
Luzerner Kantonspolizei macht öffentliche Fahndung
- Spirit of St. Jakob
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Drei davon sind ja noch richtige Kinder. Die hätte man doch einsacken können, auf dem Posten links und rechts ein paar heisse Ohren verteilen und fertig, gegessen! Stattdesen fahndet man sie wie Schwerverbrecher... mein Gott, die Euro wird so was von geil! 

Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
- Nur So...
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12 Öffentliche Fahndung
Eine öffentliche Fahndung mit oder ohne Bild ist zulässig, wenn der Verdacht besteht,
dass die gesuchte Person verunfallt oder Opfer eines Verbrechens geworden ist,
wenn sie sich selbst oder Dritte gefährden könnte oder wenn sie eines schweren
Vergehens oder Verbrechens verdächtigt wird.
http://www.lu.ch/kantonsblatt/pdf/1998/gs-98-11.pdf
Illegal das Vorgehen der Luzerner Polizei meiner Meinung nach...h
Eine öffentliche Fahndung mit oder ohne Bild ist zulässig, wenn der Verdacht besteht,
dass die gesuchte Person verunfallt oder Opfer eines Verbrechens geworden ist,
wenn sie sich selbst oder Dritte gefährden könnte oder wenn sie eines schweren
Vergehens oder Verbrechens verdächtigt wird.
http://www.lu.ch/kantonsblatt/pdf/1998/gs-98-11.pdf
Illegal das Vorgehen der Luzerner Polizei meiner Meinung nach...h
Grüsse gehen an alle die es verdienen...
Es ist halt eine Definitionsfrage, was ein "schweres" Vergehen ist; Landfriedensbruch und auch Gewalt gegen Beamte kann mit bis zu 3 Jahren Gefängmis bestraft werden, das ist 3 Mal mehr als für Besitz von verbotener Pronographie.Nur So... hat geschrieben:12 Öffentliche Fahndung
Eine öffentliche Fahndung mit oder ohne Bild ist zulässig ... oder wenn sie eines schweren Vergehens oder Verbrechens verdächtigt wird.
Bei der Einführung von DNA-Überprüfungen wurde auch gesagt, dass dies nur für schwere Verbrechen zulässig sei. Heute werden z. T. auch DNA-Profile von Ladendieben gespeichert.
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@ macau
d.h. dieser fall wird vom DSG nicht erfasst, mehr nicht. nach wie vor gilt das ZGB und der grundsatz der verhältnismässigkeit, den polizei und strafuntersuchungsbehörden zu beachten haben. ob es vor ort unmöglich gewesen wäre, die fünf personen zu verhaften, darf man zumindest in frage stellen. ebenso darf man fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, diese leute an einem der folgenden heimspiele rauszupicken.
zudem berichten augenzeugen, dass zumindest einer offenbar primär dadurch aufgefallen sei, dass er sein entblösstes hinterteil in richtung wasserwerfer gestreckt hat. trifft dies tatsächlich zu und hat der junge sonst nichts gemacht, so dürfte es sich bei der veröffentlichung in diesem kontext zweifellos um eine persönlichkeitsverletzung handeln. andererseits werden die strafuntersuchungsbehörden natürlich durchaus nicht bilder von personen veröffentlichen, ohne über belastendes material zu verfügen.
d.h. dieser fall wird vom DSG nicht erfasst, mehr nicht. nach wie vor gilt das ZGB und der grundsatz der verhältnismässigkeit, den polizei und strafuntersuchungsbehörden zu beachten haben. ob es vor ort unmöglich gewesen wäre, die fünf personen zu verhaften, darf man zumindest in frage stellen. ebenso darf man fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, diese leute an einem der folgenden heimspiele rauszupicken.
zudem berichten augenzeugen, dass zumindest einer offenbar primär dadurch aufgefallen sei, dass er sein entblösstes hinterteil in richtung wasserwerfer gestreckt hat. trifft dies tatsächlich zu und hat der junge sonst nichts gemacht, so dürfte es sich bei der veröffentlichung in diesem kontext zweifellos um eine persönlichkeitsverletzung handeln. andererseits werden die strafuntersuchungsbehörden natürlich durchaus nicht bilder von personen veröffentlichen, ohne über belastendes material zu verfügen.
- Schnitzelbrot
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Ach hör mol uf mit däm Verfolgigswahnscheiss!!! Ich bi an hundert und meh Mätsch gsi und ha nie Problem gha. Wenn me sich normal verhaltet denn chunnt me au nid uf e Polizeifahndigslischte.Wurzel hat geschrieben:weisch du das?
wie naiv bisch?
wenn schnalle dr eigentlich dr wäg wo do ihgschlage wird!
Dass im Momänt d'Bulle e bitz agressiver zur Sach gönd, vo wäge EM und so isch mir au klar. Aber jede FCB Matsch gits 17000 Fans wo kei Problem kriege und hundert wo kriege. Es es sin wohl immer öbbe die gliiche.
Mi schissts halt eifach ah dass me hüt als FCB Fan wäge so es paar Kindsköpf abgstemplet wird, so im Sinn vo "ah Du bisch au eine vo dene Hooligans", wenn de mit em FCB Libli irgendwo in dr CH ummelaufsch. Das närvt gewaltig!
edit: Falls aber die Methode vor der Polizei nid legal isch, denn bin ich notürlich au dr Meinig dass sie das sotte bliibe loh!
Das dachte ich auch bis ich in Zürich eingepackt und abgeführt wurde.Schnitzelbrot hat geschrieben:Ich bi an hundert und meh Mätsch gsi und ha nie Problem gha. Wenn me sich normal verhaltet denn chunnt me au nid uf e Polizeifahndigslischte.
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- Schnitzelbrot
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Lueg, ich cha numme sage dass ich sit bald 20 Johr an Mätsch gang und nid eis einzigs mol Problem gha ha.könig hat geschrieben:und d festnahme in bärn (cupfinal) sin au e ussnahm gsi?
git zig bispiel, aso verzell doch keini gschichte.
Dass es scho falschi Feschtnahme gä het das bezwifle ich nid, und dass das Scheisse isch, das isch au klar.
Aber die Type wo do per Bilder im Internet gsuecht wärde die hän offesichtlich randaliert, und wenn so Type vo dr Bildflächi verschwinde oder ufhöre so Scheiss zmache, denn isch guet!
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zu schön, wenns so einfach wäre...Schnitzelbrot hat geschrieben:Aber die Type wo do per Bilder im Internet gsuecht wärde die hän offesichtlich randaliert, und wenn so Type vo dr Bildflächi verschwinde oder ufhöre so Scheiss zmache, denn isch guet!
zwei der an den pranger gestellten schreckts ab, drei werden dadurch viel radikaler (vermummen sich zukünftig, werfen statt einer petflasche vielleicht steine, bierflaschen oder noch gefährlicheres).
ist das im interesse von polizei und gesellschaft?
jetzt gehts bloss um die hooligandatenbanksesap hat geschrieben:zu schön, wenns so einfach wäre...
zwei der an den pranger gestellten schreckts ab, drei werden dadurch viel radikaler (vermummen sich zukünftig, werfen statt einer petflasche vielleicht steine, bierflaschen oder noch gefährlicheres).
ist das im interesse von polizei und gesellschaft?


Wenn die Polizei von den jungen Herren Videomaterial hat, das sie beim Randalieren (Demolieren von Gegenständen, Angriff auf Personen) zeigt, dann habe ich gegen die Veröffentlichung nichts einzuwenden.
Ansonsten unverhältnismässig (gilt z.B. auch für Pyro).
Ansonsten unverhältnismässig (gilt z.B. auch für Pyro).
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
[quote="sesap"]interessehalber: ist das werfen von petflaschen in richtung formierte polizeikräfte (inkl. schutzkleidung und schild) und wasserwerfer ein angriff auf personen? ]
Kommt drauf an, wie du Angriff definierst und im Zusammenhang mit welchem Straftatbestand.
Der Straftatbestand "Beteiligung an einem Angriff" ist jedenfalls, sofern die PET-Flasche leer ist, wohl kaum erfüllt (benötigt Körperverletzung).
Als versuchte einfache Körperverletzung, Tätlichkeit oder Landfriedensbruch ist das Verhalten trotzdem u.U. strafbar.
und persönliche Meinung: Auf Polizisten wird nichts geschmissen.
Kommt drauf an, wie du Angriff definierst und im Zusammenhang mit welchem Straftatbestand.
Der Straftatbestand "Beteiligung an einem Angriff" ist jedenfalls, sofern die PET-Flasche leer ist, wohl kaum erfüllt (benötigt Körperverletzung).
Als versuchte einfache Körperverletzung, Tätlichkeit oder Landfriedensbruch ist das Verhalten trotzdem u.U. strafbar.
und persönliche Meinung: Auf Polizisten wird nichts geschmissen.
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- Schnitzelbrot
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Superdämliches Posting !!!Chris Climax hat geschrieben:Absoblut armselige Aktion der Cops !
Leider muss man aber sagen dass diese fünf Vollhorste auch ein bischen selber Schuld sind. Wer unvermummt am Luzerner Bahnhof den Max macht, muss ziemlich bescheuert sein...
.
Wieso muss man überhaupt den Max machen? Geht ihr nicht wegen dem Fussball? Euch würde wohl was fehlen wenn die Bullen nicht da wären!

Unglaublich so was...
- Schnitzelbrot
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Mach dir nicht gleich ins Hemd Alter ! Dessert war gerade fertig und darum habe ich wohl den Disclaimer-Satz vergessen. Selbstverständlich verurteile auch ich jegliche Art von Gewalt und Ausschreitungen.Schnitzelbrot hat geschrieben:Superdämliches Posting !!!
Wieso muss man überhaupt den Max machen? Geht ihr nicht wegen dem Fussball? Euch würde wohl was fehlen wenn die Bullen nicht da wären!
Unglaublich so was...

- Schnitzelbrot
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Diese Reaktion ist reine Spekulation.sesap hat geschrieben:zu schön, wenns so einfach wäre...
zwei der an den pranger gestellten schreckts ab, drei werden dadurch viel radikaler (vermummen sich zukünftig, werfen statt einer petflasche vielleicht steine, bierflaschen oder noch gefährlicheres).
ist das im interesse von polizei und gesellschaft?
Ich glaube viel eher dass diese Aktion der Polizei dazu führen könnte, dass einige Mitläufer beim nächsten Mal nicht mehr mitmachen aus Angst mit Bild ins Internet zu kommen. Dann wär diese Aktion ein Erfolg aus meiner Sicht.
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Träum weiter ! Von nun an werden sich Erlebnisorientierte einfach vermehrt vermummen. Das Vorgehen der Luzerner Schlümpfe wird zu einer weiteren Radikalisierung des Mobs führen, wetten ?Schnitzelbrot hat geschrieben:Diese Reaktion ist reine Spekulation.
Ich glaube viel eher dass diese Aktion der Polizei dazu führen könnte, dass einige Mitläufer beim nächsten Mal nicht mehr mitmachen aus Angst mit Bild ins Internet zu kommen. Dann wär diese Aktion ein Erfolg aus meiner Sicht.
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Ich wette nicht mit Terroristen.Chris Climax hat geschrieben:Träum weiter ! Von nun an werden sich Erlebnisorientierte einfach vermehrt vermummen. Das Vorgehen der Luzerner Schlümpfe wird zu einer weiteren Radikalisierung des Mobs führen, wetten ?


Im Ernst, was ist den Deiner Meinung nach das Rezept damit die Randale aufhören?