Sicherheit schaffen!

Der Rest...

Ich bin für die Volksiniatitive für die Ausschaffung krimineller Ausländer

Umfrage endete am 24.08.2007, 10:38

Ja
68
54%
Nein
51
40%
Unentschlossen
7
6%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 126

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Firefrog
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Sicherheit schaffen!

Beitrag von Firefrog »

Volksiniatitive für die Ausschaffung krimineller Ausländer

In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz. Ein grosser Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben.

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Kinder, Frauen und Männer.

Unterschriftenbogen

http://www.typo3start.ch/sites/ausschaf ... gen-d1.pdf

Argumentarium
http://www.typo3start.ch/sites/ausschaf ... tive-d.pdf

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Helmut Penthouse
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Beitrag von Helmut Penthouse »

wo isch dr option " ich bin chinatown"???

;)

scheiss politk. gang doch go grilliere.....
(c) Helmut Penthouse, 2008 - alle Rechte vorbehalten

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Gone to Mac
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Beitrag von Gone to Mac »

scheiss SVP! Git doch genausoviel schwizer wo d gsetzt nit respektiere!!! Und was hesch du gmacht, domit dus rächt hesch in dr schwiz z läbe? Usser dass de die richtige eltere hesch?
Kämpfe Basel

Stammbaum
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SVP=scheiss zürcher

Beitrag von Stammbaum »

hallo zämme,

do e kleine tipp: diend alli unterschrifsböge UNUNTERSCHRIEBE zrug schicke, das wird denn nälich sehr tür für das scheiss nazi-pack!!!!
auf jetzt.......

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Diese Wahlkampfplakate der SVP sind einfach schrecklich. Grosse, einfache Bilder, so richtig für Analphabeten, wie die Wahlzettel in einem Drittweltland... :rolleyes:

Zur Initiative: Pure Panikmache, es gibt andere Probleme zu lösen in diesem Land. Gesetze hat es mehr als genug, sie müssten nur konsequent angewendet werden. So gibt es neue Gesetze, die ebenfalls nicht konsequent angewendet werden, also viel Aufwand für nichts!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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Admin
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Beitrag von Admin »

In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz.
Genau. In anderen Ländern gibt es nämlich fast keine Ausländer. :rolleyes:

Die Schweiz hat statistisch einen hohen Ausländeranteil wegen Ihrer Einbürgerungspolitik.

Ich bin das beste Beispiel: vor 30 Jahren in Basel geboren, bestens integriert und habe immer noch keinen schweizer Pass.
Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft.
"Viel zu viel" ? Das ist eine subjektive Wertung. Nenn mir mal konkret Zahlen die definieren was "viel zu viel" ist.
Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben.
In jedem Land gibt es Kriminalität. Wir können froh sein, dass wir in der Schweiz leben und es bei uns meistens gesittet zu und her geht. Vergleich mal mit der Kriminalität im Ausland, da ist die Schweiz ein Paradies im Vergleich.
Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen.
Ach ja? Schon jetzt werden schwerkriminelle Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen. Kann man in der Zeitung bei den Gerichtsurteilen immer wieder lesen (z.B. 10 Jahre Haft + Landesverweis).

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AJBS
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Beitrag von AJBS »

Angelo hat geschrieben:Genau. In anderen Ländern gibt es nämlich fast keine Ausländer. :rolleyes:

Die Schweiz hat statistisch einen hohen Ausländeranteil wegen Ihrer Einbürgerungspolitik.

[...]

Ach ja? Schon jetzt werden schwerkriminelle Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen. Kann man in der Zeitung bei den Gerichtsurteilen immer wieder lesen (z.B. 10 Jahre Haft + Landesverweis).
isch doch au guet dasme nid alles ibürgeret... sölls au d lüüt träffe, wo mittelschweri tate z verantworte hend

git hoffentlich e fetts jo! (mol abgseh drvo, dass genf und basel wider us dr reihe tanzt)

MMM
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Beitrag von MMM »

Allzuviel Geschreibe ist das Ganze nicht wert. Nur soviel:
- Die Strafe soll weiterhin in der Schweiz vollzogen werden,Geld spart man damit keines.
- Die fixierte Aussschaffungswirkung bei Begehung eines Deliktes kommt der früheren Landesverweisung nahe, welche als Nebenstrafe ausgestaltet war und zurecht abgeschafft wurde. Für die Gründe verweise ich auch das Argumentarium im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts des StGB. Eine verkappte Wiedereinführung (zumal mit Obligatorium!!!) widerspricht den dortigen überzeugenden Überlegungen.
- Man beachte den Sanktionenkatalog. Verstoss gegen das BetMG: Die überlicherweise erwischten Kleindealer werden ohnehin ausgeschafft, das wissen die übrigens auch. Praxis: Bedingte Strafe und Übergabe an die fremdenpolizeilichen Behörden, welche die Ausschaffung vollziehen. Effekt der Initiative gleich Null.
- Tötungsdelikte: Werden in aller Regel bloss ein mal begangen. Sicherungseffekt durch Ausweisung gleich Null.
- Weitere Delikte: Zum Teil Delikte, die zwar dem Grundsatze nach schwer sind, aber auch in leichten Fällen bereits erfüllt sein können (Freiheitsberaubung zum Bsp.). Die Aufgabe jeglichen Ermessensspielraumes ist hier unhaltbar.

Ob das Ganze eine Präventionswirkung entfalten würde, ist sehr fraglich.

Dazu kommt: Abschiebung von Delinquenten löst das Problem von dessen Delinquenz nicht, es exportiert es bloss. Eine etwas egoistische Sichtweise.
Das "Gastargument" zieht nicht. Man kann von "Gästen" kein besseres Benehmen verlangen als von sich selbst. Wer sich daneben benimmt, wird sanktioniert. Und zwar strafrechtlich. Und vor dem Strafgesetze muss jedermann gleich sein. Ob das Verhalten zusätzlich ausländerrechtliche Konsequenzen zeitigt, ist selbigem zu überlassen.

Weiter: Die Statistiken über Ausländerkriminalität sind manipulierend. Man müsste diese um diverse Effekte bereinigen, dann sieht's gleich nicht mehr so schlimm aus. Aber das ist halt somit den Statistiken.

Kurzum: Die bestehende ausländerrechtliche Regelung ist absolut genügend. Wenn die Umsetzung zu lasch sein sollte, müsste man dort ansetzen, und nicht mit dem gesetzgeberischen Holzhammer, der jeglichen Ermessensspielraum zerstört.

Initiative unnötig und abzulehnen.

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gruusigeSiech
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Beitrag von gruusigeSiech »

Schon der Threadtitel ist idiotisch. Als ob man mit neuen Gesetzen mehr Sicherheit schaffen würde ... :rolleyes:

Mehr Sicherheit schafft man einzig und allein mit polizeilicher Präsenz und der konsequenten Durchführung bestehender Gesetze. Rudy Giuliani machte in New York vor, wie das geht.
[LEFT][/LEFT]
[CENTER]© gruusigeSiech[/CENTER]
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[CENTER]
[/CENTER]

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Admin
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Beitrag von Admin »

AJBS hat geschrieben:isch doch au guet dasme nid alles ibürgeret... sölls au d lüüt träffe, wo mittelschweri tate z verantworte hend
Hast du überhaupt eine Ahnung wie die Einbürgerung in der Schweiz läuft? Anscheinend nicht, sonst würdest du nicht sowas schreiben.
...verlangt werden 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (wobei die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt zählen) und ein guter Leumund, welcher mit dem Zentralstrafregister abgeklärt wird.

Shurrican
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Beitrag von Shurrican »

svp wahlkampf auch schon im forum?
hat euch uelis graswette nicht gereicht?

verständlich wenn man als einziges politisches zugpferd die ausländerbekämpfung hat, da muss man halt penetranter werben.
FOOTBALL'S LIFE!

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Balisto
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Beitrag von Balisto »

Gone to Mac hat geschrieben:Git doch genausoviel schwizer wo d gsetzt nit respektiere!!!
Die kommen dann eben ins Kittchen.

Wenn ich in deinem Wohnzimmer Radau mache, knallst du mich auch raus - nehm ich mal an. Oder lässt du dir auf der Nase herumspringen?

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Dazu kommt: Abschiebung von Delinquenten löst das Problem von dessen Delinquenz nicht, es exportiert es bloss. Eine etwas egoistische Sichtweise.
Kriminalitaet wird es immer geben, die Frage ist nur, in welchem Ausmasse sie hier stattfindet. Bandenprobleme in den USA sind nicht unser Problem, Messerstechereien in der Tuerkei auch nicht.
Weiter: Die Statistiken über Ausländerkriminalität sind manipulierend. Man müsste diese um diverse Effekte bereinigen, dann sieht's gleich nicht mehr so schlimm aus. Aber das ist halt somit den Statistiken.
Kommt drauf an, was du mit der Statistik zeigen willst... sind Auslaender von Grund auf "boeser" als Schweizer? Natuerlich nicht. Wir reden aber auch nicht von Schwachsinn wie einem "minderwertigen" Volk. Dass sie es nicht sind, siehst du mit einer bereinigten Statistik.

Die Statistik, die meist in der Presse zu finden ist - wieviele Verbrechen von Auslaendern veruebt werden - ist aber auch wichtig; und diese ist ohne Bereinigung aussagekraeftig.

Dingo
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Beitrag von Dingo »

MMM hat geschrieben:Allzuviel Geschreibe ist das Ganze nicht wert. Nur soviel:
- Die Strafe soll weiterhin in der Schweiz vollzogen werden,Geld spart man damit keines.
- Die fixierte Aussschaffungswirkung bei Begehung eines Deliktes kommt der früheren Landesverweisung nahe, welche als Nebenstrafe ausgestaltet war und zurecht abgeschafft wurde. Für die Gründe verweise ich auch das Argumentarium im Rahmen der Revision des Sanktionenrechts des StGB. Eine verkappte Wiedereinführung (zumal mit Obligatorium!!!) widerspricht den dortigen überzeugenden Überlegungen.
- Man beachte den Sanktionenkatalog. Verstoss gegen das BetMG: Die überlicherweise erwischten Kleindealer werden ohnehin ausgeschafft, das wissen die übrigens auch. Praxis: Bedingte Strafe und Übergabe an die fremdenpolizeilichen Behörden, welche die Ausschaffung vollziehen. Effekt der Initiative gleich Null.
- Tötungsdelikte: Werden in aller Regel bloss ein mal begangen. Sicherungseffekt durch Ausweisung gleich Null.
- Weitere Delikte: Zum Teil Delikte, die zwar dem Grundsatze nach schwer sind, aber auch in leichten Fällen bereits erfüllt sein können (Freiheitsberaubung zum Bsp.). Die Aufgabe jeglichen Ermessensspielraumes ist hier unhaltbar.

Ob das Ganze eine Präventionswirkung entfalten würde, ist sehr fraglich.

Dazu kommt: Abschiebung von Delinquenten löst das Problem von dessen Delinquenz nicht, es exportiert es bloss. Eine etwas egoistische Sichtweise.
Das "Gastargument" zieht nicht. Man kann von "Gästen" kein besseres Benehmen verlangen als von sich selbst. Wer sich daneben benimmt, wird sanktioniert. Und zwar strafrechtlich. Und vor dem Strafgesetze muss jedermann gleich sein. Ob das Verhalten zusätzlich ausländerrechtliche Konsequenzen zeitigt, ist selbigem zu überlassen.

Weiter: Die Statistiken über Ausländerkriminalität sind manipulierend. Man müsste diese um diverse Effekte bereinigen, dann sieht's gleich nicht mehr so schlimm aus. Aber das ist halt somit den Statistiken.

Kurzum: Die bestehende ausländerrechtliche Regelung ist absolut genügend. Wenn die Umsetzung zu lasch sein sollte, müsste man dort ansetzen, und nicht mit dem gesetzgeberischen Holzhammer, der jeglichen Ermessensspielraum zerstört.

Initiative unnötig und abzulehnen.
Du hast das Problem erkannt, aber eben nicht zu Ende gedacht! Die Gesetze wären vorhanden, das ist schon klar. Der Ermessensspielraum wird aber viel zu häufig zu Gunsten der Straftäter ausgelegt. Zwischen einem Gerichtsentscheid betreffend Ausweisung und dem Vollzug der Ausweisung besteht ein Unterschied.... Im Moment hat das ganze Gesetzeswerk viel zu viele Schlupflöcher, Einsprachemöglichkeiten etcetcetc. Und vielleicht solltest Du Dir mal Gedanken machen, ob eine Strafe auf alle Menschen die gleiche Auswirkung hat. Gewissen Ausländern kommt unser Strafvollzug wie ein Kindergeburtstag vor. Auch stehen ihnen meist noch ganz viele nette Schweizer zur Verfügung, welche sie bei ihrem Weg durch die Instanzen unterstützen.

Wer sich nicht integriert oder sogar straffällig wird soll keinen Anspruch auf unser mildes, auf unsere Verhältnisse zugeschnitte Rechtssystem haben.

Du solltest mal ein Problem mit so jemandem oder vielleicht gerade noch mit seiner ganzen Familie haben, dann würdest Du realisieren, was Sache ist.

MMM
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Beitrag von MMM »

Dingo hat geschrieben:Du hast das Problem erkannt, aber eben nicht zu Ende gedacht! Die Gesetze wären vorhanden, das ist schon klar. Der Ermessensspielraum wird aber viel zu häufig zu Gunsten der Straftäter ausgelegt. Zwischen einem Gerichtsentscheid betreffend Ausweisung und dem Vollzug der Ausweisung besteht ein Unterschied.... Im Moment hat das ganze Gesetzeswerk viel zu viele Schlupflöcher, Einsprachemöglichkeiten etcetcetc. Und vielleicht solltest Du Dir mal Gedanken machen, ob eine Strafe auf alle Menschen die gleiche Auswirkung hat. Gewissen Ausländern kommt unser Strafvollzug wie ein Kindergeburtstag vor. Auch stehen ihnen meist noch ganz viele nette Schweizer zur Verfügung, welche sie bei ihrem Weg durch die Instanzen unterstützen.

Wer sich nicht integriert oder sogar straffällig wird soll keinen Anspruch auf unser mildes, auf unsere Verhältnisse zugeschnitte Rechtssystem haben.

Du solltest mal ein Problem mit so jemandem oder vielleicht gerade noch mit seiner ganzen Familie haben, dann würdest Du realisieren, was Sache ist.
1. Das Gesetzeswerk ist nicht wirklich ungenügend. Rechtsmittelmöglichkeiten gehören zum Rechtsstaat. Du sagst ja selbst, dass die Ermessensmöglichkeiten einseitig ausgelegt werden. Ergo: Es ist wenn schon ein Problem der Umsetzung, nicht des Gesetzes. Und es wäre völlig falsch, darauf mit einer konsequenten Verschliessung jeglichen Ermessens in den aufgezählten Fällen zu reagieren.

2. Auf die Strafempfindlichkeit kann es m.E. nicht ankommen. Die Präventionswirkung der Strafhärte ist ohnehin umstritten. Selbst wenn: Einerseits wäre eine Ungleichbehandlung im Vollzug verfassungswidrig und auch moralisch nicht tragbar (auch wenn es solche Unterschiede gibt, bspw. bzgl. U-Haft-Anordnung - auch wenn nicht eigentlich zum Vollzug gehördend -, sicherlich auch bei derGewährung bestimmterVollzugsformen). Andererseits kann nicht die Folge sein, dass man straffällige Ausländer einfach ausweist, nur weil sie für die strafrechtliche Sanktion etwas weniger empfindlich sind als die Schweizer.

3. Deine Aussage, dass ein straffälliger Ausländer keinen Anspruch auf unser mildes Rechtssystem habe, ist unhaltbar. Man verwirkt nicht das Recht auf die verfassungsmässig garantierte Verfahrensordnung, nur weil man keine Staatsbürgerschaft des fraglichen Staates innehat. Für mich nicht angreifbar. Steht im Übrigen auch in keinem für mich erkennbaren Zusammenhang mit der Frage, ob man einen straffälligen Ausländer ex lege ausweist.

4. Was heisst "ein Problem mit so jemandem oder seiner Familie haben"? Kannst Du mir das erläutern?

Hans
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Beitrag von Hans »

@ Angelo


Zitat:
In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz.


Angelo:
(...) Ich bin das beste Beispiel: vor 30 Jahren in Basel geboren, bestens integriert und habe immer noch keinen schweizer Pass.

Wenn du dem Staat oder der Stadt die Schuld geben willst, dass Du noch nicht eingebürgert wurdest, trotz Deinen obigen Angaben... :rolleyes:
Dann hast Du Dich auch noch nicht ernsthaft darum bemüht. Also hör auf zu klagen!


Zitat:
Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft.


Angelo:
"Viel zu viel" ? Das ist eine subjektive Wertung. Nenn mir mal konkret Zahlen die definieren was "viel zu viel" ist.

Es geht nicht um das "viel zu viel". es geht darum, dass die Gastfreundschaft missachtet wird. :eek:


Zitat:
Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben.


Angelo:
In jedem Land gibt es Kriminalität. Wir können froh sein, dass wir in der Schweiz leben und es bei uns meistens gesittet zu und her geht. Vergleich mal mit der Kriminalität im Ausland, da ist die Schweiz ein Paradies im Vergleich.

Das ist ein guter Grund um nichts zu tun! :rolleyes:



Zitat:
Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen.


Angelo:
Ach ja? Schon jetzt werden schwerkriminelle Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen. Kann man in der Zeitung bei den Gerichtsurteilen immer wieder lesen (z.B. 10 Jahre Haft + Landesverweis).

ach ja??? :rolleyes:
[RIGHT]LA-B[/RIGHT]

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

@Hans

Sensationell schlechter Beitrag. Deine Antworten zu
den einzelnen Statements sind entweder Nonsense
("Also hör auf zu klagen"), Bullshit ("Ach ja???") oder
unkonkreter Quatsch.

MMM
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Beitrag von MMM »

Nikopol hat geschrieben:@Hans

Sensationell schlechter Beitrag. Deine Antworten zu
den einzelnen Statements sind entweder Nonsense
("Also hör auf zu klagen"), Bullshit ("Ach ja???") oder
unkonkreter Quatsch.
Mit einem liegt er richtig ("Ach ja"): Den Landesverweis als Sanktionsform gibt es (richtigerweise) nicht mehr.

Bzgl. dem ganzen Rest hingegen gebe ich Dir gerne Recht.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Angelo hat geschrieben:Ich bin das beste Beispiel: vor 30 Jahren in Basel geboren, bestens integriert und habe immer noch keinen schweizer Pass.
Dann hast dich einfach noch nie darum gekümmert, einfach so ohne den Finger aus dem A.... zu nehmen bekommt man den Pass nicht ....
Angelo hat geschrieben: Ach ja? Schon jetzt werden schwerkriminelle Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen. Kann man in der Zeitung bei den Gerichtsurteilen immer wieder lesen (z.B. 10 Jahre Haft + Landesverweis).
Hast wohl schon lange keine Zeitung mehr aufgeschlagen :p , der strafrechtliche Landesverweis wurde seit dem 1.1.2007 abgeschafft :)

Edith : Nur um alles klarzustellen (sonst behauptet noch einer der SVP-Freaks hier es würden keine Ausschaffungen mehr geben), ausgeschafft werden sie immer noch nur steht das nicht bei den Gerichtsurteilen, das ist heute eine fremdenpolizeiliche Massnahme ...

Dingo
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Beitrag von Dingo »

MMM hat geschrieben:1. Das Gesetzeswerk ist nicht wirklich ungenügend. Rechtsmittelmöglichkeiten gehören zum Rechtsstaat. Du sagst ja selbst, dass die Ermessensmöglichkeiten einseitig ausgelegt werden. Ergo: Es ist wenn schon ein Problem der Umsetzung, nicht des Gesetzes. Und es wäre völlig falsch, darauf mit einer konsequenten Verschliessung jeglichen Ermessens in den aufgezählten Fällen zu reagieren.

2. Auf die Strafempfindlichkeit kann es m.E. nicht ankommen. Die Präventionswirkung der Strafhärte ist ohnehin umstritten. Selbst wenn: Einerseits wäre eine Ungleichbehandlung im Vollzug verfassungswidrig und auch moralisch nicht tragbar (auch wenn es solche Unterschiede gibt, bspw. bzgl. U-Haft-Anordnung - auch wenn nicht eigentlich zum Vollzug gehördend -, sicherlich auch bei derGewährung bestimmterVollzugsformen). Andererseits kann nicht die Folge sein, dass man straffällige Ausländer einfach ausweist, nur weil sie für die strafrechtliche Sanktion etwas weniger empfindlich sind als die Schweizer.

3. Deine Aussage, dass ein straffälliger Ausländer keinen Anspruch auf unser mildes Rechtssystem habe, ist unhaltbar. Man verwirkt nicht das Recht auf die verfassungsmässig garantierte Verfahrensordnung, nur weil man keine Staatsbürgerschaft des fraglichen Staates innehat. Für mich nicht angreifbar. Steht im Übrigen auch in keinem für mich erkennbaren Zusammenhang mit der Frage, ob man einen straffälligen Ausländer ex lege ausweist.

4. Was heisst "ein Problem mit so jemandem oder seiner Familie haben"? Kannst Du mir das erläutern?
Dein vierter Punkt zeigt mir, das Du hier über irgend etwas fabulierst, von dem Du KEINE AHNUNG hast! Höchstens theoretisch, wie die meisten Politiker.

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Master
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Beitrag von Master »

egal ob si rächt hen odr nit, ich bi vor allem drgege, dass die arschlöcher so kampagne wie in dr 20min mache!

http://www.heute-online.ch/news/schweiz/artikel68987

soöbbis isch eifach so drnäbe, i kas fascht nit glaube! untrschti, ächt.

und denn no sage "wir haben uns einen spass erlaubt"
HALLO?
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.

MMM
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Beitrag von MMM »

Dingo hat geschrieben:Dein vierter Punkt zeigt mir, das Du hier über irgend etwas fabulierst, von dem Du KEINE AHNUNG hast! Höchstens theoretisch, wie die meisten Politiker.
:confused:
Dein Satz, auf den ich mich bezogen habe, ist nun wirklich nicht klar formuliert.
In welcher Position soll ich Kontakt / ein Problem zu/mit "so jemandem" haben? Als Strafrichter? Als Anwalt? Als Sozialbetreuer? Als FrePo-Mitglied? Als Opfer einer Straftat? Als Freund? Was befähigt mich, vom Geschriebenen "eine Ahnung" zu haben?

Da machst Du Dir es seeehr einfach mit Deiner "Antwort". Im Übrigen sind viele der Argumentationen in diesem Zusammenhang geradezu zwangsweise auf der theoretischen Ebene angesiedelt, nämlich insofern, als es um die Abgrenzung Strafrecht/Ausländerrecht geht.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Diese Wahlkampfplakate der SVP sind einfach schrecklich. Grosse, einfache Bilder, so richtig für Analphabeten, wie die Wahlzettel in einem Drittweltland... :rolleyes:
Vereinfacht gesagt : SVP-Wählerverständlich :)

fresh
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Beitrag von fresh »

Master hat geschrieben:egal ob si rächt hen odr nit, ich bi vor allem drgege, dass die arschlöcher so kampagne wie in dr 20min mache!

http://www.heute-online.ch/news/schweiz/artikel68987

soöbbis isch eifach so drnäbe, i kas fascht nit glaube! untrschti, ächt.

und denn no sage "wir haben uns einen spass erlaubt"
HALLO?
ZÜRICH. Bei einer Messerstecherei zwischen zwei Gruppen junger Männer in der Stadt Zürich sind in der Nacht drei Personen verletzt worden.


Die Stadtpolizei nahm neun Personen fest, wie sie mitteilte. Die beiden Gruppen junger Männer begannen sich zuerst im Zürcher Club OXA im Kreis 11 anzupöbeln. Nach dem Verlassen des Lokals gerieten sie bei der Ausfahrt eines Parkhauses noch einmal aneinander u2013 und der verbale Streit eskalierte zu einer Schlägerei, in deren Verlauf plötzlich Messer gezückt wurden.

Ein 18-Jähriger aus Serbien-Montenegro und ein 19-Jähriger Mazedonier wurden mit mittelschweren bis schweren Stichverletzungen ins Spital gebracht. Ein 21-Jähriger aus Serbien-Montenegro musste mit leichten Verletzungen ins Spital, konnte dieses aber rasch wieder verlassen und wurde verhaftet.

Die Polizei nahm acht weitere Beteiligte in Haft. Es handelt sich um junge Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren aus Serbien-Montenegro, Italien, Irak, der Schweiz und der Dominikanischen Republik. Der genaue Hergang ist Gegenstand laufender Untersuchungen. (SDA)

Dingo
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Beitrag von Dingo »

MMM hat geschrieben: :confused:
Dein Satz, auf den ich mich bezogen habe, ist nun wirklich nicht klar formuliert.
In welcher Position soll ich Kontakt / ein Problem zu/mit "so jemandem" haben? Als Strafrichter? Als Anwalt? Als Sozialbetreuer? Als FrePo-Mitglied? Als Opfer einer Straftat? Als Freund? Was befähigt mich, vom Geschriebenen "eine Ahnung" zu haben?

Da machst Du Dir es seeehr einfach mit Deiner "Antwort". Im Übrigen sind viele der Argumentationen in diesem Zusammenhang geradezu zwangsweise auf der theoretischen Ebene angesiedelt, nämlich insofern, als es um die Abgrenzung Strafrecht/Ausländerrecht geht.
Einfach als Mensch, ob Schweizer oder Ausländer, der hier lebt und sich auf den Rechtsstaat verlassen möchte. Dem dann aber nicht geholfen wird, man könne nichts machen und so. Und es gibt auch Ausländer, die darunter leiden, dass man Ihre Landsleute nicht viel härter anfasst.

Dafür sollten diese Gesetze ja da sein, um die Menschen vor Verbrechern zu schützen. Oder nicht???

Dingo
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Beitrag von Dingo »

fresh hat geschrieben:ZÜRICH. Bei einer Messerstecherei zwischen zwei Gruppen junger Männer in der Stadt Zürich sind in der Nacht drei Personen verletzt worden.


Die Stadtpolizei nahm neun Personen fest, wie sie mitteilte. Die beiden Gruppen junger Männer begannen sich zuerst im Zürcher Club OXA im Kreis 11 anzupöbeln. Nach dem Verlassen des Lokals gerieten sie bei der Ausfahrt eines Parkhauses noch einmal aneinander u2013 und der verbale Streit eskalierte zu einer Schlägerei, in deren Verlauf plötzlich Messer gezückt wurden.

Ein 18-Jähriger aus Serbien-Montenegro und ein 19-Jähriger Mazedonier wurden mit mittelschweren bis schweren Stichverletzungen ins Spital gebracht. Ein 21-Jähriger aus Serbien-Montenegro musste mit leichten Verletzungen ins Spital, konnte dieses aber rasch wieder verlassen und wurde verhaftet.

Die Polizei nahm acht weitere Beteiligte in Haft. Es handelt sich um junge Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren aus Serbien-Montenegro, Italien, Irak, der Schweiz und der Dominikanischen Republik. Der genaue Hergang ist Gegenstand laufender Untersuchungen. (SDA)
Ach, das ist doch nur ein Einzelfall........

Malinalco
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Beitrag von Malinalco »

Ich würde mal gerne diese Statistiken auf übereinstimmungen mit dem Sozialen Status überprüfen. Also, sind es die Ausländer, die überdurchschnittlich bei diesen "Kriminaltaten" vorkommen, oder sind es einfach die sozial gesehen "unteren Schichten", bei denen die Ausländer überdurchschnittlich vertreten sind... ;)

mfg m

Mindl
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Beitrag von Mindl »

fakten sind:

75% der gefängnissinsassen sind ausländer...

wieso sollen leute die sich nicht an die hiesigen gesetze halten in unserm land aufhalten? sicherlich zuschnell fahren und kavaliersdelikte müssen nicht enthalten sein.

aber zu 90% ist eine ausschaffung für die täter eine grössere starfe als das gefängniss in der schweiz. (da kommen ja immer die menschenrechtler, dass lebenszustände in andern ländern nicht vorhanden sind... aber andere leute leben ja dort.)

ausschaffung anstelle gefängniss würde den staat millionen sparen, wer mehrmals beim dealen oder diebstahl erwischt wird, hat seine chance sich in unserm land aufzuhalten verspielt.

und argumente alle menschen sind gleich, funktioniert ja schon in der famillie nicht, irgendwer hat dort schon mehr rechte (also mutter ungleich vater und kinder haben ja eh keine rechte). aber als grundlage für eine integration gilt das aktzeptieren der fremden kultur und somit auch das respektieren der gesetze.


was ich vor allem nicht verstehe: leute die als politische flüchtlinge betiteln und in fremden ländern nichts anderes zu tun haben als die gesetze zu brechen.

was man auch sehen muss: 90% der ausländer (oder sogar mehr) verhalten sich astrein in der schweiz und eine reduktion der kriminiellen würde das schlechte image von gewissen bevölkerungsgruppen nehmen und den rechten den wind aus dem segel...


@MMM: deine aussage betreffend BetMG und ausschaffung von kleindealern, ist ja sowas von unwahr.
Bier ist ein Grundnahrungsmittel

MMM
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Beitrag von MMM »

Dingo hat geschrieben:Einfach als Mensch, ob Schweizer oder Ausländer, der hier lebt und sich auf den Rechtsstaat verlassen möchte. Dem dann aber nicht geholfen wird, man könne nichts machen und so. Und es gibt auch Ausländer, die darunter leiden, dass man Ihre Landsleute nicht viel härter anfasst.

Dafür sollten diese Gesetze ja da sein, um die Menschen vor Verbrechern zu schützen. Oder nicht???
Ah ha, hier liegt der Hund begraben. Nun, selbstverständlich ist das Strafrecht (auch) dazu da, Sicherheit zu schaffen. Das Ausländerrecht hingegen hat andere Grundlagen. Und wenn die Strafverfolgung in gewissen Fällen versagt, dann darf das nicht auf dem Wege des Ausländerrechts durch einen unbedachten Holzhammereingriff korrigiert werden, sondern dort, wo die Massnahme wenn schon hingehört: Verbesserung der Strafverfolgung einerseits, wenn nötig Verschärfung der Ermessensausübung im Ausländerrecht andererseits. Eine Vermischung, wie es die Initiative propagiert, kann nicht das Mittel der Wahl sein.

Das "keine Ahnung" lass ich mir nicht anhängen, bloss weil ich - Zufall? - noch nie Opfer von Ausländerkriminalität wurde.

Dingo
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Registriert: 07.12.2004, 09:25

Beitrag von Dingo »

[quote="Malinalco"]Ich würde mal gerne diese Statistiken auf übereinstimmungen mit dem Sozialen Status überprüfen. Also, sind es die Ausländer, die überdurchschnittlich bei diesen "Kriminaltaten" vorkommen, oder sind es einfach die sozial gesehen "unteren Schichten", bei denen die Ausländer überdurchschnittlich vertreten sind... ]

Und, was würde das bringen? Wenn man in der unteren Schicht lebt, dann muss man sich nicht an's Gesetz halten.

Und nur noch so zum Nachdenken: Wenn man die Sprache des Gastlandes nicht lernt, wird man mit allegrösster Wahrscheinlichkeit immer zur "unteren", sprich bildungsfernen Schicht gehören. Es sei denn, man hat einen Job als Prof an einer Uni, da reicht Englisch.

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