ich lebe seit rund einem jahr in einer 3,5-zimmerwohnung in der dalbe. der mietzins ist vergleichsweise günstig, aber die wohnung ist auch ein altbau, ohne luxus wie dampfabzug, einbauküche etc. unsere vermieterin war ein uraltes grosi, welches leider vor rund 2 monaten verstarb. ihre kinder übernahmen die liegenschaften und da jetzt ein neuer vertrag mit neuen namen aufgesetzt werden muss, haben sie auch gleich eine mietzinserhöhung (wird bald geschickt) dran gehängt. die begründung: vergleichbare liegenschaften in der nachbarschaft sind viel teurer (jo super, dalbe isch halt eifach arschtüür, alli 3.5- zimmer-wohnige susch do sin scho 400-500.- tüürer im schnitt, biete aber au mehr) und vor 2 jahren liess die vermieterin die badezimmer des ganzen hauses erneuern, was (nach hörensagen) auch dringend nötig war und damals wurden die mieten nicht erhöht. da ja bei sanierungen eigentlich nur der sog. mehrwert gg der wohnung zur zeit des vetragsabschlusses verrechnet werden darf (wir sind eingezogen, als das neue badezimmer schon drin war), finde ich das ein wenig komisch. Ausserdem wollen die neuen vermieter einen sog "mietzinsvorbehalt" (was ist das?) mitsenden, um eine spätere erhöhung durchführen zu können.
Ist so ein vorgehen rechtens, und falls ja, wieviel darf eine solche erhöhung in etwa betragen (in % gesehen)?
vielen dank
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Das Mietrecht ist voller Stolpersteine. Daher werde ich mich hüten, ohne mich genauer einzulesen dir Genaueres zu raten. Und vor selbsternannten Experten solltest du dich hüten. Daher geh unbedingt zur Mieterberatungsstelle. Das dort investierte Geld - es ist nicht viel - zahlt sich oft x-fach zurück.
http://www.mieterverband.ch/bs_start.0.html
einmalige telefonische Beratung: Fr. 30.--
einmalige persönliche Beratung: Fr. 40.--
Jahresmitgliedschaft inkl. eingehende rechtliche Beratung: Fr. 72.--/Jahr
PS. Ein Mietzinsvorbehalt ist die Möglichkeit des Vermieters, sich eine weitere Erhöhung des Mietzinses vorzubehalten, wenn er die ihm zustehende Mietzinserhöhung nicht in einem Schritt durchführen möchte (Art. 18 VMWG)
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PS. Ein Mietzinsvorbehalt ist die Möglichkeit des Vermieters, sich eine weitere Erhöhung des Mietzinses vorzubehalten, wenn er die ihm zustehende Mietzinserhöhung nicht in einem Schritt durchführen möchte (Art. 18 VMWG)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Wenn jahrelang keine Mietzins veränderung vorgenommen wurde, und dazu noch einige Renovationen getätigt wurden, ist es voll verständlich, dass die Mietzinsen eines Tages steigen werden. Dazu kommt jetzt noch, dass die Zinsen steigen und daher die Mietzinsen angepasst werden können. Auch ohne Renovationen.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Vermieterargument das beinahe nie stimmt !!!Sharky hat geschrieben:Dazu kommt jetzt noch, dass die Zinsen steigen und daher die Mietzinsen angepasst werden können. Auch ohne Renovationen.
Wenn jahrelang die Miete nicht geändert hat dann basiert sie auf einem immer noch viel zu hohen Hypozins, sprich man hat sogar eine Reduktion zugute .......
Fast niemand muss wegen den Zinsen mehr bezahlen, einzig diejenigen die letztes Jahr eine Mietzinsreduktion erhalten haben, sprich deren Miete auf 3% beruht.
Jahr Monat Zinssatz 1983 1. April 5.5 % 1987 1. Januar 5.25 % 1988 1. Juni 5 % 1989 1. Juli 5.5 % 1990 1. März 6 % 1. August6.5 % 1991 1. Mai 6.75 % 1993 1. August 6.5 % 1. Oktober6 % 1994 1. Januar 5.75 % 1. März5.5 % 1996 1. Januar 5.25 % 1. April5 % 1997 1. Januar 4.75 % 1. Juni4.5 % 1. Oktober4.25 % 1998 1. Mai 4 % 1999 1. August 3.75 % 2000 1. Februar 4.25 % 1. November4.5 % 2001 1. August 4.25 % 2002 1. März 4 % 1. November3.75 % 2003 1. April 3.5 % 1. Juli3.25 % 2005 1. Oktober 3 % 2007 1. September 3.25 %
Unbedingt dort nachfragen, aber nicht verlauern es gibt Fristen (meistens 30 Tage) und wenn die abgelaufen sind hast keine Chance mehr.Rankhof hat geschrieben:http://www.mieterverband.ch/bs_start.0.html
Also den Mietvorbehalt muss niemand beachten, da 1. kann man den gar nicht anfechten und 2. muss der Vermieter wenn er ihn geltend macht das ganz normal begründen und dann kann man dagegen angehen (erst dann). Der Vorbehalt als solcher reicht nicht zur Begründung ...Rankhof hat geschrieben:PS. Ein Mietzinsvorbehalt ist die Möglichkeit des Vermieters, sich eine weitere Erhöhung des Mietzinses vorzubehalten, wenn er die ihm zustehende Mietzinserhöhung nicht in einem Schritt durchführen möchte (Art. 18 VMWG)
Hab ich erst jetzt gesehen, da ist ein Vorbehalt eh ein Witz, der müsste bei Vertragsabschluss gemacht werden oder aber erst nach einer ziemlich langen Mietdauer.LiveForever hat geschrieben:ich lebe seit rund einem jahr in einer 3,5-zimmerwohnung in der dalbe.
Wie es allerdings wegen dem Todesfall aussieht weiss ich nicht ....
Das mit den vergleichbaren Wohnungen ist für den Vermieter extrem schwierig, sie müssen nicht nur gleich gross sein sondern auch alles andere sehr ähnlich (gleich altes Haus, gleiche Inneneinrichtung etc. etc., dürfen aber auch nicht im selben Haus seinLiveForever hat geschrieben:die begründung: vergleichbare liegenschaften in der nachbarschaft sind viel teurer (jo super, dalbe isch halt eifach arschtüür, alli 3.5- zimmer-wohnige susch do sin scho 400-500.- tüürer im schnitt, biete aber au mehr)

Fazit : Lass dich beim Mieterverband beraten, Vertrag und Erhöhungen mitnehmen.
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danke für die antworten, werde sicher mal beim mieterverband reinschauen, wenn die erhöhung deftig ausfallen sollte!
oh mann, die schachtel hätte jetzt ruhig noch ein paar jahre leben dürfen, bis mein studium zu ende ist und ich ein paar wohnungen weiter mit rheinblick lebe

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Denk daran, dass du diese Erhöhung ev. ein paar Jahre lang bezahlst ....LiveForever hat geschrieben:danke für die antworten, werde sicher mal beim mieterverband reinschauen, wenn die erhöhung deftig ausfallen sollte!![]()
Ausserdem : Schlichtungstelle ist gratis und sobald diese aufrufst hast automatsich 3 Jahre Kündigungsschutz.
So einfach funzt das nicht... Der Kündigungsschutz gilt nur dann, wenn Du nicht mehrheitlich auf den Deckel kriegst...Kawa hat geschrieben: Ausserdem : Schlichtungstelle ist gratis und sobald diese aufrufst hast automatsich 3 Jahre Kündigungsschutz.
@ Threaderöffner:
Mieterverband kann Dir helfen, jedoch ist auch immer alles der Weisheit letzter Schluss, was einem die Jungs erzählen.
Von mir gibts zum Thema Mietrecht keine Hilfe mehr, da ich eher der Vermieterseite zugeneigt bin...

Hab noch immer bei der Schlichtungsstelle mehrheitlich recht bekommen, die sind doch sooo mieterfreundlichLemieux hat geschrieben:So einfach funzt das nicht... Der Kündigungsschutz gilt nur dann, wenn Du nicht mehrheitlich auf den Deckel kriegst...

Bis zur Verhandlung hast du den Schutz auf jeden Fall und das dauert eh ewig ....
Jup, mieterfreundlich sind die ganz sicherKawa hat geschrieben:Hab noch immer bei der Schlichtungsstelle mehrheitlich recht bekommen, die sind doch sooo mieterfreundlich![]()
Bis zur Verhandlung hast du den Schutz auf jeden Fall und das dauert eh ewig ....

ewig... naja, 3-4 Monate sollten in aller Regel reichen
