Lake hat geschrieben:...Dem stimme ich eigentlich auch zu, aber irgendwie kann doch ein demokratiefeindlicher keinen Datenschutz erwarten (der ja in gewissem Sinne ein demokratisches Recht ist)...
Die Frage ist grundsätzlich.
- Darf man antidemokratischen Parteien demokratische Rechte vorenthalten? (Darf also z.B. ein demokratischer Staat (resp. dessen Judikative) Parteien verbieten, die die Abschaffung der Demokratie im Programm haben? (Kommunisten, Nazis, Monarchisten, Theisten))
- Gelten Grundrechte auch für Leute, die diese Grundrechte ablehnen, resp. sie im politischen Kampf nur als Mittel benützen, aber keinen Hehl davon machen, dass sie sie sofort abschaffen würden, wenn sie an der Macht wären.
- Gelten Grundrechte auch für Terroristen (Stichwort Guantanamo)
- Gilt die Religionsfreiheit auch für Religionen, die die Freiheit anderer Religionen nicht anerkennen (z.B. grosse Teile des politischen Islam)?
- Darf ein Staat Personen, die seine Grundordnung ablehnen, den Zugang zu Staatsstellen verweigern (z.B. dt. Extremistenerlass im Gefolge des RAF-Terrors)?
Alles schwierige Grenzziehungen, bei denen man geteilter Ansicht sein kann, wo die Grenze gezogen werden muss. Aber dass es eine Grenze geben muss, scheint mir klar.
Bei der PNOS muss man m.E. aber noch keine Grenze ziehen. Das versprengte Grüppchen politischer Idioten scheint mir unsere Grundordnung vorerst nicht zu gefährden.
Apropos: Der Teufel kommt nicht zweimal durch dieselbe Türe und er trägt auch nicht dieselben Kleider...