsseite:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12092007.htm

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vor (PDF)
...
EDIT 2: Die Angelegenheit wird weitergezogen
Der Entwurf für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht.

Benutzeravatar
Nur So...
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1650
Registriert: 07.12.2004, 10:41
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Nur So... »

Merci für die Infos und dini Arbet Macau... tip top das...
Grüsse gehen an alle die es verdienen...

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »


Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beobachter

Beitrag von macau »

Das aufgehobene Rayonverbot in Zürich ist auch im Beobachter ein Thema:

http://www.beobachter.ch/artikel.asp?CID=105&AID=11887

Fussball

Betreten verboten

An der Euro 08 sollen gewaltbereite Fussballfans mit Rayonverboten in die Schranken gewiesen werden. Doch das Beispiel Zürich zeigt: Bei der Umsetzung hapert es.

Für 14 Stunden Rayonverbot: Betroffene dürfen keinen Fuss ins Gebiet um den Letzigrund und die Zürcher Innenstadt setzen.
Fussballfan Peter Müller (Name geändert) musste befürchten, dass die eigenen vier Wände zum Gefängnis werden. Die Stadtpolizei Zürich verfügte gegen ihn ein Rayonverbot wegen angeblicher Sachbeschädigung - eine Praktik aus dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), um gewaltbereite Fans von Fussballspielen fernzuhalten. Noch bevor überhaupt ein Urteil feststand, wurde Müller untersagt, sich während «Sportveranstaltungen» in den «Rayons R1-R5» aufzuhalten - und zwar «während des Zeitraums von sechs Stunden vor bis sechs Stunden nach der Veranstaltung». Solche Rayonverbote will die Polizei bei der Euro 08 gegen Hooligans einsetzen.

Doch die Verfügung ist problematisch: Der Begriff «Sportveranstaltung» könnte vager nicht sein. In Zürich finden unzählige solche Anlässe statt. Rechnet man mit zwei Stunden Veranstaltungsdauer, ergibt sich ein Zeitraum von 14 Stunden, in dem Müller die Rayons - grosse Gebiete um die Stadien, die gesamte Zürcher Innenstadt und wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs - während jedweden sportlichen Anlasses nicht betreten darf. Die Rayons wurden behelfsmässig mit Filzstift und Lineal als Rechtecke auf den Stadtplan gezeichnet. Wie der FCZ-Fan den Umstand handhaben soll, dass er in den besagten Rayons arbeitet, wird nicht erklärt.

Peter Müller ist kein Einzelfall. Die Stadtpolizei Zürich habe Ende August 29 «schludrig» formulierte Rayonverbote erlassen, kritisiert Gemeinderat Walter Angst von der Alternativen Liste: «Die Verbote führen zu einer krassen Einschränkung von Freiheitsrechten, die durch die Bundesverfassung geschützt sind.»

«Juristisch hochbedenklich»

Auch Rechtsanwältin Manuela Schiller, die Müller vertritt, schiesst scharf: «Die Umsetzung der Rayonverbote in Zürich ist absolut hanebüchen und juristisch hochbedenklich.» Die Bezeichnung «Sportveranstaltung» sei völlig untauglich. Im Fall von Müller sei das Verbot derart unklar, dass es gar nicht praktizierbar ist. Schiller wirft der Polizei vor, den Rahmen für die Euro 08 abstecken zu wollen: «Die aktuellen Rayonverbote kommen einem mutwilligen Herbeiführen von unnötigen Prozessen gleich.»

Susann Birrer, Kommunikationschefin der Stadtpolizei Zürich, weist dies zurück, räumt aber ein: «Wie bei jedem Gesetz muss man die Erfahrungen aus der Praxis einfliessen lassen.» Von «schludrigen» Verboten will sie nichts hören: «Die Stadtpolizei hat die Rayons nach bestem Wissen der Spezialisten definiert und differenzierte Verbote ausgesprochen.» Dass man in Zürich einfach Rechtecke auf den Stadtplan zeichnet, sei «auf Gründe der Einfachheit und Anschaulichkeit zurückzuführen». Birrer stellt klar: «Ein Rayonverbot darf und soll Wirkung zeigen.»

In anderen Kantonen hat man sich offenbar mehr Gedanken gemacht: Die Kantonspolizei Luzern reduziert den Zeitraum des Verbots, legt fest, um welche Spiele es sich handelt, und regelt den Transit, falls der Betroffene im Rayon wohnt oder arbeitet. Auf dem Stadtplan sind die Gebiete zudem samt detaillierten Strassenangaben präzis definiert.

Fanorganisationen kritisieren die Zürcher Rayonverbote und melden Fälle, in denen blosse Verdachtsmomente ausgereicht hätten, um Fans mit Rayonverboten abzustrafen. Was Peter Müller betrifft, so kann dieser wieder jederzeit das Haus verlassen. Sein Rayonverbot wurde aufgehoben. Grund: Das Strafverfahren musste mangels Beweisen eingestellt werden.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vor (PDF)

Die Angelegenheit wird weitergezogen
Da das Kantonsgericht dem Verein Referendum BWIS die Beschwerdelegitimation absprach, können nur noch zugleassene Beschwerdefährer das Urteil materiell weiterziehen.

Auf eine zweite Beschwerde gegen den Ausschluss des Vereins Referendum BWIS vom kantonalen Verfahren wurde verzichtet.

fansicht.ch
Neuer Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: 26.06.2007, 00:24

Update vom 28.9.07

Beitrag von fansicht.ch »

Neues:

28.09.2007: Grobe Fouls: Rayonverbot ohne Grundlage
28.09.2007: Medienspiegel aktualisiert: Beobachter, NZZ, SF, tachles

http://www.fansicht.ch

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

210 Hooligans registriert

Beitrag von macau »

http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/801605.html

210 Hooligans registriert

Im Probebetrieb der Hooligandatenbank (Hoogan) sind bisher rund 210 Eintragungen gemacht worden.

Die meisten betreffen Stadionverbote, wie Christoph Vögeli, Leiter der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus (SZH), heute auf Anfrage sagte. Mittlerweile sind alle Kantone angeschlossen.

In Hoogan werden Personen mit einer Massnahme wie einem Stadion- oder Rayonverbot, einer Ausreisebeschränkung, Meldeauflage oder einem maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam erfasst. Seit vergangenem 1. Juli können die Host Cities der Fussballeuropameisterschaft diese Massnahmen umsetzen, wie Vögeli am Rande der Konferenz der Sicherheitsverantwortlichen in Zürich sagte.

Bisher seien rund 210 Eintragungen gemacht worden, ergänzte er auf Anfrage. 55 bis 60 davon seien Rayonverbote, beim Rest handle es sich um landesweite Stadionverbote. Für Zürich wurden laut Vögeli 31 Rayonverbote ausgesprochen. Zwei von insgesamt fünf Beschwerden seien gutgeheissen worden. In den Austragungsorten Basel, Genf und Bern waren den zuständigen Polizeistellen auf Anfrage keine verhängten Rayonverbote bekannt.

Alle Kantone angeschlossen

Vor dem In-Kraft-Treten der entsprechenden Gesetzesgrundlage per Anfang dieses Jahres galten bereits rund 600 Stadionverbote für Fussball- und Hockeyspiele. Diese müssten nun daraufhin überprüft werden, ob sie auch in Hoogan aufgenommen werden könnten, sagte Guido Balmer, Sprecher des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Kriterium sei, dass es sich um gewalttätiges Verhalten handle, das ausreichend dokumentiert sei. Derzeit überprüfe dies die SZH.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Hooligangesetz auch für Randalierer

Beitrag von Kawa »

Der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Beat Hensler, hat vorgeschlagen, das Hooligangesetz auf Persoen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen. "Wir kennen die Leute ja", sagte Hensler gegenüber "SonntagsBlick". "Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen." Er will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken. Mit dem Gesetz kann bekannten Hooligans verboten werden, bestimmte Sportanlässe zu besuchen. Weiter werden sie in einer zentralen Datenbank registriert.
14.10.2007 13:39
--------------------------------
[size=-1]Fazit : Wo Daten gesammelt werden, werden Begehrlichkeiten geweckt :mad: [/size]

Grüner Schatten
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 116
Registriert: 11.02.2005, 19:20

Beitrag von Grüner Schatten »

Kawa hat geschrieben:Der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Beat Hensler, hat vorgeschlagen, das Hooligangesetz auf Persoen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen. "Wir kennen die Leute ja", sagte Hensler gegenüber "SonntagsBlick". "Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen." Er will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken. Mit dem Gesetz kann bekannten Hooligans verboten werden, bestimmte Sportanlässe zu besuchen. Weiter werden sie in einer zentralen Datenbank registriert.
14.10.2007 13:39
--------------------------------
[size=-1]Fazit : Wo Daten gesammelt werden, werden Begehrlichkeiten geweckt :mad: [/size]
war ja klar, dass solche forderungen kommen werden. kurz nach der einführung wird dann kurzerhand jede corteo als unbewilligte demonstration klassifiziert und die hooligan-datenbank braucht bald mehr speicher. oder noch einfacher: aktiviert endlich die fichen wieder!

liebe grüsse, euer
ernst cincera

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben:Der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Beat Hensler, hat vorgeschlagen, das Hooligangesetz auf Persoen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen.
Noch ein Zeitungsartikel dazu:

http://www.espace.ch/artikel_432248.html

Auf der Seite oben können auch Kommentare abgegeben werden

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Bei den geheimen Fichen ist die ganze Schweiz in ein kollektives «Aber nai!» ausgebrochen. Nun wird das Ganze auf legalem Weg eingeführt und scheinbar stören nun die gleichen Dinge nicht mehr.

Wenn man kein VERTRAUEN ins Volks hat fängt man an, Alles zu kontrollieren.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

sergipe hat geschrieben:Bei den geheimen Fichen ist die ganze Schweiz in ein kollektives «Aber nai!» ausgebrochen. Nun wird das Ganze auf legalem Weg eingeführt und scheinbar stören nun die gleichen Dinge nicht mehr.
Ist schon nicht genau dasselbe, fichiert konnte damals jeder werden (ich wurde es nur wegen meinen Ferien), jetzt geht's (wenigstens im Moment noch) nur um Hooligans.
Ausserdem war's ja damals geheim, heute nicht.

PS : Nicht falsch verstehen, bin auch gegen Hoogan ;)

sesap
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 196
Registriert: 06.12.2004, 21:29
Wohnort: I de wirklich schönschte Stadt...

Beitrag von sesap »

Kawa hat geschrieben:"Wir kennen die Leute ja", sagte Hensler gegenüber "SonntagsBlick".
wieso kriegt ihr diejenigen, die sich effektiv strafbar machen, dann trotzdem nie? unglaubwürdiger gehts nicht...

Benutzeravatar
Goofy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4204
Registriert: 06.12.2004, 18:38
Kontaktdaten:

Beitrag von Goofy »

Grüner Schatten hat geschrieben:oder noch einfacher: aktiviert endlich die fichen wieder!

liebe grüsse, euer
ernst cincera
Dann bekommt vielleicht Furgler endlich seine BUSIPO

Grüsse zurück von Rico ;)
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Kawa hat geschrieben:Ist schon nicht genau dasselbe, fichiert konnte damals jeder werden (ich wurde es nur wegen meinen Ferien), jetzt geht's (wenigstens im Moment noch) nur um Hooligans.
Ausserdem war's ja damals geheim, heute nicht.
Im Moment noch ist gut gesagt.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Vernehmlassung Regierungsrat BL

Beitrag von macau »

Der Regierungsrat BL hat seine Vernehmlassung zur Beschwerde am Bundesgericht eingereicht.

Da es keinen zweiten Schriftenwechsel gibt, dürfte diese Angelegenheit noch vor der Beschwerde in Zürich beurteilt werden.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung

Beitrag von macau »

Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung

http://www.news.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=16699

Bern, 11.01.2008 - Die neuen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden konsequent angewendet. Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor einem Jahr wurden schweizweit 78 Rayonverbote gegen Personen ausgesprochen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung gewalttätig verhalten haben. Dazu kommen 192 Stadionverbote. Die betreffenden Personen sind im Informationssystem HOOGAN erfasst. Polizei und Veranstalter haben damit die angestrebte Handhabe, um bekannte Gewalttätige von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten. Eine detaillierte Richtlinie regelt die Verwendung der Daten aus HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen.

Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Sicherheitskräften der Schweiz im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vier neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Meldeauflage, ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung. Personen, gegen die eine dieser Massnahmen verhängt wird, können im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst werden. Erfasst werden können auch Stadionverbote, welche die Veranstalter als Hausherren gegen Gewalttätige erlassen.

Total sind nach einem Jahr 264 Personen wegen Gewalttätigkeiten erfasst, sechs von ihnen mit zwei Massnahmen. Die grösste Gruppe bildet jene der Personen zwischen 19 und 24 Jahren (134), jedoch sind auch Massnahmen gegen 50 Personen im Alter von unter 19 Jahren verzeichnet. Ausser in einem Fall handelt es sich bei den wegen Gewalttätigkeiten verzeichneten Personen um Männer. Die meisten der Verzeichneten hängen einem Fussballclub der obersten Liga an, es sind aber auch Anhänger von Eishockeyclubs und Fussballclubs unterer Ligen vertreten. Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten die Kantone bislang nicht verfügen. Ausreisebeschränkungen, die durch fedpol verhängt werden können, gab es ebenfalls noch keine.

HOOGAN im Vollbetrieb

Das Informationssystem HOOGAN wurde schrittweise ausgebaut und ist mittlerweile in den Vollbetrieb gegangen. Es bietet nun alle für den Vollzug des Gesetzes nötigen Funktionen. Alle Kantone, die Grenzbehörden, fedpol und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) nutzen HOOGAN seit Mitte Jahr mit einem Direktzugriff. Die Kantone haben die Anpassungen des kantonalen Rechts vorgenommen, die zum Vollzug des Gesetzes nötig waren.

Den Organisatoren von Sportveranstaltungen werden die Daten seit Anfang Januar 2008 auf deren Anfrage hin für die Dauer einer Sportveranstaltung zur Verfügung gestellt, damit sie die Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren und gewalttätige Personen nötigenfalls vom Stadion fernhalten können. Der sorgfältige und datenschutzkonforme Umgang sowie die vom Gesetz vorgesehene sofortige Löschung der Daten nach der Veranstaltung werden durch eine detaillierte Richtlinie geregelt. Die «Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortliche» ist im Internet zu finden unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... ystem.html.

Alle Partner eingebunden

Ein Fachgremium mit Vertretern aller beteiligten Partner begleitet den Vollzug von BWIS beratend. Dem Gremium unter der Leitung des Chefs des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) bei fedpol gehören neben der SZH die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Fussballverband, der Eishockeyverband, Swiss Olympic, Fanarbeit Schweiz sowie das Konsortium Privater Sicherheitsdienstleister für die EURO 2008 (Pri-Sec-E08) an.

Die bundesgesetzliche Grundlage für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam ist bis Ende 2009 befristet. Sie sollen danach jedoch weiter gelten, entweder auf der Basis eines Konkordats aller Kantone oder eines neuen Artikels in der Bundesverfassung. Die KKJPD hat eine Konkordatslösung beschlossen. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.

Notiz an die Redaktionen: Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Kantone.

Adresse für Rückfragen:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, +41 (0)31 324 13 91

Benutzeravatar
Admin
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3132
Registriert: 06.12.2004, 18:13
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Admin »

© Der Landbote; 12.07.2008; Seite 29

Wieder eine Schelte wegen Rayonverbots

Erneut hat ein Gericht die Zürcher Stadtpolizei kritisiert u2013 wieder wegen eines Rayonverbots. Der Vorwurf: Es sei zu weit gegangen.

zürich u2013 Das Verwaltungsgericht musste sich mit der Beschwerde eines FC-Basel-Fans befassen. Der hatte seinen Club am 9. April 2007 im Hardturm gegen den FC Zürich angefeuert. Nach dem gewonnen Spiel gingen rund 70 Hooligans der «Bande Basel» auf Zürcher Fans los. Laut Polizeibericht stand der Mann an vorderster Front. Später warfen Basler Fans beim Bahnhof Altstetten Steine und Glasflaschen gegen angerückte Stadtpolizisten. Gemäss Polizei soll sich der Fan wieder in der Gruppe aufgehalten haben u2013 vermummt und mit schwarzen Fausthandschuhen bekleidet.

Die Zürcher Stadtpolizei verhängte ein Rayonverbot gegen den Mann. Der Fussballfan muss bei Fussball- und Hockeyspielen zwischen 12. November 2007 bis 11. November 2008 in der Stadt Zürich fünf Gebiete meiden u2013 und zwar während sechs Stunden vor und nach dem Match. Die Rayons sind: das Hallenstadion, der Bahnhof Altstetten, das Letzigrundstadion, der Zürcher HB sowie das Bellevue und das Gebiet nördlich der Limmat.

Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot nun gelockert und die Stadtpolizei dabei kritisiert. Dies geht aus einem noch nicht rechtskräftigen, gestern veröffentlichten Entscheid hervor. Zwar diene das Rayonverbot der öffentlichen Sicherheit, hält das Gericht fest. Hingegen wurde die Notwendigkeit mancher Einschränkung gemäss Verwaltungsgericht «zu oberflächlich» geprüft. Ein Beispiel: Laut dem Wortlaut, den die Stadtpolizei gewählt hatte, müsste der Mann die Rayons während sämtlichen Fussball- und Hockeyspielen meiden. Für das Verwaltungsgericht soll das Verbot aber nur bei Heimspielen der ersten Mannschaften von FCZ und GC gelten. Zudem hob es das Verbot rund ums Hallenstadion auf. Das Gebiet sei nur bei Hockeyspielen gefährdet und der Mann nur Fussballfan. Eine Sperre sei «unverhältnismässig».

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Rayonverbot der Stadtpolizei kritisiert wird. Im letzten September hatte ein Bezirksgericht eine Massnahme gegen einen FCZ-Fan aufgehoben. Auch im Gemeinderat waren die Verbote schon ein Thema. Ein Postulat der AL, das präzisere Formulierungen fordert, wurde im vergangenen Winter mit Hilfe von SVP, SP und Grünen unterstützt. Die Antwort des Stadtrats steht noch aus. lRETO FLURY

Benutzeravatar
Admin
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3132
Registriert: 06.12.2004, 18:13
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Admin »

© Neue Zürcher Zeitung; 12.07.2008; Ausgabe-Nr. 161; Seite 51

Aus dem Verwaltungsgericht

Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme

Unschuldsvermutung gilt nicht

brh

Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein.

brh. Zürcher Gerichte müssen sich in schöner Regelmässigkeit mit Sportfans befassen, die mit ihrem unsportlichen, pöbelhaften Benehmen andere gefährden und verletzen oder Sachschäden verursachen, was strafrechtlich geahndet wird. Kommt es zu einem Prozess, so erwähnt der Strafrichter im Laufe der Verhandlung fast immer ein Rayonverbot. Dieses jedoch stellt keine strafrechtliche Massnahme dar und wird deshalb auch nicht vom Strafrichter verhängt, was das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem jüngsten Entscheid in aller Deutlichkeit klarstellt. Es weist einen betroffenen Hooligan darauf hin, er könne sich nicht auf die Unschuldsvermutung berufen (die unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird), da diese nur für strafrechtliche Verfahren gelte und nicht für verwaltungsrechtliche. Unter Letztere aber werden Rayonverbote subsumiert, was auch der Auffassung des Bundesgerichts entspreche.

Steine und Glasflaschen geworfen

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines FCB-Fans behandelt, der im April letzten Jahres ein Auswärtsspiel seiner Lieblingsmannschaft gegen den FCZ mitverfolgt hatte und anschliessend Zürcher Fans attackiert haben soll, was er bestreitet. Das Verwaltungsgericht zitiert die Zürcher Stadtpolizei wie folgt: Der Mann habe sich an vorderster Front eines Haufens von zirka siebzig gewaltbereiten Basler Fans aufgehalten, sich mit schwarzen Fausthandschuhen bekleidet, sei in zwei Angriffen auf die Zürcher Fans losgegangen, habe beim Bahnhof Altstetten Polizisten mit Steinen und Glasflaschen beworfen und sich vermummt. Diese polizeilichen Angaben, die mit Bildmaterial belegt werden, und die entsprechenden Anzeigen (unter anderem wegen Landfriedensbruchs) genügten für die Verhängung eines Rayonverbots, falls sie glaubwürdig seien, was im konkreten Fall bejaht wird. Das einschlägige Bundesrecht verlangt keinen förmlichen, strafprozessualen Beweis oder gar eine Verurteilung.

Unverhältnismässiges Verbot

In seinem Entscheid, der am Freitag im Internet veröffentlicht wurde, erinnert das Verwaltungsgericht daran, dass mit dem Rayonverbot nicht etwa eine Person für ein vorgängiges Verhalten bestraft werden soll, sondern die öffentliche Sicherheit geschützt wird. Das sei das Anliegen des Bundesgesetzgebers gewesen, als er die neuen Regelungen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen habe - und zwar eben als verwaltungsrechtliche Massnahmen. Der betroffene Basler erreichte mit seinem Gang vor Verwaltungsgericht dennoch einen Teilsieg, weil nämlich das von der Polizei ausgesprochene und von der Haftrichterin bestätigte Rayonverbot unverhältnismässig sei. Dem Fussballfan war für die Zeit vom 12. November 2007 bis am 11. November 2008 das Betreten von fünf Zürcher Rayons verboten worden, sechs Stunden vor und sechs Stunden nach sämtlichen Fussball- und Eishockeyspielen. Dieses Verbot schränke das verfassungsmässige Recht auf Bewegungsfreiheit zu sehr ein, befand das Verwaltungsgericht. Es diktiert in seinem Urteil ein neues Rayonverbot, das die Eishockeyspiele ausschliesst, die Fussballspiele auf jene der obersten Liga und auf Länderspiele beschränkt sowie nur noch drei Rayons benennt. In der Umgebung des Bahnhofs Altstetten, des Hauptbahnhofs und des Letzigrundstadions darf sich der Fan sechs Stunden vor und sechs Stunden nach den grossen Fussballspielen also bis am 11. November weiterhin nicht blicken lassen.

Abgewiesen wurden hingegen seine Rügen, die Haftrichterin sei für die Beurteilung des Rayonverbots erstens nicht zuständig gewesen und habe zweitens auf keine genügende Rechtsgrundlage zurückgreifen können. - Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Benutzeravatar
Delgado
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4803
Registriert: 06.12.2004, 21:01

Beitrag von Delgado »

Hooligans: Verpetzen gilt nicht

15:13 | 21.07.2008
ZÜRICH u2013 Alle Hooligans kommen in die Stadtzürcher Datenbank. Die Daten liefert die Polizei u2013 und sonst niemand. Aber Vorsicht: Auch neugierige Bürger kanns treffen!

In der Hooligan-Datenbank «HOOLDAT» der Stadt Zürich werden Daten von Hooligans gesammelt. Jetzt hat sie der Stadtrat überarbeitet: Unter anderem wird die Bestimmung gestrichen, wonach aufgrund von «Meldungen und Auskünften Dritter anlässlich von Sportveranstaltungen» Daten registriert werden.

Kurz gesagt: Verpetzen gilt nicht, die Daten müssen von der Polizei selbst stammen.

Insgesamt ist die neue Variante transparenter und schränkt die Datenbearbeitung stärker ein, sagte Robert Soòs vom Polizeidepartement der Stadt Zürich. Sie wird vom städtischen Datenschutzbeauftragten gutgeheissen.

Gaffer, aufgepasst!

In «HOOLDAT» sollen nicht nur Personen aufgenommen werden, die sich gewalttätig verhalten. Registriert werden kann auch, wer sich längere Zeit in oder bei einer Gruppe aufhält, von der Gewalt oder Gewaltdrohungen ausgehen.

Künftig darf die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) jederzeit die Datensammlung überprüfen. Jedes Jahr erhalten das Polizeidepartement, die GPK und der Datenschutzbeauftragte einen HOOLDAT-Bericht. Ursprünglich war nur die Berichterstattung ans Departement vorgesehen. (SDA/num)

Quelle: Blick online

Vielicht gits das au no neume us "verlässlicher" Quelle.

Antworten